{"id":219033,"date":"2026-04-01T07:00:20","date_gmt":"2026-04-01T05:00:20","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/?p=219033"},"modified":"2026-04-01T14:52:18","modified_gmt":"2026-04-01T12:52:18","slug":"zahnloser-oesterreichischer-foederalismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2026\/04\/zahnloser-oesterreichischer-foederalismus\/","title":{"rendered":"Zahnloser \u00f6sterreichischer F\u00f6deralismus"},"content":{"rendered":"<p>\u00d6sterreich und die Schweiz weisen viele Gemeinsamkeiten wie auch viel Trennendes auf. Der F\u00f6deralismus geh\u00f6rt in gewisser Weise zu beiden Kategorien. \u00d6sterreich ist wie die Schweiz ein Bundesstaat. Was in der Schweiz die 26 Kantone sind, sind hier die 9 L\u00e4nder. Das Gespann Nationalrat und St\u00e4nderat nennt man in \u00d6sterreich Nationalrat und Bundesrat. Was in der Schweiz Bundesrat heisst, wird in \u00d6sterreich als die Bundesregierung bezeichnet. So viel zu gemeinsamen und verschiedenen Begrifflichkeiten.<\/p>\n<p>Die inhaltlichen Unterschiede der beiden Staaten reichen jedoch viel tiefer. Die Schweiz ist in einem Bottom-up-Prozess gewachsen, von unten nach oben aufgebaut oder, wie es die Staatstheorie nennt, als ein sogenannter origin\u00e4rer Bundesstaat.<\/p>\n<p>\u00d6sterreich ist hingegen unmittelbar aus dem Zusammenbruch der \u00f6sterreichisch-ungarischen Monarchie im Gefolge des Ersten Weltkriegs im November 1918 entstanden. \u00abDeutsch-\u00d6sterreich\u00bb nannte sich damals der kleine, kaum lebensf\u00e4hige Staat, der vom Reich der Habsburger \u00fcbrig geblieben war. Dieser Rest konstituierte sich erst als Republik und \u2013 nach langem und z\u00e4hem Ringen \u2013 im Jahr 1920 schliesslich auch als Bundesstaat mit f\u00f6deralem Organisationsprinzip, bei dem die Macht zwischen Bund und L\u00e4ndern geteilt wird.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Die Anf\u00e4nge des F\u00f6deralismus<\/h2>\n<p>Der \u00f6sterreichische F\u00f6deralismus war ein Kompromiss. Dieser kam zustande, weil die neue Verfassung von den beiden grossen politischen Lagern getragen werden musste: den konservativen Christlich-Sozialen auf der einen Seite und den Sozialdemokraten auf der anderen Seite.<\/p>\n<p>Die Christlich-Sozialen propagierten einen Bundesstaat nach Schweizer Vorbild, doch die Sozialdemokraten lehnten genau das ab. Sie bef\u00fcrchteten, dass die weitgehend konservativ ausgerichteten L\u00e4nder sozialpolitische Reformen ausbremsen w\u00fcrden und das \u00abrote Wien\u00bb isoliert sein w\u00fcrde. Das Resultat konnte zwangsl\u00e4ufig nur ein auf halbem Weg stecken gebliebener F\u00f6deralismus sein. Die \u00f6sterreichische Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 kreierte zwar ein System, das alle Merkmale eines Bundesstaats aufwies \u2013 L\u00e4nder mit eigenen Parlamenten, Regierungen und Zust\u00e4ndigkeiten sowie einen Bundesrat als L\u00e4nderkammer \u2013, doch die konkrete Ausgestaltung war in besonderem Ausmass zentralistisch angelegt.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">\u00d6sterreichs schwaches Zweikammersystem<\/h2>\n<p>Deutlich wird das am Beispiel der zweiten \u00f6sterreichischen Parlamentskammer, des Bundesrats. W\u00e4hrend in der Schweiz jeder Kanton \u2013 unabh\u00e4ngig seiner Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6sse \u2013 zwei Standesstimmen (bei Halbkantonen eine) hat, werden die sechzig Sitze des \u00f6sterreichischen Bundesrats nach Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6sse der L\u00e4nder verteilt. Das einwohnerstarke Nieder\u00f6sterreich hat zw\u00f6lf Vertreter, Vorarlberg und das Burgenland nur je drei (siehe Abbildung). Zudem werden die Mitglieder nicht wie im Schweizer St\u00e4nderat direkt von der Kantonsbev\u00f6lkerung gew\u00e4hlt, sondern von den \u00f6sterreichischen Landesparlamenten \u2013 den sogenannten Landtagen \u2013 beschickt. Aber das ist nicht das Hauptproblem.