Österreich muss den Gürtel enger schnallen. Die Skulptur «Fat House» des österreichischen Künstlers Erwin Wurm. (Bild: Keystone)
Österreich steht finanzpolitisch unter Druck: Ende 2024 lag die Bruttoschuldenquote des Gesamtstaats nach Maastricht-Definition bei 81,8 Prozent des BIP, das öffentliche Defizit bei 4,7 Prozent. Zum Vergleich: In der Schweiz lag die Maastricht-Schuldenquote 2024 bei 24 Prozent (siehe Abbildung 1), und der Gesamtstaat erzielte einen Überschuss von 0,4 Prozent.
Dass Österreich nur selten schwarze Zahlen schrieb, zeigt der Blick zurück. Denn schon vor der Pandemie tat sich Österreich schwer, seine Budgets dauerhaft ins Lot zu bringen; die Überschüsse von 2018 und 2019 blieben die Ausnahme. Ab 2020 verschärfte sich die Lage dann deutlich. Wesentliche Gründe waren grosszügige Hilfspakete zur Abfederung negativer ökonomischer und sozialer Effekte der Coronapandemie, die krisenbedingten automatischen Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie die 2022 einsetzenden Energiepreis- und Teuerungskrisen infolge des Ukraine-Kriegs. Hinzu kamen eine umfangreiche Steuersenkung im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022/24, nicht gegenfinanzierte Massnahmen wie etwa ausserplanmässige Pensionserhöhungen sowie die deutliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation, die seit 2023 zur bisher längsten Rezession der Nachkriegszeit führte.
Abb. 1: Maastricht-Schuldenquote in Österreich und der Schweiz (1990–2024)
INTERAKTIVE GRAFIK
Verschuldung nimmt zu
Ohne Gegenmassnahmen wäre das österreichische gesamtstaatliche Defizit 2025 auf –5,8 Prozent des BIP und der Schuldenstand bis 2029 auf 96,5 Prozent des BIP gestiegen. Da das österreichische Defizit 2025 zum zweiten Mal in Folge deutlich die erlaubte Maastricht-Obergrenze für EU-Staaten von 3 Prozent zu überschreiten drohte, wurde Mitte 2025 ein EU-Defizitverfahren gegen Österreich eingeleitet.
Bereits im Frühjahr 2025 beschloss die neue Bundesregierung, bestehend aus den Sozialdemokraten (SPÖ) und den beiden Mitteparteien, den Neos und der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), deshalb ein umfangreiches Konsolidierungsprogramm. Es sollte das Maastricht-Defizit von –4,7 Prozent des BIP im Jahr 2024 bis 2028 auf knapp unter 3 Prozent senken. Die Schuldenquote sollte nach diesen Plänen bis 2028 weiter bis auf 87 Prozent des BIP zunehmen und erst 2029 wieder leicht zurückgehen (siehe Abbildung 2).
Abb. 2: Entwicklung der Verschuldung 2024 bis 2029 gemäss Budgetplanung der österreichischen Bundesregierung
INTERAKTIVE GRAFIK
So will die Regierung sparen
Gemäss dem Konsolidierungspaket der neuen Bundesregierung sollen die angestrebten Bruttokonsolidierungsvolumen von 7 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 16,5 Milliarden Euro im Jahr 2029 steigen. Das Konsolidierungspaket besteht primär aus Ausgabenkürzungen in unterschiedlichen Bereichen: der Abschaffung des Klimabonus, der die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Haushalte zurückverteilt, sowie weniger Verwaltungsausgaben in den Bundesressorts, beim Arbeitsmarkt (Bildungskarenz[1]) und bei den Altersrenten (Massnahmen zur Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters). Hinzu kommen Einsparungen bei Subventionen sowie bei Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen.
Ergänzend werden einnahmenseitig auch Steuern und Abgaben sowie Gebühren und Dividenden der staatsnahen Betriebe erhöht. Ein einnahmenseitiger Beitrag ist angesichts des hohen Konsolidierungsbedarfs unverzichtbar. Denn der Spielraum für Ausgabensenkungen ist in der kurzen Frist begrenzt. Zudem sind die ergänzenden Mehreinnahmen insgesamt relativ konjunkturverträglich und helfen, die Konsolidierungslasten breiter zu verteilen.
