{"id":98944,"date":"2021-06-14T10:30:54","date_gmt":"2021-06-14T10:30:54","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2021\/06\/premieres-experiences-avec-lobligation-dannoncer-les-postes-vacants\/"},"modified":"2023-08-23T22:49:27","modified_gmt":"2023-08-23T20:49:27","slug":"erste-erfahrungen-mit-der-stellenmeldepflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2021\/06\/erste-erfahrungen-mit-der-stellenmeldepflicht\/","title":{"rendered":"Erste Erfahrungen mit der Stellenmeldepflicht"},"content":{"rendered":"<p>Am 9. Februar 2014 haben Volk und St\u00e4nde die Volksinitiative \u00abGegen Masseneinwanderung\u00bb angenommen und in der Bundesverfassung einen neuen Artikel zur Steuerung der Zuwanderung geschaffen. Um dieses Volksvotum umzusetzen, hat das Parlament im\u00a0Dezember 2016 verschiedene Gesetzes\u00e4nderungen zur verst\u00e4rkten F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials beschlossen. Indirekt sollte dies die Steuerung der Zuwanderung erm\u00f6glichen. Eine der beschlossenen Massnahmen ist insbesondere die Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>. Im Dezember 2017 hat der Bundesrat die Pr\u00e4zisierungen dazu in der Arbeitsvermittlungsverordnung verabschiedet und das Gesetz und die Verordnung per 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDie Stellenmeldepflicht verpflichtet die Arbeitgeber heute, alle offenen Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 5\u00a0Prozent Arbeitslosigkeit der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung beziehungsweise den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. In der Einf\u00fchrungsphase vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2019 lag dieser Schwellenwert noch bei 8\u00a0Prozent.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDer Zugriff auf die gemeldeten Stellen ist w\u00e4hrend einer Frist von f\u00fcnf Arbeitstagen auf Personen, die bei den RAV als Stellensuchende registriert sind, sowie Mitarbeitende der RAV beschr\u00e4nkt. Arbeitgeber d\u00fcrfen die meldepflichtigen Stellen erst nach Ablauf dieser Frist \u00f6ffentlich ausschreiben. Damit erhalten die Stellensuchenden beim RAV einen Informations- und Bewerbungsvorsprung gegen\u00fcber anderen Kandidatinnen und Kandidaten.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nZudem \u00fcbermitteln die RAV den Arbeitgebern innerhalb von drei Arbeitstagen passende Dossiers von registrierten Stellensuchenden oder informieren sie, dass keine solchen gefunden wurden. Die Arbeitgeber laden anschliessend die geeigneten Stellensuchenden zu einem Bewerbungsgespr\u00e4ch oder einer Eignungsabkl\u00e4rung ein und teilen den RAV mit, ob sie einen der vorgeschlagenen Stellensuchenden eingeladen und angestellt haben (siehe <em>Abbildung<\/em>).&#013;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Die Stellenmeldepflicht in drei Schritten<\/h3>\n<p>&#013;<br \/>\n<a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2021\/05\/Bildschirmfoto-2021-06-02-um-11.38.28.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-104640\" src=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2021\/05\/Bildschirmfoto-2021-06-02-um-11.38.28.png\" alt=\"\" width=\"1968\" height=\"1382\" \/><\/a>&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">Quelle: Seco \/ Die Volkswirtschaft<\/span>&#013;<\/p>\n<h2>Effiziente Umsetzung<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nErzielt die Stellenmeldepflicht nicht die gew\u00fcnschte Wirkung oder ergeben sich neue Probleme, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung nach Anh\u00f6rung der Kantone und der Sozialpartner zus\u00e4tzliche Massnahmen.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Dieser gesetzliche Auftrag erfordert eine Evaluation \u00fcber die Wirkungen der Stellenmeldepflicht. Mit der Annahme der Motion \u00abMonitoring \u00fcber die Wirkung der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative\u00bb<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> haben National- und St\u00e4nderat diesen Auftrag bekr\u00e4ftigt.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nSeither wird wiederholt ein Monitoringbericht zur \u00dcberpr\u00fcfung des gesetzeskonformen Vollzugs der Stellenmeldepflicht erstellt. Der erste Monitoringbericht zum Vollzug der Stellenmeldepflicht wurde 2019<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Gem\u00e4ss diesem ist das erste Jahr der Stellenmeldepflicht insgesamt erfolgreich verlaufen. Die administrativen Abl\u00e4ufe zwischen Arbeitgebern, privaten Arbeitsvermittlern und den RAV sind effizient sowie rechtskonform ausgestaltet.