{"id":179586,"date":"2023-02-07T07:27:34","date_gmt":"2023-02-07T06:27:34","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=179586"},"modified":"2023-08-24T01:36:54","modified_gmt":"2023-08-23T23:36:54","slug":"umsetzung-der-globalen-mindestbesteuerung-in-der-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2023\/02\/umsetzung-der-globalen-mindestbesteuerung-in-der-schweiz\/","title":{"rendered":"Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung in der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Schon seit vielen Jahren ist die Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) bestrebt, die internationalen Regeln zur Unternehmensbesteuerung einer globalisierten und digitalisierten Welt anzupassen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Die 2015 verabschiedeten Massnahmen des OECD-Projekts gegen Gewinnverk\u00fcrzung und -verlagerung (Beps)<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> waren ein erster Schritt in diese Richtung. Dennoch sind viele Staaten weiterhin der Ansicht, dass es zus\u00e4tzlicher Anpassungen bedarf.<\/p>\n<p>Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich im Oktober 2021 rund 140 Staaten (darunter die Schweiz) auf den sogenannten 2-S\u00e4ulen-Ansatz geeinigt: Mit der S\u00e4ule 1 sollen die rund hundert gr\u00f6ssten und profitabelsten Unternehmen weltweit neu einen Teil ihres Gewinns in den Marktstaaten versteuern.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Mit der S\u00e4ule 2 sollen international t\u00e4tige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro in jedem Land mindestens 15 Prozent Steuern auf ihrem Gewinn bezahlen. Der Gewinn basiert dabei auf einer international vereinheitlichten Bemessungsgrundlage. Von der 2. S\u00e4ule w\u00e4ren in der Schweiz wenige Hundert inl\u00e4ndische sowie wenige Tausend ausl\u00e4ndische Unternehmensgruppen betroffen.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Rechtssicherheit als zentrales Anliegen<\/h2>\n<p>Verschiedene L\u00e4nder, darunter die EU-Mitgliedsstaaten, Grossbritannien, Kanada oder Japan, wollen die Mindestbesteuerung per 2024 umsetzen. Die USA wenden schon heute Mindestbesteuerungsregeln an. Dort stellt sich die Frage, wie diese mit der Mindeststeuer der OECD koordiniert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Arbeiten an der Konkretisierung der Regeln gehen auf internationaler Ebene unvermindert weiter. F\u00fcr die Schweiz steht dabei insbesondere die Rechtssicherheit im Vordergrund. Spezielle \u00dcbergangsregeln sollen die Anwendung der Mindestbesteuerung in der Anfangszeit erm\u00f6glichen und vereinfachen. Zudem sollen geeignete Pr\u00fcfmechanismen sicherstellen, dass die von der Schweiz eingef\u00fchrten Regeln zur Umsetzung der Mindeststeuer international anerkannt sind. Allf\u00e4llige \u00dcberbesteuerungen sollen mittels Streitbeilegungsmechanismen vermieden werden.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Rasche und flexible Einf\u00fchrung dank Verfassungs\u00e4nderung<\/h2>\n<p>Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der L\u00e4nder ihr Steuersystem anpassen und die Mindestbesteuerung einf\u00fchren wird.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> Hierzulande hat die Umsetzung der Steuerreform in Politik und Wirtschaft keine Begeisterungsst\u00fcrme ausgel\u00f6st. Die Schweiz kann jedoch nicht verhindern, dass betroffene Unternehmensgruppen k\u00fcnftig h\u00f6her besteuert werden und damit gr\u00f6sseren administrativen Aufwand haben. Denn w\u00fcrde die Schweiz auf die Einf\u00fchrung der Mindeststeuer verzichten, d\u00fcrften andere L\u00e4nder die fehlende Besteuerung nachholen.<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Ein in der Schweiz t\u00e4tiges Unternehmen wird hierzulande mit weniger als 15 Prozent besteuert. Hat Deutschland als Sitzstaat der Muttergesellschaft die Mindestbesteuerung umgesetzt, k\u00f6nnte der deutsche Fiskus die Differenz aus Schweizer Steuerlast und Mindestbesteuerung besteuern. Falls Deutschland die Mindestbesteuerung nicht eingef\u00fchrt hat, w\u00e4re zu pr\u00fcfen, ob der deutsche Konzern in weiteren L\u00e4ndern als der Schweiz t\u00e4tig ist. Ist dies der Fall (z.B. in Frankreich) und hat mindestens eines dieser L\u00e4nder die Mindestbesteuerung umgesetzt, erhielte dieses die M\u00f6glichkeit zur Besteuerung der Differenz.