{"id":153055,"date":"2009-01-01T11:04:53","date_gmt":"2009-01-01T11:04:53","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/01\/alterung-sozialwerke-und-finanzierung-eine-evaluation-der-oekonomischen-folgen\/"},"modified":"2023-08-24T01:06:59","modified_gmt":"2023-08-23T23:06:59","slug":"alterung-sozialwerke-und-finanzierung-eine-evaluation-der-oekonomischen-folgen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/fr\/2009\/01\/alterung-sozialwerke-und-finanzierung-eine-evaluation-der-oekonomischen-folgen\/","title":{"rendered":"Alterung, Sozialwerke und Finanzierung: Eine Evaluation der \u00f6konomischen Folgen"},"content":{"rendered":"<div><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"titleSection\"><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"body\">&#13;<\/p>\n<div class=\"LD\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Nach den vorliegenden demografischen Prognosen f\u00fcr die Schweiz wird im Laufe der n\u00e4chsten Jahrzehnte die Alterslastquote von 0,26 im Jahr 2007 auf 0,5 im Jahr 2050 anwachsen. Die Alterslastquote misst das Verh\u00e4ltnis der \u00fcber 65-J\u00e4hrigen zu den 20- bis 64-J\u00e4hrigen. Grunds\u00e4tzlich sind drei Stossrichtungen m\u00f6glich, um angesichts der Alterung die Sozialwerke nachhaltig zu finanzieren: auf der Ausgaben- und Leistungsseite zu k\u00fcrzen, die Beitr\u00e4ge und Steuern zu erh\u00f6hen und das Ruhestandsalter anzuheben. Angesichts der Gr\u00f6sse der erforderlichen Anpassungen ist es unvermeidlich, dass von den wirtschaftspolitischen Massnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft entstehen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Dieser Beitrag, der einige Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) zusammenfasst, 1 besch\u00e4ftigt sich mit folgenden Fragestellungen: Wie gross ist der Anpassungsbedarf in den Sozialwerken und im Staatshaushalt? Was sind die vermutlichen Folgen f\u00fcr Arbeitsmarkt und Wachstum? Welche Reformen sind m\u00f6glich, um die \u00f6konomischen Folgen der Alterung zu lindern?<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h2 class=\"ZT\">Analytik der Alterung<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die demografischen Prognosen enthalten zwei zentrale Annahmen: die Entwicklung von Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung und diejenige der Fertilit\u00e4t bzw. des Nettowanderungssaldos. F\u00fcr die Schweiz ist eine Zunahme der Lebenserwartung der M\u00e4nner um 6,4 Jahre von 78,6 im Jahr 2005 auf 85 im Jahr 2050 prognostiziert. Die Lebenserwartung der Frauen soll um 5,8 Jahre von 83,7 auf 89,5 steigen. Bei gegebenem Bestand der j\u00fcngeren Bev\u00f6lkerung wird ein gr\u00f6sserer Anteil bis in das hohe Alter \u00fcberleben, sodass die Bev\u00f6lkerung \u00abam alten Ende\u00bb w\u00e4chst. Dieser Prozess hat zur Folge, dass erstens die Alterslastquote \u2013 und damit das Verh\u00e4ltnis der Leistungsempf\u00e4nger zu den Steuer- resp. Beitragszahlenden \u2013 stark zunimmt und dass zweitens die Gesamtbev\u00f6lkerung w\u00e4chst. Tats\u00e4chlich ist f\u00fcr die Schweiz nicht nur eine Verdoppelung der Alterslastquote, sondern gleichzeitig auch eine Zunahme der Bev\u00f6lkerung von 7,2 auf 8,1 Millionen prognostiziert. Entscheidend ist, dass diese Zunahme \u00fcberwiegend auf die gr\u00f6ssere Zahl von \u00f6konomisch nicht mehr aktiven B\u00fcrgern zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, was das k\u00fcnftig zu erwartende Pro-Kopf-Einkommen deutlich schm\u00e4lern wird.