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nErg\u00e4nzend zu diesem ersten Monitoringbericht liess das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) die Wirkung auf Arbeitslosigkeit und Zuwanderung sowie den Vollzug der Stellenmeldepflicht in der Einf\u00fchrungsphase vertieft untersuchen. Dies geschah im Rahmen von jeweils zwei sogenannten Wirkungsevaluationen<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> resp. Monitoringevaluationen<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a>. Die Resultate dieser vertieften Untersuchungen und des aktuellen Monitoringberichts 2020<a href=\"#footnote_7\" id=\"footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor\">[7]<\/a> finden sich in diesem <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=103006\">Dossier<\/a>.&#013;<\/p>\n<h2>Noch geringe Reichweite<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nDie beiden Wirkungsevaluationen konnten in der Einf\u00fchrungsphase der Stellenmeldepflicht keinen statistisch signifikanten Effekt auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung feststellen. Dieses Ergebnis ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass es sich um eine neue Massnahme handelt. Sie d\u00fcrfte sich bei den RAV, den Stellensuchenden und den Unternehmen mit der Zeit noch besser einspielen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nWichtig ist zudem der Umstand, dass die Reichweite der Stellenmeldepflicht in der Einf\u00fchrungsphase relativ gering war. Aufgrund des erh\u00f6hten Schwellenwerts von 8 Prozent Arbeitslosigkeit und auch weil die Arbeitslosenquote bei der Einf\u00fchrung niedrig war, unterstanden in den ersten anderthalb Jahren lediglich 19 Berufe der Stellenmeldepflicht. Dies entsprach 7,6\u00a0Prozent der Erwerbst\u00e4tigen in meldepflichtigen Berufen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nErfreulich ist, dass gewisse Teilergebnisse auf eine positive Wirkung der Stellenmeldepflicht hindeuten. So hat sich diese auf die Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit von M\u00e4nnern (insbesondere im Alter von \u00fcber 35 Jahren) g\u00fcnstig ausgewirkt. Erw\u00e4hnenswert ist ebenfalls, dass die Stellenmeldepflicht die Wahrscheinlichkeit der Stellenfindung in einem meldepflichtigen Beruf leicht erh\u00f6hte. Zudem wirkte sich eine st\u00e4rkere Vermittlungst\u00e4tigkeit der RAV positiv auf diese Wahrscheinlichkeit aus. Die Vermittlungsaktivit\u00e4ten der RAV stellen sich damit durchaus als potenziell wirksamer Hebel f\u00fcr die Stellenfindung heraus.&#013;<\/p>\n<h2>Optimierungspotenzial besteht<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nDie Ergebnisse verdeutlichen die zentrale Rolle der RAV und zeigen, wie wichtig eine gute Umsetzung der Stellenmeldepflicht ist. Gest\u00fctzt auf kantonale Informationen aus dem ersten Monitoringbericht des Seco, konnte mithilfe der zwei sogenannten Monitoringevaluationen an verschiedenen Stellen Optimierungspotenzial im kantonalen Vollzug identifiziert werden.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nEin wichtiges Ergebnis ist, dass bei vielen Kantonen noch Potenzial besteht, auf mehr gemeldete Stellen mindestens eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen. Dies zeigte eine Gegen\u00fcberstellung der gemeldeten Stellen mit den gemeldeten Stellensuchenden und deren Profil mit Merkmalen wie bspw. gesuchter Beruf, Qualifikation und Erfahrung. In kleinen Kantonen und bei spezialisierten Berufen sollte auch vermehrt \u00fcber Kantonsgrenzen hinaus gesucht werden, um den Kreis an potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten zu vergr\u00f6ssern.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nWeiteres Potenzial birgt der Aufbau guter Beziehungen zwischen RAV und Arbeitgebern. In Interviews mit RAV-Leitenden verschiedener Kantone kam zum Ausdruck, wie bedeutend eine gute Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ist. Wenn die Unternehmen auf gute Erfahrungen mit der RAV-Vermittlung zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen, wirkt sich dies positiv auf ihre Bereitschaft aus, einen Stellensuchenden vom RAV einzustellen. Ein Indiz daf\u00fcr ist, dass der Vermittlungserfolg bei direkten Stellenmeldungen ans RAV deutlich wahrscheinlicher war als bei Meldungen, die \u00fcber das zentrale Online-Stellenmeldeportal Arbeit.swiss oder \u00fcber eine Informatikschnittstelle get\u00e4tigt wurden. Entsprechend wichtig ist ein vertrauensvolles Verh\u00e4ltnis zwischen RAV und Arbeitgebern f\u00fcr den Erfolg der Stellenmeldepflicht insgesamt.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nStellensuchende werden von ihren Personalberatenden angehalten, durch die Nutzung eines Job-Room-Kontos auch selbst aktiv zu werden und vom f\u00fcnft\u00e4gigen Informationsvorsprung f\u00fcr die im gesch\u00fctzten Bereich des Job-Rooms aufgeschalteten meldepflichtigen Stellen zu profitieren. Es konnte gezeigt werden, dass die Stellensuchenden mit einem Konto diesen Vorsprung auch tats\u00e4chlich nutzen. Allerdings besass in der Einf\u00fchrungsphase der Stellenmeldepflicht erst rund ein Viertel der registrierten Stellensuchenden ein solches Konto. Durch weitere Informationskampagnen sowie Vereinfachungen und Verbesserungen bei der Job-Room-Anwendung sollte dieser Anteil weiter gesteigert werden, damit Stellensuchende den Informationsvorsprung noch st\u00e4rker selbstst\u00e4ndig nutzen k\u00f6nnten.