{"id":125360,"date":"2005-10-01T12:00:00","date_gmt":"2005-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2005\/10\/prins-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:49:59","modified_gmt":"2023-08-23T21:49:59","slug":"prins","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2005\/10\/prins\/","title":{"rendered":"Invalidit\u00e4t als Folge psychischer Beeintr\u00e4chtigung: Ein internationaler Vergleich"},"content":{"rendered":"<p>Wie in vielen anderen L\u00e4ndern ist auch in der Schweiz eine Zunahme des Invalidenrentenbezugs infolge psychischer Beeintr\u00e4chtigungen festzustellen. Die Studie, welche die Astri Research and Consultancy Group (Leiden, Niederlande) im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) durchf\u00fchrte, zeigt in einem quantitativen Vergleich, in welcher Hinsicht sich die Invalidit\u00e4tsrate in der Schweiz von jenen der anderen L\u00e4nder unterscheidet. In einem zweiten, qualitativen Teil wurde eine Liste von Massnahmen erstellt, die der Vorbeugung und Senkung der Neuberentung infolge psychischer Beeintr\u00e4chtigungen dienen. Vergleichsl\u00e4nder der Studie waren die Schweiz, Belgien, Deutschland, die Niederlande, Kanada und Schweden.1<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/1130348335_05_Prins_01.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"239\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Schweiz ist die Zahl der IV-Rentenbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger zwischen 1993 und 2002 markant &#8211; um 59% &#8211; angestiegen. Belgien und Schweden verzeichnen mit 18% bzw. 21% einen vergleichsweise moderaten Anstieg. Die \u00fcbrigen untersuchten L\u00e4nder weisen relativ niedrige Zuwachsraten auf, so die Niederlande mit 5%, Kanada mit 2% und Deutschland mit 1%. Betrachtet man indessen auch den Anteil der Rentenbez\u00fcger an den Versicherten, so ergibt sich ein leicht ver\u00e4ndertes Bild: Seit bereits mehreren Jahren weist die Schweiz im internationalen Vergleich die ann\u00e4hernd niedrigsten Pr\u00e4valenzraten auf. Sie haben allerdings in der Zeitspanne 1993-2002 merklich zugenommen. 2002 erreichten sie nach einem leichten Anstieg bei 44 Bez\u00fcgern pro 1000 Versicherte ihren H\u00f6chstwert. International die h\u00f6chsten Pr\u00e4valenzraten verzeichnen &#8211; trotz entgegengesetzten Entwicklungstendenzen &#8211; die Niederlande und Schweden; vgl. hierzu Grafik 1.&#13;<\/p>\n<h2>Neuberentungen und Aufhebungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den letzten f\u00fcnf Jahren erh\u00f6hte sich die Anzahl Rentenbez\u00fcger &#8211; Neuberentungen pro 1000 Versicherte &#8211; in der Schweiz und in Belgien nur leicht. Schweden hingegen erlebte einen markanten Anstieg. Im letzten verf\u00fcgbaren Betrachtungsjahr 2002 verzeichneten Kanada und die Schweiz &#8211; mit 2 bzw. 6 Neuberentungen pro 1000 Versicherte &#8211; die tiefsten Zugangsraten. Die Niederlande und Schweden wiesen demgegen\u00fcber doppelt so viele Neuzug\u00e4nge auf, n\u00e4mlich 13 bzw. 11 Neuberentungen pro 1000 Versicherte. Ferner ist der Anteil der Personen, die nach einer bestimmten Zeit auf eine Invalidenrente verzichten k\u00f6nnen, in allen L\u00e4ndern &#8211; mit Ausnahme der Schweiz &#8211; bei der j\u00fcngsten Altersgruppe am h\u00f6chsten. In der Schweiz ist auch die Abgangsrate bei allen Altersgruppen relativ gering, dies mit Ausnahme der obersten Altersklasse.