{"id":125395,"date":"2005-10-01T12:00:00","date_gmt":"2005-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2005\/10\/dubois-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:50:16","modified_gmt":"2023-08-23T21:50:16","slug":"dubois","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2005\/10\/dubois\/","title":{"rendered":"5. IVG-Revision: Eingliederung verst\u00e4rken, Rentenausgaben senken"},"content":{"rendered":"<p>Die 5. Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (CIVG) hat zum Ziel, die Anzahl neuer Renten um 20% zu senken. Dies wird erreicht mit einer fr\u00fchzeitigen Erfassung arbeitsunf\u00e4higer Personen, der Einf\u00fchrung von Fr\u00fchinterventionsmassnahmen sowie verst\u00e4rkten anderen Instrumenten zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsf\u00e4higkeit. Die Revision dient nicht nur der finanziellen Entlastung der Invalidenversicherung (IV), sondern bek\u00e4mpft auch das Problem, dass immer mehr und immer j\u00fcngere Personen verrentet und vom Erwerbsleben ausgeschlossen werden. Um das Betriebsergebnis der IV wieder in die schwarzen Zahlen zu bringen (2009) und ihre Milliardenschulden zu tilgen (bis 2024), soll die Mehrwertsteuer ab 2008 linear um 0,8 Prozentpunkte angehoben werden.1<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/1130348335_04_duBois_01.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"245\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAm 22. Juni 2005 hat der Bundesrat je eine Botschaft zur 5. IVG-Revision und zur Zusatzfinanzierung der IV zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Revision als Kernst\u00fcck des Pakets wird voraussichtlich vom Nationalrat in der Wintersession erstmals beraten und soll 2007 in Kraft treten. Sie bedeutet eine tief greifende strukturelle Re-form des Sozialwerks. Die Revision erlaubt es, einerseits die IV finanziell markant zu entlasten und anderseits die Zunahme der Verrentungen und des Ausschlusses aus dem Erwerbsleben mit ihren sozialen Kostenfol-gen zu bek\u00e4mpfen. \u00a02004 schloss die IV mit einem Defizit von rund 1,6 Mrd. Franken und Schulden von gut 6 Mrd. Franken ab. Die Schulden d\u00fcrften bis Ende 2007 auf \u00fcber 11 Mrd. Franken anwachsen und ohne Massnahmen wie in den letzten Jahren im Rhythmus der j\u00e4hrlichen Defizite in Milliardenh\u00f6he weiter ansteigen. Um diesen Trend zu brechen, m\u00fcssen die Ausgaben der IV gesenkt werden, indem das Problem der laufend steigenden Anzahl neuer Renten an der Wurzel gepackt wird. Die 5. IVG-Revision senkt diesen Wert im Vergleich zum Jahr 2003 um 20%. Dies wird erreicht, indem die Eingliederungsanstrengungen und -instrumente deutlich verst\u00e4rkt und die Regeln zur Zusprache einer Rente strenger gefasst werden. Hinzu kommt ein gezielter Leistungsabbau. Zusammen mit der unumg\u00e4nglichen Zusatzfinanzierung erlaubt die Revision, die IV mittelfristig finanziell zu sanieren.&#13;<\/p>\n<h2>Fr\u00fcherfassung erh\u00f6ht Chancen f\u00fcr Eingliederung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAus gesundheitlichen Gr\u00fcnden arbeitsunf\u00e4hige Personen werden heute von der IV h\u00e4ufig viel zu sp\u00e4t erfasst. Sind sie erst einmal nicht mehr im Erwerbsleben integriert, k\u00f6nnen sie nur schwer wieder eingegliedert werden. Fehlt jemand wegen eines Unfalls oder wegen einer Berufskrankheit am Arbeitsplatz, so wird umgehend die obligatorische Unfallversicherung eingeschaltet, die f\u00fcr die medizinische Behandlung und den raschen Einbezug der IV im Hinblick auf die Wiedereingliederung sorgt. Bei nicht berufsbedingten Krankheiten hingegen fehlt eine solche systematische und rasche Koordination. \u00a0Daher wird mit der IVG-Revision ein System zur Fr\u00fcherfassung geschaffen. Es funktioniert wie ein vorgeschalteter Grobfilter, in dem bereits die meisten Versicherten h\u00e4ngen bleiben, bei welchen die Gefahr eines chronischen Leidens besteht. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung sind die kantonalen IV-Stellen verantwortlich. Sie dienen den involvierten Personen und Organen als Beratungs-, Abkl\u00e4rungs-, Triage- und Koordinationsstellen. M\u00f6glichst schnell soll \u00fcber Massnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und \u00fcber die allf\u00e4llige Intervention der IV entschieden werden. \u00a0Die Fr\u00fcherfassung sieht keine Meldepflicht vor. Betroffene k\u00f6nnen sich selber an die IV-Stelle wenden; ebenso k\u00f6nnen dies z.B. Arbeitgeber, Unfall-, Krankentaggeldoder Arbeitslosenversicherung, die Sozialhilfe sowie behandelnde \u00c4rztinnen und \u00c4rzte tun. Die IV-Stelle kl\u00e4rt die betroffene Person \u00fcber den Zweck und den Ablauf der Fr\u00fcherfassung auf. Abgesehen vom Einholen der medizinischen Befunde erfasst sie auch Informationen zur sozialen und finanziellen Situation sowie zum Arbeitsumfeld. Wenn Massnahmen der IV zur Erhaltung der Erwerbsf\u00e4higkeit notwendig sind, so wird die versicherte Person aufgefordert, sich bei der IV anzumelden. Es wird mit rund 20000 Klienten der Fr\u00fcherfassung gerechnet.&#13;<\/p>\n<h2>Fr\u00fchintervention senkt die Kosten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der mit der 5. IVG-Revision vorgesehenen neuen Fr\u00fchintervention kann einer fr\u00fchzeitig festgestellten drohenden Invalidit\u00e4t auch mit ersten gezielten Sofortmassnahmen rasch begegnet werden, in der Absicht, die M\u00f6glichkeiten zum Erhalt der Erwerbst\u00e4tigkeit maximal auszusch\u00f6pfen. Die Massnahmen der Fr\u00fchintervention setzen somit ein, bevor vollst\u00e4ndig abgekl\u00e4rt ist, ob ein Anrecht auf regul\u00e4re IV-Leistungen besteht. Angewendet werden die bekannten beruflichen Eingliederungsinstrumente der IV: Anpassung des Arbeitsplatzes, Ausbildung, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen. Die Massnahmen werden mit der betroffenen Person individuell vereinbart und m\u00fcssen sich in einem noch nicht festgelegten Kostenrahmen bewegen. Innerhalb von etwa sechs Monaten soll der Anspruch auf ordentliche Leistungen der IV &#8211; z.B. Hilfsmittel, Arbeitsplatzeinrichtung oder Umschulung &#8211; abgekl\u00e4rt und insbesondere ein Grundsatzentscheid betreffend Rentenanspruch gef\u00e4llt werden. Letzteres ist oft wichtig, damit sich die Beteiligten &#8211; etwa in Kenntnis einer k\u00fcnftigen Teilrente &#8211; ganz auf die berufliche Eingliederung konzentrieren k\u00f6nnen. Es wird erwartet, dass die Fr\u00fchintervention mit rund 10000 Personen durchgef\u00fchrt wird. \u00a0Fr\u00fcherfassung und Fr\u00fchintervention l\u00f6sen Kosten von sch\u00e4tzungsweise 86 Mio. Franken pro Jahr aus (Personal und Massnahmen). Dieser Investition stehen Einsparungen durch ganz oder teilweise vermiedene Renten gegen\u00fcber. Diese d\u00fcrften im Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2025 j\u00e4hrlich 314 Mio. Franken betragen. Per Saldo resultieren aus Fr\u00fcherfassung und Fr\u00fchintervention Einsparungen von j\u00e4hrlich rund 220 Mio. Franken.