{"id":208088,"date":"2025-04-15T06:55:40","date_gmt":"2025-04-15T04:55:40","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=208088"},"modified":"2025-04-15T11:10:32","modified_gmt":"2025-04-15T09:10:32","slug":"die-schweiz-sucht-bei-der-ki-regulierung-den-mittelweg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2025\/04\/die-schweiz-sucht-bei-der-ki-regulierung-den-mittelweg\/","title":{"rendered":"Die Schweiz sucht bei der KI-Regulierung den Mittelweg"},"content":{"rendered":"<p>Selbstfahrende Autos, automatisierte medizinische Diagnosen oder Musikkompositionen: K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) scheint in fast allen Bereichen einsatzf\u00e4hig. Obwohl KI als Forschungsgegenstand schon seit Jahrzehnten existiert, ist die Erkenntnis in der \u00d6ffentlichkeit und in der Politik dar\u00fcber, wie viel mit der Technologie m\u00f6glich ist, relativ neu. Nat\u00fcrlich kommt sie auch in der Schweiz bereits in vielen Bereichen nutz- und gewinnbringend zum Einsatz. So etwa beim \u00dcbersetzen von Dokumenten oder f\u00fcr die Spracherkennung. Auch beim Bund wird sie eingesetzt, etwa zur <a href=\"https:\/\/www.meteoschweiz.admin.ch\/wetter\/messsysteme\/bodenstationen\/automatisches-pollenmessnetz-swisspollen.html\">Automatisierung des Pollenmessnetzes<\/a> oder zur <a href=\"https:\/\/energiedashboard.admin.ch\/dashboard\">Vorhersage des nationalen Stromendverbrauchs<\/a>.<\/p>\n<p>Doch wo es Chancen gibt, lauern auch Risiken. Beispielsweise k\u00f6nnen voreingenommene automatisierte Entscheidungsprozesse Diskriminierungen beg\u00fcnstigen, etwa wenn ein KI-System bei der Personalauswahl Bewerbungen beurteilt oder das Anrecht auf Sozialleistungen \u00fcberpr\u00fcft.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Hinzu kommen KI-generierte Deepfakes \u2013 das heisst manipuliertes Foto-, Video- oder Audiomaterial \u2013 sowie Desinformation, die das Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben k\u00f6nnen. Damit geraten unsere Grundrechte und die Grundwerte von Rechtsstaat und Demokratie in den Fokus unserer Aufmerksamkeit.<\/p>\n<p>Braucht es also angepasste regulatorische Rahmenbedingungen f\u00fcr die Entwicklung und den Einsatz von KI in der Schweiz? Und wenn ja: Wie weit sollen sie gehen? Einerseits soll Innovation nicht durch \u00fcbertriebene Regeln gehemmt und andererseits zentrale Werte unseres demokratischen Rechtsstaats gesch\u00fctzt werden. Genau hier setzt die KI-Konvention des Europarats an.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Als erster verbindlicher v\u00f6lkerrechtlicher Vertrag \u00fcber KI soll sie sicherstellen, dass KI-Systeme Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wahren, ohne den technologischen Fortschritt zu stark zu bremsen. Sie schafft damit einen allgemeinen Rechtsrahmen und benennt die wichtigsten rechtlichen Herausforderungen dieses Bereichs (siehe Kasten).<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Eine rechtliche Analyse zeigt allf\u00e4llige L\u00fccken<\/h2>\n<p>Der Bundesrat befasste sich im Februar dieses Jahres mit einer Auslegeordnung zu m\u00f6glichen KI-Regulierungsans\u00e4tzen.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Diese Ans\u00e4tze reichen von einer rein themenspezifischen Vorgehensweise (etwa im Kontext von selbstfahrenden Autos oder Deepfakes in sozialen Medien) bis hin zum Erlass von \u00fcbergreifenden und weiter gehenden Regeln \u2013 beispielsweise zum Grundrechtsschutz oder zur Transparenz.<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) hat als Basis f\u00fcr diese Auslegeordnung eine umfassende rechtliche Analyse<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> beigesteuert. Darin wird untersucht, wo im Schweizer Recht allf\u00e4llige L\u00fccken bestehen, insbesondere f\u00fcr den Fall, dass das Parlament die KI-Konvention des Europarats ratifiziert. Im Fokus stehen vor allem folgende Bereiche \u2013 die im Falle der angedachten Regulierung sowohl Private als auch die \u00f6ffentliche Verwaltung betreffen k\u00f6nnten.