{"id":147645,"date":"2014-12-11T11:34:52","date_gmt":"2014-12-11T11:34:52","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/12\/arbeitslosenversicherung-und-sozialhilfe-nutzen-in-der-zusammenarbeit-ihre-jeweiligen-kernkompetenzen\/"},"modified":"2023-08-24T00:33:06","modified_gmt":"2023-08-23T22:33:06","slug":"arbeitslosenversicherung-und-sozialhilfe-nutzen-in-der-zusammenarbeit-ihre-jeweiligen-kernkompetenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/fr\/2014\/12\/arbeitslosenversicherung-und-sozialhilfe-nutzen-in-der-zusammenarbeit-ihre-jeweiligen-kernkompetenzen\/","title":{"rendered":"Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe nutzen in der Zusammenarbeit ihre jeweiligen Kernkompetenzen"},"content":{"rendered":"<p>Die <span class=\"recomDescriptiveWord\">Arbeitslosenversicherung<\/span> (ALV) und die Sozialhilfe sind zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Zielsetzungen: Die ALV stellt einen angemessenen Ersatz bei Erwerbsausfall sicher, bek\u00e4mpft die bestehende Arbeitslosigkeit durch eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung und verh\u00fctet drohende Arbeitslosigkeit (Avig Art. 1). Die Sozialhilfe sichert die Existenz bed\u00fcrftiger Personen, f\u00f6rdert ihre wirtschaftliche und pers\u00f6nliche Selbstst\u00e4ndigkeit und gew\u00e4hrleistet die soziale und berufliche Integration (Skos-Richtlinien 2005).&#13;<br \/>\nH\u00e4feli, Christoph (Hrsg.) (2008): Prinzipien der Sozialhilfe, Luzern. H\u00e4feli weist darauf hin, dass die berufliche und soziale Integration gem\u00e4ss Skos-Richtlinien 2005 weder verfassungsm\u00e4ssig gesch\u00fctzt ist noch in den meisten kantonalen Sozialhilfegesetzen verankert ist.&#13;<br \/>\nBeide Systeme haben jedoch ein gemeinsames Ziel \u2013 die Integration der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt.&#13;<\/p>\n<div class=\"body\">&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Festlegen der notwendigen Rahmenbedingungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nHeutzutage haben die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und die Sozialdienste eine Klientenstruktur, die sie dazu zwingt, Arbeitsmarkt- und Sozialberatung gleichzeitig anzubieten. Deshalb hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Potenziale und Hindernisse in der Zusammenarbeit zwischen ALV und Sozialhilfe bei der Arbeitsmarktintegration untersucht.&#13;<br \/>\nLindenmeyer, Hannes, und Katharina Walker (2010): <span class=\"recomDescriptiveWord\">Arbeitslosenversicherung<\/span> und Sozialhilfe: Zusammenarbeit bei der Arbeitsvermittlung, KDK-CDC Consultants, siehe www.seco.admin.ch &gt; Dokumentation &gt; Publikationen und Formulare &gt; Ver\u00f6ffentlichungsreihen &gt; Arbeit.&#13;<br \/>\nDie Studie ist dabei zum zentralen Ergebnis gelangt, dass beide Institutionen jeweils einen komparativen Vorteil besitzen und dass der Leistungsaustausch zwischen RAV und Sozialdiensten gef\u00f6rdert werden muss.Vor diesem Hintergrund f\u00fchrt das Seco seit 2010 ein Projekt zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen der ALV und der Sozialhilfe durch. In einem Rahmenkonzept hat das Seco die aus seiner Sicht zu erreichenden Ziele bez\u00fcglich einer intensiveren Zusammenarbeit festgehalten und die daf\u00fcr notwendigen Rahmenbedingungen beschrieben. Der Fokus wurde dabei auf drei Zielsetzungen gelegt: die rasche und nachhaltige Integration der Stellensuchenden in den ersten Arbeitsmarkt, die konsequente Nutzung von komparativen Vorteilen der beteiligten Institutionen und die transparente und zielgerichtete Steuerung der Beratungs- und Vermittlungsaktivit\u00e4ten f\u00fcr alle arbeitsmarktf\u00e4higen Stellensuchenden in den RAV. Weiter werden gemeinsam mit Kantonen konkrete Kooperationsmodelle erprobt, die den Leistungsaustausch RAV \u2013 Sozialdienst und eine gemeinsame zielgruppenspezifische Strategie ins Zentrum stellen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Den