{"id":98241,"date":"2021-10-04T13:54:39","date_gmt":"2021-10-04T13:54:39","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2021\/10\/quand-une-scieuse-peut-garantir-un-credit\/"},"modified":"2023-08-23T22:48:53","modified_gmt":"2023-08-23T20:48:53","slug":"wenn-die-saegemaschine-als-kreditsicherheit-dient","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2021\/10\/wenn-die-saegemaschine-als-kreditsicherheit-dient\/","title":{"rendered":"Wenn die S\u00e4gemaschine als Kreditsicherheit dient"},"content":{"rendered":"<p>Viele Firmen verf\u00fcgen \u00fcber Immobilien, mit denen sie ihre Kredite absichern. Doch wie ist es mit mobilen G\u00fctern wie Maschinen und Fahrzeugen sowie Forderungen oder immateriellen Verm\u00f6genswerten wie etwa Patente oder Markenrechte? K\u00f6nnen sie diese G\u00fcter ebenfalls zur Sicherung von Krediten verwenden? Ob und allenfalls unter welchen Bedingungen das m\u00f6glich ist, regelt das sogenannte Mobiliarsicherungsrecht. Das Problem: Die entsprechenden Rechtsgrundlagen in der Schweiz befinden sich heute weitgehend auf dem Stand von 1907, als das Zivilgesetzbuch verabschiedet wurde.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Seit damals ist die Verwendung von Mobilien als Kreditsicherheiten stark eingeschr\u00e4nkt. So k\u00f6nnen etwa Schweizer Unternehmen weite Teile ihrer Bilanzpositionen wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohmaterialien, Lagerbest\u00e4nde oder andere bewegliche G\u00fcter schwer oder gar nicht verwenden, um Forderungen und Kredite abzusichern.<\/p>\n<p>Wenn ein KMU keine Immobilien f\u00fcr die Kreditsicherheit bereitstellen kann oder wenn es sonst \u00fcber eine ung\u00fcnstige Bonit\u00e4t verf\u00fcgt, ist sein Zugang zu Fremdfinanzierungen erschwert. Diese Ausgangslage beeintr\u00e4chtigt im Prinzip die effiziente Kapitalnutzung und f\u00fchrt zu einem \u00f6konomischen Wohlfahrtsnachteil. Wie sich die Situation in der Praxis pr\u00e4sentiert und ob eine Revision des Mobiliarsicherungsrechts positive Auswirkungen haben k\u00f6nnte, waren die zentralen Fragestellungen einer Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>, die das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) und das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Das Beratungsunternehmen Interface hat zusammen mit juristischen Experten die Studie durchgef\u00fchrt und m\u00f6gliche Revisionsszenarien des Mobiliarsicherungsrechts skizziert.<\/p>\n<h2>Alternativen existieren bereits<\/h2>\n<p>Ein rechtlicher Grundsatz bei mobiliargesicherten Krediten ist das sogenannte Faustpfandprinzip. Demnach muss sich das Pfand (Sicherungsgegenstand) physisch im Besitz des Kreditgebers befinden. Dadurch ist gew\u00e4hrleistet, dass er bei Insolvenz des Schuldners das Pfand verwerten kann. Gleichzeitig wird dadurch verhindert, dass ein Pfand zu oft als Sicherheit verwendet wird und damit praktisch wertlos wird. Diese Regelung hat aber Nachteile. So kann beispielsweise eine Schreinerin ihre computergesteuerte S\u00e4gemaschine f\u00fcr M\u00f6bel nicht als Sicherheit f\u00fcr einen Kredit verwenden, weil sie die Maschine f\u00fcr die Produktion ben\u00f6tigt und nicht in den Besitz des Kreditgebers geben kann.