{"id":197613,"date":"2024-05-14T07:00:59","date_gmt":"2024-05-14T05:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=197613"},"modified":"2024-05-14T09:43:10","modified_gmt":"2024-05-14T07:43:10","slug":"gewerbetreibende-vorsicht-vor-adressbuchschwindlern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2024\/05\/gewerbetreibende-vorsicht-vor-adressbuchschwindlern\/","title":{"rendered":"Gewerbetreibende: Vorsicht vor Adressbuchschwindlern"},"content":{"rendered":"<p>Manche Unternehmerin kann ein Lied davon singen: Kaum ist das Unternehmen gegr\u00fcndet oder die Firmenbezeichnung ge\u00e4ndert worden, flattert eine Rechnung ins Haus, die den Anschein erweckt, der Rechnungssteller sei das offizielle kantonale Handelsregister. Nur, der Rechnungssteller hat mit der zust\u00e4ndigen kantonalen Dienststelle nichts zu tun! Das Perfide am ganzen Vorgehen ist nicht zuletzt der Zeitpunkt der Zustellung: Sobald die neue Firma oder die \u00c4nderung der Firmenbezeichnung im \u00abSchweizerischen Handelsamtsblatt\u00bb (Shab) publiziert ist, versenden die Schwindler ihre Rechnung \u2013 und zwar noch vor der offiziellen Rechnung des kantonalen Handelsregisters.<\/p>\n<p>Oft schm\u00fcckt sich der Absender mit einem Namen, der sich an die kantonalen Handelsregister, den Zentralen Firmenindex <a href=\"https:\/\/www.zefix.ch\/de\/search\/entity\/welcome\">(Zefix)<\/a> oder an eine andere Beh\u00f6rde anlehnt. Selbst die Bezeichnung Seco \u2013 kurz f\u00fcr Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft \u2013 ist schon missbraucht worden. Besonders dreist ist der Umstand, dass nebst der Beschriftung in den drei Landessprachen regelm\u00e4ssig auch das Schweizer Kreuz oder das Schweizer Wappen auf den Schreiben aufgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Dieses Vorgehen von sogenannten Adressbuchschwindlern hat 2023 besonders deutlich zugenommen. Nur wer sich die Zeit nimmt und das Kleingedruckte genau liest, merkt, dass mit der bezahlten Rechnung nicht die dem kantonalen Handelsregister geschuldete Geb\u00fchr bezahlt wird. Stattdessen hat die \u00dcberweisung des Geldbetrags zur Folge, dass ein Vertrag f\u00fcr die Registrierung in ein nutzloses Branchenverzeichnis abgeschlossen wird, das im besten Fall im Internet publiziert wird.<\/p>\n<p>Den meist visuell klein gehaltenen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) kann entnommen werden, dass durch die Bezahlung der Vertrag f\u00fcr ein Jahr gilt und nach Ablauf der einj\u00e4hrigen Vertragsdauer stillschweigend um ein weiteres Jahr entgeltlich verl\u00e4ngert wird. Es sei denn, der Vertrag wird innert der vorgesehenen Frist vor Ablauf der Laufzeit gek\u00fcndigt.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Achtung bei der Hinterlegung von Marken<\/h2>\n<p>Doch damit nicht genug. Auf Unternehmen lauern noch weitere Fallen: Oft lassen sie ihren Firmennamen auch als Marke sch\u00fctzen. Auch hier gilt es wachsam zu sein. Denn die Markengeb\u00fchr ist nur gegen\u00fcber dem Institut f\u00fcr Geistiges Eigentum (IGE) zu entrichten, das die Marke registriert. \u00c4hnlich wie beim erw\u00e4hnten Branchenverzeichnis wird mit der Bezahlung der unaufgefordert zugestellten Offertrechnung ein entgeltlicher Vertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, die Marke in einem meist nutzlosen privaten Markenregister zu publizieren.<\/p>\n<p>Nicht minder \u00e4rgerlich ist der Versand von Massenschreiben mit Rechnungen an Unternehmen, die den Anschein eines bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses erwecken. Auch hier gilt: Wer die Rechnung bezahlt und das Kleingedruckte nicht liest, schliesst gegen seinen Willen einen Vertrag ab, der mit Kosten verbunden ist \u2013 ohne dass er dies selber merkt.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Aufforderung, Offertformulare zu unterzeichnen<\/h2>\n<p>In j\u00fcngerer Zeit etwas zur\u00fcckgegangen ist hingegen der Versand von Offertformularen per Post oder per Mail f\u00fcr den Eintrag in ein Branchenverzeichnis. Dabei ist die Gesch\u00e4ftsadresse des angeschriebenen Unternehmens im Formular bereits vorgedruckt. Der Empf\u00e4nger wird aufgefordert, zu pr\u00fcfen, ob die Gesch\u00e4ftsadresse korrekt sei, allf\u00e4llige \u00c4nderungen vorzunehmen und die von ihm angebotenen Dienstleistungen und Produkte einzutragen, um auf der Werbeplattform dabei zu sein. Regelm\u00e4ssig werden unentgeltliche und entgeltliche Dienstleistungen sprachlich und auch in der Anordnung des Texts so vermengt, dass der Leser glaubt, das gesamte Angebot sei gratis. Unbesehen unterzeichnet und retourniert, entpuppt sich das Angebot als teurer Vertrag, der j\u00e4hrlich stillschweigend erneuert wird.