{"id":99618,"date":"2021-03-31T14:17:14","date_gmt":"2021-03-31T14:17:14","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2021\/03\/swiss-made-contre-made-in-germany-une-comparaison\/"},"modified":"2023-08-23T22:50:27","modified_gmt":"2023-08-23T20:50:27","slug":"swiss-made-versus-made-in-germany","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2021\/03\/swiss-made-versus-made-in-germany\/","title":{"rendered":"Swiss made versus Made in Germany"},"content":{"rendered":"<p>Beim L\u00e4nderimage rangieren die Schweiz und Deutschland regelm\u00e4ssig auf den Spitzenpositionen. Gem\u00e4ss dem <a href=\"https:\/\/de.statista.com\/page\/Made-In-Country-Index\">Made-in-Country-Index<\/a> des Datenportals Statista aus dem Jahr 2017 belegen Deutschland und die Schweiz mit 100 Punkten respektive 98 Punkten die ersten beiden Pl\u00e4tze. Das Ranking ermittelte die Reputation von insgesamt 49 L\u00e4ndern sowie der Europ\u00e4ischen Union aufgrund eines durchschnittlichen, gewichteten Anteils positiver Urteile. An der Befragung nahmen insgesamt 43\u2019034 Personen teil. In den Top Ten finden sich hinter dem Spitzenduo die Europ\u00e4ische Union, Grossbritannien, Schweden, Kanada, Italien, Japan, Frankreich und die USA. Das Schlusslicht ist China mit 28 Punkten.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nIm Made-in-Country-Index f\u00e4llt auf, dass die L\u00e4nder mit spezifischen Eigenschaften assoziiert werden. So ist die Schweiz beispielsweise f\u00fchrend bei Authentizit\u00e4t und Status, w\u00e4hrend Deutschland vor allem mit hohen Qualit\u00e4ts- und Sicherheitsstandards in Verbindung gebracht wird. Gemein ist beiden L\u00e4ndern die Wertsch\u00e4tzung von Konsumentinnen und Konsumenten im Hinblick auf eine hohe Qualit\u00e4t ihrer Produkte.&#013;<\/p>\n<h2><strong>Zwei Wege<\/strong><\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nDie Kehrseite der Medaille ist, dass dieses positive Image von Trittbrettfahrern ausgenutzt werden kann und daher missbrauchsanf\u00e4llig ist. Wenn im Ausland gefertigte Produkte als Swiss made beziehungsweise als Made in Germany bezeichnet werden, schadet dies m\u00f6glicherweise dem Ansehen einer L\u00e4ndermarke. Bislang verfolgen die Schweiz und Deutschland zwei unterschiedliche Strategien. Mit der Swissness-Gesetzgebung von 2017 w\u00e4hlte die Schweiz einen proaktiven Weg, indem sie mittels normierter Kriterien einen konkreten gesetzlichen Rahmen vorgab. So m\u00fcssen beispielsweise bei einem Industrieprodukt mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, damit es als Swiss made bezeichnet werden darf.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDemgegen\u00fcber ist die Gesetzgebung in Deutschland allgemein gehalten: Laut dem deutschen Wettbewerbsrecht sind \u00abunwahre oder sonstige zur T\u00e4uschung geeignete Angaben\u00bb unzul\u00e4ssig. Geografische Herkunftsbezeichnungen sind hier eingeschlossen. Ebenso darf eine geografische Herkunftsangabe nach dem Markengesetz im gesch\u00e4ftlichen Verkehr nicht f\u00fcr Waren gebraucht werden, wenn diese nicht aus dem angegebenen Ort beziehungsweise Land stammen und eine Gefahr der Irref\u00fchrung \u00fcber die Herkunft besteht. Weiter d\u00fcrfen geografische Herkunftsbezeichnungen \u00abmit besonderem Ruf\u00bb im gesch\u00e4ftlichen Verkehr f\u00fcr Waren anderer Herkunft auch dann nicht verwendet werden, wenn zwar keine Irref\u00fchrungsgefahr besteht, jedoch etwa der Ruf ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeintr\u00e4chtigt werden kann.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nIn welchen F\u00e4llen eine Gefahr der Irref\u00fchrung droht beziehungsweise eine Herkunftsangabe wie Made in Germany ausgenutzt oder beeintr\u00e4chtigt werden kann, erl\u00e4utert in der deutschen Gesetzgebung weder das Wettbewerbs- noch das Markenrecht. Im Vergleich zum Schweizer Recht fehlen prozentuale Schwellenwerte, und Begriffe wie Herstellungskosten werden nicht n\u00e4her skizziert. Daher obliegt es in Deutschland vor allem den Gerichten, die unbestimmten Rechtsbegriffe zu konkretisieren und in Einzelf\u00e4llen zu entscheiden.