<\/p>\n<ul>\n<li><em>Transparenz und Nachvollziehbarkeit<\/em>: Nutzerinnen und Nutzer sollen erfahren, wann und wie KI im Spiel ist, namentlich bei \u00f6ffentlichen Dienstleistungen. Zudem d\u00fcrfen KI-basierte Entscheidungen nicht zu einer \u00abBlackbox\u00bb werden. Es braucht Mechanismen, um sie sp\u00e4ter \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen.<\/li>\n<li><em>Gleichstellung und Nichtdiskriminierung<\/em>: Diskriminierungen durch automatisierte Entscheidungsfindungen sind zu verhindern. Das gilt ganz besonders f\u00fcr sensible Sektoren wie die Gesundheit, aber auch f\u00fcr bestimmte privatwirtschaftliche Anwendungen, wenn sie grundrechtsrelevant sind.<\/li>\n<li><em>Aufsicht und Rechtsdurchsetzung<\/em>: Es muss gekl\u00e4rt sein, wer Verantwortung tr\u00e4gt, wenn Fehler passieren. Gerade staatliche Stellen m\u00fcssen den KI-Einsatz besonders sorgf\u00e4ltig steuern. Zudem muss die Einhaltung dieser Vorschriften durch eine wirksame Aufsicht sichergestellt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Analyse des BJ best\u00e4tigt: KI-Systeme operieren in der Schweiz schon heute keineswegs im rechtsfreien Raum \u2013 bestehende Gesetze wie das Datenschutz- oder das Gleichstellungsgesetz greifen bereits. Dennoch gibt es im Hinblick auf verschiedene KI-spezifische Fragen L\u00fccken, die eine Erg\u00e4nzung oder eine Pr\u00e4zisierung des Rechtsrahmens erfordern, um die Ziele der KI-Konvention zu erreichen.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Der Schweizer Regulierungsansatz<\/h2>\n<p>Aufgrund der Auslegeordnung hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz die KI-Konvention ratifizieren soll. Die Umsetzung soll in einer \u00abMinimalvariante\u00bb erfolgen.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> Diese konzentriert sich auf zentrale Aspekte wie Transparenz, Daten- und Diskriminierungsschutz, Folgenabsch\u00e4tzung und wirksame Aufsicht. Schwerpunktm\u00e4ssig will der Bundesrat zun\u00e4chst den \u00f6ffentlichen Sektor regulieren, doch wo n\u00f6tig will er auch private Akteure in die Pflicht nehmen \u2013 insbesondere, wenn Grundrechte ber\u00fchrt sind, etwa bei der Gleichstellung von Frau und Mann \u2013, gegebenenfalls mit weniger einschneidenden Massnahmen. \u00abMinimalvariante\u00bb heisst aber l\u00e4ngst nicht \u00abMinimalprogramm\u00bb: Vielmehr soll der Rechtsrahmen so gestaltet werden, dass \u2013 auch bei unterschiedlichen Vorgaben f\u00fcr Staat und Private \u2013 die Ziele der KI-Konvention dennoch erreicht werden.<\/p>\n<p>\u00abBraucht es all das wirklich?\u00bb, werden sich viele fragen. Am Pariser \u00abAI Action Summit\u00bb im Februar 2025 wurde die Sorge ge\u00e4ussert, zu viel Regulierung k\u00f6nne der KI-Entwicklung den Schwung nehmen. Solchen Bedenken ist entgegenzuhalten, dass gerade eine auf Grundrechtsschutz ausgerichtete Regulierung auch wirtschaftlich sinnvoll ist: Jeder Skandal \u2013 sei es infolge von Manipulation oder versteckter Diskriminierung \u2013 schw\u00e4cht das Vertrauen in neue Technologien. Ein stabiler Rechtsrahmen hingegen sch\u00fctzt nicht nur B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, sondern f\u00f6rdert auch Innovation, indem er verl\u00e4ssliche Spielregeln schafft und so das Vertrauen von Investorinnen und Investoren, Unternehmen und der breiten \u00d6ffentlichkeit st\u00e4rkt. Davon profitieren insbesondere jene, die auf transparente und grundrechtskonforme KI setzen.<\/p>\n<p>Die Schweiz geht bei ihrem Regulierungsansatz einen Mittelweg. Anders als die Verordnung \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz (AI Act) der EU<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a>, die KI-Systeme vorwiegend als Produkte reguliert und daf\u00fcr komplexe Anforderungen an ihren Marktzugang stellt, konzentriert sich die Schweiz auf grundrechtsrelevante Risiken, statt s\u00e4mtliche Aspekte umfassend zu regeln. Zudem entspr\u00e4che eine Regulierung mit hoher Normdichte wie der AI Act nicht der schweizerischen Rechtsetzungstradition. Und: Ein offenerer und flexiblerer Ansatz ist auch ein Vorteil f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz als digital fortschrittliches Land.