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Teilrevision des Patentgesetzes: Der Weg zum Schweizer Vollpatent

Geht es nach dem Bundesrat, sollen Erfinder in Zukunft schneller wissen, ob sie tatsächlich etwas Neues erfunden haben. Das soll die Rechtssicherheit und die Attraktivität des Schweizer Patentsystems erhöhen.
Das Kunstwerk «Der blaue Reiter» des Schweizers Bernhard Luginbühl im Europäischen Patentamt in München. Der Grossteil der in der Schweiz gültigen Patente wird hier registriert. (Bild: Keystone)

Forschung und Entwicklung ist oft sehr teuer. Doch die Forschungsresultate – seien es gute Ideen oder Erfindungen – lassen sich in vielen Fällen sehr einfach kopieren. Deshalb benötigen Erfinderinnen und Erfinder einen Schutz, der es ihnen erlaubt, für eine bestimmte Zeit Trittbrettfahrer von der Nutzung ihrer Erfindung auszuschliessen. Patente gewähren ihnen eine solche Zeit der exklusiven Verwertung.[1] Ohne diese Gelegenheit verlören sie den Anreiz, weiter in Forschung und Entwicklung zu investieren – der technische Fortschritt und somit unser Wohlstand stünden auf dem Spiel.

Zwei Patentsysteme


Erfinderinnen und Erfinder kommen in der Schweiz auf zwei Arten zu einem Patent. Einerseits können sie ihre Erfindungen beim Europäischen Patentamt (EPA) anmelden. Dieses prüft solche europäischen Patente zentral für 38 europäische Staaten in einem vollständigen Prüfungsverfahren, registriert sie und leitet sie schliesslich an die vom Anmelder gewünschten nationalen Patentämter weiter, oft auch an das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in der Schweiz. Das IGE trägt ein solches Patent anschliessend in das nationale Register ein.

Andererseits können die Erfinderinnen und Erfinder die Anmeldung aber auch direkt beim IGE einreichen. Das ist zwar schneller und günstiger, hat aber auch einen Nachteil: Im Gegensatz zum EPA prüft das IGE die zwei zentralen Patentierungsvoraussetzungen nicht. So untersucht es weder, ob die Erfindung überhaupt neu ist, noch, ob die Erfindung verglichen mit dem Stand der Technik wirklich innovativ ist, das heisst, ob sie tatsächlich auf einer «erfinderischen Tätigkeit» beruht. Diese beiden Kriterien sind zwar Voraussetzung für ein rechtsbeständiges Patent, werden aber nicht im Rahmen der Patentanmeldung, sondern erst bei einer allfälligen späteren Nichtigkeitsklage im Zivilprozess überprüft.

Sonderfall Schweiz


Die unvollständige Patentprüfung durch das IGE führt dazu, dass ein registriertes Schweizer Patent wenig verlässlich anzeigt, ob es einer Überprüfung durch den Richter standhält. Gerade unerfahrene Patentinhaber glauben oft zu Unrecht, ihr Patent sei mit der Registrierung automatisch durchsetzbar. Tatsächlich führt die fehlende Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit jedoch dazu, dass Schweizer Patente vor Zivilgerichten angreifbarer sind als in der Schweiz ebenfalls gültige europäische Patente.

Im Laufe der Zeit hat das Schweizer Patent gegenüber dem europäischen Patent immer mehr an Bedeutung verloren. Aktuell melden rund 95 Prozent der Erfinder, die Patentschutz in der Schweiz wünschen, ihre Erfindung beim EPA an. Nur 5 Prozent wählen eine nationale Anmeldung direkt beim IGE. In absoluten Zahlen enthielt Ende 2019 das Schweizer Patentregister gut 7000 nationale Schweizer Patente und knapp 122’000 Patente, die vom EPA geprüft wurden. Ein nicht vollständig geprüftes Patent, wie es aktuell in der Schweiz existiert, ist weltweit unüblich. Auch die meisten europäischen Staaten wie Deutschland, Italien, Österreich und Frankreich prüfen die eingereichten Patente vollständig.

