{"id":155519,"date":"2006-02-01T12:00:00","date_gmt":"2006-02-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/02\/koelliker-wallart\/"},"modified":"2023-08-24T01:24:44","modified_gmt":"2023-08-23T23:24:44","slug":"koelliker-wallart","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/fr\/2006\/02\/koelliker-wallart\/","title":{"rendered":"Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung: Bessere Evaluation der volkswirtschaftlichen Auswirkungen"},"content":{"rendered":"<p>Die vor einigen Jahren eingef\u00fchrte Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung untersucht vorausblickend die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Mit Hilfe dieses Instruments k\u00f6nnen rechtzeitig Vereinfachungsm\u00f6glichkeiten erkannt und administrative Belastungen und Kosten f\u00fcr Unternehmen vermieden werden. Eine Evaluation der bisherigen Erfahrungen zeigt, dass die Folgenabsch\u00e4tzung ihr Potenzial bisher noch nicht voll entfalten konnte. Ein neues Modell soll hier Verbesserungen bringen. Die Steuerungswirkung im Gesetzgebungsprozess des Bundes soll durch erh\u00f6hte Qualit\u00e4t, besseres Timing und breitere Diffusion der Analysen verst\u00e4rkt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie seit dem Jahr 2000 in der Schweiz angewandte Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) Englisch: Regulatory Impact Analysis (RIA).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n2 KMU-Test und Forum KMU werden in einem separaten Beitrag dieses Hefts behandelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n3 Die beiden \u00fcbrigen Pr\u00fcfpunkte untersuchen die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit staatlichen Handelns (Pr\u00fcfpunkt 1) sowie die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Pr\u00fcfpunkt 3).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n4 Vgl. Radaelli 2004. geh\u00f6rt zu den j\u00fcngsten in einer Reihe von teilweise viel \u00e4lteren und st\u00e4rker verankerten Prozessen zur Absicherung der technischen Qualit\u00e4t sowie der politischen Akzeptanz der Rechtssetzung im Bund (siehe <a class=\"inline-footnote__anchor\">Kasten 1<\/a> H\u00e4ufigste Prozesse in der Gesetzgebungsarbeit&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Konsultationen im Rahmen der \u00f6ffentlichen Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Verb\u00e4nden, die verwaltungsinterne \u00c4mterkonsultation sowie das Mitberichtsverfahren sind Prozesse mit einer langen Tradi-tion und mit dem Ziel, technisches Wissen und politische Pr\u00e4ferenzen aller bedeutenden Akteure mit einzubeziehen. Auch die nachtr\u00e4gliche Evaluation der Wirksamkeit des Bundesrechts durch die Bundesverwaltung oder das Parlament hat inzwischen \u2013 unterst\u00fctzt durch Artikel 170 der Bundesverfassung \u2013 ihren anerkannten Platz gefunden. Als Mitglied der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) misst die Schweiz ihren Erfolg in bestimmten Politikbereichen ausserdem regelm\u00e4ssig anhand von Vergleichen mit anderen OECD-L\u00e4ndern (sog. Benchmarking). ).&#13;<\/p>\n<h2>Was bringt das Instrument an Mehrwert?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit ihrer Schwerpunktsetzung bei der vorausschauenden Analyse aller volkswirtschaftlichen Wirkungen f\u00fcllt die RFA eine L\u00fccke zwischen der Konsultation und der retrospektiven Evaluation. W\u00e4hrend die Konsultation aus der Summe von vorausschauenden Positionsbez\u00fcgen und Verbesserungsvorschl\u00e4gen besteht, bietet die Evaluation einen r\u00fcckblickenden Gesamt\u00fcberblick. Der Mehrwert der RFA ergibt sich daher vor allem aus der Kombination von systematischer Vorgehensweise und fr\u00fchzeitigen Resultaten. Die Untersuchung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen ber\u00fccksichtigt nebst Unternehmen auch andere Gruppen und Akteure &#8211; etwa die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die \u00f6ffentliche Hand. \u00a0Erg\u00e4nzt wird die RFA durch zwei weitere, enger umschriebene Instrumente: Mit dem KMU-Test pr\u00fcft das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (seco) die spezifische Wirkung rechtlicher Bestimmungen auf kleine und mittlere Unternehmen. Die entsprechenden Resultate werden dann durch das Forum KMU &#8211; eine Eidgen\u00f6ssische