Begriff Arbeitsmarktf\u00e4higkeit gemeinsam definieren<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEine enge Zusammenarbeit von \u00f6ffentlicher Arbeitsvermittlung und \u00f6ffentlichen Sozialdiensten setzt voraus, dass Einigkeit in Bezug auf das Integrationspotenzial der betreuten Personen besteht. Dies bedingt, dass die Ermittlung der Arbeitsmarktf\u00e4higkeit bzw. von sozialen Problemlagen der Stellensuchenden von den beteiligten Institutionen gemeinsam getragen und durch einen gemeinsamen Kriterienkatalog operationalisiert wird. Eine f\u00fcr Sozialhilfe und ALV gemeinsame Zielgruppe erm\u00f6glicht die ziel- bzw. bed\u00fcrfnisorientierte Betreuung: arbeitsmarktf\u00e4hige Sozialhilfebez\u00fcger einerseits und Bez\u00fcger von Arbeitslosenentsch\u00e4digung mit hohem Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko andererseits. Unabh\u00e4ngig von der Systemherkunft der Klienten bieten beide Institutionen ihre Kernkompetenzen an. Der Leistungsaustausch soll sofort nach der Erkennung der Zielgruppenzugeh\u00f6rigkeit erfolgen.Dieser Aufgabe hat sich die interdisziplin\u00e4re Arbeitsgruppe \u00abArbeitsmarktf\u00e4higkeit\u00bb gewidmet. Sie hat einen \u00dcberblick der Merkmale definiert, die zur Ermittlung der Arbeitsmarktf\u00e4higkeit relevant sind. Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine breit abgest\u00fctzte Liste potenzieller Einflussfaktoren zu erstellen (ohne Anspruch auf einen definitiven und abschliessenden Merkmalskatalog). Diese Liste steht den Partnerinstitutionen seit Mitte Mai 2014 als Arbeitsinstrument zur Verf\u00fcgung.&#13;<br \/>\nSiehe Bericht Arbeitsgruppe \u00abArbeitsmarktf\u00e4higkeit\u00bb, abrufbar unter www.iiz.ch.&#13;<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich handelt es sich beim Begriff der Arbeitsmarktf\u00e4higkeit nicht um ein Ausschlusskriterium, sondern um ein Entscheidungskriterium f\u00fcr die Angebotssteuerung. Die Ermittlung der Arbeitsmarktf\u00e4higkeit einer stellensuchenden Person erlaubt es, das Angebot dem Bedarf der Person anzupassen und eine entsprechende Beratungs- und Wiedereingliederungsstrategie festzulegen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Komparative Vorteile nutzen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAusgehend von der Voraussetzung, dass die RAV bez\u00fcglich der Arbeitsvermittlung und die Sozialhilfe bez\u00fcglich der Sozialberatung jeweils einen komparativen Vorteil besitzen, dient ein Leistungsaustausch zwischen den beiden Institutionen der Optimierung des Integrationsprozesses von Langzeiterwerbslosen. Einerseits soll die Sozialhilfe f\u00fcr die Aufgaben der Stellenvermittlung vermehrt eng mit den RAV zusammenarbeiten. Andererseits ist es sinnvoll, wenn die RAV-Personalberatenden bei sich abzeichnender Langzeitarbeitslosigkeit bereits lange vor einer Aussteuerung die enge Kooperation mit den Sozialdiensten suchen, wenn absehbar ist, dass Sozialhilfeunterst\u00fctzung im konkreten Fall notwendig sein wird.Zur Konkretisierung dieses Grundsatzes wurde eine weitere interdisziplin\u00e4re Arbeitsgruppe \u00abFinanzierungsmodell \u00f6ffentliche Arbeitsvermittlung und Sozialhilfe\u00bb beauftragt, die Frage nach Entsch\u00e4digung der erbrachten Leistungen zu kl\u00e4ren. Die Finanzierung f\u00fcr Abkl\u00e4rungs-, Beratungs- und Vermittlungsarbeiten sowie von Massnahmen zugunsten einer Person ist grunds\u00e4tzlich von derjenigen Institution sicherzustellen, welche gem\u00e4ss ihrem gesetzlichen Auftrag f\u00fcr die finanzielle Unterst\u00fctzung bzw. f\u00fcr die Existenzsicherung dieser Person zust\u00e4ndig ist. Allerdings m\u00fcssen diejenigen Dienstleistungen, welche die Institutionen gem\u00e4ss ihrem gesetzlichen Auftrag unentgeltlich zu erbringen haben, ohne finanzielle Abgeltung angeboten werden.