{"id":209442,"date":"2025-06-10T07:05:31","date_gmt":"2025-06-10T05:05:31","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=209442"},"modified":"2025-06-10T14:06:39","modified_gmt":"2025-06-10T12:06:39","slug":"us-zollpolitik-ein-impuls-fuer-das-internationale-handelsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2025\/06\/us-zollpolitik-ein-impuls-fuer-das-internationale-handelsrecht\/","title":{"rendered":"US-Zollpolitik: Ein Impuls f\u00fcr das internationale Handelsrecht?"},"content":{"rendered":"<p>Die Urspr\u00fcnge des heutigen internationalen Handelsrechts reichen fast hundert Jahre zur\u00fcck, bis ins Jahr 1930: Anlass waren damals Zollerh\u00f6hungen der USA, welche die damalige Weltwirtschaftskrise massgeblich versch\u00e4rften und die politischen Spannungen befeuerten, die zum Zweiten Weltkrieg f\u00fchren sollten.<\/p>\n<p>In den fr\u00fchen Nachkriegsjahren verhandelte die internationale Gemeinschaft \u00fcber verbindliche Regeln im internationalen Warenverkehr, um zu verhindern, dass je wieder Z\u00f6lle derart instrumentalisiert werden. Aus den Verhandlungen resultierte das General Agreement on Tariffs and Trade (Gatt) von 1947. Dieses sollte in der Folge zur quasiverfassungsrechtlichen Grundlage werden f\u00fcr das gesamte, auch heute noch geltende Wirtschaftsv\u00f6lkerrecht.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Grundstruktur der internationalen Zollregeln<\/h2>\n<p>Alle 166 Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben in ihren Gatt-Verpflichtungslisten f\u00fcr jedes Gut einen individuellen, maximalen Zolltarif festgelegt. Sie d\u00fcrfen damit im Grundsatz keine h\u00f6heren Z\u00f6lle erheben. Tats\u00e4chlich erheben die WTO-Mitgliedsstaaten heute deutlich tiefere Z\u00f6lle, als ihnen dies gem\u00e4ss diesen Listen zustehen w\u00fcrde. So erhebt beispielsweise die Schweiz seit 2024 gar keine Z\u00f6lle mehr auf den Import von Industrieg\u00fctern<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>, und auch auf anderen G\u00fctern liegt der \u00abangewendete\u00bb Zollsatz deutlich unter dem maximal zul\u00e4ssigen Zolltarif.<\/p>\n<p>Die maximalen Zolltarife sind Gegenstand von Verhandlungen. Insgesamt wurden sie in acht globalen Gatt-Verhandlungsrunden kontinuierlich reduziert. Dies gelang so erfolgreich, dass seit der WTO-Gr\u00fcndung 1995 die global zul\u00e4ssigen maximalen Zolltarife so tief sind, dass sie im Grundsatz kein wesentliches Handelshindernis mehr darstellen. Der Fokus der globalen Verhandlungsrunden hat sich seither denn auch auf den Regelungsbedarf in anderen Bereichen verschoben \u2013 etwa auf \u00f6ffentliche Beschaffungen und Subventionen, auf die Integration von Entwicklungsl\u00e4ndern in den globalen Markt oder die Regulierung von E-Commerce.<\/p>\n<p>Wendet ein Staat tiefere Z\u00f6lle auf Importe aus einem anderen WTO-Mitgliedsland an, muss er diese tieferen Z\u00f6lle auf alle Importe des gleichen Guts aus allen anderen WTO-Mitgliedsstaaten anwenden. Dieses sogenannte Meistbeg\u00fcnstigungsprinzip stellt sicher, dass sich die Zollpolitik kontinuierlich in Richtung \u00ab\u00d6ffnung\u00bb weiterentwickelt.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Ausnahmen vom Meistbeg\u00fcnstigungsprinzip<\/h2>\n<p>Ob und in welchem Umfang Ausnahmen vom Meistbeg\u00fcnstigungsprinzip erlaubt sein sollen, war in den Gatt-Verhandlungen heftig umstritten. Die USA argumentierten damals, dass Ausnahmen nur zum Ausgleich von unfairen Handelsvorteilen zul\u00e4ssig sein sollten. Das Vereinigte K\u00f6nigreich hingegen insistierte, dass Abweichungen auch basierend auf Freihandelsabkommen erlaubt sein sollen, und konnte sich schliesslich durchsetzen. Demnach m\u00fcssen heute tiefere Z\u00f6lle nicht auf alle WTO-Mitgliedsstaaten ausgedehnt werden, wenn sie auf einem Freihandelsabkommen basieren, welches die Z\u00f6lle auf den gesamten Handel<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> zwischen den Partnerstaaten substanziell reduziert.<\/p>\n<p>Nach Inkrafttreten des Gatt zeigte sich, dass Entwicklungsl\u00e4nder nicht ganz aus eigener Kraft im globalen Wettbewerb mithalten k\u00f6nnen. Um diesen Nachteil auszugleichen, ist es heute den WTO-Mitgliedsstaaten freigestellt, Entwicklungsl\u00e4ndern Zollpr\u00e4ferenzen zu gew\u00e4hren, ohne dass diese auf alle WTO-Mitgliedsstaaten ausgedehnt werden m\u00fcssen. Allerdings d\u00fcrfen diese nicht zwischen Entwicklungsl\u00e4ndern diskriminieren, welche den gleichen Entwicklungs-, Finanz- und Handelsbedarf teilen. Auch die Schweiz erl\u00e4sst den am wenigsten entwickelten L\u00e4ndern die Importz\u00f6lle auf gewisse Produkte (beispielsweise bei Kaffee und Kakao).