{"id":99935,"date":"2021-03-02T13:09:05","date_gmt":"2021-03-02T13:09:05","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2021\/03\/vote-electronique-la-confederation-lance-une-restructuration\/"},"modified":"2023-08-23T22:50:48","modified_gmt":"2023-08-23T20:50:48","slug":"e-voting-bund-lanciert-neuausrichtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2021\/03\/e-voting-bund-lanciert-neuausrichtung\/","title":{"rendered":"E-Voting: Bund lanciert Neuausrichtung"},"content":{"rendered":"<p>Mit E-Voting k\u00f6nnen Stimmberechtigte elektronisch abstimmen und w\u00e4hlen. Die Stimmabgabe erfolgt per Computer, Smartphone oder Tablet. Umfragen zeigen, dass elektronisches W\u00e4hlen und Abstimmen einem Bed\u00fcrfnis der Stimmberechtigten entspricht. Sie k\u00f6nnen ihre Stimme damit barrierefrei, mobil und nachvollziehbar abgeben und werden durch den Prozess gef\u00fchrt. Ung\u00fcltige Stimmen sind nicht m\u00f6glich. Vorab Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen profitieren davon, indem sie rechtzeitig und ohne Hilfe Dritter abstimmen k\u00f6nnen. Das Stimmgeheimnis bleibt bei E-Voting gewahrt (siehe <em>Kasten 1<\/em>).&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nAuch die Corona-Pandemie zeigt, dass E-Voting zur Krisenfestigkeit der direkten Demokratie beitragen kann. In Zeiten der beh\u00f6rdlichen Restriktionen und der Aufrufe, m\u00f6glichst zu Hause zu bleiben, scheint ein elektronischer Stimmkanal besonders wertvoll. Auch der deutlich geringere Personalbedarf f\u00fcr die Stimmenausz\u00e4hlung erscheint unter diesem Aspekt als Vorteil.&#013;<\/p>\n<h2>Ein f\u00f6derales Projekt<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nDie Einf\u00fchrung von E-Voting ist Teil der E-Government-Strategie Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden. Typischerweise ist das Projekt vom F\u00f6deralismus gepr\u00e4gt, da Urneng\u00e4nge gleichzeitig auf eidgen\u00f6ssischer, kantonaler und kommunaler Ebene stattfinden. Doch die Zust\u00e4ndigkeiten sind klar: Der Bund regelt die Aus\u00fcbung der politischen Rechte in eidgen\u00f6ssischen Angelegenheiten, die Kantone sind f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der eidgen\u00f6ssischen Urneng\u00e4nge zust\u00e4ndig.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nWollen die Kantone f\u00fcr nationale Wahlen oder Abstimmungen E-Voting anbieten, m\u00fcssen sie die im Bundesrecht definierten technischen Anforderungen an das System und dessen Betrieb erf\u00fcllen. Sind die Voraussetzungen erf\u00fcllt, erteilt der Bundesrat die Grundbewilligung. Diese erm\u00f6glicht es den Kantonen, E-Voting im bewilligten Zeitraum und Umfang an eidgen\u00f6ssischen Urneng\u00e4ngen einzusetzen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nSeit 2004 f\u00fchrten insgesamt 15 Kantone<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> mehr als 300 Urneng\u00e4nge mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Dabei hatte aber jeweils nur ein Teil der Stimmberechtigten die M\u00f6glichkeit, digital abzustimmen. Am h\u00f6chsten war dieser Anteil im Februar 2019, als knapp 2,5 Prozent (120\u2019442 Personen) aller Inlandschweizer Stimmberechtigten und rund 60 Prozent (106\u2019193 Personen) aller Auslandschweizer Stimmberechtigten zugelassen waren. Von den zugelassenen Personen, die auch tats\u00e4chlich abgestimmt haben, gab im Durchschnitt jede zweite ihre Stimme elektronisch ab.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>&#013;<\/p>\n<h2>Schritt zur\u00fcck<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nDoch in j\u00fcngster Zeit erlitt die Einf\u00fchrung der elektronischen Stimmabgabe R\u00fcckschl\u00e4ge. Die zuletzt eingesetzten Systeme des Kantons Genf und der Schweizerischen Post wurden beide ausser Betrieb genommen. Der Kanton Genf zog sich als Systemanbieter zur\u00fcck, weil er die Verantwortung f\u00fcr Entwicklung und Betrieb seines Systems nicht l\u00e4nger tragen wollte. Beim System der Post haben Forschende im M\u00e4rz 2019 erhebliche M\u00e4ngel im offengelegten Quellcode entdeckt. Diese Offenlegung erfolgte im Vorfeld eines vierw\u00f6chigen \u00f6ffentlichen Intrusionstests. Mit diesem Test hatten die rund 3200 registrierten Teilnehmenden die M\u00f6glichkeit, das E-Voting-System der