{"id":181250,"date":"2023-04-18T07:07:36","date_gmt":"2023-04-18T05:07:36","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=181250"},"modified":"2023-08-24T01:38:26","modified_gmt":"2023-08-23T23:38:26","slug":"kmu-erbe-unternehmensnachfolgen-sollen-einfacher-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2023\/04\/kmu-erbe-unternehmensnachfolgen-sollen-einfacher-werden\/","title":{"rendered":"KMU-Erbe: Unter\u00adnehmens\u00ad\u00adnach\u00adfolgen sollen einfacher werden"},"content":{"rendered":"<p>Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz 598\u2019772 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gez\u00e4hlt. Das entspricht einem Anteil von 99 Prozent aller Unternehmen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Da die meisten dieser KMU Mikrounternehmen mit weniger als zehn Besch\u00e4ftigten sind, die nur einer einzigen Person geh\u00f6ren, stellt der Tod des Unternehmers oder der Unternehmerin alles auf den Kopf. Sehr oft ist dabei auch die Fortsetzung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit gef\u00e4hrdet. Tats\u00e4chlich enth\u00e4lt das Erbrecht keine spezifischen Bestimmungen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, wenn der Inhaber vor seinem Tod die Nachfolge nicht testamentarisch geregelt hat.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind die erbrechtlichen Erwartungen der pflichtteilsberechtigten Erben m\u00f6glicherweise nicht vereinbar mit der Eigentums\u00fcbertragung des Unternehmens. Dass diese Gefahr nicht nur in der Theorie besteht, zeigt eine Studie der Universit\u00e4t St. Gallen: Wegen der geltenden Erbschaftsregeln k\u00f6nnten in der Schweiz jedes Jahr rund 3400 KMU Finanzierungsprobleme bekommen.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a><\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Aktuelle Probleme bei der Unternehmensnachfolge<\/h2>\n<p>Im Idealfall plant der Inhaber oder die Inhaberin eines KMU die \u00dcbertragung des Unternehmens sorgf\u00e4ltig und trifft entsprechende Vorkehrungen. Denn obwohl es gem\u00e4ss geltendem Recht m\u00f6glich ist, das Unternehmen einem Erben zu \u00fcbertragen, gibt es dabei mehrere Schwierigkeiten. Insbesondere dann, wenn der Unternehmensnachfolger seine Miterben auszahlen muss, damit diese den ihnen zustehenden Erbanteil erhalten. Solche Auszahlungen, die im Prinzip 10 Prozent der Erbmasse nicht \u00fcbersteigen d\u00fcrfen, m\u00fcssen n\u00e4mlich sofort erfolgen. Wenn das Unternehmen der Hauptbestandteil der Erbmasse ist und\/oder es nur \u00fcber geringe liquide Mittel verf\u00fcgt, kann sich dies als Hindernis erweisen. Damit in diesen F\u00e4llen alle Erben ihren Anteil sofort erhalten k\u00f6nnen, gibt es oft keine andere L\u00f6sung, als das Unternehmen zu verkaufen.<\/p>\n<p>Als der Bundesrat 2016 die Revision des Erbrechts in Auftrag gab, stand dieses Thema allerdings nicht zur Debatte. Denn er ging davon aus, dass eine der wichtigsten darin enthaltenen Anpassungen \u2013 die per 1.\u00a0Januar 2023 in Kraft getretene Erh\u00f6hung der Verf\u00fcgungsfreiheit \u2013 einen Teil des Problems bereits l\u00f6sen w\u00fcrde (siehe Kasten). In der Vernehmlassung forderten jedoch mehrere Teilnehmende weitere Massnahmen, sodass der Bundesrat sich in einer separaten Vorlage mit dieser Frage befasste.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Die wichtigsten Vorschl\u00e4ge des Bundesrats<\/h2>\n<p>Konkret schl\u00e4gt der Bundesrat in seiner <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/fga\/2022\/1637\/de\">Botschaft<\/a> zur \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10. Juni 2022 drei zentrale Massnahmen zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor. Erstens: ein Recht auf Integralzuweisung eines Unternehmens in der Erbteilung, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbez\u00fcgliche Verf\u00fcgung getroffen hat. Zweitens: die M\u00f6glichkeit, einen Zahlungsaufschub von den anderen Erbinnen und Erben zu erhalten. Und drittens: spezifische Regeln f\u00fcr den Anrechnungswert des Unternehmens. Im Gegenzug zu diesen drei Massnahmen wird auch der Schutz der pflichtteilsberechtigten Erben verst\u00e4rkt.