<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Z\u00f6lle gegen Dumping und Schutzz\u00f6lle<\/h2>\n<p>Daneben d\u00fcrfen angewendete Z\u00f6lle auch aus wettbewerbsrechtlichen Gr\u00fcnden von den vereinbarten maximalen Zolltarifen und dem Meistbeg\u00fcnstigungsprinzip abweichen. Ein Beispiel sind Anti-Dumping-Massnahmen. Wenn Importg\u00fcter, welche unter ihrem Marktwert verkauft werden (Dumping), die einheimische Industrie erwiesenermassen sch\u00e4digen, d\u00fcrfen die Z\u00f6lle spezifisch auf diese G\u00fcter erh\u00f6ht werden. Diese Ausnahme k\u00f6nnte zur Anwendung gelangen, wenn chinesische G\u00fcter, die nicht mehr in die USA exportiert werden k\u00f6nnen, zu Tiefpreisen in anderen L\u00e4ndern auf den Markt gelangen und die dort ans\u00e4ssige Industrie sch\u00e4digen. Dann w\u00e4ren h\u00f6here Z\u00f6lle auf die betreffenden chinesischen G\u00fcter erlaubt. Ebenfalls zul\u00e4ssig sind Z\u00f6lle auf G\u00fcter, die g\u00fcnstig verkauft werden, weil sie mit staatlichen Subventionen produziert wurden, und deshalb die einheimische Industrie erwiesenermassen sch\u00e4digen. Solche Ausgleichsmassnahmen sind beispielsweise in der EU f\u00fcr Solarpanels aus China in Kraft.<\/p>\n<p>Wenn eine unvorhersehbare Entwicklung die einheimische Industrie erwiesenermassen bedroht, d\u00fcrfen g\u00fcterspezifische Schutzz\u00f6lle erhoben werden. Diese gelten aber im Gegensatz zu Anti-Dumping- und Ausgleichsmassnahmen \u00aberga omnes\u00bb, also gegen\u00fcber allen WTO-Mitgliedsstaaten. Umfang und Dauer von Schutzmassnahmen sind beschr\u00e4nkt auf die Abwendung der Bedrohung. Angesichts der gegenw\u00e4rtigen Entwicklungen und der damit verbundenen Handelsumlenkungen k\u00f6nnten solche Schutzmassnahmen auf der ganzen Welt notwendig werden. Von solchen Schutzz\u00f6llen w\u00e4re aufgrund der \u00abErga omnes\u00bb-Regel auch die Schweiz mitbetroffen.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">\u00dcbrige Ausnahmen<\/h2>\n<p>Im Rahmen eines eng definierten, spezifischen politischen Kontexts (konkret zum Schutz der nationalen Sicherheit, der \u00f6ffentlichen Moral, des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen oder im Interesse des Erhalts nat\u00fcrlicher Ressourcen) k\u00f6nnten grunds\u00e4tzlich auch diskriminierende Z\u00f6lle erhoben werden. So haben sich etwa die USA 2018 bei den Z\u00f6llen auf Stahl und Aluminium auf den Schutz der nationalen Sicherheit berufen und begr\u00fcnden in gleicher Weise auch die gegenw\u00e4rtigen Zollerh\u00f6hungen. Allerdings hat das WTO-Panel 2022 in der Beschwerde gegen die US-Z\u00f6lle auf Stahl und Aluminium der Schweiz recht gegeben und festgestellt, dass die Z\u00f6lle die Voraussetzungen der Ausnahme zum Schutz der nationalen Sicherheit nicht erf\u00fcllen (siehe Kasten).<\/p>\n<p>Bei Vergeltungsmassnahmen gilt hingegen Vorsicht. Diese sind nur zul\u00e4ssig, wenn eine Verletzung von internationalem Handelsrecht rechtskr\u00e4ftig feststeht und vom verurteilten Staat nicht behoben wird (siehe Kasten). Rechtm\u00e4ssige Vergeltungsz\u00f6lle in der H\u00f6he des verursachten Schadens sind zul\u00e4ssig, aber nicht auf die von der Verletzung betroffenen G\u00fcter beschr\u00e4nkt. Ihr gezielter Einsatz kann somit als politisches Druckmittel genutzt werden, um den betreffenden Staat zum Einlenken zu bringen.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Dringend n\u00f6tige Modernisierung<\/h2>\n<p>Diese Ausnahmen vom Meistbeg\u00fcnstigungsprinzip bestehen fast unver\u00e4ndert seit knapp 80 Jahren. Neuere Entwicklungen in den Handelsbeziehungen zwischen den WTO-Mitgliedsstaaten sind nicht mitber\u00fccksichtigt. Dazu z\u00e4hlen neben Abh\u00e4ngigkeiten aufgrund von Handelsdefiziten oder Rohstoffvorkommen auch die Folgen der Praxis, Handelsvorteile zu erringen durch Unterschreiten globaler Umweltschutz- und Menschenrechtsstandards, sowie Wettbewerbsverzerrungen aufgrund moderner Industriepolitik. Wie mit ihnen umzugehen ist, ist bis heute umstritten.<\/p>\n<p>Mit dem Erlass der sogenannt reziproken Z\u00f6lle im April 2025 haben sich die USA radikal von den bestehenden Rechtsgrundlagen in der internationalen Zollpolitik abgewendet. Allerdings verstossen nicht nur die von US-Pr\u00e4sident Trump geforderten Konzessionen in Form von unilateralen oder sektoriellen Zollerleichterungen f\u00fcr Importe aus den USA gegen das geltende internationale Handelsrecht, sondern auch die Vergeltungsz\u00f6lle. Damit droht gegenw\u00e4rtig der knapp 80 Jahre alte internationale Konsens, dass Z\u00f6lle nicht politisch instrumentalisiert werden d\u00fcrfen, zu enden.