{"id":99633,"date":"2021-03-31T14:17:14","date_gmt":"2021-03-31T14:17:14","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2021\/03\/le-swissness-dans-lalimentaire-mission-presque-accomplie\/"},"modified":"2023-08-23T22:50:24","modified_gmt":"2023-08-23T20:50:24","slug":"swissness-bei-lebensmitteln-ziel-fast-erreicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2021\/03\/swissness-bei-lebensmitteln-ziel-fast-erreicht\/","title":{"rendered":"Swissness bei Lebensmitteln: Ziel (fast) erreicht"},"content":{"rendered":"<p>In der Schweiz hergestellte Produkte sollen klar als solche erkennbar sein \u2013 und ein Missbrauch der Marke Schweiz muss verhindert werden: Diese Absicht verfolgt die sogenannte <a href=\"https:\/\/www.ige.ch\/de\/recht-und-politik\/immaterialgueterrecht-national\/herkunftsangaben\/herkunftsangabe-schweiz\/rechtliche-grundlagen\/gesetze.html\">Swissness-Gesetzgebung<\/a> \u2013 auch in Bezug auf Lebensmittel. Die entsprechende Gesetzgebung ist seit Anfang 2017 in Kraft. Im Fokus steht die Nutzung der Marke Schweiz durch alle Arten von verbalen und grafischen Herkunftsbezeichnungen wie \u00abSuisse\u00bb, \u00abof Switzerland\u00bb oder das Schweizer Kreuz.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDamit ein Lebensmittelhersteller die Marke Schweiz verwenden darf, m\u00fcssen mindestens 80 Prozent des Gewichts der verwendeten Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Bei Milchprodukten sind es 100 Prozent. Ausserdem m\u00fcssen die Lebensmittel im Wesentlichen in der Schweiz hergestellt worden sein. Die Herkunftsvorgaben gelten allerdings nur f\u00fcr Rohstoffe, die in der Schweiz angebaut werden k\u00f6nnen \u2013 also beispielsweise nicht f\u00fcr Kakao und Kaffeebohnen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nWelche Wirkungen hat diese Gesetzgebung im Lebensmittelbereich, das heisst f\u00fcr die Landwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und den Lebensmittelhandel, ausgel\u00f6st? Dieser Frage gingen wir in einer Studie im Auftrag des Bundesamts f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) nach.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#013;<\/p>\n<h2><strong>Was ist Swissness?<\/strong><\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nEine erste Herausforderung stellt die Definition von Swissness bei Lebensmitteln dar. Zwar sind sich Produzenten, Verarbeiter und Verk\u00e4ufer wie auch Konsumenten grunds\u00e4tzlich einig, dass die Marke Schweiz gesch\u00fctzt werden muss. Hingegen herrscht Uneinigkeit dar\u00fcber, welches die angemessene Definition der Swissness bei Lebensmitteln ist: W\u00e4hrend die Landwirtschaft die heutige Regelung auf Basis der Anteile der inl\u00e4ndischen Rohstoffe bef\u00fcrwortet, w\u00fcrden viele Verarbeiter und Hersteller von Lebensmitteln lieber auf die Wertsch\u00f6pfung im Inland oder allenfalls die Rezeptur der Produkte als Kriterium abstellen. Aus Konsumentensicht sollten hingegen alle Rohstoffe, die nach allgemeiner Wahrnehmung in der Schweiz verf\u00fcgbar sind, auch aus der Schweiz stammen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nBei der Umsetzung der Swissness-Vorlage wurde ein Mittelweg beschritten: Grunds\u00e4tzlich ist der Anteil der einheimischen Rohstoffe daf\u00fcr entscheidend, ob ein Produkt die Marke Schweiz nutzen darf. Zahlreiche Ausnahmebewilligungen weichen diese Regel aber auf und f\u00fchren teilweise zu Ergebnissen, die dem Geist des Gesetzes nicht entsprechen. So war es beispielsweise bis Ende 2020 m\u00f6glich, Fertigfondue mit Schweizer Kreuz zu verkaufen, auch wenn der Weisswein aus dem Ausland stammte. Mittlerweile hat das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) reagiert und diese Ausnahmebewilligung nicht mehr verl\u00e4ngert.&#013;<\/p>\n<h2><strong>Wer profitiert?<\/strong><\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nF\u00fcr viele Lebensmittelhersteller ist Swissness ein wichtiges Verkaufsargument, denn viele Konsumentinnen und Konsumenten sind bereit, f\u00fcr Schweizer Produkte h\u00f6here Preise zu bezahlen. Die H\u00f6he dieser Swissness-Pr\u00e4mie variiert allerdings je nach Branche, Produkt und Absatzmarkt zwischen fast null und 20 Prozent.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nEntlang der Wertsch\u00f6pfungskette profitieren allerdings nicht alle Akteure in gleichem Ausmass von der Swissness-Pr\u00e4mie. So sind Hersteller und H\u00e4ndler nur eingeschr\u00e4nkt bereit, die h\u00f6heren Einnahmen den inl\u00e4ndischen Produzenten und Lieferanten weiterzugeben. Wer sich von der Swissness-Gesetzgebung also beispielsweise erhofft hat, den einheimischen Getreide- oder Fr\u00fcchteproduzenten zu h\u00f6heren Preisen zu verhelfen, wurde mehrheitlich entt\u00e4uscht.