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Was sich versichern lässt – und was nicht

Naturkatastrophen, Cyberattacken und Pandemien verursachen immer höhere Schäden. Gleichzeitig ist ein immer kleinerer Teil dieser Schäden von Versicherungen gedeckt. Welche Risiken können private Versicherungen überhaupt noch tragen – und wo braucht es den Staat?
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Dank der Elementarschadenversicherung sind Gebäude in der Schweiz fast vollständig gegen Naturgefahren gedeckt. Überflutete Häuser nach dem Bergsturz in Blatten VS. (Bild: Keystone)

Europa weist bei Naturgefahren eine grosse Deckungslücke auf.[1] Nur rund ein Viertel der wetterbedingten Schäden ist versichert, und mit dem Klimawandel nimmt dieser Anteil weiter ab. Zugleich steigen die Prämien, und in überschwemmungs- oder sturmgefährdeten Lagen wird die Deckung knapper. Die Schweiz steht hier gut da: Dank der gesetzlich verankerten, solidarisch finanzierten Elementarschadenversicherung sind Gebäude fast vollständig gegen Naturgefahren gedeckt. Doch auch dieses Modell stösst dort an Grenzen, wo Schäden alle gleichzeitig treffen. Das zeigte die Pandemie bei den Betriebsunterbrüchen: Die weltweiten wirtschaftlichen Verluste werden auf über 14 Billionen Dollar geschätzt, und als sie eintraten, sprangen viele Staaten mit riesigen Hilfspaketen ein. Diese Erfahrung stellt eine alte ökonomische Frage neu: Welche Risiken lassen sich sinnvoll versichern und welche nicht? Und wer soll jene Risiken tragen, die der Markt nicht abdeckt?

Wann ein Risiko versicherbar ist

Versicherung beruht auf einem einfachen Prinzip: Viele Versicherte zahlen einen kleinen Beitrag als Prämie, damit sie im Schadenfall abgesichert sind. Da aber nur ein kleiner Teil der Versicherten tatsächlich einen Schaden erleidet, können Versicherungen die Schäden aus den Beiträgen der anderen finanzieren. Das gelingt, solange die Einzelrisiken weitgehend unabhängig voneinander eintreten. Ein Beispiel ist ein Wohnungsbrand, der nur einen einzigen Haushalt betrifft und sich meist auf diesen beschränkt. Solche Risiken sind problemlos versicherbar, denn der Versicherer kann sie gut abschätzen und die Höhe der Prämie verlässlich berechnen.

Schwierig wird es, wenn Schäden gleichzeitig eintreten: Ein Erdbeben, ein schwerer Sturm oder ein grosser flächendeckender Brand treffen eine ganze Region auf einmal. Die Versicherung muss dann viele und nicht nur einzelne Schäden begleichen. Um auch in einem solchen Extremfall zahlungsfähig zu bleiben, muss sie vorgängig finanzielle Reserven aufbauen. Dieses Kapital kostet, und diese Kosten bestimmen den grössten Teil der Prämie für die Versicherten. Je seltener und je grösser der mögliche Schaden, desto teurer wird es, ihn zu versichern. Irgendwann wird die Versicherung so teuer, dass sie kaum noch nachgefragt oder angeboten wird.

Wo der Markt an Grenzen stösst

In der Forschung unterscheiden wir vier Stufen der Versicherbarkeit (siehe Tabelle). Lokale Risiken wie Brände sind voll ausgleichbar, wie bereits erläutert.[2] Auch häufige Naturereignisse bleiben für die Branche tragbar, solange sie regional begrenzt sind. Schwieriger sind Spitzenrisiken wie schwere Wirbelstürme. Um solche Risiken tragen zu können, versichern sich Versicherungen wiederum bei sogenannten Rückversicherern. Diese übernehmen einen Teil der Schäden.

Doch auch Rückversicherer können an ihre Grenzen stossen, wenn die Verluste sehr hoch sind, wie beispielsweise beim Hurrikan Andrew im Jahr 1992. In solchen Fällen springt der Kapitalmarkt ein: Über sogenannte Katastrophenanleihen wird ein Teil des Risikos an Pensionskassen oder andere Investoren übertragen. Diese erhalten eine Rendite, wenn keine Katastrophe eintritt. Falls es zu einer Katastrophe kommt, verlieren sie einen Teil ihres Geldes, das genutzt wird, um die Schäden zu decken. So bleibt die Versicherungsdeckung privat finanzierbar.

Die oberste Stufe – nicht diversifizierbare Risiken – sprengt diesen Rahmen. Pandemien, globale Cyberattacken oder Megakatastrophen treffen die Wirtschaft als Ganzes. Ihre Schäden fallen genau dann an, wenn auch die Kapitalmärkte einbrechen. Damit lässt sich das Risiko nicht mehr verteilen – niemand übernimmt eine Deckung, die gerade dann versagt, wenn alle sie zugleich brauchen. Solche Risiken sind privat kaum versicherbar, und auch die Rückversicherung hilft kaum.

Vier Stufen der Versicherbarkeit von Risiken

Lokal versicherbar Global versicherbar Global diversifizierbar Nicht diversifizierbar
Unabhängige Einzelschäden wie Brände – voll im Kollektiv ausgleichbar Häufige, regional begrenzte Naturereignisse – von der Branche tragbar Seltene Spitzenrisiken wie schwere Wirbelstürme – zu gross für die Rückversicherung, aber über Katastrophenanleihen am Kapitalmarkt platzierbar Pandemien, globale Cyberattacken, Megakatastrophen – verbunden mit Einbrüchen der Gesamtwirtschaft und daher privat kaum versicherbar
Quelle: Boonen et al. (2026), Cummins (2006)

Der Staat als Partner, nicht als Ersatz

Hier kommt der Staat ins Spiel – wie in der Schweiz während der Pandemie. Wie genau er eingreift, entscheidet darüber, wie teuer der Eingriff für den Staat wird. Reagiert er erst nach dem Schaden mit Hilfsgeldern, schwächt das den Anreiz, sich vorab zu versichern. So zahlt die öffentliche Hand schlussendlich am meisten. Unsere Modellrechnungen[3] zeigen einen wirksameren Weg: Der Staat sichert im Voraus nur die höchsten Deckungsschichten zu und zahlt nur bei extremen Schäden, die Versicherungen, Rückversicherungen und Kapitalmarkt nicht mehr tragen können. So bleibt der Anreiz, sich zu versichern, erhalten. Auch begrenzt der Staat das Restrisiko der Unternehmen und macht sie damit überhaupt erst versicherbar. Der Staat verdrängt die Versicherungen somit nicht, sondern erweitert ihren Spielraum – und das zu den geringsten Kosten für die Steuerzahlenden. Genau hier liegt der Vorteil gegenüber nachträglicher Nothilfe. Wer die Versicherungslücke schliessen will, sollte also die Rollen zwischen Markt und Staat vorab klären, statt im Ernstfall zu improvisieren. Versicherbarkeit ist keine feste Eigenschaft eines Risikos, sondern das Ergebnis kluger Zusammenarbeit – und vorausschauender Politik.

  1. Siehe European Central Bank (2026). []
  2. Siehe Boonen et al. (2026) und Cummins (2006). []
  3. Siehe Boonen et al. (2026). []

Literaturverzeichnis

Bibliographie

Zitiervorschlag: Eling, Martin (2026). Was sich versichern lässt – und was nicht. Die Volkswirtschaft, 07. Juli.