Unter anderem diese Feststellung hat den Glarner FDP-Ständerat Thomas Hefti veranlasst, eine Motion[2] einzureichen, die vom Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts verlangt. Dieser Entwurf soll eine für Benutzer attraktive, internationalen Standards entsprechende Patentprüfung durch das IGE vorsehen. Zudem soll er ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gewährleisten sowie ein sogenanntes Gebrauchsmuster einführen.

Bundesrat will Vollpatent


Der nach Annahme der Motion Hefti ausgearbeitete Gesetzesentwurf nimmt das Hauptanliegen der Motion auf und will die Vollprüfung für Schweizer Patentanmeldungen einführen. Die bisherige Gesetzesbestimmung, welche es dem IGE untersagt, Patentanmeldungen auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen, soll gestrichen werden. Konsequenterweise soll das IGE neu zwingend vorgängig den Stand der Technik ermitteln, damit es überhaupt beurteilen kann, ob sich die Erfindung genügend vom bereits Bekannten unterscheidet. Mit dem vollgeprüften Schweizer Patent erhalten Erfinderinnen und Erfinder eine vollwertige, nationale Alternative zum ebenfalls vollgeprüften europäischen Patent. Preislich wird sie sich zwischen einem von EPA geprüften Patent und dem heutigen Patent positionieren.

Neben dem vollgeprüften Patent soll auch ein sogenanntes Gebrauchsmuster eingeführt werden. Das Schweizer Recht kennt bisher kein solches. Dieses im Ausland oft als «kleines Patent» bezeichnete Schutzrecht wird in einem raschen und unkomplizierten Verfahren ohne umfassende inhaltliche Prüfung erteilt. Das gestraffte Prüfungsverfahren eignet sich allerdings nicht für Erfindungen in den Bereichen Biotechnologie, Pharmazie und Chemie oder für Erfindungen, die Verfahren betreffen. Hier stellen sich regelmässig komplexe technische Fragen, deshalb sind Gebrauchsmuster in diesen Bereichen ausgeschlossen. Anders als Patente sind Gebrauchsmuster nur 10 statt 20 Jahre geschützt. Neben dem vollgeprüften Patent verbleibt den Erfinderinnen und Erfindern also ein mit dem bisherigen, teilgeprüften nationalen Patent vergleichbares Schutzrecht. Der Preis für ein Gebrauchsmuster wird voraussichtlich in der Grössenordnung eines heutigen Schweizer Patents oder leicht darunterliegen.

Die Vollprüfung von Patenten bedingt eine gleichzeitige Anpassung des Einspruchs- und Beschwerdeverfahrens. Im Anschluss an die Registrierung können Dritte mit einem Einspruch überprüfen lassen, ob das IGE das Patent korrekt geprüft hat. Das wird neu selbstverständlich auch für die beiden neuen Patentierungsvoraussetzungen möglich sein. Zu Unrecht registrierte Gebrauchsmuster können neu mit einem einfachen verwaltungsrechtlichen Verfahren gelöscht werden. Gegen Verfügungen des IGE steht weiterhin die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer) zur Verfügung. An dieser Möglichkeit soll die Einführung der Vollprüfung nichts ändern. Das BVGer wird sich also in Zukunft vermutlich auch mit den Patentierungsvoraussetzungen Neuheit und erfinderische Tätigkeit auseinandersetzen müssen, womit sich die fachlichen Anforderungen an die Richterinnen und Richter des BVGer ändern.

Schliesslich soll das schweizerische Patentsystem dadurch aufgewertet werden, dass Englisch, die weltweite Referenzsprache von Wissenschaft und Forschung, im Anmelde-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren möglichst weitgehend verwendet werden kann.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen


Welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung auf die Volkswirtschaft haben wird, hängt davon ab, wie die Nachfrage für das neue Vollpatent und das Gebrauchsmuster in Zukunft aussehen wird. Wählen Erfinderinnen und Erfinder künftig eher das neue Schweizer Vollpatent, oder ziehen sie eine Anmeldung beim EPA vor? Oder entscheiden sie sich eher für ein Gebrauchsmuster?