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nBesonders herausfordernd ist es f\u00fcr die Lebensmittelindustrie, die Swissness-Pr\u00e4mie zu realisieren, wenn die Rohstoffe im Produkt \u00abuntergehen\u00bb. Beispiele hierf\u00fcr sind etwa Guetzli und Backwaren, bei denen aus Konsumentensicht oft weniger die Zutaten wie Zucker, Mehl und Eier, sondern vielmehr der Produktionsort, das Rezept und die Marke des Herstellers im Vordergrund stehen. Hier m\u00fcssen die Produzenten verst\u00e4rkte Anstrengungen unternehmen, um die Konsumenten von den Vorteilen einheimischer Rohstoffe zu \u00fcberzeugen. Dass dies gelingen kann, zeigt eine Untersuchung zu B\u00fcndner Nusstorten: Der Hinweis der Hersteller, dass eine Nusstorte mit Schweizer Baumn\u00fcssen produziert wurde anstelle von mehrheitlich importierten N\u00fcssen, steigert die Zahlungsbereitschaft deutlich.&#013;<\/p>\n<h2><strong>Rechtssicherheit gesteigert<\/strong><\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nDie Swissness-Gesetzgebung hat die Rechtssicherheit f\u00fcr Unternehmen erh\u00f6ht und den Markenschutz gest\u00e4rkt. Zum einen darf heute entgegen der fr\u00fcheren unklaren Rechtslage das Schweizer Kreuz offiziell verwendet werden. Zum anderen findet im Inland praktisch kein Missbrauch mehr statt. Eine nicht zu untersch\u00e4tzende Rolle spielte dabei die \u00f6ffentliche Diskussion im Vorfeld des Inkrafttretens der Gesetzgebung, die einen gewissen Druck auf die Hersteller erzeugte. Anders sieht es hingegen im Ausland aus, da die Swissness-Gesetzgebung nur in der Schweiz rechtlich durchgesetzt werden kann.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\n\u00dcberraschenderweise sind die Wirkungen auf die vorgelagerte Landwirtschaft klein: Die Gesetzgebung l\u00f6ste keine erh\u00f6hte Nachfrage nach Schweizer Rohstoffen aus. Eine solche war im Vorfeld der Gesetzgebung zumindest vermutet worden. Bremsend wirkt in dieser Hinsicht die Handhabung der <a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2015\/611\/de\">\u00abVerordnung \u00fcber die Verwendung der Herkunftsangabe \u2039Schweiz\u203a f\u00fcr Lebensmittel\u00bb (HASLV)<\/a> durch das BLW. Laut dieser Verordnung wird f\u00fcr die Bestimmung des inl\u00e4ndischen Mindestanteils eines Rohstoffs der Selbstversorgungsgrad in der Schweiz ber\u00fccksichtigt. Da f\u00fcr die Berechnung des Selbstversorgungsgrades jedoch Vergangenheitswerte verwendet werden, ist die Anreizwirkung f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Produktion im Inland klein. Zudem k\u00f6nnen Branchenverb\u00e4nde Ausnahmen beantragen, wenn Rohstoffe in der Schweiz nicht in der erforderlichen Qualit\u00e4t oder tempor\u00e4r nicht verf\u00fcgbar sind. Liegt eine Ausnahmebewilligung vor, so d\u00fcrfen Produkte auch mit ausl\u00e4ndischen Rohstoffen unter der Marke Schweiz verkauft werden. Diese Ausnahmen wurden in der Vergangenheit eher grossz\u00fcgig gew\u00e4hrt, was die Nachfrage nach inl\u00e4ndischen Rohstoffen ged\u00e4mpft hat. Dass die Konsumentenschutzorganisationen bei der Beurteilung der Ausnahmen nur schwach einbezogen sind, verst\u00e4rkt diesen Effekt.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDie Gesetzes\u00e4nderung h\u00e4tte als Nebenwirkung auch zu einem Verzicht auf die Swissness bei Unternehmen f\u00fchren k\u00f6nnen. Dies w\u00e4re dann der Fall gewesen, wenn Lebensmittelproduzenten die Anforderungen an den Rohstoffanteil nicht h\u00e4tten einhalten k\u00f6nnen. Entsprechende Reaktionen bildeten aber die Ausnahme.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nF\u00fcr einzelne Lebensmittelhersteller f\u00fchrte die Gesetzgebung zu Mehrkosten, da sie beispielsweise (einmalig) den Anteil schweizerischer Rohstoffe f\u00fcr jedes Produkt berechnen und allenfalls Verpackungen anpassen mussten oder (dauerhaft) teurere schweizerische Rohstoffe einkaufen m\u00fcssen. Letzteres war durchaus eine Intention der Gesetzgebung. Oftmals wurden die Kostenfolgen einmaligen Aufwandes aber durch die Gew\u00e4hrung von \u00dcbergangsfristen entsch\u00e4rft. Entsprechend blieben diese Nebenwirkungen ebenfalls in einem bescheidenen Rahmen.&#013;<\/p>\n<h2><strong>Optimierungen sind m\u00f6glich<\/strong><\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nAus Sicht der Landwirtschaft und der Mehrheit der verarbeitenden Unternehmen bestand zur Zeit der Untersuchung wenig Handlungsbedarf f\u00fcr eine Gesetzesanpassung. Dies zeigen unsere Befragungen im Rahmen der Studie, die die H\u00e4lfte der Schweizer Lebensmittelindustrie abgedeckt haben. Die Unternehmen scheinen sich mit der Gesetzeslage weitgehend arrangiert zu haben.