{"id":212425,"date":"2025-08-28T07:00:08","date_gmt":"2025-08-28T05:00:08","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=212425"},"modified":"2025-08-29T14:16:58","modified_gmt":"2025-08-29T12:16:58","slug":"schweizer-wettbewerbspolitik-eine-kurze-tour-dhorizon","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2025\/08\/schweizer-wettbewerbspolitik-eine-kurze-tour-dhorizon\/","title":{"rendered":"Schweizer Wettbewerbspolitik: Eine kurze Tour d\u2019Horizon"},"content":{"rendered":"<p>Im internationalen Vergleich hat die Schweiz keine lange wettbewerbsrechtliche Tradition. W\u00e4hrend die USA bereits in 1890er-Jahren mit dem Sherman Act ein erstes Kartellrecht schufen, folgten die meisten europ\u00e4ischen Staaten erst ab den 1950er-Jahren. Die Schweiz f\u00fchrte 1963 ein erstes Kartellgesetz ein, doch die Idee, Wettbewerb zu f\u00f6rdern, war diesem noch fremd. Vielmehr wollte man in erster Linie verhindern, dass Kartelle Dritte vom Wirtschaftsleben ausschliessen. Konkret bedeutete dies, dass ein Unternehmen, das noch nicht Mitglied eines Kartells war, einen Aufnahmeanspruch haben konnte. Kartelle waren nicht nur geduldet, sondern wurden ausdr\u00fccklich gef\u00f6rdert, insbesondere um einen als ruin\u00f6s empfundenen Wettbewerb zu verhindern.<\/p>\n<p>Zwar schuf der Gesetzgeber damals bereits eine Kartellkommission, diese sowie das ihr unterstellte Sekretariat hatten allerdings keinerlei Interventionsm\u00f6glichkeiten. Ihre Aufgabe beschr\u00e4nkte sich vielmehr darauf, Erhebungen der schweizerischen Kartelllandschaft durchzuf\u00fchren sowie Empfehlungen und Gutachten im Bereich der Wettbewerbspolitik zu verfassen.<\/p>\n<p>Die erste Kartellgesetzrevision 1981 \u00e4nderte hieran nichts Wesentliches. Die Konsumentinnen und Konsumenten waren weiterhin t\u00e4glich mit Kartellen konfrontiert. Das bekannteste war wohl das Schweizer Bierkartell: Von 1935 bis 1991 regulierten nahezu s\u00e4mtliche Schweizer Brauereien (mit wenigen Ausnahmen) flankiert durch hohe Z\u00f6lle den Biermarkt umfassend \u2013 neben Preisen und Gebieten wurden so etwa auch die Flaschengr\u00f6sse und die Stammw\u00fcrze abgesprochen. Insbesondere durch eine erhebliche Reduktion des Grenzschutzes wurden die Schweizer Brauereien in gewissem Masse echtem Wettbewerb ausgesetzt. Die meisten von ihnen konnten in der Folge nicht erfolgreich mit den bereits seit Langem wettbewerbsorientierten ausl\u00e4ndischen Brauereien konkurrieren. Das f\u00fchrte schlussendlich zur Aufl\u00f6sung des Bierkartells.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">EWR-Nein befeuert modernes Kartellgesetz<\/h2>\n<p>Nachdem die Schweizer Bev\u00f6lkerung 1992 den Beitritt zum Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt hatte, lancierte der Bundesrat ein Programm zur \u00abmarktwirtschaftlichen Erneuerung\u00bb. Dieses f\u00fchrte unter anderem zur Totalrevision des Kartellgesetzes (KG) und damit zu einem Kartellrecht, das dem wirksamen Wettbewerb verpflichtet war. Doch nur wenige Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer 1996 zeigte sich ein erster Sch\u00f6nheitsfehler: \u00dcber Jahre unterhielten Vitaminhersteller aus mehreren L\u00e4ndern umfassende Preisabsprachen, die weltweit zu einer Vielzahl kartellrechtlicher Verfahren f\u00fchrten. Allein f\u00fcr das Schweizer Unternehmen Roche endeten diese mit ausl\u00e4ndischen Sanktionen von \u00fcber drei Milliarden Franken. Die EU-Kommission sprach vom \u00abschlimmsten Kartell\u00bb, gegen das sie bis anhin jemals ermittelt habe.