Expertenkommission &#8211; reflektiert und in den weiteren politischen Prozess eingespeist. KMU-Test und Forum KMU werden in einem separaten Beitrag dieses Hefts behandelt. \u00a0Es gibt drei ganz direkte Gr\u00fcnde, warum die Folgenabsch\u00e4tzung Vereinfachungen und administrative Entlastungen f\u00fcr Unternehmen beg\u00fcnstigt. Im Rahmen der f\u00fcnf obligatorischen Pr\u00fcfpunkte der RFA werden: \u00a0&#8211; Kosten und Nutzen von Regulierungen f\u00fcr Unternehmen transparent gemacht (Pr\u00fcfpunkt\u00a02 der RFA); \u00a0&#8211; alternative Regulierungsformen gepr\u00fcft, die potenziell die Komplexit\u00e4t und die Belastungen vermindern (Pr\u00fcfpunkt 4); \u00a0&#8211; M\u00f6glichkeiten konkreter Vereinfachungen beim Rechtsvollzug untersucht (Pr\u00fcfpunkt 5). Die beiden \u00fcbrigen Pr\u00fcfpunkte untersuchen die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit staatlichen Handelns (Pr\u00fcfpunkt 1) sowie die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Pr\u00fcfpunkt 3). \u00a0 \u00a0Ein gutes Zusammenspiel der RFA mit anderen Instrumenten &#8211; insbesondere mit der Vernehmlassung und mit dem KMU-Test &#8211; steigert dabei das Vereinfachungs- und Entlastungspotenzial f\u00fcr Unternehmen.&#13;<\/p>\n<h2>Ursprung und bisherige Entwicklung der RFA<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNachdem die Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung in den Achtzigerjahren zun\u00e4chst in den Vereinigten Staaten angewandt wurde, verbreitete sich das Instrument in den Neunzigerjahren auch in vielen anderen OECD-L\u00e4ndern. Vgl. Radaelli 2004. In der Schweiz m\u00fcssen die Bundes\u00e4mter seit Mai 2000 die volkswirtschaftlichen Auswirkungen neuer Erlasse in den Botschaften des Bundesrates an das Parlament (bei Gesetzen) sowie bei Antr\u00e4gen der Departemente an den Bundesrat (bei Verordnungen) nach f\u00fcnf Pr\u00fcfpunkten darstellen. Die Grundlagen dieser Regelung sind diverse parlamentarische Vorst\u00f6sse (insbesondere die Motion Forster von 1996), die entsprechenden Richtlinien des Bundesrates vom 15. September 1999, Artikel 141 des Parlamentsgesetzes sowie Artikel 170 der Bundesverfassung. \u00a0Innerhalb der Bundesverwaltung sind es die federf\u00fchrenden Bundes\u00e4mter, die f\u00fcr die Folgenabsch\u00e4tzung und f\u00fcr das entsprechende Kapitel zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen in den Botschaften und Antr\u00e4gen verantwortlich sind. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (seco) unterst\u00fctzt die \u00c4mter dabei und \u00fcbt eine gewisse Kontrolle hinsichtlich der Durchf\u00fchrung und Qualit\u00e4t der Analysen aus. Zu diesem Zweck sendet das seco jeweils einen Erinnerungsbrief an die Verantwortlichen der einzelnen Gesetzgebungsprojekte. Es stellt auch eine Dokumentation f\u00fcr die \u00c4mter zur Verf\u00fcgung, unterst\u00fctzt diese gegebenenfalls bei der Formulierung der Kapitel und macht Vorschl\u00e4ge zur Qualit\u00e4tsverbesserung.5 Schliesslich organisiert das seco auch eine Gruppe zum Erfahrungsaustausch im Hinblick auf m\u00f6gliche Verbesserungen und k\u00fcmmert sich um Fragen der Koordination, der Weiterentwicklung sowie der Verbreitung der Resultate der Folgen-absch\u00e4tzung. \u00a0Eine neuere Entwicklung im Bereich der Folgenabsch\u00e4tzung im Bund sind die sektorspezifischen Richtlinien f\u00fcr Finanzmarktregulierung. Vgl. Gisiger und Wallart 2005. Ziel der Richtlinien ist das \u00abSicherstellen einer systematischen \u00dcberpr\u00fcfung neuer und bestehender Finanzmarktregulierung auf allen Regulierungsstufen\u00bb. Vgl. Eidg. Finanzdepartement 2005, S. 3. Das Finanzdepartement konkretisiert damit die Richtlinien des Bundesrates zur RFA. Schon zuvor hatte die Schweizerische Bankiervereinigung (SwissBanking)in einem Positionspapier eine verst\u00e4rkte Analyse von Kosten und Nutzen sowie eine bessere Pr\u00fcfung von Alternativen bei der Finanzmarktregulierung gefordert. Vgl. Schweizerische Bankiervereinigung 2004. Die neuen Richtlinien zum Finanzsektor m\u00fcssen jetzt in einer systematischen Weise angewandt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Erste Erfahrungen und Verbesserungspotenzial<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Auftrag der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrats evaluierte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle die ersten Erfahrungen mit der Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung, dem KMU-Test und dem Forum KMU. Untersucht wurden dabei die Bekanntheit, die Nutzung und die Wirkung der drei Instrumente. Von allen drei Instrumenten wurde der RFA von den befragten Personen der gr\u00f6sste Einfluss im Entscheidungsprozess zugesprochen. Vgl. Duperrut 2005, S. 50. Die Ergebnisse stellen die Folgenabsch\u00e4tzung grunds\u00e4tzlich nicht in Frage, weisen aber auf die Notwendigkeit hin, das Instrument und seine Wirkung zu verbessern. Die f\u00fcr die RFA zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen werden &#8211; im Vergleich etwa zu den f\u00fcr die Analyse der finanziellen Auswirkungen eingesetzten Mitteln &#8211; als \u00abbescheiden\u00bb bezeichnet. Es wird festgestellt, die Analysen w\u00fcrden ohne zus\u00e4tzliche Mittel \u00abmit den vorhandenen Budgets durchgef\u00fchrt, ja sogar mit verringerten Budgets\u00bb. Englisch: Regulatory Impact Analysis (RIA).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n2 KMU-Test und Forum KMU werden in einem separaten Beitrag dieses Hefts behandelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n3 Die beiden \u00fcbrigen Pr\u00fcfpunkte untersuchen die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit staatlichen Handelns (Pr\u00fcfpunkt 1) sowie die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Pr\u00fcfpunkt 3).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n4 Vgl. Radaelli 2004. In ihrem Bericht zur Untersuchung Englisch: Regulatory Impact Analysis (RIA).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n2 KMU-Test und Forum KMU werden in einem separaten Beitrag dieses Hefts behandelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n3 Die beiden \u00fcbrigen Pr\u00fcfpunkte untersuchen die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit staatlichen Handelns (Pr\u00fcfpunkt 1) sowie die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Pr\u00fcfpunkt 3).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n4 Vgl. Radaelli 2004. empfahl die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission:\u00a0&#8211; eine verbesserte Kenntnisnahme durch den Bundesrat und das Weiterleiten der Analysen an die entsprechenden Parlamentskommissionen; \u00a0&#8211; das Erstellen der RFA in zwei Schritten zur rechtzeitigen Nutzung f\u00fcr \u00c4mterkonsultation und Vernehmlassung; \u00a0&#8211; die Ber\u00fccksichtigung der KMU-Testergebnisse in der RFA; \u00a0&#8211; die fr\u00fchzeitige Nutzung der RFA auf Stufe Departementsleitung und Bundesrat; \u00a0&#8211; das Ergreifen von Massnahmen zur Verbesserung der Qualit\u00e4t der RFA; \u00a0&#8211; eine verbesserte Sensibilisierung der \u00c4mter hinsichtlich der Notwendigkeit der RFA und das Pr\u00fcfen der M\u00f6glichkeit, das seco oder RFA-Spezialisten in den Generalsekretariaten der Departemente verst\u00e4rkt mit der Durchf\u00fchrung der RFA zu betrauen. \u00a0 \u00a0Im Rahmen ihrer Arbeiten f\u00fchrt die OECD zurzeit ein L\u00e4nderexamen zur Regulierungspolitik der Schweiz durch. Speziell wird die F\u00e4higkeit der Schweiz \u00fcberpr\u00fcft, die Qualit\u00e4t der Regulierungen sicherzustellen. Die Resultate dieses Examens werden nicht vor Fr\u00fchling 2006 ver\u00f6ffentlicht. Jedoch ist absehbar, dass die OECD der Schweiz eine Verst\u00e4rkung der RFA empfehlen wird, wie sie dies bereits zahlreichen L\u00e4ndern bei \u00e4hnlichen Examen geraten hat. Englisch: Regulatory Impact Analysis (RIA).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n2 KMU-Test und Forum KMU werden in einem separaten Beitrag dieses Hefts behandelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n3 Die beiden \u00fcbrigen Pr\u00fcfpunkte untersuchen die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit staatlichen Handelns (Pr\u00fcfpunkt 1) sowie die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Pr\u00fcfpunkt 3).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n4 Vgl. Radaelli 2004. Gegenw\u00e4rtig sind mindestens elf OECD-L\u00e4nder &#8211; zehn Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) sowie S\u00fcdkorea &#8211; damit besch\u00e4ftigt, ihr Instrumentarium zur RFA auszubauen. \u00a0Bedeutende Anstrengungen zur Verbesserung der RFA gab es in j\u00fcngster Zeit auch auf der Ebene der EU, wo die einzelnen Analysen regelm\u00e4ssig \u00fcber das Internet publiziert werden. Englisch: Regulatory Impact Analysis (RIA).