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Mehr Eigenverantwortung für Versicherer, mehr Schutz für Versicherte

Die Versicherungsaufsicht setzt stärker auf Prinzipien statt auf starre Vorgaben. Versicherer erhalten dadurch mehr Spielraum, müssen aber ihre Risiken besser verstehen und dokumentieren. Davon sollen vor allem die Versicherten profitieren.
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Die Finma hat den Überblick: Sie überwacht Versicherungen streng, um Versicherte vor Verlust und Missbrauch zu schützen. (Bild: Keystone)

Versicherungen werden streng überwacht, um Versicherte vor Verlust und Missbrauch zu schützen. Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass sie beispielsweise fair beraten werden oder das Unternehmen finanziell solide ist. In der Schweiz ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) für die Überwachung der Versicherungen zuständig. Sie verfolgt einen prinzipien- und risikobasierten Ansatz.

Dazu werden Versicherungsunternehmen in fünf Kategorien eingeteilt (siehe Tabelle). Im Grundsatz gilt: Je grösser und komplexer ein Unternehmen, desto risikoreicher ist es und desto intensiver die Aufsicht. Im Gegensatz zu den Banken gibt es bei den Versicherungen keine Unternehmen in der Kategorie 1 – jene Kategorie mit der intensivsten Überwachung. Prinzipienbasiert bedeutet: Die Finma setzt nicht auf starre Regeln, sondern auf grundlegende Leitlinien mit Fokus auf das Ergebnis: Versichertenschutz.

Die Aufsichtskategorien bei Versicherungen unterscheiden sich nach Bilanzsumme und Komplexität

Anzahl Institute Kriterium 2025
Kategorie 1
Kategorie 2 Bilanzsumme > 50 Milliarden Franken oder Komplexität 3
Kategorie 3 Bilanzsumme > 1 Milliarde Franken oder Komplexität 42
Kategorie 4 Bilanzsumme > 0,1 Milliarden Franken oder Komplexität 65
Kategorie 5 Bilanzsumme < 0,1 Milliarden Franken oder Komplexität 82
Total 192
Quelle: Finma

Die Aufsicht der Versicherungen ist im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in der Aufsichtsverordnung (AVO) geregelt. Seit Inkrafttreten im Jahr 2006 hat sich der Markt grundlegend verändert, ebenso die Bedürfnisse und Erwartungen der Versicherten. Versicherungsprodukte sind komplexer geworden, insbesondere Lebensversicherungen. Diese enthalten heute häufiger Anlageelemente, bei denen Versicherungsnehmende selbst Risiken tragen. Gleichzeitig sind Kapitalanlagen komplexer geworden. Starre Vorschriften stossen in einem solchen Umfeld an Grenzen.

Die Teilrevisionen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) im Jahr 2024 adressieren genau das. Sie bringen Veränderungen für Versicherer sowie für Vermittlerinnen und Vermittler in der Schweiz. Im Zentrum stehen ein verstärkter Versichertenschutz, eine stärker prinzipienbasierte Regulierung sowie neue Pflichten für Versicherer bei Anlageentscheiden, Beratung und Vergütung.

Prinzipienbasierte Aufsicht der Vermögensanlagen

Mit der Revision wurde die Aufsicht über die Vermögensanlagen der Versicherer ausgebaut. Es gilt das Prudent Person Principle (PPP): Versicherer dürfen gemäss diesem Grundsatz ausschliesslich in Vermögenswerte investieren, deren Risiken sie hinreichend beurteilen, bewerten, überwachen, steuern und in ihre Berichterstattung einbeziehen können. So ist zum Beispiel eine kotierte Bundesobligation für einen Versicherer meist gut einschätzbar. Schwieriger ist eine Beteiligung an einem nicht börsenkotierten Infrastrukturprojekt. Dort muss der Versicherer einschätzen können, wie gut sich die Anlage verkaufen lässt und welche Risiken durch Bauverzögerungen, Regulierung oder Zinsänderungen entstehen.