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u00d6konomisch relevant ist allerdings nicht die demografische Alterslastquote, sondern das Verh\u00e4ltnis des \u00f6konomisch aktiven zum passiven Teil der Bev\u00f6lkerung (\u00ab\u00f6konomische Alterslastquote\u00bb). Dieses Verh\u00e4ltnis h\u00e4ngt vom durchschnittlichen Ruhestandsalter ab. Man kann \u00fcberschlagm\u00e4ssig berechnen, dass die Haushalte jedes Jahr, um das sich die Lebenszeit verl\u00e4ngert, zu 4 \/5 auf die Erwerbsphase und zu 1\/5 auf die passive Ruhestandsphase aufteilen m\u00fcssten, damit die \u00f6konomische Alterslastquote konstant bleibt. Wenn die Lebenserwartung um ein Jahr zunimmt, m\u00fcssten die Haushalte den Ruhestand um 9,2 Monate aufschieben und d\u00fcrften davon nur 2,8 Monate l\u00e4nger im Ruhestand verbringen. Alles andere erh\u00f6ht die \u00f6konomische Alterslastquote, macht eine Sanierung der Sozialwerke notwendig und mindert das Pro-Kopf-Einkommen. Allein aufgrund dieser Analytik kommt die Studie zum Ergebnis, dass ohne Anhebung des Ruhestandsalters das Pro-Kopf-Einkommen um 10% hinter dem Trendwachstum zur\u00fcckbleiben m\u00fcsste und dass bei konstanten Ersatzquoten f\u00fcr die Renten die Lohnsteuer- und Beitragsbelastung um etwa 8 Prozentpunkte steigen m\u00fcsste, um die \u00f6ffentlichen Haushalte und Sozialwerke zu stabilisieren. Diese Anpassungen k\u00f6nnen entsch\u00e4rft werden, wenn es gelingt, das effektive Arbeitsangebot der Erwerbst\u00e4tigen zu stimulieren.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h2 class=\"ZT\">Anreizwirkungen der Altersvorsorge<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Wenn es um Alterung und die Finanzierung von Sozialwerken geht, ist das Arbeitsmarktverhalten der Haushalte zentral. Sozialbeitr\u00e4ge f\u00fcr Vorsorgeeinrichtungen haben sowohl den Charakter einer Ersparnis als auch einer Steuer. Die Beitr\u00e4ge, welche eine unmittelbare Gegenleistung in Form einer Alterspension begr\u00fcnden, wirken wie Ersparnisse und beeintr\u00e4chtigen die Leistungsbereitschaft nicht, w\u00e4hrend solche ohne Gegenleistung Steuercharakter haben und damit leistungsmindernd wirken. Dabei sind die Beitr\u00e4ge zur zweiten S\u00e4ule grunds\u00e4tzlich anders zu beurteilen als die Beitr\u00e4ge zur AHV. In der kapitalgedeckten zweiten S\u00e4ule ist der Steuercharakter nahe null. Der Barwert der Beitragsleistung entspricht dem Barwert der Pension. Ein sehr kleiner Steueranteil ist dann enthalten, wenn die Pensionsfonds \u2013 beispielsweise wegen hoher Administrationskosten \u2013 eine geringere Rendite erwirtschaften, als auf dem Kapitalmarkt erzielbar w\u00e4re. 2<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">In der umlagefinanzierten AHV entspricht die Beitragsrendite der Wachstumsrate der Lohnsumme und liegt somit unter der Kapitalmarktrendite. Dieser Renditeverzicht macht den Steueranteil der AHV-Beitr\u00e4ge aus. Je l\u00e4nger der Anlagezeitraum ist, desto mehr reduziert der Renditeverzicht das erzielbare Verm\u00f6gen. Daher ist der Steueranteil der AHV-Beitr\u00e4ge tendenziell f\u00fcr j\u00fcngere Arbeitnehmende h\u00f6her als f\u00fcr \u00e4ltere.