Gut abgesichert: Erwerbstätigkeit reduziert das Armutsrisiko beträchtlich. (Bild: Keystone)
Von 2014 bis 2024 waren in der Schweiz zwischen 6,7 und 8,7 Prozent der Bevölkerung von Einkommensarmut betroffen. Im Jahr 2020 beauftragte das Parlament den Bundesrat, ein regelmässiges Monitoring der Armut in der Schweiz einzurichten.[1] Im vergangenen Jahr ist der erste nationale Armutsmonitoringbericht erschienen, der fortan alle fünf Jahre erscheinen soll. Das Monitoring richtet sich an Bund, Kantone, Gemeinden sowie weitere Akteure in der Armutsprävention und -bekämpfung. Es soll ihnen relevantes Wissen bereitstellen, wie man die Armut effektiv bekämpfen kann. Das Monitoring verdeutlicht: Ein zentraler Hebel in der Armutsbekämpfung ist die Arbeitsmarktintegration.[2]
Nur rund ein Viertel so hohes Armutsrisiko
Der Bericht kommt zu diesem Schluss, indem er eine Haushaltsperspektive einnimmt. Diese geht davon aus, dass die Mitglieder eines Haushalts ihre finanziellen Ressourcen gemeinsam nutzen und den Haushaltsbedarf gemeinsam tragen. Diese Annahme entspricht in den meisten Fällen der Lebensrealität. Nichterwerbstätige oder Personen mit tiefen Löhnen sind bei dieser Betrachtung nicht automatisch arm, wenn im Haushalt weitere Einkommen vorhanden sind. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen dem verfügbaren Haushaltseinkommen und dem Haushaltsbedarf. Der Haushaltsbedarf entspricht dabei dem sozialen Existenzminimum gemäss Bundesamt für Statistik (BFS). Dieses umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten, die medizinische Grundversorgung sowie eine Pauschale für situationsbedingte Leistungen. Für einen Einpersonenhaushalt lag das soziale Existenzminimum 2024 durchschnittlich bei 2880 Franken pro Monat.
Für alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren lag die Armutsquote, welche die Vermögen nicht berücksichtigt, 2024 bei 6,9 Prozent (siehe Abbildung). Unter den Nichterwerbstätigen in demselben Alter war die Armutsquote mit 17,8 Prozent markant höher. Demgegenüber beträgt die Armutsquote bei der erwerbstätigen Bevölkerung nur 4,2 Prozent. Das bedeutet: Erwerbstätigkeit reduziert das Armutsrisiko beträchtlich, schützt aber nicht immer vor Armut. 167’000 Personen gelten trotz Erwerbstätigkeit als arm.
Die Armutsquote ist bei den Erwerbstätigen deutlich tiefer
INTERAKTIVE GRAFIK
Hohe Erwerbsintensität als Schutzfaktor
Die Analyse zeigt weiter, dass auch die Erwerbsintensität bei der Armutsvermeidung zentral ist. Sie ist definiert als der Anteil der erwerbstätigen Monate an den maximal möglichen Erwerbsmonaten aller Personen im Erwerbsalter (18–64 Jahre) im Haushalt. In Haushalten, die ihr Erwerbspotenzial zu 55 bis 85 Prozent ausschöpften, lag die Armutsquote im Jahr 2024 bei 5,1 Prozent. Deutlich zuverlässiger ist der Schutz vor Armut in Haushalten, die eine sehr hohe Erwerbsintensität (85–100%) aufweisen; in diesen Fällen betrug die Armutsquote nur 1,9 Prozent. Eine sehr tiefe Erwerbsintensität geht demgegenüber mit einer deutlich höheren Armutsbetroffenheit einher. In Haushalten mit einer Erwerbsintensität unter 20 Prozent lag die Armutsquote bei 36,8 Prozent.