&#13;<\/p>\n<h2>Zus\u00e4tzliche Integrationsmassnahmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie heutigen beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV sind oft wenig geeignet, um insbesondere die stark wachsende Gruppe von psychisch Kranken oder auch diejenige der unqualifizierten Arbeitsunf\u00e4higen erfolgreich (wieder) einzugliedern. Daher f\u00fcgt die Revision den heutigen Eingliederungsmassnahmen &#8211; medizinische Massnahmen, Massnahmen beruflicher Art, Massnahmen f\u00fcr die besondere Schulung, Hilfsmittel &#8211; eine neue Kategorie hinzu: Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung. Diese verbessern die Eingliederungschancen insbesondere psychisch Kranker, indem sie die Voraussetzungen f\u00fcr weitergehende Massnahmen beruflicher Art \u00fcberhaupt erst schaffen. Auch sie werden individuell in einem Eingliederungsplan vereinbart. Das konkrete Instrumentarium sind sozialberufliche Rehabilitation (Gew\u00f6hnung an den Arbeitsprozess, Aufbau der Arbeitsmotivation, Stabilisierung der Pers\u00f6nlichkeit, Ein\u00fcben sozialer Grundelemente) sowie gezielte Besch\u00e4ftigungsmassnahmen. W\u00e4hrend dieser Integrationsmassnahmen besteht &#8211; wie bei den beruflichen Massnahmen &#8211; ein Anspruch auf ein Taggeld der IV.&#13;<\/p>\n<h3>Pflicht zur Mitwirkung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Wirkung der Eingliederungsbem\u00fchungen zu optimieren, wird im Gesetz ausdr\u00fccklich festgehalten, dass die Versicherten an allen zumutbaren Massnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes oder zur Eingliederung aktiv teilnehmen m\u00fcssen. Eine Verletzung dieser Pflichten hat eine K\u00fcrzung oder Verweigerung von Leistungen zur Folge.&#13;<\/p>\n<h3>Strengere Bedingungen f\u00fcr den Rentenanspruch<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie starke Zunahme der IV-Renten der letzten Jahre ist prim\u00e4r auf psychische Leiden sowie St\u00f6rungen an Knochen und am Bewegungsapparat (in erster Linie R\u00fcckenprobleme) zur\u00fcckzuf\u00fchren. H\u00e4ufig ist in diesen F\u00e4llen nicht klar, ob eine Arbeitsunf\u00e4higkeit tats\u00e4chlich gesundheitlich bedingt ist oder andere Ursachen &#8211; wie z.B. soziale Probleme oder ungen\u00fcgende Bildung &#8211; hat. Mit der 5. IVG-Revision wird der Zugang zu einer IV-Rente juristisch strikter auf F\u00e4lle von gesundheitlich bedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit beschr\u00e4nkt, wodurch das IV-System konsequenter auf seine Zielsetzung \u00abEingliederung statt Rente\u00bb ausgerichtet wird. \u00a0Der Anspruch auf eine Rente entsteht k\u00fcnftig fr\u00fchestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV und nicht mehr r\u00fcckwirkend auf den oftmals jahrelang zur\u00fcckliegenden Anfangszeitpunkt der Erwerbsunf\u00e4higkeit. Auch bei der Verg\u00fctung von Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art wird die R\u00fcckwirkung aufgehoben. Damit werden die Versicherten motiviert, sich bei l\u00e4nger dauernder Krankheit fr\u00fchzeitig bei der IV anzumelden. Zu-dem besteht nur dann ein Anspruch auf eine ordentliche IV-Rente, wenn mindestens drei Jahre lang &#8211; statt wie bisher ein Jahr &#8211; IV-Beitr\u00e4ge bezahlt wurden.&#13;<\/p>\n<h3>Negative Anreize korrigieren<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nHeute kann es in der IV oder im Zusammenspiel mit anderen Sozialversicherungen dazu kommen, dass Invalide mit den Versicherungsleistungen finanziell besser gestellt sind als mit dem vorherigen Erwerbseinkommen. Sie haben somit kein finanzielles Interesse an einer (erh\u00f6hten) Erwerbst\u00e4tigkeit. Um dies zu korrigieren, wird der Zweck der IV-Taggelder auf den Einkommensersatz beschr\u00e4nkt. Zudem wird gew\u00e4hrleistet, dass die IV-Rente nicht wegen eines erh\u00f6hten Erwerbseinkommens absinkt oder sogar ganz wegf\u00e4llt.