{"id":206852,"date":"2025-03-11T07:00:06","date_gmt":"2025-03-11T06:00:06","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=206852"},"modified":"2025-03-11T12:22:52","modified_gmt":"2025-03-11T11:22:52","slug":"investitionskontrolle-so-machen-es-die-oecd-staaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2025\/03\/investitionskontrolle-so-machen-es-die-oecd-staaten\/","title":{"rendered":"Investitionskontrolle: So machen es die OECD-Staaten"},"content":{"rendered":"<p>Investitionskontrollen erlauben es nationalen Beh\u00f6rden, einzelne (Unternehmens-)Erwerbe auf m\u00f6gliche Risiken f\u00fcr die nationale Sicherheit zu pr\u00fcfen und gegebenenfalls zu untersagen oder zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Bis vor etwa zehn Jahren gab es solche Kontrollm\u00f6glichkeiten fast nirgends, und wo es sie gab, waren sie nur knapp geregelt und wurden selten angewendet. In den vergangenen Jahren haben sich Gesetzeslage und Verwaltungspraxis innerhalb vieler Mitgliedsl\u00e4nder der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) jedoch stark ver\u00e4ndert: Viele L\u00e4nder haben Investitionskontrollen eingef\u00fchrt oder bestehende Regelungen versch\u00e4rft. Ein Hauptgrund daf\u00fcr sind der wirtschaftliche Aufstieg der Volksrepublik China und ihre staatlich gesteuerten strategischen Unternehmenserwerbe im Ausland. Wirtschaftliche Verwerfungen w\u00e4hrend der Covid-19-Pandemie, das dadurch gesch\u00e4rfte Bewusstsein f\u00fcr Abh\u00e4ngigkeiten und Lieferketten sowie Russlands Invasion der Ukraine und die seither beobachtete hybride Kriegsf\u00fchrung haben dazu beigetragen, dass immer mehr L\u00e4nder Investitionskontrollen einf\u00fchren und Kontrollen verst\u00e4rken.<\/p>\n<p>Nicht nur OECD-Staaten f\u00fchren Investitionskontrollen durch. Auch China, Indien und Russland haben entsprechende Regeln, auch wenn die Mechanismen und die Verwaltungspraxis von jenen in den OECD-Staaten abweichen. Die Schweiz nimmt unter den wohlhabenden und technologieintensiven OECD-Staaten eine Sonderstellung ein. Zusammen mit Norwegen geh\u00f6rt sie zu den letzten Staaten ohne Investitionskontrolle. Selbst der Entwurf der Schweizer Regierung f\u00fcr eine solche Kontrolle erfasst wesentlich weniger Fallkonstellationen<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> als in vergleichbaren OECD-Staaten.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Immer \u00e4hnlichere Regeln<\/h2>\n<p>Historisch gab es Beschr\u00e4nkungen von Auslandsinvestitionen vor allem in R\u00fcstungssektoren und f\u00fcr Landerwerbe in Grenzn\u00e4he oder N\u00e4he zu milit\u00e4rischen Anlagen. H\u00e4ufig waren allerdings beh\u00f6rdliche Zust\u00e4ndigkeiten, Verwaltungsverfahren und Kriterien unklar und die Regelungen damit insgesamt ineffektiv. Solche rudiment\u00e4ren Instrumente werden nun durch Investitionskontrollen abgel\u00f6st oder erg\u00e4nzt.<\/p>\n<p>Trotz historisch weitgehend unabh\u00e4ngiger Urspr\u00fcnge und unterschiedlicher Ausgestaltungen der nationalen Regelungen n\u00e4hern sich die Investitionskontrollregimes der verschiedenen L\u00e4nder in j\u00fcngerer Zeit an. Die Kontrolldichte variiert zwar von Land zu Land, richtet sich aber zunehmend nach \u00e4hnlichen Kriterien, etwa Industriesektoren oder staatlich kontrollierten Erwerbern. Besonders streng gepr\u00fcft werden Investitionen in Hochtechnologien wie zum Beispiel k\u00fcnstliche Intelligenz und Automatisierung und Investitionen in Bereiche mit potenziell milit\u00e4rischer Nutzung. Oft reicht hier bereits eine niedrigere Erwerbsschwelle von 10 Prozent, w\u00e4hrend f\u00fcr andere Sektoren h\u00f6here Schwellenwerte gelten. Wenn ein Investor direkt oder indirekt einem ausl\u00e4ndischen Staat geh\u00f6rt, etwa \u00fcber einen Staatsfonds, unterliegen in manchen OECD-L\u00e4ndern alle Erwerbe einer systematischen Kontrolle. Immer mehr OECD-Staaten k\u00f6nnen Erwerbe mittlerweile sektor\u00fcbergreifend pr\u00fcfen, auch wenn eine Genehmigungspflicht nur f\u00fcr besonders sensible Wirtschaftsbereiche wie Hochtechnologie oder milit\u00e4rische Anwendungen besteht. Erwerbe m\u00fcssen meist nur dann gemeldet oder von vornherein genehmigt werden, wenn sie solche sensiblen Sektoren betreffen. In anderen Bereichen besteht lediglich ein Kontrollrecht.<\/p>\n<p>Auch in der Gestaltung von Prozessen und Zust\u00e4ndigkeiten zeigt sich eine Ann\u00e4herung: In vielen L\u00e4ndern gibt es eine zentrale Stelle, die Meldungen von ausl\u00e4ndischen Investoren entgegennimmt und koordiniert. Dadurch sind beh\u00f6rdliche Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr Investoren klarer. Auf Regierungsseite \u00fcbernehmen Fachleute die Pr\u00fcfung, was die Verfahren beschleunigt. Entscheidungen, wie einzelne Erwerbe zu beurteilen sind und ob Massnahmen erforderlich erscheinen, bereitet meist ein interministerielles Gremium vor, das auch eventuelle Bedingungen f\u00fcr Genehmigungen erarbeitet. Ablehnende Entscheidungen werden h\u00e4ufig auf Minister- oder Kabinettsebene gef\u00e4llt und sind OECD-weit sehr selten.