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Der Steueranteil der Sozialbeitr\u00e4ge ist ganz zentral von den Vorschriften zur Rentenermittlung abh\u00e4ngig, d.h., wie stark die erzielbare Rente von der eigenen Beitragsleistung abh\u00e4ngt. Im versicherten Einkommensbereich zwischen 13&nbsp;260 Fr. und 79&nbsp;560 Fr. pro Jahr ist die erzielbare AHV-Rente an das vergangene Einkommen gekoppelt. Ein Mehrverdienst f\u00fchrt zu einer h\u00f6heren Rente. Die Beitr\u00e4ge haben nur teilweisen Steuercharakter. F\u00fcr kleinere Einkommen wird die Rente auf die Minimalrente aufgestockt und h\u00e4ngt nicht mehr vom tats\u00e4chlichen Verdienst ab. Der Beitrag ist zu 100% eine Steuer. Dasselbe gilt f\u00fcr Einkommen oberhalb des maximal versicherten Lohns, die voll beitragspflichtig sind, aber keine Rentenanspr\u00fcche mehr begr\u00fcnden. Es entfallen etwa 38% des Rentenvolumens auf Maximalrenten im h\u00f6heren Einkommensbereich. Die Beitrags-Leistungs-Koppelung in der AHV ist also nur unvollst\u00e4ndig. Die Beitr\u00e4ge enthalten einen bedeutsamen Steueranteil und mindern wie andere Steuern auch die Arbeitsmarktanreize.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h2 class=\"ZT\">Wirkungszusammenh\u00e4nge in der Besch\u00e4ftigung<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die effektive Besch\u00e4ftigung kann in f\u00fcnf Komponenten zerlegt werden, welche unterschiedlich von der Besteuerung und dem Sozialsystem angesprochen werden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Arbeitsstunden: Die klassische Arbeitsmarktanalyse betrachtet das intensive Arbeitsangebot: die Variation der geleisteten Arbeitsstunden, des Besch\u00e4ftigungsumfangs oder auch der Anstrengung am Arbeitsplatz. Hohe Lohnsteuern und der Steueranteil in den Sozialbeitr\u00e4gen, aber auch die Verringerung des Reallohns durch Konsumsteuern mindern die Leistungsbereitschaft und das intensive Arbeitsangebot der Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Erwerbsbeteiligung: Die durchschnittliche Erwerbsbeteiligung in der Schweiz schwankt um 74%. Ein Teil davon ist das Resultat einer Arbeitsangebotsentscheidung, die von der Einkommensdifferenz zwischen Besch\u00e4ftigung und Nichterwerbst\u00e4tigkeit abh\u00e4ngt. Hohe Lohnsteuern und Sozialbeitr\u00e4ge, sofern sie Steuercharakter haben, mindern das erwartete verf\u00fcgbare Arbeitseinkommen und schw\u00e4chen den Anreiz zur Erwerbsbeteiligung. Ein hohes Ersatzeinkommen \u2013 wie Sozialhilfe und andere Unterst\u00fctzungsleistungen, die nicht an die Erwerbst\u00e4tigkeit gekoppelt sind \u2013 mindert den Anreiz. Die Mehrwertsteuer und andere Verbrauchssteuern erfassen das ausgegebene Einkommen in beiden Zust\u00e4nden, sodass sie weniger sch\u00e4dlich f\u00fcr die Erwerbsbeteiligung sind als die Lohnsteuer.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Arbeitslosigkeit: Eine intensivere Jobsuche reduziert die Arbeitslosenrate. Der Anreiz dazu h\u00e4ngt vom erzielbaren Einkommenszuwachs ab, aber auch von Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine hohe Lohnsteuer- und Beitragsbelastung reduziert das verf\u00fcgbare Einkommen, eine grossz\u00fcgige Arbeitslosenunterst\u00fctzung mindert den Einkommensabstand ebenfalls. Beide Aspekte addieren sich zu einem hohen \u00abTeilnahmesteuersatz\u00bb, der die Anreize zur Jobsuche mindert. Ein wenig beachteter Aspekt der Alterssicherung ist die Tatsache, dass in der Schweiz \u2013 wie in vielen anderen L\u00e4ndern \u2013 das Ersatzeinkommen bei Arbeitslosigkeit ebenfalls Pensionsanspr\u00fcche in der AHV begr\u00fcndet. Dies mindert den Anreiz zur Jobsuche, weil die Konsequenzen der Arbeitslosigkeit entsch\u00e4rft werden. Diese Regel steht der Idee von Sparkonten f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung bzw. von Besch\u00e4ftigungskonten diametral entgegen. 