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Hoffnung f\u00fcr betroffene Firmen<\/h2>\n<p>Wenn Unternehmen solchen Betr\u00fcgereien auf den Leim gehen, ist das \u00e4rgerlich und kann potenziell teuer werden. Doch Betroffene k\u00f6nnen etwas dagegen unternehmen: Wer einen entgeltlichen Vertrag f\u00fcr einen nutzlosen Eintrag in ein Branchenverzeichnis eingegangen ist, kann diesen wegen eines sogenannten wesentlichen Irrtums oder absichtlicher T\u00e4uschung anfechten.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Dies hat zur Folge, dass der Vertrag nicht verbindlich ist<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> und bereits bezahlte Geldbetr\u00e4ge zur\u00fcckgefordert werden k\u00f6nnen.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Wie sich die Betroffenen in diesem Fall am besten verhalten, hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) in einer Brosch\u00fcre zusammengefasst (siehe Kasten).<\/p>\n<p>Wer unaufgefordert Rechnungen oder Formulare f\u00fcr den Eintrag in ein nutzloses Branchenverzeichnis erhalten hat, kann sich zudem beim Seco beschweren. Das Seco stellt hierf\u00fcr auf seiner Website ein <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Werbe_Geschaeftsmethoden\/Unlauterer_Wettbewerb\/Beschwerde_melden\/Beschwerde_unlautere_Geschaeftspraktiken.html\">Formular<\/a> zur Verf\u00fcgung. Dabei gilt: Die beanstandete Praktik sollte im Formular m\u00f6glichst genau beschrieben und vorhandene Beweismittel beigelegt werden. Sobald das Seco gen\u00fcgend Beschwerden erhalten hat, reicht es gegen das betroffene Unternehmen bei der zust\u00e4ndigen kantonalen Staatsanwaltschaft einen Strafantrag ein.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a><\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Gerichtliche Interventionen des Seco im Jahr 2023<\/h2>\n<p>Das Seco hat im Jahr 2023 acht von insgesamt elf Strafklagen gegen Adressbuchschwindler bei den zust\u00e4ndigen kantonalen Staatsanwaltschaften eingereicht. Die \u00fcbrigen drei Strafklagen betrafen irref\u00fchrende Gesch\u00e4ftspraktiken im Bereich von Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln und kostenpflichtigen Telefonanrufen (Anrufe auf sogenannte Mehrwertdienstnummern). In einem Fall wurde absichtlich eine Verwechslung mit einer bekannten Tageszeitung geschaffen.<\/p>\n<p>Dass die vom Seco initiierten Verfahren reale Konsequenzen haben, zeigt die Statistik: Im Jahr 2023 ergingen 15 Strafbefehle, Urteile sowie Entscheide kantonaler Staatsanwaltschaften und Gerichte. Auch unerbetene Werbeanrufe behandelt das Seco. Im Jahr 2023 erhielt es insgesamt 12\u2019687 Beschwerden in diesem Bereich. Weitere 1028 Beschwerden gab es betreffend irref\u00fchrende Gesch\u00e4ftspraktiken und 501 Beschwerden gegen Adressbuchschwindler. Weitere Beschwerden lassen sich im Detail auf der <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Werbe_Geschaeftsmethoden\/Unlauterer_Wettbewerb\/statistische_angaben.html\">Website<\/a> des Seco nachschauen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 und Art. 28 OR.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Art. 23 OR.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Es liegt eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung i. S. v. Art. 62 ff. OR vor.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Art. 23 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 10 Abs. 3 lit. b UWG.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Manche Unternehmerin kann ein Lied davon singen: Kaum ist das Unternehmen gegr\u00fcndet oder die Firmenbezeichnung ge\u00e4ndert worden, flattert eine Rechnung ins Haus, die den Anschein erweckt, der Rechnungssteller sei das offizielle kantonale Handelsregister. Nur, der Rechnungssteller hat mit der zust\u00e4ndigen kantonalen Dienststelle nichts zu tun! 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