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Basis der Zusammenarbeit in einer Rahmenvereinbarung festhalten<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBasierend auf den Ergebnissen der beiden erw\u00e4hnten Arbeitsgruppen wird nun eine dritte Arbeitsgruppe \u00abRahmenvereinbarung\u00bb gebildet. Ihr Auftrag ist es, anhand einer Rahmenvereinbarung, welche einen verbindlichen Mindeststandard der Zusammenarbeit definieren soll, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit sowie effiziente und verbindliche Abl\u00e4ufe zu regeln. Die Arbeitsgruppe wird ihre Aufgaben Anfang 2015 aufnehmen und voraussichtlich im Herbst 2015 die Ergebnisse vorstellen.Die Zusammenarbeit zwischen der ALV und den jeweiligen Sozialdiensten (auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene) beruht h\u00e4ufig auf einer freiwilligen Zusammenarbeit. Eine gr\u00f6ssere Verbindlichkeit und Transparenz in der Zusammenarbeit wird grunds\u00e4tzlich gefordert. Damit einher geht auch die Erwartung nach zielgruppenspezifischen, administrativ schlanken und effizienten Abl\u00e4ufen f\u00fcr die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung erwerbsloser Personen.Eine Rahmenvereinbarung bietet eine vertragliche \u2013 und somit verbindliche \u2013 Grundlage f\u00fcr die Zusammenarbeit. Ziel einer solchen Rahmenvereinbarung ist es, die institutions\u00fcbergreifenden Prozesse mit klaren Ansprechpartnern bzw. -stellen zu regeln und somit mehr Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit zu schaffen. Zudem soll sie die Schnittstellen definieren und damit Reibungsverluste in der Zusammenarbeit reduzieren. Schliesslich soll sie ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen f\u00fcr eine umfassende berufliche und arbeitsmarktliche Eingliederung bestimmen. Ziel ist es letztlich, Taggeldzahlungen zu verk\u00fcrzen und vorhandene Arbeitsmarktpotenziale auszusch\u00f6pfen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Die besten Formen der Zusammenarbeit eruieren<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn vielen Kantonen gibt es bereits laufende Kooperationen oder feste Einrichtungen, mit denen die Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialdienst auf Kantonsebene geregelt bzw. gelebt wird. Mehrere dieser Kooperationsvorhaben werden im Rahmen des Seco-Projektes eng begleitet und evaluiert. Mithilfe von wirkungsorientierten Evaluationen sollen diese bestehenden Kooperationsformen hinsichtlich Prozesse, Finanzen sowie Wirksamkeit, Zielerreichung und Ressourceneinsatz untersucht werden. Schliesslich fliessen die Erkenntnisse aus diesen Evaluationen in das Gesamtprojekt ein und dienen der Ermittlung von Best Practices.Die Evaluation und der Vergleich der unterschiedlichen Kooperationsmodelle sollen valide Aussagen \u00fcber deren St\u00e4rken und Schw\u00e4chen, Relevanz, Effizienz und Nachhaltigkeit sowie die Wirkungen erm\u00f6glichen. Grunds\u00e4tzlich will man herausfinden, ob durch eine intensivere und optimierte Zusammenarbeit zwischen ALV und Sozialhilfe eine raschere und nachhaltigere Integration von allen arbeitsmarktf\u00e4higen Stellensuchenden in den ersten Arbeitsmarkt m\u00f6glich ist. Zudem geht es darum, festzustellen, ob dies l\u00e4ngerfristig zu Kostenersparnissen in den betroffenen Systemen f\u00fchrt und welches Kooperationsmodell unter welchen Bedingungen am wirksamsten ist. Dieser f\u00fcr das Gesamtprojekt wichtige Best-Practice-Ansatz erm\u00f6glicht empirisch gest\u00fctzte R\u00fcckschl\u00fcsse auf gesamtwirtschaftlich optimale Integrationsstrategien.