Vor dieser Wahl stehen in erster Linie Unternehmen, die schwergewichtig auf dem Heimmarkt Schweiz forschen und entwickeln. Das sind in der Regel KMU. Für Unternehmen, die nicht nur in der Schweiz, sondern international tätig sind, ist im Normalfall ein europäisches Patent attraktiver. Gemäss den vorläufigen Resultaten der Regulierungsfolgenabschätzung, die das IGE dem Beratungsunternehmen Polynomics in Auftrag gegeben hat[3], wird die Einführung einer Vollprüfung eine Nachfrageverschiebung bewirken (siehe Abbildung).

Substitutionswirkungen vom bisherigen zum neuen System




EPA = Europäisches Patentamt. Rund 95 Prozent der in der Schweiz gültigen Patente sind heute über das EPA angemeldet. Der Grossteil (weiterhin über 90 Prozent) davon würde auch nach einer Gesetzesrevision beim EPA registriert bleiben. Dieser Teil ist in der Grafik nicht dargestellt.

Eine grosse Umfrage im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung hat ergeben, dass die Hälfte der bisherigen Schweizer Anmeldungen neu beim EPA erfolgt. Von den restlichen 50 Prozent wird wiederum rund die Hälfte neu die Variante «vollgeprüftes Schweizer Patent» wählen, der verbleibende Viertel wechselt zum neuen Gebrauchsmuster. 6 Prozent der bisherigen direkten Anmeldungen beim EPA werden gemäss der Umfrage zum neuen Schweizer Patent wechseln, 3 Prozent offenbar zum Gebrauchsmuster.

Die Studie von Polynomics geht von drei Szenarien aus: einem, bei dem die Nachfrage nach Schweizer Schutzrechten (in diesem Fall die neuen vollgeprüften nationalen Patente und das Gebrauchsmuster) in etwa gleich bleibt, und je einem, bei denen diese Nachfrage sinkt oder steigt. Selbst im optimistischen Szenario sollte mit nicht mehr als zehn zusätzlich benötigten Patentprüfern am IGE zu rechnen sein. Dem IGE kommt dabei zugute, dass dessen Patentexperten bereits heute dank diversen Dienstleistungen wie den begleiteten Patentrecherchen sehr viel Erfahrung im Recherchieren haben.

Kundennutzen steigt


Das duale System mit vollgeprüftem Patent und Gebrauchsmuster erhöht die Auswahlmöglichkeiten der Unternehmen für den Schutz ihrer Erfindungen. Sie können ihre Schutzstrategie besser auf ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten ausrichten. Auch die weiter gehende Möglichkeit, Englisch im Anmeldeverfahren zu verwenden, erhöht die Attraktivität des Schweizer Patentsystems und des Innovationsstandorts Schweiz.

Vor allem aber wertet die Erhöhung der Rechtssicherheit das Patentsystem auf: Durch die Vollprüfung der Patente erhöht sich für alle Beteiligten die Wahrscheinlichkeit, dass die durch das Patent geschützte Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Dadurch werden diese Patente weniger anfechtbar, was die Rechtsunsicherheit und die damit verbundenen Kosten verringert.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass der mit der Reform verbundene zusätzliche Nutzen für die Wirtschaft die möglicherweise zunehmenden Kosten für die Neuausrichtung der jeweiligen Schutzstrategie übersteigt. Der positive Effekt dürfte aber nicht sehr gross ausfallen.

  1. Siehe Beitrag von Gaétan de Rassenfosse in diesem Dossier. []
  2. Siehe Motion 19.3228 «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent». []
  3. Vgl. Polynomics (2021). Patentrechtsreform. Regulierungsfolgeabschätzung. Olten: Polynomics. []

Zitiervorschlag: Alexander Pfister, Hansueli Stamm, (2020). Teilrevision des Patentgesetzes: Der Weg zum Schweizer Vollpatent. Die Volkswirtschaft, 19. November.