Unabhängig bleiben: Das nennen Befragte im Erwerbsalter am häufigsten als Grund, weshalb sie trotz Anspruch keine Sozialhilfe beantragen würden. (Bild: Keystone)
Sozialleistungen können finanzielle Notlagen verhindern oder lindern. Etliche dieser Leistungen werden bedarfsabhängig ausgerichtet: Anspruch haben einzig Personen mit bescheidenen Mitteln. Bekannte Beispiele sind etwa individuelle Verbilligungen der Krankenkassenprämie, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder die Sozialhilfe.
Doch nicht alle Personen beziehen tatsächlich die Sozialleistungen, auf die sie theoretisch Anspruch hätten. Wie viele es sind, ist schwierig zu bestimmen: Bei bedarfsabhängigen Sozialleistungen hängt der Anspruch von den individuellen finanziellen und persönlichen Verhältnissen ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Verknüpfungen von Administrativ- und Steuerdaten haben in den vergangenen Jahren Schätzungen für mehrere Kantone ermöglicht. Die Resultate sind erstaunlich: In der Sozialhilfe beispielsweise bewegt sich die Nichtbezugsquote zwischen rund 20 und 40 Prozent.[1]
Die Studien zeigen zudem: Der Nichtbezug kann über längere Zeit andauern – ist also mehr als ein Übergangsphänomen oder eine kürzere Episode. Für den Kanton Basel-Stadt wurde beispielsweise festgestellt, dass ein Teil der Nichtbeziehenden über mehrere Jahre anspruchsberechtigt war, ohne je Sozialhilfe zu beziehen.[2]
Jede vierte Person äussert Vorbehalte
Worauf lässt sich der Nichtbezug zurückführen? In der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (Silc) des Bundesamts für Statistik wurde im Rahmen des Nationalen Armutsmonitorings ein neuer Zugang gewählt. Mit einem Zusatzmodul wurden Personen im Erwerbsalter, die keine Sozialhilfe bezogen, gefragt, ob sie bei finanziellen Schwierigkeiten einen bestehenden Anspruch auf Sozialhilfe geltend machen würden.[3]
Rund jede vierte Person gab an, dass sie in diesem hypothetischen Bedarfsfall die Sozialhilfe wahrscheinlich oder sicher nicht beantragen würde. Personen ab 65 Jahren wurde dieselbe Frage in Bezug auf Ergänzungsleistungen zur AHV gestellt. Von ihnen würde rund jede siebte Person wahrscheinlich oder sicher keinen Anspruch geltend machen. Mehr als die Hälfte würde Ergänzungsleitungen «bestimmt» beantragen; bei der Sozialhilfe sagt dies nur rund ein Drittel (siehe Abbildung 1).[4]
Abb. 1: Jede vierte Person würde Sozialhilfe wahrscheinlich oder sicher nicht beantragen (2023)
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Diese Ergebnisse sind allerdings nicht mit den vorher erwähnten Nichtbezugsquoten von 20 bis 40 Prozent aus den kantonalen Studien gleichzusetzen. Denn diese schätzten den tatsächlichen Nichtbezug unter Anspruchsberechtigten. Die Silc-Daten erfassen hingegen, ob Personen in einer hypothetischen finanziellen Notlage eine Leistung beantragen würden. Die Silc-Daten ermöglichen einen für die Schweiz repräsentativen Blick darauf, welche Bevölkerungsgruppen besonders grosse Vorbehalte gegenüber einer Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen haben – und ihre Gründe dafür.
Gerade vulnerable Gruppen sind zurückhaltend
Analysen der Silc-Daten zeigen, dass die Zurückhaltung gegenüber einem Sozialhilfebezug ungleich verteilt ist.[5] Das einkommensschwächste Zehntel der Bevölkerung neigt am häufigsten zum Verzicht. Insbesondere Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss sowie Drittstaatsangehörige äussern überdurchschnittlich oft Bedenken. Auch Selbstständigerwerbende, erwerbslose Personen, Personen mit sehr geringem Vertrauen in das Politik- und Rechtssystem sowie Menschen im ländlichen Raum geben signifikant häufiger an, keine Leistungen beantragen zu wollen.
