Rechercher

Rasche und nachhaltige Wiedereingliederung von Stellensuchenden durch lokal verankerte Lösungen

Der Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird über eine Wirkungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen gesteuert. Ziel ist die rasche und dauerhafte Integration der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Diese Art der Steuerung hat sich aus Sicht der Kantone bewährt, da sie die Schaffung von regional angepassten Strukturen erlaubt und durch Wettbewerbselemente Optimierungen begünstigt.

Rasche und nachhaltige Wiedereingliederung von Stellensuchenden durch lokal verankerte Lösungen

Staatliches Handeln soll sich an messbaren Leistungen und Wirkungen orientieren. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sind stufengerecht an die Verwaltungseinheiten zu delegieren. Diese Ziele werden im Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) seit 2000 durch Wirkungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen konsequent umgesetzt. Das Instrument hat sich aus kantonaler Sicht aus drei Gründen bewährt:

· Freiheit für die Kantone bei der Ausgestaltung des Vollzugs: Die Kantone sind unterschiedlich: Grosse Kantone funktionieren anders als kleine; städtische haben eine andere Wirtschaftsstruktur als ländliche; einigen Branchen fehlen Fachkräfte, und andere unterliegen saisonalen Schwankungen. Diese Unterschiede widerspiegelt auch der lokale Arbeitsmarkt. In den kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen und Arbeitsämtern laufen die Informationen zusammen: Über die Wirtschaftsförderung und die Arbeitgeberkontakte der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) kennen sie die Bedürfnisse der Wirtschaft. Die Arbeitsmarktaufsicht vermittelt wertvolle Informationen zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen, und durch den persönlichen Kontakt mit den Stellensuchenden in den RAV kennen sie das Arbeitskräfteangebot und -potenzial der Region. So können sie die Strukturen der öffentlichen Arbeitsvermittlung optimal und flexibel an die Bedürfnisse von Stellensuchenden und Unternehmen anpassen, was deren rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördert. Daran werden die Kantone anhand objektiver Daten (Wirkungsindikatoren) gemessen. Diese Steuerung über die Wirkungsvereinbarung und die Globalbudgets garantiert, dass die öffentlichen Gelder und Ressourcen von den Kantonen effizient und effektiv eingesetzt werden.
· Austausch und Benchmark aufgrund von Fakten: Mit den Wirkungsindikatoren verfügen die Kantone über objektive Daten für die Steuerung ihrer Vollzugstätigkeit. Dieser Vergleich führt zu einer ständigen Optimierung der Vollzugsorganisation, ist Wegbereiter für Innovationen und Neuerungen und ermöglicht es den Kantonen, voneinander zu lernen. So pflegen die Kantone einen regen Austausch im Verband der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden (VSAA) und mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dort präsentieren sie erfolgreiche Ansätze und regen andere Kantone zur Nachahmung an.
· Führungsinstrument: Die Resultate der Wirkungsmessung dienen der Standortbestimmung zwischen den Kantonen, aber auch zwischen einzelnen RAV innerhalb des Kantons. Die Kantone wählen ihren Benchmark, und oftmals ist die relative Veränderung der Wirkungsindikatoren wichtiger als die absolute Grösse. Dies ist nicht nur ein wichtiger Gradmesser für den Erfolg von Neuerungen, sondern auch ein Führungsinstrument. Führungskräfte nutzen die Ziele der wirkungsorientierten Vereinbarung für individuelle Zielvereinbarungen mit den RAV-Personalberatenden und werten die Daten regelmässig aus. Wie diese Indikatoren in der Führung genutzt werden können, soll Thema eines neuen Weiterbildungsangebots des VSAA sein. Zudem soll das Verständnis der Führungskräfte der RAV für die Zusammenhänge zwischen Steuerungsaktivitäten und Wirkungsergebnissen geschärft werden.


Laufende Überprüfung und Optimierung der Vereinbarung

Die heutige Vereinbarung ist das Resultat einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Basierend auf Erfahrungen, wissenschaftlichen Studien und Evaluationen, wurde sie laufend angepasst und optimiert. Die jüngste Neuerung ist die versuchsweise Einführung von zwei Indikatoren für Nichtleistungsbezüger, womit die Tätigkeit der RAV im Vollzug des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) abgebildet und gemessen werden soll. Dies zeigt, dass die Wirkungsvereinbarung ein flexibles Führungsinstrument ist, das im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen weiterentwickelt werden kann. Es bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Seco und kantonalen Arbeitsämtern, bei der sich beide Partner ihrer Rolle und Funktion im Hinblick auf Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen bewusst sind.

Bruno Sauter Präsident VSAA, Chef des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich


Proposition de citation: Bruno Sauter (2014). Rasche und nachhaltige Wiedereingliederung von Stellensuchenden durch lokal verankerte Lösungen. La Vie économique, 11 décembre.