Tieflohn ist nicht gleich Armut
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Tieflohnbeziehenden und Erwerbsarmut. Der Begriff Tieflohn bezieht sich auf den individuellen Stundenlohn[3], das Konzept der Erwerbsarmut hingegen auf das gesamte Haushaltseinkommen im Verhältnis zum Bedarf. Der Anteil der Tieflohnstellen in der Schweiz liegt stabil bei rund einem Zehntel der Vollzeitstellen. Gleichzeitig zeigt die Forschung, dass knapp neun von zehn Personen mit einem Tieflohn in einem Haushalt leben, der nicht von Armut betroffen ist. Ein typisches Beispiel sind junge Erwachsene in Ausbildung, die noch bei ihren Eltern wohnen. Dies verdeutlicht, dass Faktoren wie die Erwerbsintensität des Haushalts und der Haushaltsbedarf eine entscheidende Rolle für das Entstehen einer Armutssituation spielen. Dennoch ist das Armutsrisiko für Erwerbstätige in Berufen mit höherem Tieflohnanteil erhöht, was darauf hinweist, dass auch die Lohnhöhe eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt.
Hürden der Arbeitsmarktintegration bekämpfen
Die Ursachen geringer Erwerbsintensität in armutsbetroffenen Haushalten sind vielfältig. Häufig wirken mehrere Faktoren zusammen. Ein möglicher Grund ist, dass Erwerbs- und Betreuungsarbeit – je nach Haushaltszusammensetzung – nicht auf mehrere Erwachsene verteilt werden können. Auch gesundheitliche Einschränkungen können einer Erhöhung des Pensums im Weg stehen. Personen in einkommensarmen Haushalten nennen Krankheit oder Behinderung überdurchschnittlich oft als Grund für Teilzeitarbeit. Weiter sind in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität Personen ohne nachobligatorischen Abschluss übervertreten. Ein tiefes Bildungsniveau erschwert den Zugang zu stabiler Beschäftigung und reduziert die Chancen auf ausreichend hohe Pensen und Löhne. Und schliesslich gelingt es auch nicht immer, eine Tätigkeit im angestrebten Pensum zu finden (Unterbeschäftigung).
Wirksame Armutsbekämpfung erfordert, dass Personen mit schwacher oder fehlender Arbeitsmarktanbindung sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren können. Hierzu greifen in der Schweiz unterschiedliche Systeme mit je eigenen Zuständigkeiten und Zielgruppen ineinander. Zentrale Akteure sind die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung, die Sozialhilfe, kantonale Arbeitsintegrationsprogramme, das Bildungssystem, die Sozialpartnerschaft sowie familien- und gleichstellungspolitische Angebote wie zum Beispiel externe Kinderbetreuung.
Die verfügbaren Daten zeigen, dass Armutsbetroffenheit in der Schweiz häufig von begrenzter Dauer ist. So lebt beispielsweise nur rund 1 Prozent der Personen in vier aufeinanderfolgenden Jahren in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität. Das ist ein Hinweis, dass die bestehenden Massnahmen grösstenteils wirken.
Arbeitsmarktpolitik als Stärke
Reguläre Beschäftigung in Form von (unbefristeten) Normalarbeitsverhältnissen ist in der Schweiz am stärksten verbreitet und bietet den besten Schutz vor Armut. Rund jede sechste Person arbeitet aber in einer atypischen Beschäftigungsform (befristete Verträge, Arbeit auf Abruf u. Ä.). Diese bieten weniger Sicherheit als Normalarbeitsverhältnisse, sind aber mit geringeren Einstiegshürden verbunden und können für Personen mit loser Arbeitsmarktanbindung als Brücke in Normalarbeitsverhältnisse wirken.
Charakteristisch für den Schweizer Arbeitsmarkt sind auch die im internationalen Vergleich eher geringen rechtlichen Hürden für Einstellungen und Entlassungen. Die damit verbundene Flexibilität begünstigt die Schaffung von neuen Stellen und trägt damit zur vergleichsweise tiefen strukturellen Arbeitslosigkeit in der Schweiz bei. Auch deshalb bietet der Schweizer Arbeitsmarkt gute Voraussetzungen für eine wirksame Armutsbekämpfung.
- Siehe Motion WBK-S «Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz» (19.3953). []
- Siehe auch Schwerpunktheft «Erwerbsarbeit und Armut in der Schweiz». []
- Ein Tieflohn liegt vor, wenn der standardisierte Bruttolohn weniger als zwei Drittel des medianen Bruttolohns beträgt. []
Zitiervorschlag: Hauri, Dominik (2026). Arbeit ist der Schlüssel zur Armutsbekämpfung. Die Volkswirtschaft, 05. Oktober.