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Vernehmlassungsvorlage geplant<\/h2>\n<p>Bis Ende 2026 wird das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in Zusammenarbeit mit dem Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und dem Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) sowie weiteren Bundesstellen eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der KI-Konvention erarbeiten. Gewisse Fragen, die in der rechtlichen Basisanalyse hervorgehoben wurden, m\u00fcssen jetzt vertieft werden, beispielsweise: Welche Anforderungen an die Transparenz von KI-Systemen sind n\u00f6tig? Wie werden diese in Einklang mit dem bestehenden \u2013 etwa datenschutzrechtlichen \u2013 Rechtsrahmen gebracht? Und wie wird eine wirksame Aufsicht sichergestellt? Eine Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung soll zudem kl\u00e4ren, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten sind.<\/p>\n<p>Parallel dazu bereitet das Uvek gemeinsam mit dem EJPD, dem EDA und dem Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einen Umsetzungsplan f\u00fcr nicht gesetzliche Massnahmen vor. Dazu geh\u00f6ren etwa Leitlinien, Selbstregulierungsvereinbarungen oder Branchenl\u00f6sungen f\u00fcr die Privatwirtschaft. Ziel ist es, die rasche Entwicklung von KI nicht zu behindern und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Schweizer Ansatz mit jenen unserer wichtigsten Handelspartner vereinbar bleibt.<\/p>\n<p>Eine Regulierung, die sich an Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit orientiert, ist kein Hemmschuh f\u00fcr die Technologiebranche. Im Gegenteil: Sie schafft einen gesunden Boden, auf dem Innovation nachhaltig gedeihen kann. Mit der \u00abMinimalvariante\u00bb nach Mass, in Umsetzung der KI-Konvention des Europarats, st\u00e4rkt die Schweiz das Vertrauen aller Beteiligten. So entsteht ein flexibler Rahmen f\u00fcr eine zukunftstaugliche, wirtschaftlich sinnvolle und gesellschaftlich akzeptierte KI.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Zu diesen und noch anderen Beispielen siehe Bundesamt f\u00fcr Justiz (2024), S. 47\u201348.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Siehe dazu auch den Artikel von Thomas Schneider (Bakom) in diesem Schwerpunkt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Siehe Bundesamt f\u00fcr Kommunikation: <a href=\"https:\/\/www.bakom.admin.ch\/bakom\/de\/home\/digital-und-internet\/strategie-digitale-schweiz\/ki_leitlinien.html\">K\u00fcnstliche Intelligenz<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Siehe Bundesamt f\u00fcr Justiz (2024).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Siehe Bundesrat (2025).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">Siehe auch den Artikel von Thomas Schneider (Bakom) in diesem Schwerpunkt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbstfahrende Autos, automatisierte medizinische Diagnosen oder Musikkompositionen: K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) scheint in fast allen Bereichen einsatzf\u00e4hig. 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Februar.<\/li>\r\n<\/ul>","post_kasten":[{"kasten_title":"Die KI-Konvention kurz erkl\u00e4rt","kasten_box":"Am 5. September 2024 wurde die KI-Konvention des Europarats zur Unterzeichnung er\u00f6ffnet. Seither haben 41 Staaten unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. Ziel der Konvention ist, dass der Einsatz von KI im Einklang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgt. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass KI-Systeme \u2013 von der Entwicklung bis zur Ausserbetriebnahme \u2013 u. a. transparent und nicht diskriminierend sind und die Privatsph\u00e4re sch\u00fctzen. Die Konvention betrifft den \u00f6ffentlichen Sektor, aber auch den privaten Sektor, wo Grundrechte betroffen sein k\u00f6nnten. Grunds\u00e4tzlich schreibt die Konvention keine spezifischen Massnahmen vor und \u00fcberl\u00e4sst den Staaten die Wahl geeigneter gesetzlicher oder sonstiger Massnahmen. 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