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Saskia Schenker, Direktorin prio.swiss – der Verband Schweizer Krankenversicherer in Bern

Es liegt in den Händen der Kantone, die Spitalversorgung für die Zukunft auszugestalten. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) macht den Kantonen dabei schweizweit klare Vorgaben: Die stationären Angebote sollen bedarfsgerecht, qualitativ hochstehend und wirtschaftlich ausgestaltet sein. Überkapazitäten sollen verhindert, medizinische Leistungen möglichst koordiniert und konzentriert angeboten werden. Die Behandlungsqualität gilt es sicherzustellen und das Kostenwachstum zu dämpfen.

Die Versorgungslandschaft von heute sieht jedoch häufig anders aus: In der Schweiz gibt es kaum interkantonale Koordination der stationären Angebote, dafür eine hohe Anzahl an Spitälern, die oft auf engstem Raum Leistungen mehrfach anbieten. Es gilt das Credo: «Alle machen fast alles.» Ineffiziente, nicht ausgelastete Kapazitäten führen zu Fehlanreizen und sind teuer. Schlimmer noch: Sie gefährden die Behandlungsqualität. Denn viele Spitäler erreichen die von der Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone (GDK) empfohlenen Mindestfallzahlen für spezialisierte Operationen nicht oder nur durch Kooperationen. Es ist höchste Zeit, dass die Kantone ihre Spitalplanung gemeinsam angehen. Patientinnen und Patienten halten sich bei der Wahl eines Spitals nicht an Kantonsgrenzen, deshalb braucht es eine Planung, die die kantonsübergreifenden Patientenströme berücksichtigt. Die Kantone sollten gemeinsam festlegen, wo welche Spezialisierungen stattfinden.

Es ist höchste Zeit, dass die Kantone ihre Spitalplanung gemeinsam angehen.

Oftmals verhindern regionalpolitische Interessen sinnvolle Lösungen. Kantone schauen zuerst auf ihre eigenen Spitäler und weniger darauf, was für die Versorgung insgesamt am besten wäre. Es reicht nicht mehr aus, den Nachbarkanton zu fragen, ob er mit einer Entscheidung leben kann. Es braucht echten Willen zur Zusammenarbeit. Eine Spitalplanung in kantonaler Kompetenz muss die interkantonale Zusammenarbeit, die Spezialisierung, die Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit als Chance begreifen.

Auch die Krankenversicherer können zur besseren Spitalplanung beitragen. Seit 2024 erlaubt uns das KVG, unsere Expertise in die Vernehmlassungsverfahren einzubringen. Wenn regionalpolitische Interessen gute Lösungen blockieren, bleibt uns im äussersten Fall das Beschwerderecht.

Entscheidend für das Gelingen sind jedoch in erster Linie Dialog und Partnerschaft zwischen Kantonen, Spitälern und Versicherern. Am 24. November 2024 hat das Stimmvolk die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen beschlossen. Das bedeutet eine Chance für ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine gute Zusammenarbeit.

Wenn die Kantone die Spitalplanung konsequent nach den gesetzlichen Vorgaben umsetzen, führt dies zu einer Versorgung, die qualitativ besser, wirtschaftlicher und für die Prämienzahlerinnen und -zahler finanziell tragbar ist.

Zitiervorschlag: Schenker, Saskia (2025). Wie wir unsere Spitallandschaft besser organisieren. Die Volkswirtschaft, 09. September.