<\/p>\n<p>Um die Rechtsstaatlichkeit in den internationalen Handelsbeziehungen aufrechtzuerhalten, ist es einerseits wichtig, dass die internationale Gemeinschaft nicht unbedacht auf den Verstoss der USA reagiert und nicht selbst gegen das internationale Handelsrecht verst\u00f6sst. Anderseits muss \u2013 auch unabh\u00e4ngig von der US-Zollpolitik \u2013 das anwendbare Recht dringend modernisiert werden: Die gegenw\u00e4rtige Krise der Rechtsstaatlichkeit in der internationalen Zollpolitik k\u00f6nnte damit auch eine Chance sein, die Rechtsgrundlagen moderner Handelsbeziehungen neu auszuhandeln.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe Zimmermann, Thomas A. (2023). <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2023\/12\/wie-die-schweiz-vom-abbau-der-industriezoelle-profitiert\/\">Wie die Schweiz vom Abbau der Industriez\u00f6lle profitiert<\/a>. \u00abDie Volkswirtschaft\u00bb, 4. Dezember.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Als Richtwert gilt: 85 bis 90\u202fProzent des Handelsvolumens m\u00fcssen von den pr\u00e4ferenziellen Zollerleichterungen erfasst sein.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Urspr\u00fcnge des heutigen internationalen Handelsrechts reichen fast hundert Jahre zur\u00fcck, bis ins Jahr 1930: Anlass waren damals Zollerh\u00f6hungen der USA, welche die damalige Weltwirtschaftskrise massgeblich versch\u00e4rften und die politischen Spannungen befeuerten, die zum Zweiten Weltkrieg f\u00fchren sollten. 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So haben die USA beispielsweise den WTO Panel-Entscheid in der Beschwerde der Schweiz gegen die US-Z\u00f6lle auf Stahl und Aluminium weitergezogen. Weil somit kein rechtskr\u00e4ftiger Entscheid feststeht, ist die Schweiz bis heute nicht berechtigt, Vergeltungsmassnahmen zu ergreifen.\r\n\r\nTrotz diesem Mangel hat China bereits im April 2025 ein WTO Streitbeilegungsverfahren gegen die USA er\u00f6ffnet, in Reaktion auf die sogenannt reziproken Z\u00f6lle. Auch die EU hat ein WTO-Verfahren angek\u00fcndigt.\r\n\r\nAllenfalls stehen in einem Handelsstreit die Streitbeilegungsverfahren aus einem Freihandelsabkommen zur Verf\u00fcgung oder es kann f\u00fcr den Weiterzug im zweistufigen WTO-Verfahren auf das Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA) ausgewichen werden. Dieses, auch von der Schweiz ratifizierte Abkommen, \u00fcbernimmt zwischenzeitlich die Rolle des Appellate Body in WTO Streitbeilegungsverfahren.<sup>a<\/sup> Auf diese Weise kann weiterhin ein rechtskr\u00e4ftiger Entscheid in einem Handelsstreit ergehen.\r\n\r\n<sup>a<\/sup> W\u00e4hrend China und die EU zu den Mitgliedstaaten z\u00e4hlen, haben die USA das Abkommen nicht unterzeichnet."}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":"","main_focus":[210268,210279],"serie_email":"","frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":"","redaktoren":[4306],"korrektor":5357,"planned_publication_date":"2025-06-10 05:05:31","original_files":null,"external_release_for_author":"20250605","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/exedit\/6811e9f876799"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/209442"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4085"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=209442"}],"version-history":[{"count":29,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/209442\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":211025,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/209442\/revisions\/211025"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5357"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4306"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4085"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/210279"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/210268"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/210866"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=209442"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=209442"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=209442"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=209442"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=209442"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=209442"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}