<\/p>\n<p>Eine L\u00f6sung daf\u00fcr w\u00e4ren sogenannte besitzlose Mobiliarsicherheiten. Dabei ist die Ware zwar physisch beim Schuldner, der Kreditgeber beh\u00e4lt aber das Eigentumsrecht. W\u00e4hrend der Schuldner die \u00fcberlassene Ware f\u00fcr die Wertsch\u00f6pfung benutzen darf, kann der Kreditgeber bei Insolvenz die Ware als Kreditsicherheit aus der Konkursmasse l\u00f6sen und ist somit entsch\u00e4digt. Solche besitzlosen Mobiliarsicherheiten sind aber nach aktuellem schweizerischem Recht nur in Ausnahmef\u00e4llen zul\u00e4ssig wie zum Beispiel beim Eigentumsvorbehalt und beim Finanzierungsleasing. Diese beiden Instrumente weisen in der praktischen Anwendung aber Probleme auf. So muss einerseits der Eigentumsvorbehalt am Wohnort des K\u00e4ufers in einem \u00f6ffentlichen Register eingetragen werden. Da heute rund 400 solche Register in der Schweiz existieren und keine zentrale Einsicht und Registrierung mit digitalen Hilfsmitteln m\u00f6glich ist, macht dies die Verwendung des Eigentumsvorbehaltes aufwendig und teuer.<\/p>\n<p>Das Finanzierungsleasing andererseits wird heute zwar sehr oft angewendet und hat sich gut etabliert. Die rechtliche Basis von Leasinggesch\u00e4ften ist jedoch d\u00fcnn. So mindert die fehlende Publizit\u00e4t, welche beispielsweise ein \u00f6ffentliches Register herstellen w\u00fcrde, den Schutz des Leasinggebers. Verkauft ein Leasingnehmer zudem unbefugt das geleaste Gut, so gilt der K\u00e4ufer unter Umst\u00e4nden auch als rechtm\u00e4ssiger Eigent\u00fcmer des Leasinggutes. In der Praxis hat sich beim Fahrzeugleasing zwar ein Halterwechselverbot durchgesetzt, doch bei anderen Mobilien hat sich bis jetzt keine solche L\u00f6sung entwickelt. Die Folge dieser Rechtsunsicherheit ist, dass das Potenzial von Mobilien nicht ausgesch\u00f6pft wird.<\/p>\n<p>Neben diesen zwei Formen von Mobiliarsicherheiten bestehen zahlreiche weitere Formen in der Schweiz. Doch diese haben in der Praxis entweder eine geringe Bedeutung, oder sie k\u00f6nnen nur f\u00fcr spezielle Arten von Mobilien wie Flugzeuge und Eisenbahnen verwendet werden. Dem Hersteller der S\u00e4gemaschine bleibt es damit im Allgemeinen verwehrt, die Eigentumsrechte an der Maschine zu behalten, bis die Schreinerei die Forderung vollst\u00e4ndig beglichen hat.<\/p>\n<h2>Reform ist notwendig<\/h2>\n<p>Basierend auf der Analyse der rechtlichen Situation in der Schweiz und den Entwicklungen im Ausland haben wir drei Szenarien f\u00fcr eine Revision des Mobiliarsicherungsrechts im Unternehmensbereich entworfen:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none\">\n<ul>\n<li>Mini-Szenario: Die Revision beschr\u00e4nkt sich auf die Modernisierung des einfachen Eigentumsvorbehaltes. Konkret bedeutet das, dass die Voraussetzungen und Rechtswirkungen modernisiert, die Eigentumsvorbehaltsregister digitalisiert und zentralisiert sowie das aufwendige Eintragungsverfahren vereinfacht werden soll.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none\">\n<ul>\n<li>Midi-Szenario: Zus\u00e4tzlich zum Mini-Szenario werden hier die sogenannten Verl\u00e4ngerungsformen des Eigentumsvorbehaltes einbezogen. Damit k\u00f6nnte der Eigentumsvorbehalt auch beim Weiterverkauf oder bei Weiterverwendung der Ware bestehen bleiben. Hinzu k\u00e4me eine allgemeine Mobiliarsicherheit, die \u00fcber alle Arten von mobilen G\u00fctern bestellt werden k\u00f6nnte. Forderungen und andere immaterielle G\u00fcter w\u00e4ren allerdings ausgeklammert.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none\">\n<ul>\n<li>Maxi-Szenario: Die Revision umfasst zus\u00e4tzlich zum Midi-Szenario alle weiteren mobilen Bilanzwerte von Unternehmen (insbesondere Forderungen und immaterielle G\u00fcter) sowie alle bestehenden Sicherungsinstrumente. Es g\u00e4be also im Endeffekt ein Spezialgesetz, welches alle heutigen Regelungen zu Mobiliarsicherheiten wie das Leasing, den Eigentumsvorbehalt, aber auch Instrumente f\u00fcr spezielle Arten von Mobilien integrierte.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei allen Szenarien setzen wir voraus, dass, wie h\u00e4ufig in anderen L\u00e4ndern, ein national einheitliches elektronisches Register geschaffen werden m\u00fcsste. Dieses w\u00fcrde Auskunft geben, welche Mobilien als Sicherheit bereits verwendet werden beziehungsweise welches Unternehmen besicherte Objekte bes\u00e4sse.