{"id":217796,"date":"2026-03-10T07:00:26","date_gmt":"2026-03-10T06:00:26","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=217796"},"modified":"2026-03-10T11:12:05","modified_gmt":"2026-03-10T10:12:05","slug":"regulierung-im-schweizer-hypothekarmarkt-untragbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2026\/03\/regulierung-im-schweizer-hypothekarmarkt-untragbar\/","title":{"rendered":"Regulierung im Schweizer Hypothekarmarkt: (Un)tragbar?"},"content":{"rendered":"<p>Die Finanzmarktaufsicht Finma wirft den Banken eine zu lockere Kreditvergabe vor und droht mit neuen Vorschriften. Im Zentrum steht die sogenannte Tragbarkeit. Sie gibt an, ob sich jemand einen Hypothekarkredit langfristig leisten kann. Gem\u00e4ss g\u00e4ngiger Faustregel gilt eine Hypothek als tragbar, wenn Amortisationen sowie Zins- und Unterhaltskosten insgesamt nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen. Dabei beruhen die Zinskosten nicht auf effektiven Marktzinsen, sondern auf kalkulatorischen S\u00e4tzen. Diese betragen in der Regel 4,5 bis 5 Prozent \u2013 ein Puffer, der verhindern soll, dass Haushalte bei steigenden Zinsen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.<\/p>\n<p>Entgegen der weitverbreiteten Annahme sind diese quantitativen Parameter nicht regulatorisch vorgegeben. Die prinzipienbasierte <a href=\"https:\/\/www.swissbanking.ch\/_Resources\/Persistent\/b\/4\/2\/7\/b427b41180082ea9502818fb1b2b8aaec1547d7f\/2023_Grundpfandrichtlinien_DE.pdf\">Selbstregulierung<\/a> der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) verlangt lediglich, dass die Tragbarkeit langfristig gegeben ist und auf nachhaltigen Einnahmen und Ausgaben beruht. Die Quantifizierung der Tragbarkeitsberechnung \u2013 unter anderem die Zinss\u00e4tze und Schwellenwerte \u2013 liegt in der Verantwortung der einzelnen Institute und variiert daher von Bank zu Bank. Faktisch pr\u00e4gen jedoch auch die Aufsichtspraxis der Finma und der Pr\u00fcfgesellschaften die bankinternen Richtlinien. Insofern ist die Tragbarkeit als Konzept das Ergebnis aus Branchenpraxis, Selbstregulierung und Aufsichtserwartung.<\/p>\n<p>Ebenfalls wenig bekannt ist, dass Hypotheken in begr\u00fcndeten F\u00e4llen auch dann vergeben werden k\u00f6nnen, wenn die bankinternen Tragbarkeitsregeln nicht erf\u00fcllt sind. Die Selbstregulierung spricht diesbez\u00fcglich von Exception\u2011to\u2011Policy-Gesch\u00e4ften (ETP). Voraussetzung ist jedoch eine vertiefte Kreditpr\u00fcfung. Typische ETP-Finanzierungen betreffen beispielsweise junge Ersterwerbende mit einem Einkommen knapp unterhalb der bankinternen Anforderung, jedoch sehr stabilen wirtschaftlichen Aussichten. Auch typisch sind Pensionierte mit eher bescheidenem Renteneinkommen, daf\u00fcr aber weitgehend amortisierter Hypothek.<\/p>\n<p><span class=\"content-quotes\">Eine restriktivere Regulierung w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass Banken weniger Kredite vergeben k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p>Das bew\u00e4hrte Tragbarkeitsregime ist der Finma zunehmend ein Dorn im Auge. In j\u00fcngerer Zeit kritisierte sie <a href=\"https:\/\/www.finma.ch\/de\/~\/media\/finma\/dokumente\/dokumentencenter\/myfinma\/finma-publikationen\/risikomonitor\/20251117-finma-risikomonitor-2025.pdf?sc_lang=de\">wiederholt<\/a> vermeintlich zu lockere Tragbarkeitsanforderungen sowie eine aus ihrer Sicht zu hohe Zahl von ETP\u2011Gesch\u00e4ften. Die Finma bef\u00fcrchtet, dass Banken die Kreditf\u00e4higkeit ihrer Kundinnen und Kunden \u00fcbersch\u00e4tzen und dadurch erh\u00f6hte Risiken eingehen. Bemerkenswert ist, dass sie den bisherigen Ermessensspielraum der Banken \u2013 einen zentralen Pfeiler des prinzipienbasierten Regulierungsansatzes \u2013 grunds\u00e4tzlich infrage stellt und explizit \u00ab<a href=\"https:\/\/www.finma.ch\/de\/news\/2025\/05\/20250522-mm-hypothekarrisiken\/\">Verbesserungsbedarf<\/a>\u00bb auf regulatorischer Ebene ins Feld f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Erstaunlich ist, dass die Finma Versch\u00e4rfungen androht, ohne einen regulatorischen Handlungsbedarf hinreichend nachgewiesen zu haben. Ihre bisherigen Analysen zu Tragbarkeitsrisiken sind fragmentarisch. Sie ber\u00fccksichtigen die Gesamtrisikosituation als Kombination aus Tragbarkeit, Belehnung, pers\u00f6nlichen und finanziellen Verh\u00e4ltnissen und risikomindernden Massnahmen nur unzureichend. Ein isolierter Verweis auf vereinzelt tiefe kalkulatorische Zinss\u00e4tze greift dabei klar zu kurz.