&#13;<\/p>\n<div class=\"KA\">Das Projekt \u00abP\u00f4le Insertion+\u00bb im Kanton Freiburg&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Konzept<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBeim \u00abP\u00f4le Insertion+\u00bb handelt es sich um ein spezifisches Kompetenzzentrum, das den RAV erm\u00f6glicht, F\u00e4lle an Spezialisten zu delegieren, bei denen zus\u00e4tzlich zur Arbeitsvermittlung soziale Problematiken zu bew\u00e4ltigen sind. Die regionalen Sozialdienste k\u00f6nnen ihrerseits den Prozess der beruflichen Integration an dieses Team delegieren, das \u00fcber vielf\u00e4ltige Kompetenzen verf\u00fcgt. Die F\u00e4lle werden im Tandem begleitet. Die Struktur bietet einen Strauss von Massnahmen \u00fcber eine Dauer von neun Monaten an. Das ist eineinhalb Mal so viel wie die durchschnittliche Dauer bis zur erfolgreichen Vermittlung eines gew\u00f6hnlichen Arbeitslosen in einem RAV. Dieser Zeitrahmen kann angepasst werden; hingegen ist die Interventionsdauer beschr\u00e4nkt. Mit anderen Worten: Falls die Person am Ende dieser Periode nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnte, wird sie \u2013 begleitet von Empfehlungen und Ratschl\u00e4gen des Kompetenzzentrums \u2013 einer anderen L\u00f6sung zugef\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Ziel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Kompetenzzentrum zielt auf die Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosen ab, die entweder ausgesteuert sind oder kein Anrecht auf Leistungen der <span class=\"recomDescriptiveWord\">Arbeitslosenversicherung<\/span> haben und die Sozialhilfe beziehen oder in den vorangegangenen zw\u00f6lf Monaten bezogen haben. Die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit der Personen muss zudem als gen\u00fcgend eingestuft werden.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Zielgruppe<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Kompetenzzentrum richtet sich an Personen, die den folgenden kumulativen Kriterien entsprechen: \u00b7 Arbeitslose ohne Anrecht auf Leistungen der <span class=\"recomDescriptiveWord\">Arbeitslosenversicherung<\/span> oder am Ende ihrer Rahmenfrist;&#13;<br \/>\n\u00b7 Personen, die materielle Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen oder in den vorangegangenen zw\u00f6lf Monaten in Anspruch genommen haben;&#13;<br \/>\n\u00b7 Personen, deren Motivation erwiesen ist, indem sie ein Gesuch um \u00dcbernahme der Verantwortung (Zusammenarbeitseinverst\u00e4ndnis) unterschrieben sowie ihr Einverst\u00e4ndnis zur Weitergabe der Daten gegeben haben;&#13;<br \/>\n\u00b7 Personen, welche die Respektierung des Vermittlungsvertrags anerkennen, inklusive der Pflicht, die Bem\u00fchungen zur Arbeitssuche \u00fcber die gesamte Dauer der Massnahme aufrechtzuerhalten;&#13;<br \/>\n\u00b7 Personen, die dem Kompetenzzentrum gemeinsam vom RAV und vom zust\u00e4ndigen Sozialdienst zugewiesen worden sind.&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"KA\">&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Zusammenarbeit zwischen ALV und Sozialhilfe im Kanton Luzern<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Konzept<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Projekt fokussiert auf eine an den Bed\u00fcrfnissen der Personen orientierte Beratung. Diese ist nur durch eine klare Definition der Zielgruppen bzw. deren Arbeitsmarktf\u00e4higkeit m\u00f6glich. Dabei setzen die ALV und die Sozialhilfe auf ihre jeweiligen Kernkompetenzen. Die Br\u00fccke zwischen beiden Institutionen soll optimiert werden, indem diese den Leistungsaustausch sofort nach Erkennung der Zielgruppenzugeh\u00f6rigkeit vornehmen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Ziel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBei vermittlungsf\u00e4higen Personen sollen finanzielle und Statusprobleme beim System\u00fcbertritt von der ALV zur Sozialhilfe gemildert werden. Ziel ist eine sofort einsetzende, dauernde und unbeschr\u00e4nkte Fokussierung und Zust\u00e4ndigkeit der beiden Systeme f\u00fcr ihre jeweilige Zielgruppe. Die RAV konzentrieren sich auf die Beratung, die Betreuung und die Vermittlung von arbeitsmarkt- und vermittlungsf\u00e4higen Versicherten und Stellensuchenden, welche \u00fcber alle zus\u00e4tzlichen Grundkompetenzen verf\u00fcgen oder ein Manko an lernbaren Grundkompetenzen aufweisen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Zielgruppe<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie RAV