{"id":201685,"date":"2024-10-08T07:00:12","date_gmt":"2024-10-08T05:00:12","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=201685"},"modified":"2024-10-08T07:15:50","modified_gmt":"2024-10-08T05:15:50","slug":"verschaerfte-regeln-fuer-systemrelevante-banken-gefordert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2024\/10\/verschaerfte-regeln-fuer-systemrelevante-banken-gefordert\/","title":{"rendered":"Versch\u00e4rfte Regeln f\u00fcr systemrelevante Banken gefordert"},"content":{"rendered":"<p>Im M\u00e4rz 2023 geriet die Credit Suisse in eine existenzielle Krise. Mit der staatlich unterst\u00fctzten \u00dcbernahme durch die UBS konnte der unmittelbar drohende Ausfall verhindert werden. Um die Schweizer Volkswirtschaft vor einer Schieflage einer systemrelevanten Bank wie der Credit Suisse zu sch\u00fctzen, gibt es die Too-big-too-fail-Regeln (TBTF-Dispositiv). So m\u00fcssen systemrelevante Banken<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> h\u00f6here Eigenmittel- und Liquidit\u00e4tsanforderungen erf\u00fcllen. Auch m\u00fcssen sie in einem Stabilisierungsplan aufzeigen, wie sie im Fall einer Krise ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ohne staatliche Eingriffe fortf\u00fchren k\u00f6nnen. Ebenso ist die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) verpflichtet, f\u00fcr jede systemrelevante Bank einen Abwicklungsplan zu erstellen, der aufzeigt, wie die Bank saniert werden oder geordnet in Konkurs gehen kann.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Bericht zur Bankenstabilit\u00e4t<\/h2>\n<p>Rund ein Jahr nach dem Untergang der Credit Suisse hat der Bundesrat einen Bericht zur <a href=\"https:\/\/www.efd.admin.ch\/de\/tbtf-bericht\">Bankenstabilit\u00e4t<\/a> vorgelegt. Darin zeigt er auf, dass verschiedene Elemente der Regulierung durchaus gewirkt haben. So konnte die Bank aufgrund der erh\u00f6hten Eigenmittel- und Liquidit\u00e4tsausstattung ihre Widerstandsf\u00e4higkeit l\u00e4nger aufrechterhalten, und aufgrund der im Voraus festgelegten Abwicklungsplanung lag eine Sanierung als weitere Option bereit. Allerdings hat das Regelwerk nicht verhindert, dass die Credit Suisse in eine existenzielle Krise geraten ist. Der Bericht schl\u00e4gt entsprechend ein Massnahmenpaket vor, um das TBTF-Dispositiv weiterzuentwickeln. Noch nicht ber\u00fccksichtigt sind dabei die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Diese untersucht die Rolle und das Handeln der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in der Krise. Ihre Ergebnisse werden im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen einfliessen.<\/p>\n<p>Der Bundesrat m\u00f6chte das TBTF-Dispositiv in drei Stossrichtungen anpassen: erstens die Pr\u00e4vention st\u00e4rken und damit die Wahrscheinlichkeit verringern, dass eine Bank \u00fcberhaupt in Schieflage ger\u00e4t. Zweitens die Liquidit\u00e4t st\u00e4rken, damit die Liquidit\u00e4tsversorgung vom Normalbetrieb bis hin zu einer Krise gew\u00e4hrleistet ist. Drittens soll das Instrumentarium der Beh\u00f6rden f\u00fcr den Krisenfall erweitert werden, damit systemrelevante Banken geordnet aus dem Markt ausscheiden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen gezielt f\u00fcr systemrelevante Banken eingef\u00fchrt werden und betreffen zum Teil spezifisch die UBS als einzige global systemrelevante Bank in der Schweiz. Weitere Banken und Finanzinstitute sind von einzelnen Massnahmen betroffen, wenn eine Eingrenzung auf systemrelevante Banken nicht zweckm\u00e4ssig ist.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Pr\u00e4vention st\u00e4rken<\/h2>\n<p>Zur ersten Stossrichtung, der Pr\u00e4vention, geh\u00f6ren eine gute Unternehmensf\u00fchrung (Corporate Governance) und eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten innerhalb der Bank. Auch Bonusregelungen wie beispielsweise Sperrfristen und R\u00fcckforderungsklauseln sollen eingef\u00fchrt werden. Gepr\u00fcft wird zudem, ob die Finma k\u00fcnftig bei Verletzungen des Aufsichtsrechts Bussen f\u00fcr Institute sprechen darf. Auch die M\u00f6glichkeiten und Pflichten der Finma f\u00fcr Fr\u00fchinterventionen sollen ausgebaut werden.