Unter den Konsolidierungsmassnahmen befinden sich auch erste Ansätze für strukturelle Reformen: Subventionskürzungen, stärkere Betrugsbekämpfung bei Steuern und Abgaben sowie Massnahmen zur Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters. Die Strukturmassnahmen werden abgefedert durch Offensivmassnahmen wie etwa die Ausweitung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik, die Impulse für eine sozial ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung geben sollen.
Nötige Reformen im öffentlichen Sektor
Das im Frühjahr 2025 beschlossene Doppelbudget 2025/26 und die mittelfristige Finanzplanung mussten vor dem Hintergrund des abzusehenden EU-Defizitverfahrens unter grossem Zeitdruck erstellt werden. Daher beinhalten sie nur ansatzweise auch strukturelle Reformen im öffentlichen Sektor. Solche sind allerdings unverzichtbar, um mittelfristig wieder Zukunftsinvestitionen und Ausgabensteigerungen zu ermöglichen, die demografiebedingt nötig werden könnten. Zudem würde dies die Situation in einer etwaigen nächsten Krise verbessern.
Solche Strukturreformen sollten mehrere Bereiche umfassen. Einer ist das Gesundheitswesen. Hier sollte beispielsweise der ambulante gegenüber dem stationären Bereich weiter gestärkt und die Spezialisierung im Spitalwesen vertieft werden. Zudem würde eine bessere bundesländerübergreifende Koordination der Spitalkapazitäten kostengünstigere Leistungen ermöglichen – ohne Qualitätseinbussen.
Ausserdem sollten sämtliche Förderaktivitäten bei Bund, Ländern und Gemeinden evaluiert sowie Doppelgleisigkeiten identifiziert und abgebaut werden. Anpassungsbedarf gibt es auch beim Föderalismus. Die bereits begonnenen Gespräche zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sollten das Ziel haben, Aufgaben-/Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung besser in Übereinstimmung zu bringen. Dasselbe gilt für die geplante Reform des Finanzausgleichs. Hier sollte es darum gehen, Aufgaben so weit wie möglich zu entflechten und die Abgabenautonomie auf Ebene von Ländern und Gemeinden zu stärken. Nicht zuletzt werden die bisher gesetzten Schritte zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters längerfristig durch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zu ergänzen sein.
Klimawandel mitdenken und Arbeit belohnen
Da sich eine nachhaltige Budgetpolitik an der Zukunft orientieren muss, müssen auch ökologische Aspekte mitgedacht werden. Versäumnisse in der Klimapolitik, auch auf der nationalen Ebene, ziehen langfristige Folgekosten nach sich, die höher sein dürften als die Kosten für eine entschlossene nationale Klimapolitik. Eine konsequente Klimapolitik beinhaltet deshalb unter anderem den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen, etwa des Diesel- oder des Dienstwagenprivilegs. Zudem müssen die Umweltsteuern an die Inflation angepasst werden, um deren Lenkungswirkung zu erhalten. Aber auch Investitionen in eine ökologische Infrastruktur, in die Dekarbonisierung der Industrie sowie in Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind unverzichtbar.
Die Abgabenquote, welche die fiskalische Belastung der Bürger und Unternehmen misst, ist in Österreich hoch. Im Jahr 2024 betrug sie 43,5 Prozent gemessen am BIP. In der Schweiz sind es 27,4 Prozent. Dennoch besteht derzeit wenig Spielraum für eine Reduktion. Deshalb sollten bestehende Spielräume stärker genutzt werden, um budgetneutrale strukturelle Verbesserungen zu ermöglichen. Denn das Abgabensystem kann auch ohne Budgetbelastung wachstums- und beschäftigungsfreundlicher ausgestaltet werden, wie dies internationale Organisationen wie die OECD oder der IWF empfehlen. Etwa mithilfe einer aufkommensneutralen Abgabenstrukturreform: Eine solche würde Umweltsteuern besser nutzen, umweltschädliche Subventionen abbauen, die Grundsteuer erhöhen sowie wieder eine Erbschaftssteuer einführen.
Das würde die Abgabenquote insgesamt zwar nicht senken, aber die nach wie vor hohen Abgaben auf Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen entlasten.
- Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. []
Zitiervorschlag: Schratzenstaller, Margit (2026). Österreich muss sparen. Die Volkswirtschaft, 13. April.