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n2 KMU-Test und Forum KMU werden in einem separaten Beitrag dieses Hefts behandelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n3 Die beiden \u00fcbrigen Pr\u00fcfpunkte untersuchen die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit staatlichen Handelns (Pr\u00fcfpunkt 1) sowie die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Pr\u00fcfpunkt 3).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n4 Vgl. Radaelli 2004. Bestimmte Analysen, so etwa jene zum neuen EU-Chemikalienrecht (Reach), erlaubten Verbesserungen der Regulierung mit substanziellen volkswirtschaftlichen Gewinnen und bewiesen damit ihre N\u00fctzlichkeit.&#13;<\/p>\n<h2>Ein neues Modell der RFA<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVor dem Hintergrund der beschriebenen Impulse aus dem Parlament und auf Basis eigener sowie internationaler Erfahrungen schl\u00e4gt das seco nun ein neues, verbessertes Modell f\u00fcr die Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung beim Bund vor (vgl. <a title=\"Instrumente f\u00fcr eine effiziente Regulierung im Gesetzgebungsprozess des Bundes\">Grafik 1<\/a>).&#13;<\/p>\n<h3>Vertiefte Analysen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas seco will zusammen mit den federf\u00fchrenden \u00c4mtern vertiefte Analysen durchf\u00fchren, die zu einer Qualit\u00e4tssteigerung durch die Nutzung von Synergien f\u00fchren sollen. Englisch: Regulatory Impact Analysis (RIA).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n2 KMU-Test und Forum KMU werden in einem separaten Beitrag dieses Hefts behandelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n3 Die beiden \u00fcbrigen Pr\u00fcfpunkte untersuchen die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit staatlichen Handelns (Pr\u00fcfpunkt 1) sowie die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Pr\u00fcfpunkt 3).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n4 Vgl. Radaelli 2004. Der Bundesrat soll dabei in seinen Jahreszielen jeweils eine Liste von etwa f\u00fcnf bis zehn Rechtssetzungsprojekten angeben, welche einer vertieften Analyse zu unterziehen sind. Bedingung daf\u00fcr ist allerdings, dass die entsprechenden personellen Ressourcen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Dabei soll die Qualit\u00e4t auch durch angemessenere Analysemethoden und eine verbesserte Dokumentation f\u00fcr die \u00c4mter positiv beeinflusst werden.&#13;<\/p>\n<h3>Besseres Timing<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nGrundvoraussetzung f\u00fcr eine verst\u00e4rkte Wirkung ist ein besseres Timing. Eine erste RFA sollte vom federf\u00fchrenden Bundesamt sp\u00e4testens nach Fertigstellung und auf Basis des Vorentwurfs f\u00fcr ein Gesetz durchgef\u00fchrt werden. Damit steht die Analyse als Entscheidgrundlage f\u00fcr das weitere Vorgehen zur Verf\u00fcgung und kann dem Vorentwurf bei der Vernehmlassung beigef\u00fcgt werden. Die \u00dcberarbeitung des Gesetzentwurfs nach der Vernehmlassung f\u00fchrt dann zu einer entsprechend revidierten RFA f\u00fcr die Botschaft.&#13;<\/p>\n<h3>Breitere Diffusion<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Verbesserung von Timing und Qualit\u00e4t beg\u00fcnstigt auch eine breitere Diffusion der Ergebnisse und damit die bessere Nutzung der einzelnen Analysen im Rechtssetzungsprozess. \u00dcber die einzelnen Projekte hinaus soll aber auch die vermehrte Ver\u00f6ffentlichung der Analysen auf der Webseite des seco und in Zeitschriften zu einer erh\u00f6hten allgemeinen Sichtbarkeit und Beachtung der Folgenabsch\u00e4tzung beitragen.