Post gezielt anzugreifen, um die Sicherheit zu pr\u00fcfen. Die Post arbeitet seither an der Weiterentwicklung ihres vollst\u00e4ndig verifizierbaren Systems und plant, dieses den Kantonen wieder zur Verf\u00fcgung zu stellen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nNach diesen R\u00fcckschl\u00e4gen und basierend auf dem Ergebnis einer Vernehmlassung hat der Bundesrat im Juni 2019 entschieden, vorerst darauf zu verzichten, E-Voting als ordentlichen dritten Stimmkanal zu etablieren. Stattdessen erteilte er der Bundeskanzlei den Auftrag, gemeinsam mit den Kantonen den Versuchsbetrieb neu auszurichten. Damit gehen Bund und Kantone einen Schritt zur\u00fcck und ziehen die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase.&#013;<\/p>\n<h2>Sicherheit verbessern<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nMit der Neuausrichtung wollen Bund und Kantone die Sicherheit von E-Voting verbessern. Entsprechend will der Bund in Zukunft nur noch sogenannte vollst\u00e4ndig verifizierbare Systeme zulassen, die es erlauben, Manipulationen an den abgegebenen Stimmen festzustellen (siehe <em>Kasten 2<\/em>). Zudem sollen pr\u00e4zisere Sicherheitsvorgaben, erh\u00f6hte Transparenzvorschriften, die engere Zusammenarbeit mit unabh\u00e4ngigen Fachpersonen sowie eine wirksame \u00dcberpr\u00fcfung im Auftrag des Bundes die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe gew\u00e4hrleisten.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nSo wird etwa eine Grundbewilligung \u2013 wie bisher \u2013 nur erteilt, wenn allf\u00e4llige Risiken mit entsprechenden Massnahmen gen\u00fcgend minimiert werden k\u00f6nnen. Neu wird nicht mehr auf ein G\u00fctesiegel in Form der bisherigen Zertifizierung gesetzt. Die Systeme sollen einem Prozess der kontinuierlichen Verbesserung ausgesetzt werden. Daf\u00fcr m\u00fcssen verschiedene Akteure aus der Verwaltung, der \u00d6ffentlichkeit und der Fachwelt zusammenspielen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nInsbesondere der Wissenschaft wird dabei eine wichtige Rolle beigemessen. Um die Grundlagen f\u00fcr die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu erarbeiten, haben Bund und Kantone bereits einen Dialog mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten durchgef\u00fchrt. K\u00fcnftig sollen bei der Grundlagenerarbeitung, bei der Versuchsbegleitung und insbesondere bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Systeme vermehrt unabh\u00e4ngige Fachpersonen einbezogen werden.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDas Bundesrecht verlangt bereits heute, dass der Quellcode und die Dokumentation eines E-Voting-Systems offengelegt werden und so f\u00fcr alle zug\u00e4nglich sind. Bund und Kantone wollen nun noch mehr Transparenz schaffen und die Anreize f\u00fcr eine Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit verst\u00e4rken. So soll etwa der 2019 als Pilotversuch durchgef\u00fchrte \u00f6ffentliche Intrusionstest zum Post-System in ein st\u00e4ndig laufendes Bug-Bounty-Programm \u00fcbergef\u00fchrt werden, das wertvolle Beitr\u00e4ge zur Verbesserung des Systems finanziell entsch\u00e4digt. Diese verst\u00e4rkte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und \u00d6ffentlichkeit soll E-Voting laufend weiterentwickeln und verbessern.&#013;<\/p>\n<h2>Erneut Versuche m\u00f6glich<\/h2>\n<p>&#013;<br \/>\nNachdem der Bundesrat am 18. Dezember 2020 die Inhalte der Neuausrichtung beschlossen hat<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a>, sollen nun die Rechtsgrundlagen des Bundes angepasst und die Massnahmen schrittweise umgesetzt werden. In den ersten Etappen dieser Umsetzung sollen Versuche in kleinem Umfang wieder m\u00f6glich sein. Dies w\u00fcrde garantieren, dass die vorhandenen Ressourcen und das Know-how bei den Kantonen und der verbleibenden Systemanbieterin, der Post, nicht verloren gehen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nZugleich gehen die Arbeiten an den mittel- bis langfristigen Zielen weiter. So soll insbesondere in den n\u00e4chsten Jahren die Verifizierbarkeit durch mehr Diversit\u00e4t und Unabh\u00e4ngigkeit einzelner Systemkomponenten gest\u00e4rkt werden.