delegieren Versicherte und Stellensuchende an die Sozialhilfe, welche vermittlungsf\u00e4hig sind, aber ein Manko an therapierbaren Grundkompetenzen aufweisen. Die Sozialhilfe konzentriert sich auf die Beratung und die Betreuung von vermittlungsf\u00e4higen Versicherten und Stellensuchenden mit einem Manko an therapierbaren Grundkompetenzen und von vermittlungsunf\u00e4higen Personen. Die Sozialhilfe delegiert die Beratung, die Betreuung und die Vermittlung von arbeitsmarkt- und vermittlungsf\u00e4higen Stellensuchenden, die \u00fcber alle zus\u00e4tzlichen Grundkompetenzen verf\u00fcgen oder ein Manko an lernbaren Grundkompetenzen aufweisen, an die RAV.&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"KA\">&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Das Projekt \u00abCoaching f\u00fcr Ausgesteuerte\u00bb des Kantons Z\u00fcrich<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Konzept<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nErfahrungsgem\u00e4ss zeigt sich, dass zwischen 20% und 30% aller auf dem RAV gemeldeten Versicherten nach Aussch\u00f6pfung ihres maximalen Taggeldanspruches keine neue Stelle finden und ausgesteuert werden. Ein Drittel dieser Personen stellt fr\u00fcher oder sp\u00e4ter Antrag auf wirtschaftliche Unterst\u00fctzung bei der Sozialhilfe. Eine Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme in die Sozialhilfe ist die Unterschreitung eines festgesetzten Verm\u00f6gensfreibetrages. Das heisst, dass ausgesteuerte Personen in der Regel nicht unmittelbar nach der Aussteuerung von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt werden, sondern zuerst ihr Erspartes bis zum Verm\u00f6gensfreibetrag aufbrauchen m\u00fcssen. W\u00e4hrend dieser \u00dcbergangsphase sind die betroffenen Personen in der Regel in keinem System anh\u00e4ngig. Es bestehen Risiken der sozialen Ausgrenzung, der Orientierungslosigkeit, des Fehlens einer Tagesstruktur oder der Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Ziel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Projekt zielt auf eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den RAV und dem Sozialdienst im Hinblick auf die berufliche Integration von Personen, bei welchen die Gefahr besteht, ausgesteuert zu werden, oder welche bereits ausgesteuert sind. Es will die Dienstleistungen der RAV f\u00fcr ausgesteuerte Personen im Sinne der arbeitsmarktlichen Beratung und Vermittlung vermehrt nutzen. In diesem Sinne sollen die Ressourcen der vor der Aussteuerung stehenden Personen durch pers\u00f6nliche Hilfe und Angebote der RAV erhalten, gest\u00e4rkt oder erschlossen werden. Dabei werden negative Begleiterscheinungen bei ausgesteuerten Personen in einem pr\u00e4ventiven Sinne gemindert (Tagesstruktur, Gesundheit, Finanzen usw.).&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Zielgruppe<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAusgesteuerte Personen, die in der Regel nicht unmittelbar nach der Aussteuerung von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt werden.&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"AU\"> Mira Sch\u00e4r Ressort Steuerung und Grundlagen, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO <\/span>&#13;<\/p>\n<div class=\"LG\">Ein Leistungsaustausch zwischen der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung und der Sozialhilfe dient nicht zuletzt dazu, den Integrationsprozess von Langzeiterwerbslosen zu optimieren.<\/div>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"UR\"> Foto: Keystone <\/span>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Sozialhilfe sind zwei verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Zielsetzungen: Die ALV stellt einen angemessenen Ersatz bei Erwerbsausfall sicher, bek\u00e4mpft die bestehende Arbeitslosigkeit durch eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung und verh\u00fctet drohende Arbeitslosigkeit (Avig Art. 1). 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