&#13;<\/p>\n<h2>Besonders hoher Anteil psychischer Erkrankungen in der Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGrafik 2 verdeutlicht, dass in der Schweiz die Ursachenkategorie \u00abpsychische Erkrankungen\u00bb am st\u00e4rksten beansprucht wird. 2002 wurde bei fast der H\u00e4lfte der Neurentnerinnen (46%) die Diagnose einer psychischen Erkrankung gestellt; bei den M\u00e4nnern waren es 37%. In den anderen L\u00e4ndern ist der Anteil psychischer Erkrankungen zwar auch leicht im Steigen begriffen, er liegt aber immer noch wesentlich tiefer. In Deutschland und Schweden sind Beeintr\u00e4chtigungen des Bewegungsapparates nach wie vor die h\u00e4ufigsten Invalidit\u00e4tsursachen, w\u00e4hrend in Belgien, die Niederlande und Kanada die Diagnose \u00abandere Ursachen\u00bb am h\u00e4ufigsten gestellt wird. \u00a0Die Schweiz weist generell einen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringen Anteil an Personen auf, die auf eine Invalidenrente angewiesen sind; in Schweden und den Niederlanden ist der entsprechende Anteil etwa doppelt bis dreimal so hoch. Offenbar weist das schweizerische System gewisse Charakteristiken auf, die eine hohe Anzahl an Leistungsantr\u00e4gen ausschliessen. Daf\u00fcr werden aber die wenigsten IV-Renten wieder aufgehoben, wenn sie erst einmal zugesprochen sind. M\u00f6glicherweise fehlen die notwendigen Instrumente oder das Interesse, die zugesprochenen IV-Renten langfristig wieder aufzuheben, wie das beispielsweise durch regelm\u00e4ssige Neubeurteilungen oder berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen geschehen k\u00f6nnte. \u00a0Betrachtet man die medizinischen Ursachen nach Ursachenkategorien, so wird schnell deutlich, dass psychische Erkrankungen in der Schweiz als Grund f\u00fcr den Rentenbezug eine wichtigere Rolle spielen als in den anderen untersuchten L\u00e4ndern.&#13;<\/p>\n<h2>M\u00f6gliche L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei psychischen Erkrankungen stellt sich die Frage: Welche Massnahmen sind zu ergreifen und von wem? Im knappen \u00dcberblick der Studie standen die Pr\u00e4vention bzw. Senkung vor\u00fcbergehender oder dauernder Invalidit\u00e4t infolge psychischer Erkrankungen im Zentrum des Interesses. Die medizinischen Aspekte wurden dagegen nicht mitber\u00fccksichtigt. \u00a0Es gibt kaum bew\u00e4hrte L\u00f6sungsmodelle, denn viele L\u00e4nder sind erst daran, einen Massnahmenkatalog zu erarbeiten. Die drei wesentlichen Massnahmenkategorien sind: \u00a0&#8211; fr\u00fchzeitige Interventionen;\u00a0&#8211; Massnahmen zur Arbeitswiederaufnahme; \u00a0&#8211; Instrumentarien f\u00fcr Sozialversicherungseinrichtungen.&#13;<\/p>\n<h3>Fr\u00fcherkennung von potenziell gef\u00e4hrdeten Gruppen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nZiel dieser Massnahmenkategorie ist es, von dauernder Erwerbsunf\u00e4higkeit potenziell gef\u00e4hrdete Personen zu identifizieren bzw. Erwerbst\u00e4tige mit psychischen Gesundheitsst\u00f6rungen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu erkennen. In Grossbritannien hat sich gezeigt, dass eine einigermassen ad\u00e4quate Voraussage nur bei subakuter Arbeitsunf\u00e4higkeit &#8211; nach etwa drei bis vier Wochen &#8211; m\u00f6glich ist. Bei einer \u00fcber sechsmonatigen dauernden Arbeitsunf\u00e4higkeit sollten alle Betroffenen als Risikogruppe angesehen werden. Schliesslich kann auch die Diagnose der Depression als ein mittlerer bis starker Indikator f\u00fcr chronisches Leiden und Invalidit\u00e4t betrachtet werden. \u00a0In den Niederlanden wurden Methoden entwickelt, anhand derer die Betriebs\u00e4rzte psychische Gesundheitsprobleme allgemein und krankheitsspezifisch beurteilen k\u00f6nnen (z.B. Burn-out). Es scheint indessen, als w\u00fcrde nur eine Minderheit der Betriebs\u00e4rzte sich dieser Verfahren regelm\u00e4ssig bedienen. In anderen L\u00e4ndern &#8211; etwa in Deutschland und in Grossbritannien &#8211; sind \u00e4hnliche Entwicklungen zu beobachten.&#13;<\/p>\n<h3>Wiedereingliederungsmassnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese Kategorie umfasst deutlich mehr Instrumentarien und L\u00f6sungsans\u00e4tze. So hat in den Niederlanden eine multidisziplin\u00e4re Kommission Richtlinien zur Arbeitswiederaufnahme erarbeitet. Darin enthalten ist ein integriertes Vorgehen bei Personen mit krankheitsbzw. invalidit\u00e4tsbedingten Absenzen infolge psychischer Erkrankungen. Dabei wird auch dem Problem \u00abEinzelkonflikte am Arbeitsplatz\u00bb Platz einger\u00e4umt. Es ist n\u00e4mlich erwiesen, dass ein erheblicher Anteil der Langzeitabsenzen auf Konflikte mit den Arbeitgebern bzw. den Vorgesetzten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Richtlinien sehen ein aktives Vorgehen vor: Mel-det sich ein Arbeitnehmer krank, so werden die zugrunde liegenden Probleme analysiert. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsarzt suchen gemeinsam nach m\u00f6glichen Probleml\u00f6sungen. Es ist von Vorteil, wenn sie w\u00e4hrend der Behandlung weiterhin in regelm\u00e4ssigem Kontakt stehen, damit eine (teiloder schrittweise) Wiederaufnahme der Arbeit erreicht werden kann. Wie sich ein Jahr nach ihrer Einf\u00fchrung gezeigt hat, wenden bereits verschiedene Betriebs\u00e4rzte und Arbeitgeber diese Richtlinien an. Auch die begleitende Sensibilisierungskampagne mit dem Motto \u00abWiedereingliederung ist die beste Medizin\u00bb hat nunmehr bei psychischen Gesundheitsst\u00f6rungen zu leichten Verhaltens\u00e4nderungen gef\u00fchrt. \u00a0In Grossbritannien verspricht man sich am meisten vom so genannten \u00abcase management approach\u00bb, d.h. einem fallbezogenen Ansatz. Eine Bezugsperson soll dabei f\u00fcr eine bessere Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien &#8211; arbeitsunf\u00e4higer Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Vorgesetzter &#8211; sorgen. Sie koordiniert als Fallmanager den weiteren Behandlungsverlauf anhand eines zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Arbeitswiederaufnahmeplans.&#13;<\/p>\n<h3>Sozialversicherungsbezogene Massnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn verschiedenen L\u00e4ndern haben auch Sozialversicherungseinrichtungen damit begonnen, das Problem der auf psychische Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Zunahme der IV-Renten anzugehen. Bereits in den Neunzigerjahren wurde festgestellt, dass erhebliche Unterschiede bei den verschiedenen Sozialversicherungen bestehen, was die Behandlung von Gesuchen f\u00fcr eine Invalidenrente wegen psychosomatischer Syndrome anbelangt. Politiker und Patientenorganisationen haben ausserdem kritisiert, dass die Sozialversicherungen den Antragstellenden bei Erkrankungen wie Fibromyalgie, chronischem M\u00fcdigkeits- und Stresssyndrom nur sehr zur\u00fcckhaltend Invalidenrenten zusprechen. Deshalb sind spezifische Auswahl- und Bewertungskriterien f\u00fcr diese Syndrome ausgearbeitet worden.\u00a0Belgische Krankenkassen haben medizinische Beurteilungsrichtlinien entwickelt f\u00fcr die Bearbeitung von Leistungsantr\u00e4gen bei chronischem M\u00fcdigkeitssyndrom. Schwerpunkt bilden Beurteilungskriterien bei Invalidit\u00e4t sowie die Beratung der krankgeschriebenen Arbeitnehmenden hinsichtlich deren Wiedereingliederung. Die ersten Erfahrungen damit waren positiv: Die Anzahl der Konflikte ist zur\u00fcckgegangen, ebenso wie die Diskussionen dar\u00fcber, ob eine Diagnose nun dem realen Tatbestand entspricht oder nicht. \u00a0Der Verband Deutscher Rentenversicherungstr\u00e4ger hat seine Richtlinien f\u00fcr die Evaluierung von Personen mit psychischen Beeintr\u00e4chtigungen ebenfalls einer Revision unterzogen. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Abkl\u00e4rung des Bedarfs an Wiedereingliederungsmassnahmen sowie Pr\u00fcfung des Anspruchs auf eine Invalidenrente. Schliesslich hat sich eine europ\u00e4ische Arbeitsgruppe mit der Frage der Anerkennung von psychosozialen Krankheiten als Berufskrankheiten befasst. Psychische Beeintr\u00e4chtigungen oder Krankheiten &#8211; Depressionen, Neurosen, manische und zwanghafte St\u00f6rungen usw. &#8211; in Verbindung mit psychosozialen Risiken werden heute immer noch nur selten als Berufskrankheiten anerkannt und entsch\u00e4digt.&#13;<\/p>\n<h2>Struktureller Ansatz unter Einbezug der Sozialpartner<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Niederlanden kommen seit dem Jahre 2000 so genannte Abkommen \u00fcber Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Anwendung. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen der Regierung, den Arbeitgeberorganisationen sowie den Gewerkschaften. Ziel ist es, Gesundheitsrisiken zu verringern, Arbeitsbedingungen zu verbessern und krankheitsbedingte Absenzen sowie Neuberentungen zu reduzieren. Die Abkommen sind aufgabenbasiert und enthalten messbare Zielsetzungen, wie beispielsweise die Senkung der krankheitsbedingten Absenzen um 20% in zwei Jahren. Andere m\u00f6gliche Themen sind: R\u00fcckgang der Beschwerden \u00fcber Arbeitsdruck, physischen Druck und RSI-Syndrom2, Intervention bei Aggression und Gewalt, Vorgehen bei krankheitsbedingten Absenzen sowie F\u00f6rderung von fr\u00fchen Wiedereingliederungsmassnahmen.\u00a0Die in den Abkommen festgehaltenen Interventionen werden aus branchenspezifischen Fonds finanziert, die von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften verwaltet werden. Meist steuert auch der Staat zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge bei. Ende 2003 waren etwa 51 solcher Sicherheits- und Gesundheitsschutzabkommen in Kraft; insgesamt 3,3 Mio. Arbeitnehmende oder 46% der Erwerbst\u00e4tigen in den Niederlanden wurden dadurch erfasst. Rund 20% der Abkommen betreffen Massnahmen im Bereich Arbeitsbedingungen und psychische Gesundheit. Die ersten Ergebnisse damit waren positiv. In den Branchen, die ein Abkommen abgeschlossen haben, sind 2002 die krankheitsbedingten Absenzen um 8,4% zur\u00fcckgegangen. Die Branchen ohne solche Abkommen verzeichnen dagegen keinen oder einen weniger starken R\u00fcckgang.&#13;<\/p>\n<h2>Initiativen der Europ\u00e4ischen Union<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch die EU ist verschiedentlich aktiv geworden, damit den psychischen Erkrankungen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Im Herbst 2002 hat die in Bilbao ans\u00e4ssige Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (European Agency for Safety and Health at Work) eine \u00dcbersicht \u00fcber Good-Practice-Modelle zur Pr\u00e4vention psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz pr\u00e4sentiert. Im Brennpunkt standen hierbei die drei Risikobereiche Stress, Mobbing und Gewalt.\u00a02004 untersuchte die EU Programme im Zusammenhang mit der F\u00f6rderung von psychischer Gesundheit und Pr\u00e4ventionsmassnahmen. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Modelle und Praktiken er\u00f6rtert. Die wenigsten davon sind jedoch bereits einer Evaluation unterzogen worden. Trotzdem konnten zehn Hauptempfehlungen zur F\u00f6rderung der psychischen Gesundheit und Pr\u00e4vention psychischer Krankheiten formuliert werden. So wird etwa im Bereich Angst, Depressionen und stressbedingte Krankheiten empfohlen, F\u00f6rder- und Pr\u00e4ventionsmassnahmen in die betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzprogramme zu integrieren.&#13;<\/p>\n<h2>Vorschl\u00e4ge zur Eind\u00e4mmung der zunehmenden Invalidit\u00e4t als Folge psychischer Beeintr\u00e4chtigung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZiel der l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Bestandesaufnahme war es, eine \u00dcbersicht der Massnahmen zu erstellen, die in anderen L\u00e4ndern geplant oder in der Einf\u00fchrungsphase sind.&#13;<\/p>\n<h3>Ein relativ neues Ph\u00e4nomen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Untersuchung hat gezeigt, dass es sich bei psychischen Erkrankungen der arbeitenden bzw. versicherten Bev\u00f6lkerung um einen relativ neuen Problembereich handelt, dem bisher wenig Beachtung geschenkt worden ist. Im Bereich der Beeintr\u00e4chtigungen des Bewegungsapparates oder der Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden schon seit l\u00e4ngerem Vorsorge- und Schutzmassnahmen entwickelt. Bei psychischen Leiden oder Erkrankungen fehlt indessen ein Inventar der geeignetsten Strategien und Massnahmen.