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Bernhard Salzmann, Direktor Schweizerischer Baumeisterverband (SBV), Zürich

Der Wohnungsbau in der Schweiz steckt fest. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Aktionsplans Wohnungsbau des Bundes sinken die Leerwohnungsziffern in diversen Städten und Agglomerationen weiter. Trotz hoher Nachfrage und einer deutlichen Zunahme der Baubewilligungsgesuche wird zu wenig neuer Wohnraum geschaffen. Wichtige Gründe dafür sind einerseits die stetig zunehmende Regulierungsdichte im Planungs- und Baurecht: Dabei handelt es sich um über 140’000 Vorschriften, die unnötige Kosten von 1,7 Milliarden Franken jährlich verursachen. Andererseits gibt es immer mehr Einsprachen gegen Bauprojekte und zu lange Baubewilligungsverfahren, in denen vorgegebene Fristen immer wieder unterbrochen werden.

Das Raumplanungsgesetz (RPG 1) verhindert sinnvollerweise die Zersiedelung. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) unterstützt dieses Ziel. Unterschätzt wurden jedoch die Auswirkungen auf die Wohnungsknappheit. Mit dem RPG 1 haben wir uns eine künstliche Verknappung des Baulandes auferlegt und uns vorgenommen, die bestehenden Siedlungsflächen konsequenter zu nutzen und aufzuwerten. Wenn wir es nicht schaffen, die geforderte Innenentwicklung umzusetzen und gleichzeitig die Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen immer länger und die Leerwohnungsziffern immer tiefer werden, stellt dies schlussendlich das RPG 1 selbst infrage. Um dies zu verhindern, braucht es nun konsequentes Handeln.

Mit dem Raumplanungsgesetz haben wir uns eine künstliche Verknappung des Baulandes auferlegt.

Eine Expertenbefragung im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) hat ergeben, dass Einsprachen und Rekurse die grössten Hürden für den Bau von Wohnungen sind. In der Stadt Zürich etwa wird gegen 70 Prozent der Baugesuche Einsprache erhoben. Gemäss einem Bundesgerichtsbeschluss aus dem Jahr 2011 besteht im Bauwesen heute de facto ein Populäreinspracherecht: Nahezu jede Person kann Einsprache erheben, selbst ohne direkte Betroffenheit, und diese mit materiell irrelevanten Argumenten begründen. Beide Aspekte gilt es zu korrigieren.

Berechtigte Einsprachen sollen weiterhin möglich sein, aber nur von Direktbetroffenen, die tatsächlich schutzwürdige Eigeninteressen geltend machen können. Gegen missbräuchliche Einsprachen würden eine Kostenbeteiligung sowie eine Schadenersatzpflicht helfen. Beide Anliegen werden durch entsprechende Vorstösse im nationalen Parlament aufgegriffen und vom SBV unterstützt. In mehreren Kantonen bestehen bereits Regelungen, welche die Erhebung von Gebühren und/oder Schadenersatz bei missbräuchlichen Einsprachen vorsehen. Der SBV würde es begrüssen, wenn die anderen Kantone ebenfalls solche Möglichkeiten schaffen und diese auch konsequent anwenden würden.

Hinzu kommt, dass diverse kantonale Baurechte noch auf das Bauen auf der grünen Wiese ausgerichtet sind und Verdichtung ungewollt verhindern. Abstandsvorschriften, Regelungen zum Schattenwurf oder der sogenannte Mehrlängenzuschlag erschweren innerstädtische Projekte erheblich. Nun gibt es hoffnungsvolle Bestrebungen, dies zu ändern. Der Kanton Zürich schlägt vor, sein Planungs- und Baugesetz zu revidieren. Baubewilligungen sollen flexibler, veraltete Paragrafen gestrichen und Verfahren vereinfacht werden, beispielsweise indem kleinere Bauprojekte den Behörden nur noch gemeldet und nicht mehr zur Bewilligung vorgelegt werden müssen.

In der Stadt Zürich wird gegen 70 Prozent der Baugesuche Einsprache erhoben.

Im Kanton Zug haben mehrere Gemeinden sogenannte weisse Zonen eingerichtet. Wenn Wohnungsnot herrscht, werden diverse Bauvorschriften gelockert, bis wieder ausreichend Wohnungen gebaut wurden und zur Verfügung stehen. Die betroffenen Anwohnenden haben darüber demokratisch abgestimmt und die weissen Zonen unterstützt. Andere Kantone und Gemeinden sollten diesem Beispiel folgen. In Anlehnung an das Vorgehen im Kanton Zug und vor dem Hintergrund der seit Jahren anhaltenden Wohnungsknappheit in zahlreichen Kantonen stellt sich sogar die Frage eines Notstandsgesetzes auf Bundesstufe. Die Kantone sollten dazu verpflichtet werden, in ihren Richtplänen Gebiete zu definieren, in denen im Falle einer Wohnungsnot bestimmte Vorschriften wie zum Beispiel die Ausnützungsziffer aufgehoben würden, bis die Leerwohnungsziffer wieder über 1 Prozent ist.

Schliesslich besteht ein wichtiger Hebel in der Verwendung aktueller statistischer Daten. Das RPG 1 sieht vor, dass Siedlungen nach innen wachsen, also verdichtet werden sollen, um Grünflächen zu schonen und die Zersiedelung zu stoppen. Dennoch stehen die Gemeinden in der Pflicht, ausreichend Bauland für das voraussichtliche Bevölkerungswachstum der nächsten 15 Jahre zu planen und bereitzustellen. Sie stützen sich dabei auf die Prognosen des Bundesamts für Statistik (BFS). Eine einmalige Planung genügt jedoch nicht, denn die Prognose unterschätzt den tatsächlichen Bevölkerungsbestand nach 15 Jahren um 8,8 Prozent. Das BFS aktualisiert seine Prognosen bereits alle fünf Jahre, der Fehler sinkt dadurch auf nur 0,2 Prozent. Die Kantone und Gemeinden sollten daher ihre Planung nicht nur einmal alle fünfzehn Jahre durchführen, sondern sie alle fünf Jahre gemäss den neuesten BFS-Prognosen aktualisieren. Genauere und aktuellere Prognosedaten können rechtzeitig Massnahmen zur Einzonung von Bauland auslösen und so die Wohnungsknappheit abfedern.

Weniger Regulierung und weniger Einsprachemöglichkeiten bedeuten nicht weniger Qualität, sondern mehr Wohnraum, mehr Effizienz und mehr Handlungsspielraum für eine nachhaltige Innenentwicklung. Nur mit klaren, schlanken und widerspruchsfreien Regeln lässt sich der Wohnungsbau ermöglichen und das RPG 1 langfristig erfolgreich umsetzen. Dafür setzen wir uns ein.

Zitiervorschlag: Bernhard Salzmann (2026). Weniger Regeln ermöglichen mehr Wohnungsbau. Die Volkswirtschaft, 10. März.