<\/p>\n<p>Ein besonders wichtiges Element der Pr\u00e4vention sind Eigenmittelanforderungen an die Bank. Selbst in den Monaten ihrer gr\u00f6ssten Schwierigkeiten lagen die Eigenmittelkennzahlen der Credit-Suisse-Gruppe stets \u00fcber den regulatorischen Anforderungen. Entscheidend ist aber nicht nur, wie viele Eigenmittel insgesamt zur Verf\u00fcgung stehen, sondern wo diese innerhalb der Bankstruktur angegliedert sind und ob sie tats\u00e4chlich Verluste tragen k\u00f6nnen. Insbesondere mussten die Beteiligungen des Stammhauses der Credit Suisse an ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften, vor allem in den USA und dem Vereinigten K\u00f6nigreich, nicht vollst\u00e4ndig mit Eigenmitteln im Stammhaus unterlegt werden. Deswegen war das Stammhaus selbst nur knapp mit Eigenmitteln ausgestattet.<\/p>\n<p>In der Krise wirkte sich dies fatal aus: Verk\u00e4ufe von ausl\u00e4ndischen Beteiligungen, die in einer Krisensituation w\u00fcnschenswert und befreiend gewesen w\u00e4ren, waren faktisch unm\u00f6glich. Denn die daraus resultierenden Verluste h\u00e4tten die Eigenmittelausstattung des Stammhauses substanziell geschw\u00e4cht. Dies schr\u00e4nkte den Handlungsspielraum f\u00fcr eine strategische Neuausrichtung der Bank \u2013 und im sp\u00e4teren Krisenverlauf f\u00fcr eine Stabilisierung \u2013 stark ein.<\/p>\n<p>Im Zuge dessen sollen die Eigenmittelanforderungen insbesondere f\u00fcr Stammh\u00e4user international t\u00e4tiger, systemrelevanter Banken mit grossen ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften nun gezielt gest\u00e4rkt werden. In der Schweiz betrifft dies nur mehr die UBS. Eine h\u00f6here Kapitalunterlegung der ausl\u00e4ndischen Beteiligungen f\u00fchrt dazu, dass im Ausland eingegangene Risiken vom Schweizer Stammhaus besser aufgefangen werden k\u00f6nnen. Dies ist f\u00fcr die Schweiz besonders relevant, weil die ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften der UBS im Vergleich zum Heimmarkt relativ gross sind.<\/p>\n<p>Ebenfalls soll das Potenzial zur Liquidit\u00e4tsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank deutlich ausgebaut werden. Zudem soll die M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine staatliche Liquidit\u00e4tssicherung, auch Public Liquidity Backstop genannt, ins ordentliche Recht \u00fcbergef\u00fchrt werden, wie es der Bundesrat dem Parlament im September 2023 vorgeschlagen hat.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Instrumentarium f\u00fcr den Krisenfall erweitern<\/h2>\n<p>Es kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass eine Bank in Konkurs geht, da es Kern des Bankgesch\u00e4fts ist, gewisse Risiken einzugehen. Entsprechend muss sichergestellt sein, dass auch systemrelevante Banken aus dem Markt ausscheiden k\u00f6nnen, ohne dass die Volkswirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wird. Je variantenreicher dabei die vorbereiteten Strategien, je umfassender das Instrumentarium und je besser Hindernisse beseitigt sind, desto gr\u00f6sser sind die Erfolgschancen einer Abwicklung.<\/p>\n<p>Als Lehre aus dem Fall der Credit Suisse sollen die Optionen, die f\u00fcr eine Abwicklung zur Verf\u00fcgung stehen, erweitert und auf verschiedene Szenarien zugeschnittene Abwicklungsstrategien vorbereitet werden. F\u00fcr diese Erweiterung braucht es rechtliche Anpassungen. Insbesondere muss Rechtssicherheit bestehen f\u00fcr eine Sanierung mit der Absicht, eine systemrelevante Bank innerhalb weniger Jahre herunterzufahren. Dies im Gegensatz zu einer Sanierung mit dem Ziel, dass die Bank weitergef\u00fchrt wird. Neben den rechtlichen Anpassungen sollen systemrelevante Banken dazu einen Marktaustrittsplan erstellen und die notwendigen Massnahmen ex ante umsetzen.<\/p>\n<p>Ziel ist es, gleichzeitig zwei Pakete f\u00fcr die Umsetzung der Massnahmen zu pr\u00e4sentieren: Das erste betrifft \u00c4nderungen auf Verordnungsstufe, die vom Bundesrat verabschiedet und umgesetzt werden. In einem zweiten Paket sollen Eckwerte f\u00fcr die \u00c4nderungen auf Gesetzesstufe pr\u00e4sentiert werden, welche anschliessend dem Parlament unterbreitet werden. Der konkrete Zeitplan des Bundesrats h\u00e4ngt von den Resultaten der PUK ab.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Heute sind dies die UBS als international t\u00e4tige Bank und die Raiffeisen-Gruppe, die Postfinance und die Z\u00fcrcher Kantonalbank als nicht international t\u00e4tige Banken.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im M\u00e4rz 2023 geriet die Credit Suisse in eine existenzielle Krise. Mit der staatlich unterst\u00fctzten \u00dcbernahme durch die UBS konnte der unmittelbar drohende Ausfall verhindert werden. Um die Schweizer Volkswirtschaft vor einer Schieflage einer systemrelevanten Bank wie der Credit Suisse zu sch\u00fctzen, gibt es die Too-big-too-fail-Regeln (TBTF-Dispositiv). 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