Suche

Abo

Demenz: Wer entscheidet über das Vermögen?

Demenz betrifft Menschen mit kleinen wie grossen Ersparnissen. Wenn ihre Urteilsfähigkeit nachlässt, ist oft unklar, wer über ihr Geld entscheiden darf. Für Finanzinstitute bedeutet das einen heiklen Spagat zwischen Schutz, Selbstbestimmung und Bankgeheimnis.
Schriftgrösse
100%

Demenzbetroffene sollten frühzeitig festlegen, wer sich um ihre Finanzen kümmert. Rentnerpaar auf dem Sechseläutenplatz in Zürich. (Bild: Keystone)

Die Schweiz altert, die Lebenserwartung steigt.[1] Mit der Alterung steigt auch die Zahl der Demenzbetroffenen. Aktuell leben rund 160’000 Menschen mit diagnostizierter Demenz in der Schweiz.[2] Bis 2050 soll sich diese Zahl verdoppeln. Die Krankheit ist weiterhin unheilbar und führt zu kognitiven Einschränkungen, welche die Alltagskompetenzen und die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen.

Gleichzeitig verfügen ältere Personen über ein hohes Vermögen: Haushalte mit Pensionierten haben im Median ein rund sechsmal so hohes Nettovermögen wie Haushalte im Erwerbsalter.[3] Rund 14 Prozent der Pensioniertenhaushalte deklarieren ein Vermögen von über einer Million Franken. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Wertschriften und Vorsorgeguthaben. Demenz betrifft nicht nur individuelle Lebensführung, sondern substanzielle private Vermögenswerte.

Erhöhte Risiken für Demenzkranke

Demenzbetroffene verlieren aufgrund geringerer Urteilsfähigkeit – oft graduell und zuerst unbemerkt – die Kontrolle über ihre Finanzen. Untypische Transaktionen wie mehrfache Bargeldbezüge pro Tag häufen sich. Rechnungen werden nicht oder doppelt bezahlt.[4] Auch die Anfälligkeit für finanzielle Ausbeutung nimmt zu; selbst bei Personen ohne Demenz.[5] Betroffene fallen eher auf Telefon- und Onlinebetrug rein oder schliessen unnötige Verträge ab. Missbrauch kann auch im nahen Umfeld auftreten, etwa wenn Vollmachten ausgenutzt oder unrechtmässig Gelder bezogen werden.

Anlagestrategien werden über Jahre nicht angepasst, obwohl sich die Lebenssituation der Demenzbetroffenen verändert hat. Konten, Depots oder Versicherungsleistungen werden nicht mehr aktiv verwaltet oder Leistungsansprüche nicht geltend gemacht. Solche sogenannten eingefrorenen Vermögen sind nicht nur für die Betroffenen nachteilig, sondern führen auch dazu, dass das Kapital volkswirtschaftlich nicht genutzt werden kann, beispielsweise für Investitionen.

Diese Risiken werden nicht nur in der Praxis beobachtet, sondern sind auch empirisch gut dokumentiert.[6]

Pflichten für Finanzinstitute

Für Finanzinstitute bestehen einerseits Schutzpflichten, andererseits aber auch ökonomische Zielkonflikte. Der schleichende Kompetenzverlust von Kundinnen und Kunden schafft Graubereiche, und so stehen Finanzdienstleister zwischen Kundenschutz, Vertragsfreiheit und Haftungsrisiken. Insbesondere die Situation ohne Beistandschaft ist für Banken heikel: Sie können Hinweise auf Hilfsbedürftigkeit an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) melden, unter Umständen müssen sie es sogar. Gleichzeitig setzt das Bankgeheimnis Grenzen, wenn keine klare Grundlage zur Meldung besteht.[7] Verdichtet sich der Verdacht hin zu einer voraussichtlich andauernden Urteilsunfähigkeit, dürfen gewisse Kundenaufträge nicht einfach ausgeführt werden. In der Praxis braucht es daher eine sorgfältige Abwägung zwischen Schutz und rechtssicherem Vorgehen.

Viele Institute haben in der Folge interne Fachstellen und Eskalationsprozesse aufgebaut. Dazu gehören zum Beispiel spezialisierte Stellen für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Zahl der internen Anfragen an diese Stellen nimmt tendenziell zu. Diese Abklärungen, interne Schulungen, Eskalationsprozesse und rechtliche Unsicherheiten erhöhen gleichzeitig die Kosten für die Finanzinstitute.