Änderungen gab es auch beim sogenannten gebundenen Vermögen eines Versicherers. Dieses dient dazu, die Ansprüche der Versicherten sicherzustellen. Wenn ein Versicherer beispielsweise Renten oder Schadenleistungen zahlen muss, sollen dafür genügend geeignete Vermögenswerte vorhanden sein. Vor der Revision gab eine detaillierte Liste vor, welche Anlagen geeignet sind und welche nicht. Neu stehen Aspekte wie Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität und Diversifikation des Portfolios als Ganzes im Vordergrund. Ausserdem muss die Anrechnung von komplexen Anlagen zum gebundenen Vermögen von der Finma genehmigt werden.

Neuer Standard für qualifizierte Lebensversicherungen

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Angemessenheits­prüfung bei qualifizierten Lebensversicherungen – also bei Produkten, bei denen Versicherungsnehmende ein Verlustrisiko tragen. Versicherer, Vermitt­lerinnen und Vermittler müssen vor dem Abschluss abklären, ob das angestrebte Versicherungsprodukt für die Versicherungsnehmenden angemessen ist. Konkret bedeutet das, dass sie prüfen müssen, ob ihre Kundinnen und Kunden die Risiken der Anlage verstehen und diese tragen können und ob die Laufzeit des Vertrags mit den Anlagezielen übereinstimmt.

Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann zum Beispiel für eine jüngere Person mit langem Anlagehorizont geeignet sein. Für eine Person kurz vor der Pensionierung, die ihr Kapital bald benötigt und Verluste vermeiden möchte, kann dasselbe Produkt unangemessen sein. Diese Angemessenheitsprüfung muss lückenlos dokumentiert werden.

Strengere Anforderungen für Versicherungsvermittler

Vermittlerinnen und Vermittler sind häufig die wichtigste Ansprechperson beim Abschluss einer Versicherung. Darum verschärft die Revision auch die Anforderungen an deren Aus- und Weiterbildung. So müssen sie über höhere berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Alle Mitarbeitenden müssen sich immer wieder weiterbilden, um auf dem neusten Stand der Versicherungsprodukte und der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben. Das verbessert Fachkenntnisse und Beratungsqualität. Alle zwei Jahre müssen Vermittlerinnen und Vermittler einen schriftlichen Onlinetest absolvieren und sich rezertifizieren lassen. Das kommt auch den Versicherungsnehmenden zugute.

Ein weiterer Punkt betrifft die Vergütung der Vermittlerinnen und Vermittler im Bereich der Zusatzversicherung bei der Krankenkasse. Provisionen können Fehlanreize schaffen, wenn sie dazu führen, dass nicht das passende, sondern das besonders gut entschädigte Produkt empfohlen wird. Seit September 2024 sind zentrale Bestimmungen der Branchenvereinbarung «Vermittler» allgemeinverbindlich. Vermittlungsentschädigungen dürfen grundsätzlich höchstens 16 Nettomonatsprämien pro Abschluss betragen. Zudem werden interne und externe Vermittler gleichbehandelt. Damit soll verhindert werden, dass Entschädigungen anders deklariert und die Vorgaben umgangen werden.

Die Revision von VAG und AVO stärkt so den Schutz der Versicherungsnehmenden. Gleichzeitig gibt sie den Versicherungen mehr Eigenverantwortung. Das geht Hand in Hand mit höheren Anforderungen an Transparenz, Sorgfalt und Beratung. Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung – denn sie bestimmt, ob der Kundenschutz im Alltag tatsächlich spürbar wird. Dafür braucht es den Aufbau von Praxiserfahrung sowie einen aktiven Austausch mit der Versicherungsbranche.

Zitiervorschlag: Ulmer Busenhart, Hedwig (2026). Mehr Eigenverantwortung für Versicherer, mehr Schutz für Versicherte. Die Volkswirtschaft, 14. Juli.