Suche

Abo

Starker Anstieg der Beschwerden zu unerbetenen Werbeanrufen im Jahr 2014

Beschwerden wegen unerbetener Werbeanrufe haben beim Seco stark zugenommen. Gerade bei internationalen Verstrickungen ist es für die Behörden jedoch schwierig, die Täter zu fassen.

Starker Anstieg der Beschwerden zu unerbetenen Werbeanrufen im Jahr 2014

Die Täter bei unerbetenen Werbeanrufen zu fassen ist oft schwierig. Insbesondere wenn es sich um ausländische Callcenter handelt. (Bild: iStock)

Die Zahl der Beschwerden wegen unlauterer Geschäftspraktiken hat sich im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Insgesamt beschwerten sich beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) 13‘235 Personen wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Im Vorjahr waren erst 5830 Beschwerden eingegangen. Die starke Zunahme hängt mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2012 zusammen, wodurch das Seco mehr Kompetenzen erhielt. Früher konnte das Seco nur in grenzüberschreitenden Fällen Klage gegen unlautere Geschäftspraktiken einreichen. Nunmehr kann es auch im Binnenverhältnis intervenieren.[1]

Den Löwenanteil machten im Jahr 2014 mit 11‘502 Beschwerden die unerbetenen Werbeanrufe aus, gefolgt mit 355 Beschwerden vom Versandhandel und mit 275 Beschwerden vom Adressbuchschwindel (siehe Tabelle). Dabei stammten 12‘407 Beschwerden von Konsumenten sowie 828 von Unternehmen. Nur gerade 167 Beschwerden kamen aus dem Ausland (siehe Abbildung).

Beschwerden nach Sachbereichen (2014)




















Werbeanrufe trotz Sterneintrag 11’502
Nicht spezifiziert 377
Versandhandel 355
Adressbuchschwindel 275
Spamming 273
Werbeanrufe ohne Sterneintrag 190
Lotterien/Gewinnversprechen 107
Werbefahrten/Werbeveranstaltungen 37
Internetschwindeleien 36
Irreführung 23
Missbräuchliche Klauseln 21
Schneeballsysteme 18
Esoterik 13
Gesundheit 4
Investment 3
Konsumkredit 1
Total 13’235


Quelle: SECO / Die Volkswirtschaft

Beim Seco eingetroffene Beschwerden nach In- und Ausland




Quelle: SECO / Die Volkswirtschaft

Anmerkung: Zahlen sichtbar, wenn man mit dem Cursor darüberfährt.  

Strafklagen bei unerbetenen Werbeanrufen oft erfolglos


Mit sogenannten Abmahnungen wurden 41 Unternehmen aufgefordert, sich durch eine schriftliche Unterlassungserklärung verbindlich zu verpflichten, die beanstandeten Geschäftspraktiken zu unterlassen. Die meisten Fälle betrafen Online- und Versandhändler, Callcenter, Telefonmarketing- und Telekommunikationsfirmen.

In 69 Fällen reichte das Seco bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften eine Strafklage und in einem Fall vor dem Handelsgericht Zürich eine Zivilklage ein. Insgesamt kam es in 24 Straffällen zu Verurteilungen. In 14 Strafsachen erliessen die Staatsanwaltschaften eine Nichtanhandnahme-, Einstellungs- oder Sistierungsverfügung. Diese beträchtliche Zahl von Strafverfahren, die ohne Urteil endeten, ist darauf zurückzuführen, dass die Strafbehörden grosse Probleme bekunden, im Bereich der unerbetenen Werbeanrufe der Täter habhaft zu werden.

Adressbuchschwindler und Preselection-Anbieterin in Schranken gewiesen


In zwei Zivilverfahren, die vor den Handelsgerichten der Kantone Bern und Zürich hängig waren, konnte das Seco Erfolge verbuchen. Im Berner Fall sendete ein Adressbuchschwindler an diverse Unternehmen Offertrechnungen. Diese erweckten den Anschein, es bestehe bereits ein Vertrag für einen Eintrag in ein Firmenverzeichnis. In Tat und Wahrheit kam der Vertrag allerdings erst mit Bezahlung der Rechnung zustande.

Unmittelbar vor der Hauptverhandlung gab das betreffende Unternehmen eine umfassende Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich namentlich, vor Abschluss eines Vertrags keine Rechnungen mehr zu versenden und sämtliche Verfahrenskosten zu übernehmen. Unter diesen Umständen zog das Seco seine Zivilklage Ende Januar 2014 zurück.

Im Zürcher Fall klagte das Seco gegen eine sogenannte Preselection-Anbieterin. Als solches wird ein Unternehmen bezeichnet, das unter Beibehaltung des Swisscom-Anschlusses Dienstleistungen im Bereich der Festnetztelefonie anbietet. Dabei müssen der Swisscom monatlich 25.35 Franken für den Anschluss bezahlt werden, die getätigten Telefonate erfolgen allerdings auf Rechnung der Preselection-Anbieterin.