Vorsorge ist zentral

Es ist für alle Beteiligten von Vorteil, wenn die Finanzen älterer Personen klar geregelt sind. Hier gilt es, finanziellen Schaden zu vermeiden, etwa in Form von brachliegendem Vermögen, unbeabsichtigten Mittelabflüssen oder Missbrauch. So sollte schon frühzeitig Klarheit über die Finanzsituation, die finanziellen Ziele und deren Auswirkungen auf die Liquidität geschaffen werden – insbesondere mit Blick auf die Pflegekosten.

Zu klären sind zudem organisatorische Fragen und Zuständigkeiten in den Bereichen Liquiditätsbewirtschaftung, Anlageentscheide und deren Überwachung. Dies dient auch der Vorbereitung eines Vorsorgeauftrags. Dieser legt im Voraus fest, wer sich um die Angelegenheiten einer urteilsunfähigen Person kümmert. Ebenfalls muss entschieden werden, ob und allenfalls in welcher Form Angehörige und nahestehende Personen einbezogen werden sollen.

Fehlt eine klare Regelung, kann eine staatliche Beistandschaft eingesetzt werden. Bei der Vermögensverwaltung unter Beistandschaft gelten strenge Schutzprinzipien:[8] Das Vermögen soll sicher und im Interesse der betroffenen Person durch den Beistand geführt werden, unter Aufsicht der Kesb. Eine auf die Situation angepasste frühzeitige Regelung trägt zu einem reibungslosen Übergang zu einer Verwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder eines Vorsorgeauftrags von Vermögen bei, falls eine Person auf einmal nicht mehr urteilsfähig ist.

  1. Siehe Bundesamt für Statistik (2025). []
  2. Siehe Alzheimer Schweiz (2025). []
  3. Siehe Wanner (2023). []
  4. Siehe Pro Senectute (2023). []
  5. Siehe Lim et al. (2025). []
  6. Siehe Angrisani und Lee (2018) sowie Lim et al. (2025). []
  7. Siehe Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (2019). []
  8. Siehe Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (2023). []

Literaturverzeichnis
  • Alzheimer Schweiz (2025). Demenz in der Schweiz: Zahlen und Fakten 2025. Bern: Alzheimer Schweiz.
  • Angrisani, M. und J. Lee (2018). Cognitive Decline and Household Financial Decisions at Older Ages. Journal of the Economics of Ageing, 12, 100–115.
  • Bundesamt für Statistik – BFS (2025): Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2025–2055. Statistik der Schweiz. Neuchâtel.
  • Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – EJPD (2023). Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV). Erläuternder Bericht. Bern.
  • Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz – Kokes (2019). Merkblatt Melderechte und Meldepflichten an die Kesb nach Art. 314c, 314d, 443 sowie 453 ZGB. Luzern.
  • Lim, A. C. et al. (2025). Neuropsychological Profile Associated with Financial Exploitation Vulnerability in Older Adults Without Dementia. The Clinical Neuropsychologist.
  • Pro Senectute (2023). Finanzmissbrauch bei 55+. Bern.
  • Wanner, P. (2023). Die Pensionierten sind reicher als die Erwerbstätigen. Die Volkswirtschaft, 21. Februar.

Bibliographie
  • Alzheimer Schweiz (2025). Demenz in der Schweiz: Zahlen und Fakten 2025. Bern: Alzheimer Schweiz.
  • Angrisani, M. und J. Lee (2018). Cognitive Decline and Household Financial Decisions at Older Ages. Journal of the Economics of Ageing, 12, 100–115.
  • Bundesamt für Statistik – BFS (2025): Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz und der Kantone 2025–2055. Statistik der Schweiz. Neuchâtel.
  • Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – EJPD (2023). Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV). Erläuternder Bericht. Bern.
  • Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz – Kokes (2019). Merkblatt Melderechte und Meldepflichten an die Kesb nach Art. 314c, 314d, 443 sowie 453 ZGB. Luzern.
  • Lim, A. C. et al. (2025). Neuropsychological Profile Associated with Financial Exploitation Vulnerability in Older Adults Without Dementia. The Clinical Neuropsychologist.
  • Pro Senectute (2023). Finanzmissbrauch bei 55+. Bern.
  • Wanner, P. (2023). Die Pensionierten sind reicher als die Erwerbstätigen. Die Volkswirtschaft, 21. Februar.

Zitiervorschlag: Hugenschmidt, Heinrich; Hille, Anina (2026). Demenz: Wer entscheidet über das Vermögen? Die Volkswirtschaft, 27. April.