{"id":125349,"date":"2005-10-01T12:00:00","date_gmt":"2005-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2005\/10\/fluegel-12\/"},"modified":"2023-08-23T23:50:13","modified_gmt":"2023-08-23T21:50:13","slug":"fluegel-11","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2005\/10\/fluegel-11\/","title":{"rendered":"Ausgewogenheit sichern, Arbeitgeber einbinden, Zusatzfinanzierung sicherstellen"},"content":{"rendered":"<p>Travail.Suisse begr\u00fcsst die Absicht, zur Sanierung der IV die Zahl der Neuverrentungen mittels eines Systems der Fr\u00fcherfassung und einer verst\u00e4rkten Integration zu senken. Das kann aber nur gelingen, wenn die daf\u00fcr n\u00f6tigen Arbeitspl\u00e4tze geschaffen werden. Die feste Einbindung der Arbeitgeber ist deshalb erforderlich. Falls diese Einbindung nicht gelingt, erh\u00f6ht die 5. IVG-Revision einseitig den Druck auf die betroffenen Arbeitnehmenden. Die Ausgewogenheit der Vorlage w\u00e4re gef\u00e4hrdet. Zudem werden auch die Fr\u00fcherfassungs- und Integrationsmassnahmen nicht ausreichen, um die IV-Rechnung wieder ausgeglichen zu gestalten. Eine Zusatzfinanzierung ist deshalb unumg\u00e4nglich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie steigenden Kosten der IV sind auf eine wachsende Zahl von IV-Rentnerinnen und -Rentnern zur\u00fcckzuf\u00fchren. Insofern ist die Absicht, zur Sanierung der IV ein neues System der Fr\u00fcherkennung und Wiedereingliederung einf\u00fchren, sicher richtig. Gleichzeitig ist klar, dass dieses Vorgehen allein nicht gen\u00fcgt, um die Finanzen der IV ins Lot zu bringen.&#13;<\/p>\n<h2>Strukturelle Gr\u00fcnde der Invalidisierung machen Zusatzfinanzierung notwendig<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Betonung der Wiedereingliederungsmassnahmen f\u00fcr Invalide oder von Invalidit\u00e4t bedrohte Personen wird in der 5. IVG-Revision ein starker Akzent auf die Bef\u00e4higung des Individuums zur Erwerbst\u00e4tigkeit gelegt. Dieser Ansatzpunkt ist begr\u00fcssenswert. Darob d\u00fcrfen aber die strukturellen Gr\u00fcnde der zunehmenden Invalidisierung nicht vergessen werden. Die Versch\u00e4rfung des Wettbewerbes hat viele Unternehmen gezwungen, ihre Produktivit\u00e4t zu steigern und &#8211; damit verbunden &#8211; massiv Arbeitspl\u00e4tze mit tiefem Anforderungsprofil abzubauen. Gleichzeitig wurde der Druck und die Unsicherheit f\u00fcr die Arbeitnehmenden bei den verbleibenden Arbeitspl\u00e4tzen immer gr\u00f6sser. Weiter haben gesellschaftliche Entwicklungen &#8211; wie die teilweise Entstigmatisierung von Invalidit\u00e4t, das Aufkommen neuer Krankheitsbilder oder das Verhalten der \u00c4rzte und der Sozialhilfe &#8211; einen Beitrag zur Zunahme der IV-Neuverrentungen geleistet.\u00a0Diese Entwicklungen haben zu den steigenden Defiziten der IV gef\u00fchrt. Gleichzeitig begrenzen sie aber auch die M\u00f6glichkeit, vermehrt Personen mit Leistungsdefiziten in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die finanzielle Sanierung der stark defizit\u00e4ren IV kann deshalb nicht allein \u00fcber verst\u00e4rkte Integrationsbem\u00fchungen erfolgen, sondern erfordert zwingend eine Zusatzfinanzierung.&#13;<\/p>\n<h2>Unausgewogenheit ausmerzen &#8211; Arbeitgeber st\u00e4rker einbinden<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Bezug auf die Einbindung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern ist die Revisionsbotschaft unausgewogen. W\u00e4hrend die Mitwirkungspflicht der Arbeitnehmenden festgeschrieben wird und bei fehlender aktiver Mitarbeit die Taggelder gek\u00fcrzt oder sogar der Rentenanspruch aufgehoben werden sollen, fehlen jegliche Mitwirkungsverpflichtungen f\u00fcr die Arbeitgeber. Die Mitarbeit bei der Fr\u00fcherkennung und die Beteiligung an Wiedereingliederungsmassnahmen beruhen auf v\u00f6lliger Freiwilligkeit. Durch diese Einseitigkeit besteht die Gefahr, dass die auf die Arbeitnehmenden ausgerichteten Integrationsmassnahmen nicht als Hilfe, sondern als Spar- und Repressionsmassnahmen aufgefasst werden. Dies d\u00fcrfte einer erfolgreichen Eingliederung kaum zutr\u00e4glich sein. \u00a0Travail.Suisse fordert deshalb, dass in Zusammenhang mit der Fr\u00fcherkennung und den Eingliederungsmassnahmen der Einbezug der Arbeitgeber verst\u00e4rkt wird. Dabei steht f\u00fcr Travail.Suisse ein Modell im Vordergrund, das eine Verbesserung des K\u00fcndigungsschutzes bei Krankheit, die Pflicht zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung und die M\u00f6glichkeit der Pr\u00e4mienbefreiung f\u00fcr den Arbeitgeber miteinander kombiniert. Mit einem K\u00fcndigungsschutz bei Krankheit wird f\u00fcr den Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen, sich um einen erkrankten Mitarbeiter zu k\u00fcmmern. Gleichzeitig k\u00f6nnen dank h\u00f6herer Arbeitsplatzsicherheit die psychologischen Voraussetzungen f\u00fcr eine Eingliederung verbessert werden. Die Eingliederungsvereinbarung kann Arbeitgeber und Arbeitnehmende zur Mitwirkung verpflichten und gleichzeitig die Unterst\u00fctzung der IV-Stelle garantieren. Und eine Pr\u00e4mienbefreiung des Arbeitgebers bildet zus\u00e4tzlich einen finanziellen Anreiz.&#13;<\/p>\n<h2>Erfolg gemeinsam anstreben<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Sanierung der IV ist dringend. Sie kann nur gelingen, wenn alle Betroffenen zusammen eine L\u00f6sung anstreben. Travail.Suisse ist \u00fcberzeugt, dass nur eine ausgewogene IV-Revision mit einer st\u00e4rkeren Einbindung der Arbeitgeber und in Kombination mit einer Zusatzfinanzierung zum angestrebten Erfolg f\u00fchrt. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmerverb\u00e4nde sind bereit, mit den geplanten Spar- und Eingliederungsmassnahmen einen Beitrag zu leisten. Jetzt sind die Arbeitgeber gefordert.m<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Travail.Suisse begr\u00fcsst die Absicht, zur Sanierung der IV die Zahl der Neuverrentungen mittels eines Systems der Fr\u00fcherfassung und einer verst\u00e4rkten Integration zu senken. Das kann aber nur gelingen, wenn die daf\u00fcr n\u00f6tigen Arbeitspl\u00e4tze geschaffen werden. Die feste Einbindung der Arbeitgeber ist deshalb erforderlich. Falls diese Einbindung nicht gelingt, erh\u00f6ht die 5. 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