<\/p>\n<p>Auch \u00fcberzeugt die Finma-Kritik an den ETP\u2011Finanzierungen nicht. Teilweise zweistellige ETP-Quoten im Neugesch\u00e4ft m\u00f6gen zwar hoch erscheinen. Sie erlauben jedoch keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf das Risikoprofil einer Bank. Massgeblich ist vielmehr, wie stark ETP\u2011Finanzierungen von den bankinternen Richtlinien abweichen, welche Risikominderungsmassnahmen vorgesehen sind \u2013 etwa zus\u00e4tzliche Amortisationen oder eine langfristige Absicherung des Zins\u00e4nderungsrisikos \u2013 und der Zeitraum, innerhalb dessen die Finanzierung in die ordentlichen internen Parameter zur\u00fcckgef\u00fchrt wird. Diesbez\u00fcglich schweigen sich die Finma-Analysen bislang aus.<\/p>\n<p><span class=\"content-quotes\">Es gibt keinen Anlass, vom bestehenden und funktionierenden Tragbarkeitsregime abzuweichen.<\/span><\/p>\n<p>Zudem muss jegliche regulatorische Anpassung auch vor dem Hintergrund der Verlustabsorptionsf\u00e4higkeit der Banken beurteilt werden. In ihrem j\u00e4hrlichen <a href=\"https:\/\/www.snb.ch\/public\/asset\/de\/www-snb-ch\/publications\/financial-stability-report\/2025\/stabrep_2025\/publications1\/stabrep_2025.de.pdf\">Stabilit\u00e4tsbericht<\/a> weist selbst die Schweizerische Nationalbank darauf hin, dass die Schweizer Banken ausreichend kapitalisiert sind, um ausgepr\u00e4gte Schocks auf dem Immobilienmarkt zu \u00fcberstehen.<\/p>\n<p>Letztlich bleibt unklar, welches Problem mit detaillierten, von den Beh\u00f6rden vorgegebenen Tragbarkeitsregeln gel\u00f6st w\u00fcrde. Die Konsequenzen hingegen w\u00e4ren klar: Eine restriktivere Regulierung w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass Banken weniger Kredite vergeben k\u00f6nnen. Wohneigentum w\u00fcrde dadurch noch exklusiver, und f\u00fcr immer mehr Mieterhaushalte r\u00fcckte der Wunsch nach Wohneigentum in noch weitere Ferne. Gleichzeitig w\u00fcrden dem Wohnungsbau finanzielle Mittel entzogen und damit die bestehende Wohnungsknappheit weiter versch\u00e4rft.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Anlass, vom bestehenden und funktionierenden Tragbarkeitsregime abzuweichen. Anstatt fl\u00e4chendeckende Versch\u00e4rfungen in Erw\u00e4gung zu ziehen, sollte die Finma weiterhin gezielt den Dialog mit jenen Instituten suchen, bei denen sie eine zu wenig vorsichtige Kreditvergabepolitik vermutet. Dass ein solches institutsspezifisches Vorgehen m\u00f6glich ist, haben die f\u00fcr die Finanzmarktregulierung zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden im September 2025 in ihrer <a href=\"https:\/\/www.imf.org\/en\/publications\/cr\/issues\/2025\/09\/16\/switzerland-financial-system-stability-assessment-570432\">Stellungnahme<\/a> zum j\u00fcngsten <a href=\"https:\/\/www.imf.org\/-\/media\/files\/publications\/cr\/2025\/english\/1cheea2025003-source-pdf.pdf\">Bericht<\/a> des Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) zur Stabilit\u00e4t des Schweizer Finanzsektors ausdr\u00fccklich betont. Ein Ausscheren der Finma aus diesem Beh\u00f6rdenkonsens w\u00e4re nicht nachvollziehbar.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Finanzmarktaufsicht Finma wirft den Banken eine zu lockere Kreditvergabe vor und droht mit neuen Vorschriften. Im Zentrum steht die sogenannte Tragbarkeit. Sie gibt an, ob sich jemand einen Hypothekarkredit langfristig leisten kann. 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