3 Deren Idee ist gerade umgekehrt \u2013 n\u00e4mlich die Pension zu k\u00fcrzen, wenn die Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen wird. Zur Vermeidung bzw. Linderung der Altersarmut steht die Mindestpension zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Zeitpunkt der Pensionierung: Der Anreiz f\u00fcr eine l\u00e4ngere Erwerbsbeteiligung durch Aufschub des Pensionsantritts \u2013 und damit die Erwerbsquote unter den \u00e4lteren Arbeitnehmenden \u2013 h\u00e4ngt vom Einkommensabstand zwischen Besch\u00e4ftigung und Ruhestand ab. Eine hohe Steuer und Beitragsbelastung einerseits und eine hohe Pension als Ersatzeinkommen andererseits f\u00f6rdern den Anreiz zum vorzeitigen Altersr\u00fccktritt. Eine der zentralen Massnahmen dagegen sind Pensionszuschl\u00e4ge bei aufgeschobenem und Rentenk\u00fcrzungen bei vorgezogenem Pensionsantritt. In der Schweiz betr\u00e4gt dieser Zuschlag bzw. Abschlag 6,8% pro Jahr im relevanten Altersbereich und kann die negativen Anreize des Pensionssystems weitgehend beseitigen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Weiterbildung: Der Ertrag der Weiterbildung steigt, wenn die erworbenen Kenntnisse \u00fcber ein l\u00e4ngeres Erwerbsleben genutzt werden k\u00f6nnen. Ein Pensionssystem, welches einen sp\u00e4teren Altersr\u00fccktritt belohnt, f\u00f6rdert daher Training und Weiterbildung und tr\u00e4gt somit zu h\u00f6herer Arbeitsproduktivit\u00e4t bei. Umgekehrt sorgt Weiterbildung f\u00fcr die n\u00f6tige Qualifikation, um l\u00e4nger erfolgreich im Erwerbsleben zu bleiben.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h2 class=\"ZT\">Quantitative Ergebnisse<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die erste, \u00fcberschlagm\u00e4ssige Absch\u00e4tzung der Folgen der Alterung ber\u00fccksichtigt nicht, dass die h\u00f6here Lohnsteuer- und Beitragsbelastung das Wachstum hemmt und die Lohnsumme schm\u00e4lert. Ausserdem sind zur Finanzierung der allgemeinen Staatst\u00e4tigkeit schon jetzt die Steuern sehr hoch, sodass eine weitere Anhebung sehr sch\u00e4dlich wirkt. Berechnungen mit einem detaillierten dynamischen Gleichgewichtsmodell f\u00fcr die Schweiz ergeben, dass ohne Verl\u00e4ngerung der Lebensarbeitszeit und ohne Anpassung der Pensionen die Lohnsteuer- und Beitragsbelastung langfristig um etwa 22 Prozentpunkte h\u00f6her ausfallen m\u00fcsste. Das Pro-Kopf-Einkommen w\u00fcrde um mehr als 20% hinter den Status-quo Trend zur\u00fcckfallen. Die Studie zeigt, wie mit einem umfassenden Reformpaket die \u00f6konomischen Folgen der Alterung entsch\u00e4rft werden k\u00f6nnen. Dabei soll die Nettoersatzquote der Pensionen konstant gehalten werden, um die Lasten gleichm\u00e4ssig auf die Erwerbsbev\u00f6lkerung und die Ruhest\u00e4ndler zu verteilen. Die Finanzierung wird mit 4 Prozentpunkten Mehrwertsteuer und mit einer residualen Anhebung der Lohnsteuer- und AHV-Beitr\u00e4ge sichergestellt.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Die zentrale Massnahme ist eine Anhebung des gesetzlichen R\u00fccktrittsalters auf 68 Jahre ohne Kompensation mit h\u00f6heren Pensionen. Die Zu- und Abschl\u00e4ge von 6,8% bleiben bestehen. Damit k\u00f6nnte die Erwerbsquote unter den 60\u201370 J\u00e4hrigen auf etwa 80 Prozent steigen. Der R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens kann auf etwa 10% reduziert werden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Um die Beitrags-Leistungskoppelung in der AHV zu st\u00e4rken und damit die effektiven Steuers\u00e4tze abzubauen, wird die Einkommensobergrenze, ab der die Bei-tr\u00e4ge nicht mehr rentenbildend sind, abgeschafft . Diese Massnahme schw\u00e4cht den R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens um einen weiteren Prozentpunkt auf etwa 9% ab.