<\/p>\n<p>Doch ist eine Revision \u00fcberhaupt notwendig? Gem\u00e4ss der Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung beantworten wir diese Frage mit einem Ja. Denn im Falle der Mobiliarsicherheiten existiert ein Regulierungsversagen: Das \u00fcber hundertj\u00e4hrige Mobiliarsicherungsrecht verunm\u00f6glicht die Nutzung wesentlicher Aktiven zu Sicherungszwecken, die KMU in ihrer Bilanz halten. Hinzu kommen die bereits skizzierten rechtlichen und organisatorischen Schwierigkeiten beim Finanzierungsleasing und dem Eigentumsvorbehalt. Im Vergleich mit praktisch allen ausl\u00e4ndischen Rechtsordnungen ergeben sich f\u00fcr die schweizerischen KMU damit Nachteile beim Zugang zu gesicherter Fremdfinanzierung. Eine Revision k\u00f6nnte hier Abhilfe schaffen.<\/p>\n<h2>Jungunternehmen profitieren<\/h2>\n<p>Nehmen wir unser Beispiel vom Anfang wieder auf. Mit einer Anpassung des rechtlichen Rahmens k\u00f6nnte die Schreinerin ihre hochwertige S\u00e4gemaschine als Kreditsicherheit verwenden und das so beschaffte Fremdkapital f\u00fcr den Erwerb weiterer Maschinen einsetzen. Ihr Umsatz w\u00fcrde mutmasslich steigen, und mehr Personen k\u00f6nnten in der Schreinerei angestellt werden. Im nationalen Register w\u00e4re die Sicherheit eingetragen. Somit w\u00fcssten andere potenzielle Kreditgeber, dass die S\u00e4gemaschine bereits verpf\u00e4ndet ist.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss der hier skizzierten Wirkungskette k\u00f6nnte von einer Reform also ein positiver volkswirtschaftlicher Impuls ausgehen: Die Investitionen und die Liquidit\u00e4t von KMU w\u00fcrden steigen und der Umsatz zunehmen. Wie stark der volkswirtschaftliche Impuls ist, h\u00e4ngt dabei entscheidend von der Nachfrage der KMU nach zus\u00e4tzlichem Fremdkapital ab. Und diese ist ungleich verteilt. Denn in der Regel finanzieren sich KMU in der Schweiz heute nebst Eigenkapital \u00fcber Hypothekar-, Kontokorrent- und Lieferantenkredite. Bei KMU, die keinen zus\u00e4tzlichen Bedarf an Fremdkapital aufweisen, d\u00fcrfte eine Revision wohl nur eine geringe Wirkung ausl\u00f6sen. Doch viele KMU sind auf solche Kredite angewiesen. Typischerweise sind das junge und kleine Unternehmen mit unsteten Liquidit\u00e4tsstr\u00f6men, geringen Margen und hohem Investitionsbedarf. F\u00fcr sie k\u00f6nnte eine Revision des Mobiliarsicherungsrechts eine L\u00fccke auf dem Kreditmarkt f\u00fcllen.<\/p>\n<p>Die Nachfrage nach mobiliargesichertem Fremdkapital d\u00fcrfte bei einer allf\u00e4lligen Revision jedoch nur langsam zunehmen und erst mittelfristig zu einem positiven Impuls f\u00fcr die Volkswirtschaft f\u00fchren. Grund daf\u00fcr ist die tendenziell ablehnende Haltung von Schweizer KMU gegen\u00fcber Fremdkapital, insbesondere Bankkrediten \u2013 nicht jedoch gegen\u00fcber Warenkrediten. Diese Haltung wird sich vermutlich nur langsam \u00e4ndern. Gesch\u00e4tzt d\u00fcrften in der mittleren Frist zwischen 720 Millionen (Mini-Szenario) und 11 Milliarden (Maxi-Szenario) Franken an zus\u00e4tzlichen Krediten aufgenommen werden. Der gesch\u00e4tzte gesamtwirtschaftliche Umsatzeffekt liegt zwischen 550 Millionen und 14 Milliarden Franken. Die Kosten-Nutzen-Analyse kommt f\u00fcr das Midi- und das Maxi-Szenario zu einem positiven Befund. Hingegen lohnt sich eine Mini-Reform aus der Kosten-Nutzen-Perspektive kaum.<\/p>\n<p>Aufseiten der Kreditgeber d\u00fcrfen bei einer Reform eine steigende Konkurrenz und tiefere Zinsen erwartet werden. Denn die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen beg\u00fcnstigten die Schaffung neuer Finanzinstrumente, was zu einer Ausweitung von Fremdfinanzierungen f\u00fchrt. Zudem d\u00fcrfte durch die Zunahme gesicherter Kredite die Zahl von Kreditausf\u00e4llen zur\u00fcckgehen.