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Was passiert, bevor zwei Versicherer fusionieren

Wann gefährdet eine Fusion den Wettbewerb und wann nicht? Der Zusammenschluss von Baloise und Helvetia zeigt, wie die Wettbewerbskommission solche Fälle prüft. Dafür untersucht sie mehr als bloss Marktanteile.
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Aus zwei grossen Versicherungen soll eine werden: Bevor Baloise und Helvetia fusionieren durften, prüfte die Wettbewerbskommission die Folgen für den Wettbewerb. (Bild: Keystone)

Im April 2025 kündigten Baloise und Helvetia an, was der Schweizer Versicherungsmarkt seit Jahren nicht mehr erlebte: Zwei der grössten Versicherungsgruppen des Landes – die eine in Basel verwurzelt, die andere in St. Gallen – beschlossen zu fusionieren. Beide Unternehmen sind in den meisten Versicherungssparten tätig, von der Lebensversicherung über die Motorfahrzeugversicherung bis hin zur Transportversicherung. Allein in der Schweiz nehmen sie zusammen Prämien von über 8,7 Milliarden Franken ein. Damit entsteht hinter Swiss Life die neue Nummer zwei des Schweizer Versicherungsgeschäfts und ein Fall für die Wettbewerbskommission (Weko).

Denn durch die Fusion ändert sich der Markt dauerhaft, weil ein eigenständiger Wettbewerber verschwindet und das neue Unternehmen an Marktmacht gewinnt. Im Extremfall erlangt es eine marktbeherrschende Stellung, und in der Folge können die Preise steigen, die Innovation zurückgehen oder die Produktvielfalt abnehmen. Der Weko kommt daher die Aufgabe zu, grosse Fusionen vor dem Vollzug zu prüfen und einzuschreiten, wenn sie den wirksamen Wettbewerb beseitigen würden (siehe Kasten).

Hinter den Kulissen der Prüfung

Im Fall Baloise und Helvetia begann die Arbeit der Weko lange vor der formellen Meldung von Anfang August 2025. Bereits im Frühjahr 2025 nahmen die beiden Unternehmen Kontakt mit dem Sekretariat der Weko auf und klärten, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Sekretariat der Weko seinerseits suchte den Austausch mit der Finanzmarktaufsicht (Finma). Gleichzeitig versandte es Fragebögen an sieben grosse Versicherungsunternehmen und vier Branchenverbände – denn die Einschätzung der Marktteilnehmer ist für die Beurteilung eines Zusammenschlusses oft ebenso aufschlussreich wie die Angaben der fusionierenden Unternehmen.

Was die Fusionsprüfung im Versicherungsbereich besonders anspruchsvoll macht, ist die Vielzahl an relevanten Märkten. Ein Versicherungsmarkt als solcher existiert wettbewerbsrechtlich nicht. Massgebend ist, was aus Kundensicht austauschbar ist: Eine Lebensversicherung ersetzt keine Schadenversicherung, und selbst innerhalb der Schadenversicherung haben eine Motorfahrzeug- und eine Luftfahrtversicherung wenig gemeinsam. Jeder Markt hat eine eigene Kundschaft mit eigenen Risiken und eine eigene Anbieterstruktur. Entsprechend unterscheidet sich auch der Wettbewerbsdruck, und die Weko muss jeden dieser Märkte einzeln untersuchen.

Dabei geht sie schrittweise vor. Zunächst identifiziert sie jene Märkte, die eine vertiefte Analyse erfordern. Also Märkte, in denen die Unternehmen zusammen einen Marktanteil von mehr als 20 Prozent erreichen oder eines der Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30 Prozent innehat. Bei Baloise und Helvetia fiel das Ergebnis eindeutig aus: In der grossen Mehrheit der Versicherungsmärkte erreichten sie die Schwellen nicht. Vertiefen musste die Weko ihre Analyse in drei Bereichen – den Kollektiv-Lebensversicherungen, den Transportversicherungen und den Feuer- und Sachversicherungen.