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Die Ber\u00fccksichtigung des Arbeitslosengeldes in der Pensionsbemessung wird gestrichen . Die Abschaffung dieser Regel senkt die Arbeitslosenrate und schw\u00e4cht den R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens auf 8,2% ab.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 In einer Weltbankstudie wurden die hohen Administrationskosten und damit die geringe Rendite in der zweiten S\u00e4ule kritisiert. 4 Das vierte Politikelement geht davon aus, dass es mit mehr Wettbewerb und gr\u00f6sserer Transparenz in der zweiten S\u00e4ule gelingt, Administrationskosten einzusparen und die Rendite um einen halben Prozentpunkt zu steigern. Damit k\u00f6nnen aus denselben Beitr\u00e4gen h\u00f6here BVG-Pensionen finanziert werden. Dies wird genutzt, um die AHV-Pensionen und damit die Beitragsbelastung zu reduzieren, sodass die gesamte Ersatzquote konstant bleibt. Der R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens reduziert sich weiter auf 7,5%.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Durch Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik \u2013 wie verst\u00e4rkte Kontrollen oder Sanktionen bei nachgewiesener Inaktivit\u00e4t in der Jobsuche \u2013 k\u00f6nnte die Arbeitslosenrate reduziert und die Lohnsumme zur Finanzierung der Sozialwerke weiter gest\u00e4rkt werden. Dies begrenzt den R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens auf 7,1%.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Die letzte Massnahme besteht aus h\u00f6heren Aufwendungen f\u00fcr Training und Weiterbildung w\u00e4hrend der gesamten Erwerbslaufbahn. Dies f\u00fchrt zu einer h\u00f6heren Arbeitsproduktivit\u00e4t und k\u00f6nnte den R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens auf 5,7% begrenzen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Im Vergleich zu einer unver\u00e4nderten Fortschreibung des Trendwachstums d\u00fcrfte trotz aller Reformen das Pro-Kopf-Einkommen um knapp 6% zur\u00fcckfallen. Dies wird sich nicht in einem absoluten Einkommensr\u00fcckgang \u00e4ussern, sondern in einer vor\u00fcbergehenden Verlangsamung des Wachstums. Bei einer Trendwachstumsrate von 1,75% pro Jahr gen\u00fcgen drei Jahre Nullwachstum, damit im Vergleich zu einer unver\u00e4nderten Trendfortschreibung das Einkommen um 5% niedriger liegt.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h2 class=\"ZT\">Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Naturgem\u00e4ss sind solche Berechnungen durchaus sensitiv; die Studie enth\u00e4lt dazu entsprechende Sensitivit\u00e4tsanalysen. Grunds\u00e4tzlich kann jedoch festgehalten werden, dass die demografischen Prognosen f\u00fcr die Schweiz mit einer Verdoppelung der Alterslastquote und einer Zunahme der Bev\u00f6lkerung auf 8,1 Mio. einen kr\u00e4ftigen Anstieg der Steuer- und Beitragsbelastung und einen R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens bedeuten. Ein grosser Teil davon kann durch eine Anhebung des Ruhestandsalters und durch effizienzsteigernde Reformen wieder wettgemacht werden.