&#013;<\/p>\n<h2><strong>Spannender Direktvergleich<\/strong><\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nSollte analog zur Schweiz auch die Marke Deutschland gesetzlich besser gesch\u00fctzt werden? Eine klare politische Antwort steht noch aus, es sei denn, man wertet ausbleibende legislative Schritte getreu der Maxime \u00abKeine Antwort ist auch eine Antwort\u00bb als Absage an einen weiter gehenden Schutz der deutschen Herkunftsangabe.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nAufschlussreich wird das n\u00e4chste L\u00e4nderranking sein, dessen Zeitpunkt noch unbekannt ist. Denn: Sollte sich die Schweiz im n\u00e4chsten Made-in-Country-Index vor Deutschland platzieren, d\u00fcrfte der Ruf nach einer konkreten Regelung lauter werden. Umgekehrt \u2013 sollte die Schweiz gegen\u00fcber Deutschland zur\u00fcckfallen \u2013 wird vonseiten etwaiger Kritiker\u00a0 der Swissness-Gesetzgebung m\u00f6glicherweise der Einwand kommen, dass es der Revision im Schweizer Recht gar nicht bedurft h\u00e4tte.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nNat\u00fcrlich sind gesetzgeberische Schritte allein f\u00fcr den Erfolg einer L\u00e4ndermarke noch kein Gradmesser, jedenfalls wird man Swiss made und Made in Germany unter diesem Gesichtspunkt nicht monokausal bewerten k\u00f6nnen. Gleichwohl k\u00f6nnte die weitere Entwicklung dieser beiden Herkunftsangaben zumindest Anlass f\u00fcr eine Diskussion geben, inwiefern gesetzgeberische Bem\u00fchungen hilfreich f\u00fcr ein L\u00e4nderimage sind.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nWas die Debatte auch zuk\u00fcnftig schwierig gestalten k\u00f6nnte, sind die zahlreichen Wechselwirkungen und Einflussfaktoren. So kommt es wohl unter anderem auch darauf an, wie verbreitet Missbr\u00e4uche in der Praxis sind. Je h\u00e4ufiger dies der Fall ist, umso gr\u00f6sser wird der Handlungsbedarf tendenziell sein. Potenziell schwierig ist es auch, die Verbreitung von Missbr\u00e4uchen abzusch\u00e4tzen, wenn mangels konkreter Regeln kaum verl\u00e4sslich zu sagen ist, welcher Anteil der Unternehmen sich rechtskonform verh\u00e4lt, also zur Nutzung der betreffenden Herkunftsbezeichnung berechtigt ist. In Deutschland d\u00fcrfte es jedenfalls bei einer vergleichsweise geringen Anzahl von Gerichtsentscheidungen (mit Einzelfallcharakter) besonders schwierig sein, Verst\u00f6sse einschliesslich der Dunkelziffer zu quantifizieren.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDas Territorialit\u00e4tsprinzip und die Rechtsdurchsetzung stellen weitere Herausforderungen dar. Kommt es schwerpunktm\u00e4ssig eher zu Rechtsverletzungen im Ausland und erfasst das dortige Recht nicht \u00e4quivalent zur eigenen Gesetzgebung ebendiese Missbr\u00e4uche, k\u00f6nnten nationale Regelungskonzepte nur bis zu einem gewissen Grad f\u00fcr Abhilfe sorgen. Man k\u00f6nnte dann lediglich gegen diejenigen Unternehmen vorgehen, welche im Inland unrechtm\u00e4ssig die betreffende Herkunftsbezeichnung verwenden; weitere missbr\u00e4uchliche Praktiken ausserhalb davon blieben ungeahndet. Demgegen\u00fcber st\u00fcnde jedoch die Erw\u00e4gung, dass man umso \u00fcberzeugender f\u00fcr einen Schutz von Swiss made und Made in Germany \u2013 gegebenenfalls auch im Ausland \u2013 werben kann, wenn dieser auch im Inland praktiziert wird. Ganz besonders d\u00fcrfte dies dann gelten, wenn hierf\u00fcr zugleich auch ein Rahmenwerk existiert, welches eine grunds\u00e4tzliche Orientierung erm\u00f6glicht und im Idealfall aufgrund einer bew\u00e4hrten Praxis Vorbildcharakter entfalten kann. Anders als Deutschland hat die Schweiz hierf\u00fcr bereits etwas getan.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim L\u00e4nderimage rangieren die Schweiz und Deutschland regelm\u00e4ssig auf den Spitzenpositionen. Gem\u00e4ss dem Made-in-Country-Index des Datenportals Statista aus dem Jahr 2017 belegen Deutschland und die Schweiz mit 100 Punkten respektive 98 Punkten die ersten beiden Pl\u00e4tze. 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