<\/p>\n<p>Aufgrund der langen Tradition des geltenden Rechts und infolge der Komplexit\u00e4t der Materie d\u00fcrfte die politische Akzeptanz einer Revision momentan eher klein sein. So sind die theoretischen Vorteile einer Reform zwar wenig bestritten, in der Praxis d\u00fcrften Reformbestrebungen jedoch mit erheblichen Umstellungskosten verbunden sein. Dabei kann es auch (tempor\u00e4r) zu einer Verunsicherung der Marktteilnehmer kommen. Eine anf\u00e4ngliche politische Skepsis ist bei grundlegenden wirtschaftsrechtlichen Vorlagen aber nicht ungew\u00f6hnlich. Beispiele wie etwa die Reform des Bucheffektenrechts im Jahr 2008 oder die Einf\u00fchrung von Registerwertrechten von 2020 haben zudem gezeigt, dass die Akzeptanz mit fortschreitender Konkretisierung einer Revision zunimmt und daraus eine positive Dynamik entstehen kann. Wir empfehlen daher, eine schrittweise Realisierung der Revision ins Auge zu fassen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Insbesondere ZGB 884 ff.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Rieder, Stefan; Graham-Siegenthaler, Barbara; Kuhn, Hans; Fo\u00ebx, B\u00e9n\u00e9dict; Prinzing, Oliver (2021). Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage f\u00fcr eine allf\u00e4llige Revision des schweizerischen Mobiliarsicherungsrechts; SECO, Bern.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Firmen verf\u00fcgen \u00fcber Immobilien, mit denen sie ihre Kredite absichern. 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Doch diese Bilanzpositionen k\u00f6nnen sie in der Schweiz nur schwer als Sicherheiten zur Kreditaufnahme verwenden. Es stellt sich daher die Frage, ob das geltende Recht angepasst werden m\u00fcsste, um den Zugang von KMU zu Fremdfinanzierungen zu verbessern. Eine Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung zeigt, dass vor allem Jungunternehmen, KMU ohne Immobilienbesitz, mit unregelm\u00e4ssigen Liquidit\u00e4tsstr\u00f6men oder hohem Investitionsbedarf von einer Reform direkt profitieren k\u00f6nnten. Indirekt wird von einer Revision des Mobiliarsicherungsrechts auch ein volkswirtschaftlich positiver Effekt erwartet.","magazine_issue":"20211001","seco_author_reccomended_post":"","redaktoren":[3988],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20211006","original_files":null,"external_release_for_author":"20210930","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/98241"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4834"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=98241"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/98241\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":167800,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/98241\/revisions\/167800"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3988"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5286"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5287"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5288"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5289"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4834"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/98254"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=98241"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=98241"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=98241"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=98241"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=98241"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=98241"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}