{"id":125390,"date":"2005-10-01T12:00:00","date_gmt":"2005-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2005\/10\/zuercher-20\/"},"modified":"2023-08-23T23:50:10","modified_gmt":"2023-08-23T21:50:10","slug":"zuercher-19","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2005\/10\/zuercher-19\/","title":{"rendered":"\u00abReculer pour mieux sauter\u00bb &#8211; oder mit neuem Anlauf die Zukunft wagen"},"content":{"rendered":"<p>Die Finanzlage der Invalidenversicherung (IV) ist \u00e4usserst kritisch. Die Gesamtausgaben sind von 1990 bis 2004 von 4,133 Mrd. auf 11,096 Mrd. Franken gestiegen. Dies entspricht einer Erh\u00f6hung von rund 168% in 14 Jahren. Gleichzeitig bleiben die Einnahmen immer weiter hinter den Ausgaben zur\u00fcck. 2004 betrug der Fehlbetrag 1,6 Mrd. Franken, und das Kapitalkonto wies einen Negativsaldo &#8211; d.h. eine Schuld beim Ausgleichsfonds &#8211; von 6 Mrd. Franken aus. Bezogen auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Schweiz mag der Anteil der IV bescheiden aussehen. Doch der Schein tr\u00fcgt, weil in den Sozialversicherungen die Dynamik von prim\u00e4rer Bedeutung ist. So wuchs das BIP von 1990 bis 2002 um 31,5%, also rund f\u00fcnfmal weniger stark als die Ausgaben der IV. Die Gesamtausgaben f\u00fcr die Sozialversicherungen (bis 2003) stiegen um 85,5% an, also nur gerade halb so stark.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzlage der IV: Noch schlechter als dargestellt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Ergebnis der IV ist eigentlich noch zu gut dargestellt. Im Zusammenhang mit dem \u00dcbergang zur Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) ist man sich bewusst geworden, dass in der IV-Buchhaltung keine systematische Rechnungsabgrenzung existiert. Bau und Betriebsbeitr\u00e4ge werden erst belastet, wenn sie zur Auszahlung gelangen, und nicht dann, wenn sie bewilligt werden. Bei Rechnungsabschluss findet keine Ber\u00fccksichtigung der potenziellen Forderungen statt. So rechnet man beim \u00dcbergang zum NFA mit einem Forderungsbetrag von 2,4 Mrd. Franken f\u00fcr Behinderteneinrichtungen und Sonderschulen. Die eine H\u00e4lfte dieses Betrages muss von den Pr\u00e4mienzahlenden aufgebracht werden, die andere H\u00e4lfte zu drei Vierteln vom Bund und zu einem Viertel von den Kantonen. Eine Firma, die ihre Bilanz \u00fcberbewertet, macht sich strafbar. Was f\u00fcr die Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, wird von der IV, diesem grossen Sozialwerk, erstaunlicherweise nicht respektiert. Bei der IV ist es von gr\u00f6sster Bedeutung, dass die Lage ungeschminkt dargestellt wird, damit die notwendigen Sanierungsmassnahmen rechtzeitig beschlossen werden. Mit der NFA wird diese Frage zwar nachhaltig geregelt werden. Bis es soweit ist, muss f\u00fcr \u00abgehabte Freuden\u00bb allerdings noch z\u00fcnftig gelitten werden. \u00a0Die Sanierung des Sozialwerks ist ein Gebot der Stunde. Eine politische Alternative zur Mehrwertsteuererh\u00f6hung von 0,8% ist nicht in Sicht. Nur wenig ins Gewicht f\u00e4llt die Erh\u00f6hung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge von 1,5 auf 1,6 Prozentpunkte.&#13;<\/p>\n<h2>5. IVG-Revision setzt den Hebel an der richtigen Stelle an<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUnsere Gesellschaft &#8211; und mit ihr die Arbeitswelt &#8211; haben sich in den letzten Jahrzehnten drastisch ver\u00e4ndert. Stichworte sind: mediale Revolution, Verdr\u00e4ngungswettbewerb oder Strukturwandel, der zu Zusammenschl\u00fcssen, Stillegungen oder Produktionsverlagerungen f\u00fchrt. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust oder der Zwang, den Betriebszielen durch fortw\u00e4hrende Rationalisierung noch besser zu dienen, f\u00fchren zu Stress, Hektik und Mobbing. Auf diesem Sachverhalt beruht der steigende Anteil psychischer Erkrankungen als Berentungsgrund. \u00a0Die 5. IVG-Revision setzt den Hebel an der richtigen Stelle an, n\u00e4mlich bei der D\u00e4mpfung der Rentenentwicklung. Die Zahl der Neurenten soll um 20% gesenkt werden, was eine realistische Gr\u00f6sse darstellt. Die Festlegung eines solchen Ziels ist f\u00fcr den Erfolg \u00e4usserst wichtig. Diese Reduktion darf aber nicht zu einem Verlagerungseffekt auf die Arbeitslosenversicherung oder gar auf die Sozialhilfe f\u00fchren. \u00a0Zwei Instrumente stehen im Vordergrund: Fr\u00fcherfassung\/Fr\u00fchintervention und Integrationsmassnahmen. Die IV plant, die Fr\u00fcherfassung als sekund\u00e4re Prophylaxe in den Vordergrund zu stellen. Sie will damit vom Image der Reparaturwerkst\u00e4tte wegkommen. Diese Aufgabe obliegt den IV-Stellen; sie haben hierf\u00fcr Fachstellen einzurichten. Mit der Fr\u00fchintervention werden rasch die n\u00f6tigen und sinnvollen Massnahmen eingeleitet, wie etwa die Anpassung des Arbeitsplatzes. \u00a0Unter Ber\u00fccksichtigung der eingesparten Renten werden die Integrationsmassnahmen nach der Prognose des EDI in den Jahren von 2007 bis 2016 durchschnittlich j\u00e4hrliche Mehrausgaben von Fr. 290 Mio. verursachen, bevor sie anschliessend gewinnbringend werden. Zu den herk\u00f6mmlichen Eingliederungsmassnahmen der IV (medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, berufliche Eingliederungsmassnahmen, besondere Schulung) treten Angebote wie Arbeitstraining, Besuch von Informatikoder Sprachkursen und Besch\u00e4ftigungsprogramme hinzu. Die betroffene Person hat eine Mitwirkungspflicht. Es k\u00f6nnen Sanktionen bis hin zur Leistungsk\u00fcrzung ergriffen werden. \u00a0Die 5. IVG-Revision stellt ein Risiko dar. Zahlen sich die Investitionen in Pr\u00e4vention und Eingliederungsmassnahmen aus? Ich bin \u00fcberzeugt, dass wir dieses Risiko eingehen m\u00fcssen.m<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Finanzlage der Invalidenversicherung (IV) ist \u00e4usserst kritisch. Die Gesamtausgaben sind von 1990 bis 2004 von 4,133 Mrd. auf 11,096 Mrd. Franken gestiegen. Dies entspricht einer Erh\u00f6hung von rund 168% in 14 Jahren. Gleichzeitig bleiben die Einnahmen immer weiter hinter den Ausgaben zur\u00fcck. 2004 betrug der Fehlbetrag 1,6 Mrd. 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