Die Preselection-Anbieterin hatte in Missachtung des Sterneintrags zahlreiche Werbeanrufe getätigt, um auf diese Weise ihren Kundenstamm zu erweitern. Ferner täuschten die Anrufer vor, sie seien von der Swisscom, und boten den Leuten günstigere Konditionen an. Ende August 2014 haben das Seco und das betreffende Unternehmen vor dem Handelsgericht Zürich einen Vergleich abgeschlossen, in welchem sich die Preselection-Anbieterin verpflichtet hat, den Sterneintrag in Zukunft zu beachten und klar und deutlich darauf hinzuweisen, in eigenem Namen und unabhängig von der Swisscom anzurufen.

Internationale Verstrickungen bei unerbetenen Werbeanrufen


Die Täter bei unerbetenen Werbeanrufen ins Recht zu fassen, ist oft schwierig, wie ein weiterer Fall aus dem Kanton Bern zeigt, bei welchem ein Unternehmen unter Missachtung des Sterneintrags Werbeanrufe tätigte. Das Seco klagte gestützt auf vier Rufnummern mit der Vorwahl 031 gegen unbekannt. Über den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr[2] fand die Staatsanwaltschaft Bern heraus, dass die vier Rufnummern zu einem 10‘000er-Block[3] gehören, welcher vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) einem Unternehmen mit Sitz in Belgien zugeordnet worden war. Das zurzeit geltende Fernmelderecht setzt für die Zuordnung von 10‘000er-Blöcken mit Schweizer Nummern an eine Fernmeldedienstanbieterin durch das Bakom keinen Sitz in der Schweiz voraus. Die Angabe einer postalischen Adresse in der Schweiz genügt, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die infrage stehenden Rufnummern an Agenturen in den USA, Grossbritannien und Irland weitergegeben und von dort aus an Firmen in Serbien und Bosnien weiterverkauft wurden. Um bis an die Täterschaft zu gelangen, hätte die Staatsanwaltschaft ein internationales Rechtshilfegesuch bei den zuständigen Behörden und in der entsprechenden Amtssprache einreichen müssen. Mit der Begründung, der sich in diesem Zusammenhang ergebende Aufwand stehe in keinem Verhältnis zu der Schwere und der Bedeutung der untersuchten Straftaten, sistierte die Staatsanwaltschaft die Strafsache.

Nebst der Weitergabe von Schweizer Rufnummern ins Ausland stellt auch das sogenannte Spoofing die Strafbehörden vor grosse Probleme. Beim Spoofing verschleiern die Anrufer ihre Identität, und beim Angerufenen erscheint eine falsche Nummer auf dem Display. Weil die gefälschte Rufnummer niemandem zugeordnet werden kann, ist der Anrufende kaum auffindbar.

Revision des Fernmelderechts bringt Lösungsansätze


Im vergangenen Herbst hat der Bundesrat eine Lageanalyse zum Telefonmarketing mit Schweizer Nummern oder gefälschten Schweizer Nummern aus dem Ausland vorgenommen. Laut dem Bericht des Bundesrates soll das Seco in Zukunft beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr die Identität anonym anrufender Werbeunternehmen erfragen können.[4] Das ist in der laufenden Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) so vorgesehen.

Allerdings wird dies an der oben dargelegten Problematik der Weitergabe von Schweizer Rufnummern ins Ausland nichts ändern. Deshalb fordert der Bundesrat, dass im Rahmen der Revision des Fernmelderechts nach anderweitigen Lösungsansätzen gesucht werden müsse. Allenfalls könne die Vornahme von Filtermassnahmen Abhilfe schaffen. Ferner wird im Bericht die Eintragungs- und Identifikationspflicht für Callcenter befürwortet: Callcenter sollen über eine im Telefonverzeichnis angegebene Rufnummer identifiziert und auch zurückgerufen werden können.

  1. Siehe zur Erweiterung des Klagerechts des Seco „Die Volkswirtschaft“ 5-2013, S. 43 ff. und „Die Volkswirtschaft“, 5-2014, S. 41 ff. []
  2. Der Dienst erfüllt seine Aufgaben zugunsten der Strafverfolgungsbehörden selbstständig und weisungsungebunden. Administrativ ist er dem Informatik-Center (ISC-EJPD) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements unterstellt. []
  3. Schweizerische Festnetznummern (Telefonnummern mit geografischer Kennzahl, etwa 031) werden vom Bakom in Blöcken à 10‘000 Nummern an Unternehmen (bzw. Fernmeldedienstanbieterinnen) zugeteilt, die in der Schweiz Fernmeldedienste anbieten wollen. []
  4. Siehe Fernmeldebericht des Bundesrates vom 19. November 2014 und „Die Volkswirtschaft“, 5-2013, S. 44. []

Zitiervorschlag: Philippe Barman (2015). Starker Anstieg der Beschwerden zu unerbetenen Werbeanrufen im Jahr 2014. Die Volkswirtschaft, 22. Mai.

Ruhe vor unerbetenen Werbeanrufen

Das Seco hat eine Broschüre mit zahlreichen nützlichen Tipps verfasst, welche helfen, die Störungen des Telefonmarketings zu minimieren. Die Broschüre findet sich unter www.seco.admin.ch.

Werbeanrufe