Dieser Befund ist paradox: Gerade Gruppen, die in finanziellen Notlagen über wenig Ressourcen verfügen, haben folglich besonders grosse Vorbehalte. Schlägt sich diese Skepsis auch im tatsächlichen Bezugsverhalten nieder, kann Nichtbezug bestehende soziale Ungleichheiten zusätzlich verstärken.
Warum verzichten oder zögern Menschen?
Die Silc-Daten geben auch Hinweise auf die Gründe für die Zurückhaltung. Personen, die im hypothetischen Fall keine Sozialhilfe beantragen würden, nennen am häufigsten den Wunsch, unabhängig zu bleiben. Daneben spielt die Sorge vor negativen Reaktionen aus dem Umfeld eine Rolle, aber auch die Vorstellung, dass sie in einer solchen Situation Unterstützung aus dem privaten Umfeld erhalten würden. Auch Rückzahlungspflichten oder ausländerrechtliche Konsequenzen (Rückstufung oder Verlust des Aufenthaltsrechts) werden genannt.
Dass Vorbehalte nicht nur in einem hypothetischen Szenario bestehen, zeigt die Befragung von Personen, die tatsächlich Sozialhilfe beziehen: 37 Prozent geben an, vor der Antragstellung gezögert zu haben. Bei den Ergänzungsleistungen liegt dieser Anteil bei 28 Prozent. Auch bei den tatsächlichen Beziehenden ist der Wunsch nach Unabhängigkeit ein wichtiger Grund für das Zögern. Verbreitet ist unter ihnen zudem die Sorge vor negativen Reaktionen aus dem Umfeld. Auch fehlendes Wissen über die Antragstellung und Rückzahlungspflichten sind von Bedeutung (siehe Abbildung 2).
Abb. 2: Warum Menschen Sozialhilfe (SH) oder Ergänzungsleistungen (EL) nicht beantragen würden oder vor dem Bezug gezögert haben
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Die Ergebnisse unterstreichen, dass Vorbehalte gegenüber einem Leistungsbezug unterschiedliche Ursachen haben können. Neben mangelnder Information und administrativen Hürden spielen persönliche Vorstellungen von Unabhängigkeit, das soziale Umfeld und mögliche Folgen eines Leistungsbezugs eine Rolle.
Ansätze zum Umgang mit Nichtbezug
Die Möglichkeiten, dem Nichtbezug entgegenzuwirken, sind vielfältig. Massnahmen können bei der Ausgestaltung des Leistungssystems, beim Leistungsvollzug oder bei der Unterstützung der Zielgruppen ansetzen. Konkret geht es beispielsweise um die Sichtbarkeit und die Verständlichkeit von Anspruchskriterien und darum, wie die zuständigen Behörden über eine Leistung informieren. Auch können Anmeldeverfahren vereinfacht werden, Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen und potenziell Anspruchsberechtigte proaktiv kontaktiert werden.
In der Schweiz hat der Nichtbezug von Sozialleistungen in den vergangenen Jahren verstärkt Aufmerksamkeit erhalten. Neben punktuellen Massnahmen haben einzelne Städte und Kantone begonnen, das Problem umfassender anzugehen. Der Bund hat etwa die Informations- und Anmeldepraxis für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV untersucht.[6] Die Nationale Plattform gegen Armut behandelt den Nichtbezug von Sozialleistungen aktuell als Schwerpunktthema und wird Ende Jahr einen Leitfaden mit guten Praktiken veröffentlichen.
Was bedeutet Nichtbezug für die soziale Sicherung?