&#013;<\/p>\n<h2>Stellenmeldepflicht 2020<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nWie der aktuelle, zweite Monitoringbericht \u00fcber den Vollzug der Stellenmeldepflicht zeigt, konnte die Stellenmeldepflicht auch im Jahr 2020 gesetzeskonform und effizient umgesetzt werden. Dies, obwohl die Stellenmeldepflicht zu Beginn der Covid-Krise w\u00e4hrend zehn Wochen aufgrund der ausserordentlichen Arbeitsbelastung der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung und zur Entlastung der krisengesch\u00fcttelten Unternehmen sistiert wurde.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nBez\u00fcglich der Umsetzungsaktivit\u00e4ten gab es gegen\u00fcber der Einf\u00fchrungsphase trotz der schwierigen Lage auf dem Stellenmarkt verschiedene positive Entwicklungen. So nutzten die Stellensuchenden den Informationsvorsprung zunehmend, und die Arbeitgeber meldeten in 8,2\u00a0Prozent der F\u00e4lle mit Vorschl\u00e4gen des RAV zur\u00fcck, dass sie mindestens eine oder einen der empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten einstellen konnten. Dieser Wert lag 2019 noch bei 7,8\u00a0Prozent.&#013;<\/p>\n<h2>Reichweite nimmt zu<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nDie Wirkungsevaluationen der Stellenmeldepflicht haben f\u00fcr die anderthalbj\u00e4hrige Einf\u00fchrungsphase keinen signifikanten Einfluss auf die aggregierte Arbeitslosigkeit oder die Zuwanderung festgestellt. Leicht positive Effekte wurden nur f\u00fcr gewisse Teilergebnisse gefunden. In der Einf\u00fchrungsphase und auch im letzten Jahr war die Reichweite der Stellenmeldepflicht noch relativ klein. Der Grund ist, dass bei der damaligen Festlegung der meldepflichtigen Berufe die Arbeitslosigkeit sehr tief war und deshalb nur wenige Berufe der Meldepflicht unterlagen. Damit konnte eine geordnete Einf\u00fchrung neuer Prozesse und Instrumente gew\u00e4hrleistet werden. Gleichzeitig war aber zu erwarten, dass dies die direkte Beeinflussung der Arbeitslosigkeit und der Zuwanderung einschr\u00e4nken w\u00fcrde.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nIm Jahr 2021 haben sich die Voraussetzungen aufgrund der Covid-Krise deutlich ver\u00e4ndert. So unterstehen in diesem Jahr deutlich mehr Berufe der Stellenmeldepflicht: Die meldepflichtigen Berufe d\u00fcrften knapp 15 Prozent der Erwerbst\u00e4tigen umfassen. Zudem werden die beim RAV gemeldeten offene Stellen aufgrund der gestiegenen Arbeitslosenzahlen auf einen gr\u00f6sseren Kreis potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten treffen. In dieser Situation ist eine konsequente Umsetzung der Stellenmeldepflicht entscheidend. Die Evaluationen geben verschiedene Hinweise darauf, wie die Wirkung der Stellenmeldepflicht gesteigert werden kann. Aus diesen Ergebnissen gilt es nun, im Austausch mit den Kantonen, Lehren zu ziehen, damit Verbesserungen im Vollzug den Stellensuchenden im kommenden Aufschwung zum gr\u00f6sstm\u00f6glichen Vorteil gereichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Art. 21a Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz AIG.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Gem\u00e4ss Artikel 21a Absatz 8 AIG.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Motion 16.4151.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Der <a href=\"https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/58861.pdf\">Monitoringbericht 2019<\/a> ist online verf\u00fcgbar auf Newsd.admin.ch.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Siehe den Artikel von <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=98977\">Sheldon und Wunsch<\/a> sowie den Artikel von <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=98955\">Hangartner, Ahrens, Lehmann, Lalive und Arni<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">Siehe den Artikel von <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=98933\">Braun-Dubler, Kaderli und Puhani<\/a> sowie den Artikel von <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=98922\">Bamert, Beerli, Kaiser, Kopp und Siegenthaler<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_7\" class=\"footnote--item\">Siehe den Artikel von <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=98966\">Keller und Abrassart<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 9. 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Er best\u00e4tigt damit den ersten Monitoringbericht von 2019. Dennoch gibt es Optimierungspotenzial, wie vertiefte Analysen aufzeigen. F\u00fcr die Einf\u00fchrungsphase w\u00e4hrend der ersten eineinhalb Jahre konnte kein signifikanter Effekt der Stellenmeldepflicht auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung festgestellt werden. Gem\u00e4ss Autoren sollten die RAV u. a. mehr Kandidatenvorschl\u00e4ge machen, und die Stellenplattform Job-Room sollte breiter genutzt werden. 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