Ein Markt im Wandel: Die Kollektiv-Lebensversicherung

Besonders aufschlussreich gestaltete sich die Prüfung der Kollektiv-Lebensversicherungen. Diese sichern die berufliche Vorsorge von Unternehmen und ihren Mitarbeitenden ab. Hier stehen sich zwei Modelle gegenüber, die unterschiedlicher kaum sein könnten: Bei der Vollversicherung trägt ein Versicherer sämtliche Risiken, einschliesslich der Anlagerisiken. Damit bietet er eine vollumfängliche Garantie. Bei der teilautonomen Lösung hingegen übernimmt die Vorsorgeeinrichtung einen Teil der Risiken selbst, profitiert dafür auch von Gewinnen an den Kapitalmärkten.

Die entscheidende Frage für die Wettbewerbsanalyse lautete: Bildet die Vollversicherung einen eigenen Markt? Falls ja, würden sich zwei bedeutende Anbieter in einem oligopolistischen Markt mit wenigen, an einer Hand abzählbaren Anbietern zusammenschliessen. Es würden komplexe Fragen einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung aufgeworfen. Falls nein, relativiert sich das Bild deutlich.

Bei der Beantwortung dieser Frage half ein konkreter Erfahrungswert, der einem natürlichen Experiment nahekommt: Als der Versicherungskonzern AXA 2018 aus dem Vollversicherungsgeschäft ausstieg, wechselten praktisch alle seine Kunden in eine teilautonome Lösung – und eben nicht zu einem Vollversicherer. Dieses beobachtete Nachfrageverhalten spricht dafür, dass die beiden Modelle aus Sicht der Vorsorgeeinrichtungen weitgehend substituierbar sind.

Zusammenschluss genehmigt

Am 3. September 2025 genehmigte die Weko den Zusammenschluss von Baloise und Helvetia. In keinem der untersuchten Märkte fanden sich Anhaltspunkte dafür, dass durch die Fusion eine marktbeherrschende Stellung entsteht, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen könnte. Die befragten Konkurrenten und Verbände bestätigten diese Einschätzung. Manche von ihnen erwarten sogar eine Intensivierung des Wettbewerbs, weil ein neuer starker Akteur näher an die jeweiligen Marktführer heranrückt.

Der Zusammenschluss bot der Weko einen willkommenen Anlass, die eigene Praxis der Marktabgrenzung im Versicherungsbereich zu überprüfen. Sie kommt zum Schluss, dass sie an der bewährten Grundstruktur festhält. Sie kündigt aber an, in künftigen Fällen genauer zu prüfen, ob die bisherigen – teils weit gefassten – Marktabgrenzungen die tatsächlichen Wettbewerbsverhältnisse noch zutreffend abbilden.


Literaturverzeichnis

Bibliographie

Zitiervorschlag: Wallimann, Niklaus (2026). Was passiert, bevor zwei Versicherer fusionieren. Die Volkswirtschaft, 08. Juli.

Die Zusammenschlusskontrolle der Wettbewerbskommission

Überschreiten die beteiligten Unternehmen bei einem Zusammenschluss bestimmte Umsatzschwellen, müssen sie den Zusammenschluss der Weko melden. Bei Versicherungen bemisst sich diese Schwelle anhand der eingenommenen Prämien. Nach Eingang der Meldung führt die Weko eine vorläufige Prüfung durch. Sie prüft während eines Monats, ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Finden sich entsprechende Anhaltspunkte, folgt eine viermonatige vertiefte Prüfung.

Die Eingriffsschwelle ist hoch: Ein Zusammenschluss kann gemäss geltendem Recht nur untersagt werden, wenn die entstehende Marktbeherrschung den wirksamen Wettbewerb zu beseitigen droht – ein qualifizierter Marktbeherrschungstest, der bewusst nur extreme Konzentrationen erfasst. Dies wird sich ändern. Das Parlament verabschiedete am 19. Dezember 2025 eine Revision des Kartellgesetzes. Künftig gilt der Significant-Impediment-to-Effective-Competition-Test (Siec-Test), der die Eingriffsschwelle senkt und einen ökonomisch fundierteren Massstab anlegt als der bisherige Marktbeherrschungstest. Damit gleicht sich die Zusammenschlusskontrolle der internationalen Praxis an.