<\/p>\n<p>Die Schweiz kann also lediglich entscheiden, ob das zus\u00e4tzliche Steuersubstrat in der Schweiz oder im Ausland abgesch\u00f6pft wird. Denn mit Einf\u00fchrung der Mindestbesteuerung hierzulande verbleiben die Einnahmen in der Schweiz, statt ins Ausland abzufliessen. Zudem werden den Unternehmen zus\u00e4tzliche Steuerverfahren im Ausland erspart. Mit einer Verfassungs\u00e4nderung hat der Bundesrat zudem die M\u00f6glichkeit, die Mindestbesteuerung rasch und flexibel einzuf\u00fchren. Die Mindestbesteuerung soll vom Bundesrat in Form einer Erg\u00e4nzungssteuer eingef\u00fchrt werden. Dabei handelt es sich um eine Bundessteuer, die von den Kantonen vollzogen wird. Sie erfasst lediglich die fehlende Differenz zur geforderten Mindestbesteuerung.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Mehreinnahmen schwierig zu beziffern<\/h2>\n<p>Die Mehrheit der Kantone bietet heute Steuers\u00e4tze unter 15 Prozent an. In allen Kantonen ist es dank der Nutzung der Massnahmen aus der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) m\u00f6glich, eine effektive Steuerlast von weniger als 15 Prozent zu erreichen. Somit kann in jedem Kanton eine Unterbesteuerung auftreten. Sch\u00f6pft die Schweiz die Erg\u00e4nzungssteuer in der Schweiz ab, ergeben sich Mehreinnahmen.<\/p>\n<p>Kurzfristig sch\u00e4tzt der Bundesrat diese Mehreinnahmen aus der Erg\u00e4nzungssteuer auf rund 1 bis 2,5 Milliarden Franken j\u00e4hrlich.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> Andere Sch\u00e4tzungen kommen zu \u00e4hnlichen Resultaten.<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a> Doch die Unsicherheit ist gross. Denn viele Reformkomponenten k\u00f6nnen nur ungenau oder gar nicht abgebildet werden. So unterscheidet sich etwa die Bemessungsgrundlage der Mindestbesteuerung von der geltenden Besteuerung in der Schweiz. Und auch der Verlust an steuerlicher Standortattraktivit\u00e4t kann nicht quantifiziert werden.<\/p>\n<p>Die Einnahmen aus der Erg\u00e4nzungssteuer sollen gem\u00e4ss Parlament zu 25 Prozent dem Bund und zu 75 Prozent den Kantonen zustehen. Die kantonalen Einnahmen sollen nach M\u00f6glichkeit \u00abverursachergerecht\u00bb diejenigen Kantone erhalten, in denen grosse, international t\u00e4tige Unternehmen bisher zu weniger als 15 Prozent besteuert wurden.<\/p>\n<p>Damit k\u00f6nnen die Kantone die Einnahmen gezielt dort einsetzen, wo die Steuererh\u00f6hung zu einem Verlust an Standortattraktivit\u00e4t f\u00fchrt. W\u00fcrden die betroffenen Kantone einen tieferen Anteil an den Mehreinnahmen erhalten, h\u00e4tten diese einen gr\u00f6sseren Anreiz, Gegenmassnahmen zu ergreifen, beispielsweise durch Anhebung des allgemeinen Gewinnsteuersatzes oder durch Einschr\u00e4nkung der Staf-Massnahmen (beispielsweise durch Einschr\u00e4nkung der Patentbox und\/oder der F&amp;E-Inputf\u00f6rderung). Darunter w\u00fcrde die steuerliche Attraktivit\u00e4t der Schweiz leiden.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Wie verwenden Bund und Kantone die Einnahmen?<\/h2>\n<p>Die Kantone werden souver\u00e4n entscheiden, wie sie ihre zus\u00e4tzlichen Einnahmen aus der Erg\u00e4nzungssteuer verwenden und ob sie Standortmassnahmen ergreifen.<a href=\"#footnote_7\" id=\"footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor\">[7]<\/a> Kantonale Standortmassnahmen sollten aber grunds\u00e4tzlich mit internationalen Vorgaben kompatibel, f\u00fcr die von der Steuerreform tangierten Unternehmensgruppen wirksam und volkswirtschaftlich sinnvoll sein. So kann zum Beispiel die F\u00f6rderung von Forschung und Entwicklung Anreize mit volkswirtschaftlichem Mehrwert schaffen.<\/p>\n<p>Der Anteil der Kantone an den Einnahmen der Erg\u00e4nzungssteuer wird im Nationalen Finanzausgleich ber\u00fccksichtigt. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Auszahlungen des Ressourcenausgleichs an die ressourcenschwachen Kantone leicht ansteigen. Diese Mehrausgaben m\u00fcssen zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den ressourcenstarken Kantonen finanziert werden. Die zus\u00e4tzliche Belastung des Bundes aufgrund dieser Mehrausgaben d\u00fcrfte sich im niedrigen dreistelligen Millionenbereich bewegen. Der Bund muss seinen Anteil der Einnahmen aus der Erg\u00e4nzungssteuer f\u00fcr diese Mehrausgaben einsetzen.