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nDie Einf\u00fchrung von E-Voting ist wie damals die Einf\u00fchrung der brieflichen Stimmabgabe ein langfristiges Projekt. Das Prinzip \u00abSicherheit vor Tempo\u00bb gilt seit Beginn des Unterfangens. Das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung, dass Abstimmungs- oder Wahlergebnisse grunds\u00e4tzlich korrekt sind, ist ein hohes Gut, das nicht verspielt werden darf. Die Umsetzung der Neuausrichtung ist ein grosses St\u00fcck Arbeit f\u00fcr alle Akteure. Ob es gelingt, einen stabilen Versuchsbetrieb mit vollst\u00e4ndig verifizierbaren Systemen zu etablieren, wird sich in den n\u00e4chsten Jahren zeigen.&#013;<br \/>\n&#013;<br \/>\nW\u00e4hrend das Komitee der Volksinitiative \u00abF\u00fcr eine sichere und vertrauensw\u00fcrdige Demokratie (E-Voting-Moratorium)\u00bb im Juni 2020 den Abbruch der Unterschriftensammlung bekannt gegeben hat, geht die Beratung im Bundesparlament weiter. Die h\u00e4ngigen Vorst\u00f6sse thematisieren unter anderem die Schwierigkeiten der Auslandschweizer Stimmberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer politischen Rechte, aber auch die Rolle des Bundes bei der Entwicklung und der Bereitstellung von E-Voting-Systemen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">ZH, BE, LU, GL, FR, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TG, VD, NE, GE.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Auswertung im Zeitraum Februar 2017 bis Mai 2019 gem\u00e4ss den verf\u00fcgbaren Angaben der Kantone. Wert insbesondere abh\u00e4ngig vom zugelassenen Inlandschweizer Elektorat.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Siehe Schlussbericht \u00ab<a href=\"https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/64680.pdf\">Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche<\/a>\u00bb auf News.admin.ch.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit E-Voting k\u00f6nnen Stimmberechtigte elektronisch abstimmen und w\u00e4hlen. Die Stimmabgabe erfolgt per Computer, Smartphone oder Tablet. Umfragen zeigen, dass elektronisches W\u00e4hlen und Abstimmen einem Bed\u00fcrfnis der Stimmberechtigten entspricht. 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Dazu werden bei E-Voting spezielle technische Verfahren eingesetzt. Bevor die elektronischen Stimmen entschl\u00fcsselt werden, wird beim \u00abkryptografischen Mischen\u00bb die Identit\u00e4t der Stimmberechtigten von der Stimme getrennt. Diese Informationen k\u00f6nnen sp\u00e4ter nicht wieder zusammengesetzt werden.&#13;\n&#13;\nDie Entschl\u00fcsselung und Ausz\u00e4hlung der Stimmen erfolgt erst am Abstimmungssonntag durch die daf\u00fcr bestimmten Personen. Die Schl\u00fcssel sind auf verschiedene Personen verteilt, nur zusammen k\u00f6nnen sie die elektronische Urne entschl\u00fcsseln. F\u00fcr die Entschl\u00fcsselung werden mehrere Computer eingesetzt, darunter auch solche, welche nie ans Internet angeschlossen sind. Das ist vergleichbar mit der Ausz\u00e4hlung von Papierstimmzetteln, bei welcher auch mehrere Personen mitarbeiten.&#13;\n&#13;\nGegenw\u00e4rtig fehlen die Voraussetzungen, um mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Mitteln einen vollst\u00e4ndig elektronischen und gleichzeitig vertrauensw\u00fcrdigen Stimmabgabeprozess umzusetzen. Die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe beruht deshalb auf der von der IT unabh\u00e4ngigen Zustellung der Pr\u00fcfcodes per Post. Auch E-Voter erhalten somit ihr Stimmmaterial per Post. Aus Sicherheitsgr\u00fcnden erfolgt vorerst nur der Prozess der Stimmabgabe elektronisch."},{"kasten_title":"Kasten 2: Stimmf\u00e4lschungen verhindern","kasten_box":"Manipulationsversuche k\u00f6nnen nicht verhindert werden, aber es muss sichergestellt sein, dass sie erkannt werden k\u00f6nnen. Dies ist m\u00f6glich durch den Einsatz von vollst\u00e4ndig verifizierbaren Systemen. 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Andere hingegen fragen sich, warum die Digitalisierung der politischen Rechte weiterverfolgt wird in Zeiten von mannigfaltigen M\u00f6glichkeiten der Beeinflussung und von Cyberangriffen. Nach R\u00fcckschl\u00e4gen im Projekt ist die elektronische Stimmabgabe seit Mai 2019 in keinem Kanton mehr m\u00f6glich. Nun sollen Versuche mit E-Voting wieder durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. 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