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Grundpfeiler des Entwurfs ist das Recht auf Integralzuweisung des Unternehmens. Es kann von allen Erben ausge\u00fcbt werden, sofern die verstorbene Person in ihrem Testament nichts anderes verf\u00fcgt hat. Die Willenserkl\u00e4rung eines Erben reicht aus, um die Zuweisung zu begr\u00fcnden; das Gericht braucht nicht zus\u00e4tzlich zu pr\u00fcfen, ob der betreffende Erbe \u00fcber die erforderlichen Kompetenzen verf\u00fcgt, um die Leitung des KMU zu \u00fcbernehmen. Auch eine gemeinsame \u00dcbernahme durch mehrere Erben ist m\u00f6glich, wenn sie sich dar\u00fcber einig sind. Stehen sich jedoch mehrere Erben als Konkurrenten gegen\u00fcber, muss das Gericht das Unternehmen jener Person \u00fcbertragen, die ihm am geeignetsten erscheint. Vor diesem Hintergrund ist eine erbberechtigte Person, die bereits im Unternehmen gearbeitet hat, eindeutig im Vorteil.<\/p>\n<p>Wenn die anderen Erbberechtigten vom \u00fcbernehmenden Erben eine sofortige Begleichung ihres Anteils fordern, dies ihn aber vor gravierende finanzielle Probleme stellt, kann er k\u00fcnftig einen Zahlungsaufschub von maximal zehn Jahren beantragen. Diese zweite zentrale Massnahme in der Botschaft verschafft dem \u00fcbernehmenden Erben etwas Zeit, um die erforderlichen Mittel zur Begleichung aufzubringen, insbesondere damit er die erwirtschafteten Gewinne aus dem Betrieb des Unternehmens dazu verwenden kann. Um zu vermeiden, dass die Interessen der anderen Miterben beeintr\u00e4chtigt werden, muss das Gericht stets eine Interessenabw\u00e4gung vornehmen. Zudem m\u00fcssen gestundete Forderungen verzinst und in der Regel Sicherheiten daf\u00fcr geleistet werden.<\/p>\n<p>Die dritte und letzte zentrale Massnahme betrifft den Anrechnungswert des Unternehmens. In der Praxis kommt es h\u00e4ufig vor, dass eine Person ihr Unternehmen bereits zu Lebzeiten kostenlos oder zu einem vorteilhaften Preis an einen Erben \u00fcbertr\u00e4gt. Dabei handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung, die der Beg\u00fcnstigte in den Nachlass einwerfen muss. Nach geltendem Recht ist der massgebliche Zeitpunkt f\u00fcr die Wertermittlung des Unternehmens der Todestag. Falls sich der Wert zwischen dem Zeitpunkt der Zuwendung und dem Todestag ver\u00e4ndert hat, wird die Wertver\u00e4nderung \u2013 egal ob positiv oder negativ \u2013 von der Erbengemeinschaft getragen. Im Revisionsentwurf wird diese unfaire Situation korrigiert: Der \u00fcbernehmende Erbe soll neu den Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Zuwendung geltend machen k\u00f6nnen. Er profitiert somit vom Wertanstieg des Unternehmens, den er selbst bewirkt hat; im Gegenzug darf er aber einen Wertverlust nicht auf die Erbengemeinschaft abw\u00e4lzen (siehe Abbildung).<\/p>\n<p>Der Entwurf des Bundesrats ber\u00fccksichtigt aber auch die Miterbinnen und Miterben, die durch zus\u00e4tzliche Rechte gesch\u00fctzt werden sollen. So k\u00f6nnen sie es beispielsweise ablehnen, dass ihnen unwillentlich eine \u2013 nur schwer handelbare \u2013 Minderheitsbeteiligung am Unternehmen an ihren Pflichtteil angerechnet wird.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Unternehmensnachfolge gem\u00e4ss geltendem Recht und gem\u00e4ss Revisionsentwurf des Bundesrats<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2023\/04\/SCHMOCKER_4G-2023_relu_JB_DE.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-182685 size-large\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2023\/04\/SCHMOCKER_4G-2023_relu_JB_DE-1024x528.png\" alt=\"\" width=\"800\" height=\"413\" srcset=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2023\/04\/SCHMOCKER_4G-2023_relu_JB_DE-1024x528.png 1024w, https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2023\/04\/SCHMOCKER_4G-2023_relu_JB_DE-300x155.png 300w, https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2023\/04\/SCHMOCKER_4G-2023_relu_JB_DE-768x396.png 768w, https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2023\/04\/SCHMOCKER_4G-2023_relu_JB_DE-1536x792.png 1536w, https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2023\/04\/SCHMOCKER_4G-2023_relu_JB_DE-2048x1056.png 2048w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/a><\/p>\n<h6 class=\"content-copy\">Quelle: Eigene Darstellung des Autors \/ Die Volkswirtschaft<\/h6>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Eine solide Planung ist die beste L\u00f6sung<\/h2>\n<p>Die Vorschl\u00e4ge des Bundesrats sind eine Art Sicherheitsnetz, das nur bei Bedarf anwendbar ist. Es ersetzt keinesfalls eine unter Einbezug aller