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nAus unserer Perspektive ergeben sich beim Vollzug der Gesetzgebung dennoch zwei Optimierungspotenziale: Einerseits wird den Erwartungen der Konsumenten nicht vollst\u00e4ndig Rechnung getragen, wie das eingangs erw\u00e4hnte Beispiel des \u00abSchweizer\u00bb Fondues zeigt: Wo Schweiz draufsteht, sollte aus Konsumentensicht auch Schweiz drin sein, sofern dies m\u00f6glich ist. Andererseits wird derzeit die erw\u00e4hnte HASLV-Verordnung so gehandhabt, dass f\u00fcr einheimische Rohstoffproduzenten kaum ein Anreiz besteht, vermehrt solche Rohstoffe anzubauen, die derzeit in der Schweiz knapp sind.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nUm den beiden Aspekten Rechnung zu tragen, k\u00f6nnte deshalb die HASLV-Verordnung vereinfacht werden. Zum einen w\u00e4re zu pr\u00fcfen, ob Agrarrohstoffe nicht vereinfacht in die beiden Kategorien \u00abprinzipiell anbaubar\u00bb oder \u00abprinzipiell nicht anbaubar\u00bb unterteilt werden k\u00f6nnten. Diese Regelung w\u00fcrde sich wieder st\u00e4rker am Wortlaut des Markenschutzgesetzes orientieren und den Konsumentenerwartungen besser Rechnung tragen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nEbenso sollten Ausnahmebewilligungen st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen, dass es auch Schweizer Rohstoffe gibt, die nicht in ausreichenden Mengen verf\u00fcgbar sind \u2013 und somit nur einen Teil des Bedarfs zu decken verm\u00f6gen. Der Bedarfsdeckungsgrad und der Umfang von Ausnahmebewilligungen bei landwirtschaftlichen Produkten mit Ernteschwankungen sollten ausserdem nicht im Voraus festgelegt werden, sondern sich flexibler an der tats\u00e4chlichen Situation orientieren. Es w\u00e4re eine Mechanik zu entwickeln, die transparent f\u00fcr alle Beteiligten klar definiert, in welchen Situationen welche Importmengen erlaubt w\u00e4ren, ohne die Swissness-Anforderungen zu verletzen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Feige et al. (2020).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Siehe <a href=\"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch?p=99603\">Beitrag<\/a> von David St\u00e4rkle (Swissness Enforcement) in diesem Schwerpunkt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Schweiz hergestellte Produkte sollen klar als solche erkennbar sein \u2013 und ein Missbrauch der Marke Schweiz muss verhindert werden: Diese Absicht verfolgt die sogenannte Swissness-Gesetzgebung \u2013 auch in Bezug auf Lebensmittel. Die entsprechende Gesetzgebung ist seit Anfang 2017 in Kraft. 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Schlussbericht zuhanden des Bundesamts f\u00fcr Landwirtschaft.<\/a> htp St. Gallen und Interface Politikstudien Forschung Beratung.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":99636,"main_focus":[155904,156737],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":99640,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"101543","post_abstract":"Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Swissness-Gesetzgebung soll die Marke Schweiz gegen Missbrauch sch\u00fctzen. Dies gelingt f\u00fcr Lebensmittel im Inland gut. Die urspr\u00fcnglichen Anforderungen des Gesetzes wurden durch Ausnahmen zum Teil jedoch aufgeweicht. Dies kann zu einer gewissen T\u00e4uschung der Konsumenten f\u00fchren. Aus diesem Grund und zur Vereinfachung der Verfahren sollten Anpassungen auf Verordnungsstufe gepr\u00fcft werden.","magazine_issue":"20210401","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20210401","original_files":null,"external_release_for_author":"20210321","external_release_for_author_time":"22:30:00","link_for_external_authors":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/99633"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5179"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=99633"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/99633\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":167903,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/99633\/revisions\/167903"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4834"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5179"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156737"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/155904"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/99646"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=99633"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=99633"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=99633"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=99633"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=99633"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=99633"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}