{"id":196986,"date":"2024-04-16T07:00:10","date_gmt":"2024-04-16T05:00:10","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=196986"},"modified":"2024-04-16T11:17:20","modified_gmt":"2024-04-16T09:17:20","slug":"der-finanzausgleich-lange-geschichte-kurz-erklaert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2024\/04\/der-finanzausgleich-lange-geschichte-kurz-erklaert\/","title":{"rendered":"Der Finanzausgleich: Lange Geschichte \u2013 kurz erkl\u00e4rt"},"content":{"rendered":"<p>Wer \u00fcber den schweizerischen Finanzausgleich spricht, meint in der Regel die Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen. Dies hat wohl damit zu tun, dass die Geberkantone immer wieder \u00f6ffentliche Kritik \u00e4ussern, die von den Medien bereitwillig aufgenommen wird. Zuletzt hat sich der Z\u00fcrcher Finanzdirektor Ernst Stocker kritisch zum bestehenden Ausgleichssystem ge\u00e4ussert. Z\u00fcrich sei die Milchkuh f\u00fcr alle, erkl\u00e4rte er im M\u00e4rz 2023 an einer Pressekonferenz.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Die Konzentration auf diese horizontalen Zahlungen zwischen den Kantonen im sogenannten Ressourcenausgleich ist jedoch zu eng. Zum einen blendet sie aus, dass der schweizerische Finanzausgleich aus mehreren Ausgleichsgef\u00e4ssen besteht. Neben dem Ressourcenausgleich, der rund drei Viertel des Finanzausgleichs ausmacht, gibt es auch einen Lastenausgleich f\u00fcr unverschuldete Kosten eines Kantons aufgrund der Bev\u00f6lkerungsstruktur oder der Zentrumsfunktion sowie weitere tempor\u00e4re Instrumente. Diese Instrumente und der Lastenausgleich werden vollumf\u00e4nglich vom Bund finanziert. Zum anderen steuert der Bund auch im Ressourcenausgleich 60 Prozent bei. Alles zusammengerechnet, stemmt der Bund rund 70 Prozent der insgesamt 5,9 Milliarden Franken, die 2024 im Rahmen des Finanzausgleichs verteilt werden.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Ausgleich zwischen Kantonen eher neu<\/h2>\n<p>Zum anderen ist der Fokus auf die Zahlungen zwischen den Kantonen auch historisch gesehen verk\u00fcrzt. Denn die Geschichte der vertikalen Transferzahlungen des Bundes an die Kantone ist deutlich \u00e4lter. Sie begann bereits 1848 nach der Gr\u00fcndung des Bundesstaats. Der horizontale Finanzausgleich zwischen den Kantonen hat seine Anf\u00e4nge hingegen erst nach dem Zweiten Weltkrieg und erhielt erst 1959 eine verfassungsm\u00e4ssige Grundlage. Der 1958 in einer Volksabstimmung angenommene Artikel<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> lautete: \u00abDer Bund fo\u0308rdert den Finanzausgleich unter den Kantonen. Insbesondere ist bei der Gewa\u0308hrung von Bundesbeitra\u0308gen auf die Finanzkraft der Kantone und auf die Berggebiete angemessen Ru\u0308cksicht zu nehmen.\u00bb<\/p>\n<p>Dass die Zahlungen des Bundes an die Kantone viel \u00e4lter sind, \u00fcberrascht nicht. Denn die Gr\u00fcnder von 1848 sahen sich vor die schwierige Aufgabe gestellt, nach einem B\u00fcrgerkrieg einen zukunftsf\u00e4higen Staat zu schaffen. Die sorgf\u00e4ltig austarierte institutionelle Struktur, die den Kantonen grosse Autonomie verlieh und ihnen im St\u00e4nderat eine direkte Vertretung auf Bundesebene einr\u00e4umte, garantierte zwar ein St\u00fcck weit die gew\u00fcnschte Stabilit\u00e4t. Dennoch war allen klar, dass das neue Staatswesen auch finanzpolitisch zusammengehalten werden musste. Und sobald es Geld zum Verteilen gibt, ist die Chance gr\u00f6sser, dass man sich zusammenrauft.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Am Anfang standen Post- und Zolleinnahmen<\/h2>\n<p>Alles begann damit, dass sich der Bund 1848 verpflichtete, einen Teil seiner Zoll- und Posteinnahmen an die Kantone auszuzahlen. Gerechtfertigt wurde dieser Transfer dadurch, dass diese beiden Steuerkategorien bis zur Gr\u00fcndung des Bundesstaats einen bedeutenden Teil der kantonalen Einnahmen ausgemacht hatten. Die Angelegenheit war so wichtig, dass der Verteilschl\u00fcssel bereits in der Bundesverfassung von 1848 und nicht erst auf Gesetzesstufe detailliert geregelt wurde. Der entsprechende Artikel<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> sah vor, wie viel jeder Kanton erh\u00e4lt: n\u00e4mlich \u00ab4 Bazen auf den Kopf nach dem Massstab der Gesamtbev\u00f6lkerung, welche nach der Volksz\u00e4hlung von 1838 berechnet wird\u00bb. Und wenn dies nicht ausreichte, um das Niveau der kantonalen Einnahmen vor 1848 auszugleichen, musste der Bund zus\u00e4tzliche Zahlungen an den jeweiligen Kanton ausrichten.