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"AU\">Prof. Dr. Christian Keuschnigg<\/span>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Direktor IFF-HSG,Universit\u00e4t St.Gallen<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<div class=\"NT\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">1 Vgl. Jaag, Keuschnigg und Keuschnigg (2008).<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">2 Wichtige \u00dcbersichtsartikel zur Alterssicherung sind z.B. Diamond und Orszag, 2005, Feldstein und Liebman, 2002, und Lindbeck und Persson, 2003.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">3 Vgl. Feldstein und Altman (2007) f\u00fcr die USA und Boss, Brown und Snower (2008) f\u00fcr Deutschland.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">4 Vgl. Queisser und Vittas (2000).<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"KA\">&#13;<\/p>\n<p class=\"ZT\">Literatur<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2013 Boss A., A.J.G. Brown und D.J. Snower (2008), Besch\u00e4ftigungskonten f\u00fcr Deutschland, Perspektiven der Wirtschaftspolitik 9, S. 139\u2013155.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Diamond P. und P. R. Orszag (2005), Saving Social Security, Journal of Economic Perspectives 19, S. 11\u201332.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Feldstein M. und J.B. Liebman (2002), Social Security, in: Handbook of Public Economics Vol. 4, Amsterdam: Elsevier, S. 2245\u20132324.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Feldstein M. und D. Altman (2007), Unemployment Insurance Savings Accounts, in: Tax Policy and the Economy 21, MIT Press, S. 35\u201363.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2013 Jaag C., C. Keuschnigg und M. Keuschnigg (2008), Alterung, Sozialwerke und Institutionen, Studie im Auftrag des SECO, Universit\u00e4t St.Gallen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2013 Lindbeck A. und M. Persson (2003), The Gains from Pension Reform, Journal of Economic Literature 41, S. 74\u2013112.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u2212 Queisser M. und D. Vittas (2000), The Swiss Multi-Pillar Pension System: Triumph of Common Sense?, Policy Research Working Paper 2416, The World Bank.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"LG\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Prognosen gehen f\u00fcr die Schweiz von einer Verdoppelung der Alterslastquote auf 0,5 bei gleichzeitiger Zunahme der Bev\u00f6lkerung von 7,2 auf 8,1 Mio. bis zum Jahr 2050 aus. Die Studie zeigt, wie mit einem umfassenden Reformpaket die \u00f6konomischen Folgen der Alterung entsch\u00e4rft werden k\u00f6nnen.Bild: Keystone<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Allein mit einer Anhebung des gesetzlichen R\u00fccktrittsalters auf 68 Jahre ohne Kompensation mit h\u00f6heren Pensionen k\u00f6nnte der zu erwartende R\u00fcckgang des Pro-Kopf-Einkommens von 20% auf etwa 10% reduziert werden.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"UR\">Bild: Keystone<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/div>\n<p>&#13;\n<\/p><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#13; &#13; &#13; &#13; &#13; &#13; &#13; Nach den vorliegenden demografischen Prognosen f\u00fcr die Schweiz wird im Laufe der n\u00e4chsten Jahrzehnte die Alterslastquote von 0,26 im Jahr 2007 auf 0,5 im Jahr 2050 anwachsen. Die Alterslastquote misst das Verh\u00e4ltnis der \u00fcber 65-J\u00e4hrigen zu den 20- bis 64-J\u00e4hrigen. 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