&#13;<\/p>\n<h3>Vielfalt betrieblicher Massnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch auf Stufe der Unternehmen k\u00f6nnen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig viele Massnahmen ergriffen werden, die auf verschiedenen Ebenen zum Tragen kommen. In der Mehrheit der F\u00e4lle sind psychische Erkrankungen auf die T\u00e4tigkeit am Arbeitsplatz zur\u00fcckzuf\u00fchren, wie beispielsweise F\u00fchrungsprobleme, mangelnde soziale Unterst\u00fctzung, Bel\u00e4stigung oder Arbeitsdruck. Die Unternehmen bringen aber meist auch die Voraussetzungen f\u00fcr wirkungsvolle Pr\u00e4ventivmassnahmen mit: Beruflicher Gesundheitsschutz oder Human-Resources-Programme f\u00f6rdern aktiv die psychische Gesundheit und bieten eine Beratung f\u00fcr depressive oder unter Stress stehende Arbeitnehmende. Kleinere Unternehmen, die selbst keine Beratung anbieten, k\u00f6nnen sich in einigen L\u00e4ndern &#8211; so etwa in den Niederlanden und Schweden &#8211; an branchenspezifische Informationsstellen oder &#8211; wie etwa in Deutschland &#8211; an ihre Sozialversicherungsanstalt wenden, um Unterst\u00fctzung im Umgang mit psychischen Erkrankungen zu erhalten.&#13;<\/p>\n<h3>Fr\u00fchintervention und Einbezug der Sozialpartner von zentraler Bedeutung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie neuen Wiedereingliederungsbem\u00fchungen in den verschiedenen L\u00e4ndern weisen zwei gemeinsame Aspekte auf. Zum einen steht die fr\u00fchzeitige Intervention (nach mehreren Wochen Krankheit) im Zentrum der neuen Strategien. Die Senkung der Neuzug\u00e4nge in der Invalidenversicherung soll bereits w\u00e4hrend der Dauer der Krankentaggeldzahlungen aktiv angegangen werden. Zum anderen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmende vermehrt in die Verantwortung eingebunden, w\u00e4hrend gleichzeitig weniger auf medizinische Gutachten abgest\u00fctzt wird. In den Niederlanden zog die Sensibilisierungskampagne im Kontext der neuen Richtlinien das Fazit, dass bei psychischen Erkrankungen die Wiederaufnahme der Arbeit meist die beste Medizin ist.&#13;<\/p>\n<h3>Wichtige Rolle der Sozialversicherungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nSchliesslich k\u00f6nnen auch die Sozialversicherungseinrichtungen diverse Massnahmen ergreifen. In den meisten L\u00e4ndern handelt es sich dabei um allgemeine Pr\u00e4ventivmassnahmen, wie etwa Weiterbildung, Schulung, Anlaufstellen, Angebot an Websites. Aber auch bei der Handhabung individueller F\u00e4lle sind Verbesserungen zu erzielen. Hier ist &#8211; wie das Beispiel Belgiens zeigt &#8211; wiederum die fr\u00fchzeitige Intervention von zentraler Bedeutung. Bei Langzeitinvalidit\u00e4t kommen ebenfalls unterschiedlich ausgestaltete Instrumente in Betracht. So wurden beispielsweise verschiedentlich die Verfahren f\u00fcr die Invalidit\u00e4tsbeurteilung oder entsprechende Richtlinien einer Anpassung unterzogen. Einige L\u00e4nder greifen auch auf vor\u00fcbergehende Rentenzahlungen zur\u00fcck (z.B. bei jungen Antragstellenden) oder ordnen f\u00fcr Leistungsbez\u00fcger regelm\u00e4ssige Nachkontrollen an. Es kann vorkommen, dass bei gewissen psychischen Beeintr\u00e4chtigungen die volle oder teilweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt m\u00f6glich ist.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es einen grossen Aufwand an Zeit und Massnahmen braucht, um die idealen Voraussetzungen f\u00fcr eine aktive Gesund-heitspolitik im Bereich der psychischen Beeintr\u00e4chtigungen zu schaffen. Damit krankheitsbedingte Absenzen und Invalidit\u00e4t wirkungsvoll und fr\u00fchzeitig angegangen werden k\u00f6nnen und der Rentenbezug nicht ein definitives Ausscheiden aus der Arbeitswelt bedeutet, ist ein Umdenken aller beteiligten Akteure &#8211; Arbeitgeber, Versicherte, behandelnde \u00c4rzte und Sozialversicherungseinrichtungen &#8211; bez\u00fcglich ihrer Erwartungen, Vorgehensweisen und Gewohnheiten gefragt. ?<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie in vielen anderen L\u00e4ndern ist auch in der Schweiz eine Zunahme des Invalidenrentenbezugs infolge psychischer Beeintr\u00e4chtigungen festzustellen. 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