Aus Sicht der sozialen Sicherung ist nicht allein relevant, wer formell Anspruch auf eine bedarfsabhängige Leistung hat, sondern auch, wie gut man die vorgesehenen Zielgruppen tatsächlich erreicht. Werden bestehende Ansprüche nicht geltend gemacht, können die Leistungen ihre vorgesehene armutsreduzierende Wirkung nur eingeschränkt entfalten. Finanzielle Notlagen können dadurch länger andauern und weitere Problemlagen, etwa Verschuldung, begünstigen. Da die Vorbehalte gegenüber der Inanspruchnahme sozial ungleich verteilt sind, besteht zudem das Risiko, dass Nichtbezug bestehende soziale Ungleichheiten verstärkt.
Das Silc-Zusatzmodul, das die Einstellungen zum Sozialleistungsbezug misst, soll 2027 erneut erhoben werden. Damit wird sich erstmals untersuchen lassen, ob sich die Vorbehalte gegenüber dem Bezug von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen im Zeitverlauf verändern.
- Siehe Bundesamt für Sozialversicherungen (2025); Hümbelin et al. (2026) und Département de la santé et de l’action sociale du canton de Vaud (2026), S. 128–133. []
- Siehe Hümbelin et al. (2023). []
- Siehe Hümbelin und Vogel (2025). []
- Siehe Hümbelin und Vogel (2025). []
- Siehe Hümbelin und Vogel (2025). []
- Adrian et al. (2025). []
Literaturverzeichnis
- Adrian, N.; T. Bischof, U. Caviezel et al. (2025). Zugang zu Ergänzungsleistungen. Informations- und Anmeldepraxis in den Kantonen (Beiträge zur Sozialen Sicherheit: Forschungsbericht 07/25). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.
- Bundesamt für Sozialversicherungen (2025). Materielle Existenzsicherung in der Schweiz. Armutsmonitoring der Schweiz. Bericht 2025. Bern.
- Département de la santé et de l’action sociale du canton de Vaud (2026). Rapport social 2026. Lausanne.
- Hümbelin, O., N. Elsener und O. Lehmann (2023): Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel. Bericht zuhanden der Sozialhilfe Basel-Stadt. Bern: Berner Fachhochschule, Soziale Arbeit.
- Hümbelin, O. und N. Vogel (2025). Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen: Motive und Barrieren. Auswertungen im Rahmen des nationalen Armutsmonitoring. Bern: Berner Fachhochschule, Soziale Arbeit.
- Hümbelin, O.; Lehmann, O. und S. Torkisz (2026). Trends und Entwicklungen im Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel, 2016–2022. Bern: Berner Fachhochschule, Soziale Arbeit.
Bibliographie
- Adrian, N.; T. Bischof, U. Caviezel et al. (2025). Zugang zu Ergänzungsleistungen. Informations- und Anmeldepraxis in den Kantonen (Beiträge zur Sozialen Sicherheit: Forschungsbericht 07/25). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.
- Bundesamt für Sozialversicherungen (2025). Materielle Existenzsicherung in der Schweiz. Armutsmonitoring der Schweiz. Bericht 2025. Bern.
- Département de la santé et de l’action sociale du canton de Vaud (2026). Rapport social 2026. Lausanne.
- Hümbelin, O., N. Elsener und O. Lehmann (2023): Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel. Bericht zuhanden der Sozialhilfe Basel-Stadt. Bern: Berner Fachhochschule, Soziale Arbeit.
- Hümbelin, O. und N. Vogel (2025). Nichtinanspruchnahme von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen: Motive und Barrieren. Auswertungen im Rahmen des nationalen Armutsmonitoring. Bern: Berner Fachhochschule, Soziale Arbeit.
- Hümbelin, O.; Lehmann, O. und S. Torkisz (2026). Trends und Entwicklungen im Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel, 2016–2022. Bern: Berner Fachhochschule, Soziale Arbeit.
Zitiervorschlag: Koukal, Anna; Dubach, Philipp (2026). Wer verzichtet auf Sozialhilfe – und warum? Die Volkswirtschaft, 30. September.