<\/p>\n<p>Die Bundesverfassung von 1874 enthielt diesen Ausgleich nicht mehr. Der Schock des Deutsch-Franz\u00f6sischen Kriegs von 1870\/71 hatte dazu gef\u00fchrt, dass der Bund zur Landesverteidigung mehr Kompetenzen und finanzielle Mittel erhielt. Entsprechend hielt die Verfassung fest: \u00abDer Ertrag der Z\u00f6lle f\u00e4llt in die Bundeskasse. Die den Kantonen bisher bezahlten Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die losgekauften Z\u00f6lle, Weg- und Br\u00fcckengelder, Kaufhaus- und andern Geb\u00fchren dieser Art fallen weg.\u00bb<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Allerdings enthielt derselbe Artikel neue Zahlungen an einzelne Kantone, und wiederum ist kurios, dass diese Ausgaben auf Verfassungsstufe im Detail festgelegt wurden: \u00abAusnahmsweise erhalten die Kantone Uri, Graub\u00fcnden, Tessin und Wallis, mit R\u00fccksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen, eine j\u00e4hrliche Entsch\u00e4digung, welche, in W\u00fcrdigung aller Verh\u00e4ltnisse, festgestellt wird.\u00bb Die Zahlungen waren bedeutend. Graub\u00fcnden und das Tessin erhielten je 200\u2019000 Franken, Uri 80\u2019000 Franken und das Wallis 50\u2019000 Franken. Ausserdem erhielten die Kantone Uri und Tessin eine j\u00e4hrliche Entsch\u00e4digung von insgesamt 40\u2019000 Franken \u00abf\u00fcr die Besorgung des Schneebruches auf dem St. Gotthard\u00bb, und zwar \u00abso lange, als die Strasse \u00fcber den Bergpass nicht durch eine Eisenbahn ersetzt sein wird\u00bb. Zusammen machten diese Sonderausgaben rund 5 Prozent der gesamten Bundesausgaben von 1874 aus.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">F\u00f6deralistischer \u00abBeutezug\u00bb?<\/h2>\n<p>Konservative und f\u00f6deralistisch gestimmte B\u00fcrger waren ver\u00e4rgert \u00fcber den zunehmenden Mittelzufluss an den Bund. Nachdem 1891 das Initiativrecht in die Bundesverfassung aufgenommen worden war, reichten sie die Initiative \u00abzur Abgabe eines Teils der Zolleinnahmen an die Kantone\u00bb ein. Die Verfassung sollte wie folgt erg\u00e4nzt werden: \u00abDer Bund hat den Kantonen vom Gesamtbetrag der Zo\u0308lle allja\u0308hrlich 2 Franken per Kopf nach Massgabe der durch die jeweilige letzte eidgeno\u0308ssische Volksza\u0308hlung ermittelten Wohnbevo\u0308lkerung zu verabfolgen.\u00bb Die Vorlage wurde jedoch 1894 an der Urne mit fast 70 Prozent der Stimmen abgelehnt. Der sogenannte Beutezug, wie der Vorstoss von der freisinnigen Parlamentsmehrheit polemisch betitelt wurde, scheiterte grandios.<\/p>\n<p>Die Bundesverfassung von 1874 enthielt dennoch Bundesbeitr\u00e4ge, die allen Kantonen zugutekamen. So wurden etwa die Einnahmen aus der Milit\u00e4rpflichtersatzabgabe zur H\u00e4lfte an die Kantone weitergeleitet. Zwar handelte es sich nicht um eine hohe Summe, aber das Prinzip, dass bei jeder neuen Bundessteuer ein Teil der Einnahmen den Kantonen geh\u00f6rte, war von da an fest etabliert. So erhielten die Kantone ab den sp\u00e4ten 1880er-Jahren einen Teil der Alkoholsteuer. W\u00e4hrend der beiden Weltkriege resultierten aus diesem Grundsatz hohe Transferzahlungen f\u00fcr die Kantone.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Erster horizontaler Ausgleich<\/h2>\n<p>In dieser Zeit kam es am Rande auch zu einem horizontalen Finanzausgleich zwischen den Kantonen. Der Bund zahlte ein F\u00fcnftel der Einnahmen aus den Stempelabgaben und der Couponsteuer, die 1917 und 1921 eingef\u00fchrt wurden und die Kapitalbeschaffung sowie Kapitalertr\u00e4ge besteuerte, an die Kantone aus. Die Auszahlung erfolgte gem\u00e4ss Einwohnerzahl und nicht gem\u00e4ss Steueraufkommen, was de facto zu einer Umverteilung zwischen den Kantonen f\u00fchrt. Bei der Erhebung von direkten Steuern, die vom Bund seit 1915 zun\u00e4chst unregelm\u00e4ssig und ab 1940 kontinuierlich erhoben wurden, war dies anders. Die Kantone erhielten einen bestimmten Anteil des Betrags, den sie zugunsten der Bundeskasse einnahmen: Reiche Kantone erhielten pro Kopf mehr als arme Kantone.<\/p>\n<p>Bereits ab dem sp\u00e4ten 19. Jahrhundert richtete der Bund zunehmend auch Subventionen aus, die dem vertikalen Finanzausgleich zugerechnet werden. Den Anfang dieser neuen Finanztransfers vom Bund an die Kantone machte der in der Bundesverfassung von 1874 erw\u00e4hnte Zuschuss an die Bergkantone. Unterst\u00fctzt wurden die Kantone beim Strassenbau, bei der Landwirtschaft, beim beruflichen Bildungswesen, bei der Primarschulbildung und dem Gesundheitswesen. In der Mitte des 20. Jahrhunderts erreichten die Bundessubventionen etwa 10 Prozent der gesamten Kantonseinnahmen.