&#13;<\/p>\n<h2>Einsparungen durch gezielte Leistungseinschr\u00e4nkungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie 5. IVG-Revision sieht mehrere gezielte Leistungseinschr\u00e4nkungen vor: Verzicht auf den Karrierezuschlag (heutige Ber\u00fccksichtigung einer potenziellen beruflichen Karriere bei der Rentenberechnung), Finanzierung der medizinischen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durch die Krankenversicherung statt durch die IV (ausser bei Geburtsgebrechen) sowie die Aufhebung der noch laufenden Zusatzrenten f\u00fcr verheiratete Rentenbeziehende.&#13;<\/p>\n<h2>Sozialpartner werden in konzentrierte Aufsicht einbezogen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Aufsichtskompetenzen des Bundes werden mit der IVG-Revision verst\u00e4rkt, um eine einheitliche Anwendung der IV-Gesetzgebung zu gew\u00e4hrleisten. Die heute von den Kantonen geregelte Organisation der IV-Stellen wird zur Bundeszust\u00e4ndigkeit. Konkret wird der Bund Vertr\u00e4ge mit den Kantonen \u00fcber Einrichtung und Standorte der IV-Stellen abschliessen, und er kann zur Steuerung der IV-Stellen wirkungs- und leistungsorientierte Finanzierungsmodelle vereinbaren. Durch die Einrichtung einer Aufsichtskommission mit Vertretern des Bundes und der Sozialpartner werden die Partner, welche die IV mitfinanzieren, angemessen in die direkte Vollzugsaufsicht einbezogen.&#13;<\/p>\n<h2>Anpassungen auf der Einnahmenseite<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuf der Einnahmenseite sieht die 5. IVG-Revision vor, die Lohnbeitr\u00e4ge der IV von 1,4% auf 1,5% zu erh\u00f6hen und somit die Entlastung der 2. S\u00e4ule teilweise zu kompensieren, die auch dort aus der Reduktion der Neurenten erfolgt. Zudem wird damit teilweise korrigiert, dass der Anteil der Lohnbeitr\u00e4ge an der Finanzierung der IV gegen\u00fcber jenem der \u00f6ffentlichen Hand in den letzten Jahren abgenommen hat. Die Investitionsphase w\u00e4hrend der Einf\u00fchrung der Fr\u00fchintervention und der neuen Integrationsmassnahmen belastet auch den Finanzhaushalt des Bundes, da er die IV-Ausgaben zu 37,5% mitfinanziert; von der Beitragssatzerh\u00f6hung hingegen profitiert er nicht. Daher soll der Bundesbeitrag an die IV von 2008 bis 2012 von 37,5% auf 36,9% gesenkt werden &#8211; unter der Bedingung, dass die Lohnbeitr\u00e4ge und die Mehrwertsteuer wie vorgesehen angehoben werden.&#13;<\/p>\n<h2>Revision entlastet IV-Finanzhaushalt massiv<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Massnahmenpaket zur Fr\u00fchintervention und Integration erm\u00f6glicht es, die Anzahl der Neurenten um 20% &#8211; bezogen auf das Jahr 2003 &#8211; zu senken. Der Finanzhaushalt der IV wird im Durchschnitt bis 2025 um rund 596 Mio. Franken pro Jahr entlastet (vgl. Tabelle 1). Es ist zu ber\u00fccksichtigen, dass jede Ausgabe der IV zur H\u00e4lfte von der \u00f6ffentlichen Hand getragen wird. Eine Ausgabenreduktion in der IV kommt deshalb zur H\u00e4lfte der \u00f6ffentlichen Hand zugute. So spart die IV mit der Revision zwar effektiv 624 Mio. Franken pro Jahr, was aber ihre Betriebsrechnung nur um 312 Mio. Franken entlastet. Die Differenz zur durchschnittlichen Entlastung von 596 Mio. Franken entf\u00e4llt auf die Mehreinnahmen. Der Durchschnittswert verbirgt, dass die Sparwirkung vermiedener Rentenausgaben im Laufe der Jahre durch Kumulation ansteigt. Entlastet die Revision den IV-Finanzhaushalt im Jahr 2010 noch um 141 Mio. Franken, so steigt dieser Wert kontinuierlich an, \u00fcbersteigt 2021 die Milliardengrenze und betr\u00e4gt 2025 1,3 Mrd. Franken.