<\/p>\n<p>Das Hauptproblem ist: Von einer gleichberechtigten zweiten Parlamentskammer wie dem Schweizer St\u00e4nderat ist der \u00f6sterreichische Bundesrat meilenweit entfernt. Denn in den meisten F\u00e4llen kann er die Bundesgesetzgebung mit seinem suspensiven (d. h. aufschiebenden) Vetorecht im besten Fall bremsen. Mit einer einfachen Mehrheit, einem sogenannten Beharrungsbeschluss, kann dieses vom Nationalrat \u00fcbergangen werden. Doch ein solches Veto ist zumeist auch gar nicht gew\u00fcnscht, weil seine Mitglieder meist stimmen wie ihre Parteikollegen in der ersten Parlamentskammer, dem Nationalrat. Und da es in \u00d6sterreich keine Konkordanzregierung, sondern ein Mehrheitssystem gibt, in dem die Regierungsparteien im Nationalrat die Bundesregierung st\u00fctzen, tun sie dasselbe im Bundesrat.<\/p>\n<p>Kurz: Der \u00f6sterreichische Bundesrat macht wenig Gebrauch von seinen sowieso schon limitierten Mitwirkungsrechten, etwa seinem Vetorecht bei Verfassungs\u00e4nderungen, welche nicht im Sinne der L\u00e4nder sind.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Der \u00f6sterreichische Bundesrat: Sitze der Zweitkammer nach Bundesland (2025)<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2026\/04\/Screenshot-2026-04-01-144845de.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-219499\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2026\/04\/Screenshot-2026-04-01-144845de.png\" alt=\"\" width=\"825\" height=\"553\" srcset=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2026\/04\/Screenshot-2026-04-01-144845de.png 825w, https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2026\/04\/Screenshot-2026-04-01-144845de-300x201.png 300w, https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2026\/04\/Screenshot-2026-04-01-144845de-768x515.png 768w\" sizes=\"(max-width: 825px) 100vw, 825px\" \/><\/a><\/p>\n<div class=\"diagram-legend\">Quelle: Parlament.gv.at | Grafik: Die Volkswirtschaft<\/div>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Bewusste Schw\u00e4chung<\/h2>\n<p>Die Schw\u00e4che des \u00f6sterreichischen Bundesrats war den Sch\u00f6pfern der Verfassung durchaus bewusst. Anl\u00e4sslich der Beschlussfassung der neuen Bundesverfassung sagte der sozialdemokratische Abgeordnete Robert Danneberg im Jahr 1920: \u00abUnd wenn wir auch den Bundesrat \u00fcberhaupt f\u00fcr eine \u00fcberfl\u00fcssige Einrichtung halten: Da er nicht zu vermeiden war, ist er hier in seiner Kompetenz doch auf ein Minimum beschr\u00e4nkt und wird die Gesetzgebung nicht zu verhindern verm\u00f6gen.\u00bb Der prophetische Satz hat \u00fcber 100 Jahre sp\u00e4ter noch immer nichts von seiner Bedeutung verloren.<\/p>\n<p>Auch Otto Ender, ein politischer Akteur der heutigen \u00d6sterreichischen Volkspartei (\u00d6VP) und um 1930 kurz Bundeskanzler, der als Landeshauptmann von Vorarlberg nahe genug an der Schweiz lebte, lieferte in einer Diskussion des Verfassungsentwurfs im April 1920 eine schonungslose Abrechnung:<\/p>\n<p>\u00abMeine Herren, mit dem f\u00f6deralistischen Aufputz der ersten Artikel der Verfassung ist die Sache ja nicht getan. In anderen Artikeln wird in dreifacher Richtung der F\u00f6deralismus get\u00f6tet und erschlagen. Einmal wird der F\u00f6deralismus get\u00f6tet auf dem Gebiet der Finanzen. Wenn Sie den L\u00e4ndern die Finanzhoheit vollst\u00e4ndig nehmen und sie dem Bund zuweisen, wie es hier geschehen ist in diesem Verfassungsentwurf, dann k\u00f6nnen Sie einen wirklichen und wahren F\u00f6deralismus von vornherein nicht mehr erwarten.\u00bb<\/p>\n<p>In seiner Rede 1920 kritisierte Ender auch bereits die Kompetenzverteilung zwischen Bund und L\u00e4ndern, die das Hauptgewicht der Kompetenzen dem Bund zuweist und seiner Ansicht nach die zweite T\u00f6tung des F\u00f6deralismus darstellt.