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Sozialpolitischer Wertewandel<\/h2>\n<p>Dass nach dem Zweiten Weltkrieg auch der horizontale Finanzausgleich forciert wurde, hat mit einer neuen Bewertung von Ungleichheit zu tun. In der Sozialpolitik \u00e4usserte sich dieser Wertewandel in der hohen Zustimmung zum ersten AHV-Gesetz im Jahr 1947. Die am selben Abstimmungssonntag angenommenen Wirtschaftsartikel, welche das Verh\u00e4ltnis zwischen Staat und Wirtschaft regelten, zeigten ein Umdenken in der Finanzpolitik an. Der Bund war fortan befugt, Vorschriften \u00abzum Schutze wirtschaftlich bedrohter Landesteile\u00bb zu erlassen, \u00abwenn das Gesamtinteresse es rechtfertigt\u00bb.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> Von da an war es nur ein kurzer Schritt zum einleitend zitierten finanzpolitischen Artikel von 1959, der zum ersten Mal den horizontalen Finanzausgleich explizit enthielt.<\/p>\n<p>Doch die damalige Kombination von vertikalem und horizontalem Finanzausgleich verfehlte das Ziel, die Strukturunterschiede zwischen den Kantonen zu verringern. Deshalb begannen Bund und Kantone in den 1990er-Jahren eine Vorlage f\u00fcr einen neuen Finanzausgleich (NFA) auszuarbeiten. Er wurde im Jahr 2004 mit 64,4 Prozent deutlich vom Volk angenommen und ist seit 2008 in Kraft. Er gilt bis heute. Das neue System ist jedoch alles andere als perfekt, weswegen seit einigen Jahren immer wieder der Ruf nach einer Reform des Finanzausgleichs ert\u00f6nt. Die Geschichte des schweizerischen Finanzausgleichs ist also noch l\u00e4ngst nicht zu Ende geschrieben.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe \u00abBlick\u00bb vom 5. M\u00e4rz 2024. <a href=\"https:\/\/www.blick.ch\/politik\/zuercher-finanzdirektor-kritisiert-kantone-wegen-ungedeckter-kosten-situation-ist-seit-laengerer-zeit-unbefriedigend-id19501881.html\">Z\u00fcrcher Finanzdirektor kritisiert Kantone wegen ungedeckter Kosten<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Siehe Artikel 42ter.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Siehe Artikel 26, Bundesverfassung 1848.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Siehe Artikel 30, Bundesverfassung 1874.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Siehe Artikel 31a, Bundesverfassung von 1874.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer \u00fcber den schweizerischen Finanzausgleich spricht, meint in der Regel die Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen. 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Finanzarchiv, Neue Folge, Band 21, Heft 1, S. 71\u201385.<\/h6>\r\n<\/li>\r\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":"","main_focus":[196914,197724],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":"","redaktoren":[4306],"korrektor":5357,"planned_publication_date":"2024-04-16 05:00:10","original_files":null,"external_release_for_author":"20240415","external_release_for_author_time":"00:06:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/exedit\/65f17c3752766"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/196986"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3395"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=196986"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/196986\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":198172,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/196986\/revisions\/198172"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5357"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4306"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3395"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/197724"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/196914"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/197965"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=196986"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=196986"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=196986"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=196986"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=196986"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=196986"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}