<\/p>\n<p>Die Schweiz war damals das einzige Land, welches keine Sanktionen aussprechen konnte. Der Bundesrat hielt in seiner Medienmitteilung zum Verbot des Vitaminkartells in der Schweiz treffend fest, die Wettbewerbskommission (Weko) k\u00f6nne nur \u00abfeststellen, dass das Kartell auch in der Schweiz existiert hat\u00bb. Diese unbefriedigende Situation f\u00fchrte zu mehreren parlamentarischen Vorst\u00f6ssen, die ab 2004<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> direkte Sanktionen erm\u00f6glichten. Damit fand vor 21 Jahren der eigentliche Paradigmenwechsel der Schweizer Wettbewerbsgesetzgebung statt. Im Schweizer Kartellrecht gilt sp\u00e4testens seitdem: Nach der Revision ist vor der Revision.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Eine Evaluation offenbart Handlungsbedarf<\/h2>\n<p>Der Bundesrat lancierte im Auftrag des Parlaments bald darauf eine breit angelegte <a href=\"https:\/\/www.weko.admin.ch\/weko\/de\/home\/rechtliches_dokumentation\/evaluation-des-kartellgesetzes.html\">Evaluation<\/a> des Kartellgesetzes, die zu einer umfassenden Revision des Gesetzes f\u00fchren sollte. Das Parlament reicherte das vom Bundesrat 2012 vorgeschlagene ambitionierte Paket<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> durch ein umstrittenes Anliegen an: Der Einkauf von G\u00fctern und Dienstleistungen im Ausland sollte erleichtert werden. Sp\u00e4testens dieses Anliegen f\u00fchrte dazu, dass das Fuder \u00fcberladen wurde. Aufgrund des zweimaligen Nichteintretens des Nationalrats 2014 scheiterte diese KG-Revision.<\/p>\n<p>In der Folge nahmen zahlreiche parlamentarische Vorst\u00f6sse Teile der gescheiterten Revision wieder auf \u2013 hatten aber oft keinen Erfolg. Bis zur Volksinitiative \u00abStop der Hochpreisinsel \u2013 f\u00fcr faire Preise (Fair-Preis-Initiative)\u00bb, die 2017 eingereicht wurde. Sie forderte die Einf\u00fchrung der relativen Marktmacht in das Kartellgesetz sowie ein Verbot von unfreiwilligen Umleitungen von Kunden aus der Schweiz zu (h\u00e4ufig teureren) Schweizer Websites (privates Geoblocking). Mit einem indirekten Gegenvorschlag \u00fcbernahmen die R\u00e4te die Forderungen der Initianten fast vollumf\u00e4nglich \u2013 eine sehr seltene Reaktion des Parlaments auf eine Volksinitiative. Die neuen Regelungen traten Anfang 2022 in Kraft. Die Volksinitiative wurde daraufhin zur\u00fcckgezogen.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Weitere Teilrevision steht an<\/h2>\n<p>Aktuell besch\u00e4ftigt sich das Parlament mit einer weiteren <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/wirtschaftslage---wirtschaftspolitik\/wirtschaftspolitik\/Wettbewerbspolitik\/kartellgesetz\/revision-fusionskontrolle.html\">Teilrevision<\/a> des Kartellgesetzes. Das Kernelement dieser Vorlage ist die Modernisierung der schweizerischen Zusammenschlusskontrolle durch Anpassung der Pr\u00fcfmethode an die internationalen wettbewerbs\u00f6konomischen Standards. Dar\u00fcber hinaus schl\u00e4gt der Bundesrat Verbesserungen des Kartellzivilrechts vor, sodass insbesondere die von einem Kartell Gesch\u00e4digten (Private, Unternehmen und staatliche Stellen) einfacher Schadenersatz einfordern k\u00f6nnen. Schliesslich soll das Widerspruchsverfahren praxistauglicher werden. Letzteres erm\u00f6glicht es den Unternehmen, Verhaltensweisen durch die Wettbewerbsbeh\u00f6rden auf ihre Kartellrechtskompatibilit\u00e4t \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Diese drei Elemente waren bereits Gegenstand der gescheiterten Revision 2012\u20132014 und damals weitgehend unbestritten. Schliesslich beinhaltet die aktuelle Vorlage Umsetzungsvorschl\u00e4ge dreier parlamentarischer Vorst\u00f6sse.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Im Rahmen der Vernehmlassung zur KG-Teilrevision forderten breite Kreise auch eine Reform der Wettbewerbsbeh\u00f6rden (Weko und ihr Sekretariat). Der Bundesrat nahm diese Forderung auf, und das Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat verschiedene Reformm\u00f6glichkeiten gepr\u00fcft. Die <a href=\"https:\/\/www.news.admin.ch\/de\/newnsb\/rmcut-F-sdl0FkSs9MU2Z\">Vernehmlassung<\/a> dazu l\u00e4uft zurzeit.