<\/p>\n<p>Verschiedene Faktoren haben eine solch immer \u00e4hnlichere Gestaltung von Investititonskontrollen beg\u00fcnstigt: Eine 2009 im Rahmen der OECD angenommene <a href=\"https:\/\/legalinstruments.oecd.org\/en\/instruments\/OECD-LEGAL-0372\">Empfehlung zu Investitionspolitiken mit Bezug auf nationale Sicherheitsinteressen<\/a> hat Grundmassst\u00e4be gesetzt. Zus\u00e4tzlich hat die 2019 in Kraft getretene EU-Verordnung 2019\/452 zur Schaffung eines Rahmens f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung ausl\u00e4ndischer Direktinvestitionen eine weitere Angleichung in EU-Mitgliedsstaaten gef\u00f6rdert. Zudem hat die zunehmende Professionalisierung der Verfahren zu einem regen Austausch zwischen OECD-L\u00e4ndern und innerhalb der EU gef\u00fchrt. Schliesslich haben viele Staaten ohne eigene Erfahrung mit Investitionspr\u00fcfungen und unter der Dringlichkeit w\u00e4hrend der Pandemie bestehende Modelle \u00fcbernommen.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Breite Akzeptanz der Pr\u00fcfungen<\/h2>\n<p>Die neue Praxis der Investitionskontrolle ist insgesamt auf breite Akzeptanz gestossen. Dazu tragen mehrere Faktoren bei: Viele OECD-Staaten setzen auf transparente und z\u00fcgige Pr\u00fcfverfahren, nur wenige \u00dcbernahmen werden beschr\u00e4nkt oder verboten, und Reformen sorgen f\u00fcr laufende Verbesserungen. Zudem besteht ein breites Verst\u00e4ndnis daf\u00fcr, dass Investitionspr\u00fcfungen unter den gegenw\u00e4rtigen geo\u00f6konomischen und geopolitischen Umst\u00e4nden notwendig sind.<\/p>\n<p>Die Risiken, die durch einen ausl\u00e4ndischen Erwerb drohen, wie etwa der Verlust der Kontrolle \u00fcber wichtige Technologien oder Kompetenzen oder der Zugang zu verteidigungswichtigen Produkten oder personenbezogenen Informationen, erscheinen der \u00d6ffentlichkeit oft plausibel \u2013 und zwar weitgehend unabh\u00e4ngig von der Nationalit\u00e4t des erwerbenden Unternehmens. Ein Missbrauch f\u00fcr protektionistische Ziele wird selbst von betroffenen Unternehmen kaum mehr bef\u00fcrchtet.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Investitionskontrollen werden sich weiter ausbreiten<\/h2>\n<p>Viel spricht daf\u00fcr, dass sich Investitionspr\u00fcfungen in Zukunft weiter ausbreiten werden. Die Verschlechterung des geo\u00f6konomischen und geopolitischen Klimas d\u00fcrfte weitere Regierungen dazu veranlassen, solche Pr\u00fcfungen einzuf\u00fchren oder auszuweiten. In der EU wird die geplante \u00dcberarbeitung der oben erw\u00e4hnten EU-Verordnung 2019\/452 die Angleichung der nationalen Regeln vorantreiben. Auch EU-Beitritts-Kandidaten am Balkan und in S\u00fcdosteuropa werden Investitionspr\u00fcfungen einf\u00fchren, da sie eine Voraussetzung f\u00fcr den EU-Beitritt sind. Zudem sind Investitionskontrollen praktisch eine Bedingung f\u00fcr die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten an europ\u00e4ischen Kooperationsprogrammen wie \u00abHorizon Europe\u00bb.<\/p>\n<p>Auch Schwellenl\u00e4nder in Lateinamerika und Asien ziehen Investitionspr\u00fcfungen in Betracht. Sie sorgen sich insbesondere wegen des Erwerbs von Rohstoffkonzessionen und Infrastruktur durch staatlich gelenkte ausl\u00e4ndische Unternehmen. L\u00e4nder mit bestehenden Regelungen werden zudem auf Umgehungsversuche und in der Praxis beobachtete unerw\u00fcnschte Regelungsl\u00fccken reagieren und ihre Vorschriften anpassen. Ein sprunghafter Anstieg von Untersagungen von Investitionen ist allerdings nicht zu erwarten. Alle Staaten wollen weiterhin ausl\u00e4ndische Investitionen anziehen und werden deshalb Restriktionen so weit wie m\u00f6glich vermeiden.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Gemeint sind kontrollierbare F\u00e4lle aus der Gesamtmenge aller Erwerbe, zum Beispiel nur ausl\u00e4ndische Erwerbende, nur bestimmte Industriesektoren, nur beim \u00dcberschreiten bestimmter Schwellenwerte.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Investitionskontrollen erlauben es nationalen Beh\u00f6rden, einzelne (Unternehmens-)Erwerbe auf m\u00f6gliche Risiken f\u00fcr die nationale Sicherheit zu pr\u00fcfen und gegebenenfalls zu untersagen oder zu beschr\u00e4nken. Bis vor etwa zehn Jahren gab es solche Kontrollm\u00f6glichkeiten fast nirgends, und wo es sie gab, waren sie nur knapp geregelt und wurden selten angewendet. 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