&#13;<\/p>\n<h2>Schlussfolgerungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSchon die Einf\u00fchrung der Folgenabsch\u00e4tzung beim Bund war wesentlich &#8211; wenn nicht gar haupts\u00e4chlich &#8211; durch die Aussicht auf administrative Erleichterungen und Vereinfachungen motiviert, welche die Kosten f\u00fcr Unternehmen reduzieren. Die Folgenabsch\u00e4tzung besitzt ein entsprechend hohes Potenzial. Sie zwingt die mit Gesetzesentw\u00fcrfen betrauten \u00c4mter, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regulierung systematisch zu untersuchen und die entsprechenden Ergebnisse (sp\u00e4testens in der Botschaft ans Parlament) \u00f6ffentlich zu machen. Verbesserungen der bisherigen Praxis bei der Umsetzung der Folgenabsch\u00e4tzung sind jedoch w\u00fcnschbar und m\u00f6glich. Das angestrebte neue Modell kann dazu beitragen, das Potenzial der Folgenabsch\u00e4tzung besser zu nutzen. Damit werden vermeidbare Belastungen f\u00fcr Unternehmen durch zu wenig durchdachte Regulierung in Zukunft vermehrt verhindert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a title=\"Instrumente f\u00fcr eine effiziente Regulierung im Gesetzgebungsprozess des Bundes\">Grafik 1 \u00abInstrumente f\u00fcr eine effiziente Regulierung im Gesetzgebungsprozess des Bundes\u00bb<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a class=\"inline-footnote__anchor\">Kasten 1<\/a> H\u00e4ufigste Prozesse in der Gesetzgebungsarbeit&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Konsultationen im Rahmen der \u00f6ffentlichen Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Verb\u00e4nden, die verwaltungsinterne \u00c4mterkonsultation sowie das Mitberichtsverfahren sind Prozesse mit einer langen Tradi-tion und mit dem Ziel, technisches Wissen und politische Pr\u00e4ferenzen aller bedeutenden Akteure mit einzubeziehen. Auch die nachtr\u00e4gliche Evaluation der Wirksamkeit des Bundesrechts durch die Bundesverwaltung oder das Parlament hat inzwischen \u2013 unterst\u00fctzt durch Artikel 170 der Bundesverfassung \u2013 ihren anerkannten Platz gefunden. Als Mitglied der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) misst die Schweiz ihren Erfolg in bestimmten Politikbereichen ausserdem regelm\u00e4ssig anhand von Vergleichen mit anderen OECD-L\u00e4ndern (sog. Benchmarking).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a class=\"inline-footnote__anchor\">Kasten 2<\/a> <b>Literatur<\/b>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Duperrut, J\u00e9r\u00f4me, Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung, KMU-Vertr\u00e4glichkeitstest und Forum KMU: Bescheidener Einfluss, In: Die Volkswirtschaft, November 2005, S. 47\u201350.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Eidgen\u00f6ssisches Finanzdepartement, Richtlinien f\u00fcr Finanzmarktregulierung, Bern, September 2005. \u2013 Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates, KMU-Tests des Bundes und ihr Einfluss auf die Gesetz- und Verordnungsgebung, Bericht vom 20. Mai 2005.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Gisiger, Martin und Nicolas Wallart, Wege aus der \u00dcberregulierung, In: Die Volkswirtschaft, M\u00e4rz 2005, S. 24\u201327.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 K\u00f6lliker, Alkuin und Fabienne Marti, Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung: Die Revision des Lebensmittelrechts, In: Die Volkswirtschaft, Dezember 2005, S. 43\u201347. \u2013 OECD, OECD Guiding Principles for Regulatory Quality and Performance, Paris, 2005.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Parlamentarische Verwaltungskontrolle, Die drei \u00abKMU-Tests\u00bb des Bundes: bekannt? genutzt? wirkungsvoll?, Bericht zuhanden der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates, Bern, 23. Februar 2005.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Radaelli, Claudio, The Diffusion of Regulatory Impact Analysis: Best Practice or Lesson-Drawing?, European Journal of Political Research, Vol. 43, Issue 5, August 2004, S. 723\u2013747.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Schweizerische Bankiervereinigung, Standortbestimmung Finanzmarktregulierung: Wie viel und welche Regulierung tut den Banken und dem Finanzplatz gut?, Basel, Mai 2004.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die vor einigen Jahren eingef\u00fchrte Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung untersucht vorausblickend die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes. Mit Hilfe dieses Instruments k\u00f6nnen rechtzeitig Vereinfachungsm\u00f6glichkeiten erkannt und administrative Belastungen und Kosten f\u00fcr Unternehmen vermieden werden. Eine Evaluation der bisherigen Erfahrungen zeigt, dass die Folgenabsch\u00e4tzung ihr Potenzial bisher noch nicht voll entfalten konnte. 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