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Weko soll staatliche Beihilfen verst\u00e4rkt pr\u00fcfen<\/h2>\n<p>Eine weitere bedeutende und umfangreiche wettbewerbsrechtliche Anpassung betrifft das Verhandlungspaket Schweiz &#8211; EU. In diesem Rahmen sollen die Kompetenzen der Weko bei der Pr\u00fcfung staatlicher Beihilfen ausgebaut werden. W\u00e4hrend sie heute lediglich die Vergabe von staatlichen Beihilfen im Luftverkehrsabkommen pr\u00fcft, soll sie dies k\u00fcnftig auch bei weiteren Binnenmarktabkommen (Strom und Landverkehr) tun. Dar\u00fcber hinaus sollen insbesondere Konkurrenten gegen unzul\u00e4ssige staatliche Beihilfen gerichtlich vorgehen k\u00f6nnen. Der Vorschlag des Bundesrats befindet sich gegenw\u00e4rtig ebenfalls in der Vernehmlassung.<\/p>\n<p>Auch die \u00dcbernahme der Credit Suisse durch die UBS besch\u00e4ftigt den Bundesrat zurzeit: Im Rahmen der Beantwortung des Postulats<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) wird er einerseits beantworten, ob die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen bei Zusammenschl\u00fcssen von Banken angepasst werden m\u00fcssen. Andererseits wird er pr\u00fcfen, inwiefern die Einf\u00fchrung von Sektoruntersuchungen f\u00fcr die Weko und den Preis\u00fcberwacher sinnvoll sind.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Der Reformdruck bleibt hoch<\/h2>\n<p>Nach einigen Jahren des weitgehenden gesetzgeberischen Stillstands k\u00f6nnte nun der Moment gekommen sein, in dem das Schweizer Kartellrecht einen Modernisierungsschub erh\u00e4lt. Zudem k\u00f6nnten in naher Zukunft Regeln f\u00fcr die Vergabe staatlicher Beihilfen den Wettbewerb in gewissen Sektoren in der Schweiz intensivieren. Somit sind erstmals seit \u00fcber zwanzig Jahren gewichtige \u00c4nderungen der Schweizer Wettbewerbsgesetzgebung absehbar.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Siehe Botschaft vom 7. November 2001 \u00fcber die \u00c4nderung des Kartellgesetzes. BBl 2002 2022.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Siehe Botschaft vom 22. Februar 2012 zur \u00c4nderung des Kartellgesetzes und zum Bundesgesetz \u00fcber die Organisation der Wettbewerbsbeh\u00f6rde, BBl 2012 3905.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Siehe die Motionen 16.4094 Fournier \u00ab<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20164094\">Verbesserung der Situation der KMU in Wettbewerbsverfahren<\/a>\u00bb,\u00a018.4282 Fran\u00e7ais \u00ab<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20184282\">Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien ber\u00fccksichtigen, um die Unzul\u00e4ssigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen<\/a>\u00bb und 21.4189 Wicki \u00ab<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20214189\">Untersuchungsgrundsatz wahren. Keine Beweislastumkehr im Kartellgesetz<\/a>\u00bb.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Siehe <a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20233444\">Postulat 23.3444<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im internationalen Vergleich hat die Schweiz keine lange wettbewerbsrechtliche Tradition. W\u00e4hrend die USA bereits in 1890er-Jahren mit dem Sherman Act ein erstes Kartellrecht schufen, folgten die meisten europ\u00e4ischen Staaten erst ab den 1950er-Jahren. Die Schweiz f\u00fchrte 1963 ein erstes Kartellgesetz ein, doch die Idee, Wettbewerb zu f\u00f6rdern, war diesem noch fremd. 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