&#13;<\/p>\n<h2>Dringend notwendige Zusatzeinnahmen durch Mehrwertsteuer<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch mit der 5. IVG-Revision bleibt die IV unterfinanziert. Die AHV gew\u00e4hrt der IV zur Schuldendeckung ein Darlehen (Guthaben des AHV\/IV-Ausgleichsfonds). Somit reduziert die zunehmende Verschuldung der IV die Liquidit\u00e4t des Fonds erheblich. Bis ungef\u00e4hr zum Jahr 2011 sinkt diese auch mit der 5. IVG-Revision auf einen Stand, der die Auszahlung der AHV- und IV-Renten gef\u00e4hrdet. \u00dcber die 5. IVG-Revision hinaus gehende, namhafte Einsparungen w\u00e4ren nur mit einem gravierenden, sozialpolitisch inakzeptablen Leistungsabbau zu erzielen. Zus\u00e4tzliche Einnahmen sind deshalb dringend notwendig.\u00a0Die Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung sieht vor, alle S\u00e4tze der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,8 Prozentpunkte zu Gunsten der IV anzuheben, ohne Anteil f\u00fcr den Bund. Die Erh\u00f6hung soll ein Jahr nach der 5. IVG-Revision in Kraft treten, d.h. voraussichtlich am 1.1.2008. In seiner Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat die MWST-Erh\u00f6-hung favorisiert, was von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterst\u00fctzt wurde. Die als Alternative zur Diskussion gestellte Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge um 0,8 Punkte verfolgt der Bundesrat nicht weiter, da sie eine Erh\u00f6hung der Produktionskosten zur Folge h\u00e4tte, was die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in nicht annehmbarer Weise belasten w\u00fcrde. F\u00fcr die Erh\u00f6hung der MWST hingegen spricht unter anderem, dass sie eine neue Finanzierungsquelle erschliesst und damit die Finanzierung der IV breiter abst\u00fctzt. Die Erh\u00f6hung der Konsumsteuer f\u00fchrt dazu, dass zur Deckung des zus\u00e4tzlichen Finanzierungsbedarfs der IV nicht einseitig die Beitragspflichtigen herangezogen werden, sondern auch die Altersrentnerinnen und -rentner. Es ist zwar mit einer teilweisen \u00dcberw\u00e4lzung auf die Preise zu rechnen, deren Auswirkun-gen auf die Privathaushalte jedoch als tragbar erachtet werden.&#13;<\/p>\n<h3>IV wird bis 2024 vollst\u00e4ndig saniert<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie MWST-Erh\u00f6hung zu Gunsten der IV generiert Mehreinnahmen, die im Jahr 2008 1,7 Mrd. Franken betragen. 2025 belaufen sie sich auf rund 2,7 Mrd. Franken (im Durchschnitt der Jahre 2008-2025 rund 2,5 Mrd. Franken pro Jahr). Im Zusammenwirken mit der Entlastung durch die 5. IVG-Revision werden die Schulden der IV ab 2008 &#8211; dem Jahr der Anhebung der MWST &#8211; abgebaut. Im Jahr 2024 werden sie getilgt sein, und die IV wird wieder einen positiven Saldo im Ausgleichsfond ausweisen (vgl. Tabelle 2 und 3). Nach erfolgtem Schuldenabbau wird der Bundesrat die MWST-S\u00e4tze auf das notwendige Mass senken.&#13;<\/p>\n<h3>Zur Option der Verwendung von Goldreserven<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss einem Gesetzesentwurf des St\u00e4nderates soll der Bundesanteil von rund 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der nicht mehr ben\u00f6tigten 1300 Tonnen Nationalbankgold f\u00fcr eine Reduktion des IV-Verlustvortrags verwendet werden. In diesem Szenario w\u00fcrde es gen\u00fcgen, die Mehrwertsteuers\u00e4tze im Jahr 2008 nur um 0,7 statt um 0,8 Prozentpunkte anzuheben. Das Kapitalkonto der IV w\u00fcrde bereits ab 2022 (statt 2024) einen positiven Stand ausweisen.?<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die 5. Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (CIVG) hat zum Ziel, die Anzahl neuer Renten um 20% zu senken. 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