{"id":125370,"date":"2005-10-01T12:00:00","date_gmt":"2005-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2005\/10\/schuppisser-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:50:30","modified_gmt":"2023-08-23T21:50:30","slug":"schuppisser","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2005\/10\/schuppisser\/","title":{"rendered":"Der defizit\u00e4ren IV wieder auf die Beine helfen"},"content":{"rendered":"<p>Die Reformen der 5. IVG-Revision sind wichtig und sehr dringend, aber auch schwierig zu realisieren. Mit der bundesr\u00e4tlichen Vorlage sollen die Verfahren der Invalidenversicherung (IV) gestrafft, die Zunahme der Neuberentung ged\u00e4mpft, die negativen Anreize korrigiert, die Kosten gesenkt und eine Sanierung der IV vorgenommen werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterst\u00fctzt die 5. IVG-Revision, meldet jedoch auch Vorbehalte an.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Schweizerische Arbeitgeberverband bringt zwei Vorbehalte an:\u00a0&#8211; Erstens ist die Revision zu stark auf die Einnahmen ausgerichtet; rund 80% der Sanierung erfolgt \u00fcber die Zusatzfinanzierung. \u00a0&#8211; Zweitens darf das Konzept zur Fr\u00fcherkennung und verbesserten Eingliederung nicht zu b\u00fcrokratisch werden; die arbeitsvertragliche und arbeitsmarktliche Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber muss gewahrt bleiben.\u00a0\u00a0Die 5. IVG-Revision, die nun ans Parlament geht, besteht aus drei Teilvorlagen. Als Erstes sollte die Verfahrensstraffung behandelt werden. Der Grund: 2003 standen den 12000 Rentenanmeldungen 12000 Einspracheverfahren gegen\u00fcber &#8211; der Aufwand f\u00fcr die IV und Gerichte ist immens! Die Flut von IV-Einspracheverfahren ist zu begrenzen, ohne den Rechtsschutz der Versicherten abzubauen. Ein Mittel hierzu ist der Ersatz des Einsprachedurch das Vorbescheidsverfahren. Ein anderes w\u00e4re, eine massvolle Kostenpflicht vor dem kantonalen Versicherungsgericht einzuf\u00fchren. Das soll &#8211; analog eines Selbstbehalts &#8211; die Versicherten und ihre Anw\u00e4lte dazu bringen, die Anforderungen an die Erheblichkeit der Einsprachen zu erh\u00f6hen. Auch sollen die IV-Verfahren verk\u00fcrzt werden, indem der Fristenstillstand f\u00fcr das Verwaltungsverfahren aufgehoben und das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht beschleunigt wird. Kurz: Mit diesen Massnahmen k\u00f6nnten sowohl der Verfahrensaufwand gesenkt als auch der Sachverhalt z\u00fcgiger festgestellt werden, was auch im Interesse der Versicherten liegt.&#13;<\/p>\n<h2>Umfassendes Teilpaket zur IV-Konsolidierung gen\u00fcgt nicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der eigentlichen 5. IVG-Revision will der Bundesrat die Zahl der Neurenten um 20% reduzieren. Dazu ist ein neues System der Fr\u00fcherfassung und -intervention sowie die Beseitigung negativer Eingliederungsanreize vorgesehen. Geringere IV-Defizite werden &#8211; notabene nebst echten Sparmassnahmen &#8211; einesteils durch die Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge von 1,4 auf 1,5 AHV-Lohnprozente angestrebt, andernteils durch die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte; dies bei gleichzeitig befristeter Senkung des Bundesanteils an den IV-Ausgaben von 37,5% auf 36,9&nbsp;%. Das ist im ersten Fall bedauer-lich, im zweiten paradox. Daneben schl\u00e4gt der Bundesrat bei der Fr\u00fcherfassung und Wiedereingliederung sehr weit gehende, in pers\u00f6nliche und arbeitsrechtliche Belange eingreifende Massnahmen und Kompetenzen der IV-Stellen vor. Diese sind grunds\u00e4tzlich zu unterst\u00fctzen. Nur muss die Freiwilligkeit des Meldeverfahrens bei der Fr\u00fcherkennung sichergestellt bleiben, und es darf keine Beschr\u00e4nkung des Arbeitsvertragsrechtes resultieren. Schliesslich ist aus Arbeitgebersicht die unberechtigte Erh\u00f6hung des IV-Beitragssatzes von 1,4% auf 1,5% zu streichen. Dieses Revisionspaket ist zwar einschneidend, doch wird es nur sehr langfristig zu einer deutli-chen Senkung der IV-Defizite f\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2>IV-Zusatzfinanzierung nur mit dem Bundesgold<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Teilvorlage zur Zusatzfinanzierung sollte das Parlament aus taktischen Gr\u00fcnden erst am Schluss beraten. Politisch umstritten, h\u00e4ngt sie von der Wiederherstellung des Vertrauens in die IVG-Revision und die IV ab. Deren finanzielle Lage gef\u00e4hrdet n\u00e4mlich die Liquidit\u00e4t des AHV-Fonds bereits kurzfristig sehr stark. So betr\u00e4gt das Ertrag bringende und frei verf\u00fcgbare Verm\u00f6gen zurzeit nur noch rund 45% statt der gesetzlich vorgeschriebenen 100% einer Jahresausgabe. Durch die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer liessen sich die Schulden bis ins Jahr 2024 tilgen. F\u00fcr die angestrebte Trennung des IV- vom AHV-Ausgleichsfonds analog der EO dauert dies jedoch zu lange. Die Frist wie auch die ben\u00f6tigte Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer liessen sich verringern, w\u00fcrden die 7 Mrd. Franken Bundesanteil aus den Goldreserven der IV zugeschlagen. Dadurch k\u00f6nnten gleichzeitig der Ertrag aus Anlagen substanziell verbessert und die Sanierung der IV mit Lohnprozenten vermieden werden.\u00a0Die 5. IVG-Revision ist schwierig, wichtig und dringend. Nur mit glaubw\u00fcrdigen Sanierungsmassnahmen kann das Vertrauen in die IV wieder hergestellt werden. Dadurch w\u00fcrde auch der unerl\u00e4ssliche Konsolidierungseffekt m\u00f6glich.m<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Reformen der 5. IVG-Revision sind wichtig und sehr dringend, aber auch schwierig zu realisieren. 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