betroffenen Parteien m\u00f6glichst fr\u00fch und sorgf\u00e4ltig geplante Nachfolgeregelung, sei es in Form vertraglicher Vereinbarungen oder als Verf\u00fcgung von Todes wegen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen erg\u00e4nzen zudem die erh\u00f6hte Verf\u00fcgungsfreiheit und sollen letztendlich verhindern, dass Probleme bei der Nachlassregelung die Liquidierung des Unternehmens erforderlich machen. Das Parlament befasst sich seit Ende 2022 mit dem Dossier, die neuen Bestimmungen d\u00fcrften deshalb voraussichtlich fr\u00fchestens 2024 in Kraft treten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe Bundesamt f\u00fcr Statistik: <a href=\"https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/de\/home\/statistiken\/industrie-dienstleistungen\/unternehmen-beschaeftigte\/wirtschaftsstruktur-unternehmen\/kmu.html\">Kleine und mittlere Unternehmen<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Siehe Bergmann, H., F. Halter und T. Zellweger (2018). <a href=\"https:\/\/www.google.com\/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiry8jW0YX-AhU-_7sIHVedBTYQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bj.admin.ch%2Fdam%2Fbj%2Fde%2Fdata%2Fgesellschaft%2Fgesetzgebung%2Ferbrecht%2Fgutachten-kmu-hsg-d.pdf.download.pdf%2Fgutachten-kmu-hsg-d.pdf&usg=AOvVaw0AduJGzSa8mC9XyX4mawge\">Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung Revision Erbrecht<\/a>. Forschungsbericht KMU\u2010HSG, Universit\u00e4t St. Gallen, S. 14.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Ausf\u00fchrliche Informationen in der <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/fga\/2022\/1637\/de\">Botschaft<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz 598\u2019772 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gez\u00e4hlt. Das entspricht einem Anteil von 99 Prozent aller Unternehmen. Da die meisten dieser KMU Mikrounternehmen mit weniger als zehn Besch\u00e4ftigten sind, die nur einer einzigen Person geh\u00f6ren, stellt der Tod des Unternehmers oder der Unternehmerin alles auf den Kopf. 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Januar 2023 wurde dieser Anteil erh\u00f6ht: Neu kann eine verstorbene Person, auch wenn sie einen Gatten und\/oder Kinder hinterl\u00e4sst, \u00fcber die H\u00e4lfte des Nachlasses frei entscheiden (fr\u00fcher betrug der frei zur Verf\u00fcgung stehende Teil 37,5 Prozent beziehungsweise 25 Prozent des Erbes).<sup>a<\/sup> Diese Erh\u00f6hung wird die Unternehmens\u00fcbertragung beim Erbgang indirekt vereinfachen, da der nachfolgende Erbe geringere Betr\u00e4ge an die pflichtteilsberechtigten Erben \u00fcberweisen muss und somit mehr Geld in sein Unternehmen stecken kann.\r\n\r\n&nbsp;\r\n\r\na Weitere Beispiele unter: <a href=\"https:\/\/www.ch.ch\/de\/familie-und-partnerschaft\/erbschaft\/wer-wie-viel-erbt#sie-haben-ein-testament-oder-einen-erbvertrag-erstellt-erbinnen-und-erben\">Erbfolge: Wer wie viel erbt <\/a>"}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":"","main_focus":[182045,182047,183009,183669],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":"","redaktoren":"","korrektor":4139,"planned_publication_date":"20230418","original_files":null,"external_release_for_author":null,"external_release_for_author_time":"","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/exedit\/6400c3395c81d"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/181250"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10483"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=181250"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/181250\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":182981,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/181250\/revisions\/182981"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10483"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/182047"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/182045"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/203492"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=181250"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=181250"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=181250"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=181250"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=181250"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=181250"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}