<\/p>\n<p>Zu guter Letzt nennt er den dritten Punkt, der dem F\u00f6deralismus quasi den Todesstoss versetzt: \u00abEs gibt noch eine Form, den F\u00f6deralismus praktisch zu t\u00f6ten (\u2026), dass man die Verwaltung der Gebiete, wo sie dem Staat zusteht, nicht durch die Landesregierungen und die Bezirkshauptmannschaften (Anm. d. A.: Landesbeh\u00f6rden) aus\u00fcbt, wie es der normale Weg ist, sondern in den L\u00e4ndern draussen eigene Bundes\u00e4mter daf\u00fcr einrichtet.\u00bb<\/p>\n<p>Ender sprach genau jene Punkte an, die noch heute, 100 Jahre sp\u00e4ter, nach unz\u00e4hligen mehr oder weniger grossen \u00c4nderungen des Verfassungstexts das gr\u00f6sste Reformpotenzial im bundesstaatlichen System markieren: die mangelnde Finanzautonomie der L\u00e4nder, ihre geringen legislativen Kompetenzen und die Vielzahl eigener Bundesbeh\u00f6rden in den L\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Denn noch heute ist es so, dass die L\u00e4nder so gut wie keine eigenen Steuern einheben. Stattdessen werden sie wie die Gemeinden aus dem Finanzausgleich des Bundes finanziert, der alle vier bis f\u00fcnf Jahre zwischen den drei Ebenen des Staats neu ausgehandelt wird. Damit wird nicht nur Wettbewerb verhindert, vor allem die Gemeinden, die grosse Teile der Daseinsvorsorge (Service public) tragen, k\u00f6nnen sich nicht mehr ausreichend finanzieren.<\/p>\n<p>Dazu kommt die Bundeslastigkeit der Kompetenzverteilung, die vor allem im Bildungswesen, aber auch in der Sozialpolitik sichtbar wird und auf diese Weise Innovationen unterbindet. Ausserdem betreibt der Bund zu viele Beh\u00f6rden selbst, statt sie den L\u00e4ndern zu \u00fcberlassen. Diese reichen vom Denkmalschutz, dem Arbeitnehmerschutz, dem Arbeitsmarktservice bis hin zur Wildbach- und Lawinenverbauung.<\/p>\n<h2 class=\"text__graphic-title\">Gehts auch ohne?<\/h2>\n<p>Immerhin darf man Landeshauptmann Ender entgegenhalten: Der angeblich mehrfach get\u00f6tete F\u00f6deralismus erwies sich als bemerkenswert langlebig und hat mit dazu beigetragen, dass \u00d6sterreich nach 1945 zu einem der wohlhabendsten L\u00e4nder der Welt aufstieg.<\/p>\n<p>Zwar fordert heute keine Partei die Abschaffung des F\u00f6deralismus, selbst wenn nicht wenige Bundespolitiker mit einer Schw\u00e4chung der L\u00e4nder lieb\u00e4ugeln. Umgekehrt findet aber auch die Weiterentwicklung des \u00f6sterreichischen Bundesstaats keine Mehrheiten. Und so ist es aussichtslos, dass der \u00f6sterreichische F\u00f6deralismus zum Experimentierfeld legislativer und administrativer Innovationen wird oder dass ein Steuerwettbewerb zwischen den L\u00e4ndern dem System Dynamik verleihen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Damit ist nicht gesagt, dass die \u00f6sterreichische Verwaltung schlecht arbeitet: Das Digitalisierungsranking ist gut, jedenfalls das Beste innerhalb der deutschsprachigen L\u00e4nder. Aber das auf halbem Weg stecken gebliebene f\u00f6derale System sch\u00f6pft seine Potenziale zu wenig aus.<\/p>\n<p>Immerhin: Angesichts von Sparzw\u00e4ngen des Staats haben sich die politischen Akteure von Bund, L\u00e4ndern und Gemeinden in der seit 2025 laufenden Legislaturperiode auf eine Reformpartnerschaft verst\u00e4ndigt. Diese zielt darauf ab, die Effizienz des \u00f6sterreichischen F\u00f6deralismus zu verbessern. Sie haben sich 18 Monate daf\u00fcr Zeit genommen und befinden sich derzeit in der Halbzeit. Noch steht es diesbez\u00fcglich null zu null \u2013 der Ausgang ist offen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00d6sterreich und die Schweiz weisen viele Gemeinsamkeiten wie auch viel Trennendes auf. Der F\u00f6deralismus geh\u00f6rt in gewisser Weise zu beiden Kategorien. \u00d6sterreich ist wie die Schweiz ein Bundesstaat. Was in der Schweiz die 26 Kantone sind, sind hier die 9 L\u00e4nder. Das Gespann Nationalrat und St\u00e4nderat nennt man in \u00d6sterreich Nationalrat und Bundesrat. 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