<\/p>\n<p>Die verbleibenden Mittel sollen zweckgebunden f\u00fcr Massnahmen zugunsten der Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz als Ganzes verwendet werden. Denkbar w\u00e4re etwa, damit den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz zu st\u00e4rken, Start-ups (allenfalls mit thematischem Fokus auf Dekarbonisierung oder Digitalisierung) zu f\u00f6rdern und in Projekte f\u00fcr eine digitale Verwaltung zu investieren.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Ausblick<\/h2>\n<p>Das Volk wird im Juni 2023 \u00fcber die Verfassungs\u00e4nderung befinden.<a href=\"#footnote_8\" id=\"footnote-anchor_8\" class=\"inline-footnote__anchor\">[8]<\/a> Mit einer solchen \u00c4nderung erh\u00e4lt der Bundesrat die M\u00f6glichkeit, die Mindestbesteuerung in einer Verordnung einzuf\u00fchren und damit auf kurzfristige Entwicklungen im Ausland rasch zu reagieren.<\/p>\n<p>Allerdings: Nach sp\u00e4testens sechs Jahren muss der Bundesrat ein Bundesgesetz vorlegen, das die Verordnung abl\u00f6st. Die bis dahin gesammelten Erfahrungen fliessen in das Gesetz ein. Auch die tats\u00e4chlichen Einnahmen aus der Erg\u00e4nzungssteuer werden zu diesem Zeitpunkt bekannt sein. Die Zielerreichung und die Funktionsweise des Finanzausgleichs werden regelm\u00e4ssig im Rahmen des Wirksamkeitsberichts evaluiert. Gegebenenfalls werden auch in diesem Bereich Anpassungen vorgeschlagen.<\/p>\n<p>Die Umsetzung der Mindestbesteuerung in die Praxis ist f\u00fcr die betroffenen Unternehmen und die Kantone eine Herausforderung. Es stellen sich viele Fragen, die vor der ersten Veranlagung gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen. Angesichts der herrschenden Unsicherheit ist davon auszugehen, dass der Finanzbedarf vieler L\u00e4nder in Zukunft eher steigen wird. Ob die Mindestbesteuerung einen Schlusspunkt der Diskussion um die internationale Unternehmensbesteuerung darstellt, ist daher offen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Die Einf\u00fchrung und das folgende Kapitel wurden verfasst von Marianne Orell.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Siehe OECD (2015). <a href=\"https:\/\/www.oecd.org\/ctp\/beps-2015-final-reports.htm\">Beps 2015 Final Reports<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Die Arbeiten zur S\u00e4ule 1 sind auf OECD-Ebene weniger weit fortgeschritten als zur S\u00e4ule 2. Im vorliegenden Artikel wird deshalb nicht n\u00e4her auf die S\u00e4ule 1 eingegangen. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsnorm w\u00fcrde jedoch auch die Grundlage f\u00fcr eine allf\u00e4llige Einf\u00fchrung der S\u00e4ule 1 in der Schweiz geschaffen.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Die folgenden zwei Kapitel wurden verfasst von Nicole Krenger und Peter Schwarz.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Siehe <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/fga\/2022\/1700\/de#fn-d6e187\">Botschaft vom 22. Juni 2022 zum Bundesbeschluss \u00fcber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD\/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)<\/a>, BBl 2022 1700 (Kapitel 6).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">Siehe BSS Volkswirtschaftliche Beratung (2022). <a href=\"https:\/\/www.bss-basel.ch\/files\/berichte\/BSS_OECD-Mindeststeuer.pdf\">Schlussbericht, OECD-Mindeststeuer, Unternehmensbesteuerung in der Schweiz unter dem Regime der OECD-Mindeststeuer: Sch\u00e4tzung der Mehreinnahmen, Verteilung zwischen den Kantonen<\/a>, Basel 22.7.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_7\" class=\"footnote--item\">Das folgende Kapitel wurde verfasst von Samuel Schmassmann.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_8\" class=\"footnote--item\">Das folgende Kapitel wurde verfasst von Nicole Krenger und Peter Schwarz.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_8\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schon seit vielen Jahren ist die Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) bestrebt, die internationalen Regeln zur Unternehmensbesteuerung einer globalisierten und digitalisierten Welt anzupassen. 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