Atypische Arbeitsformen: Flexibilität mit Risiken
Flexible Einsätze sind in der Gastronomie verbreitet. Arbeit auf Abruf kann jedoch die finanzielle Planung der Erwerbstätigen erschweren. (Bild: Keystone)
Ein Student, der auf Abruf in einem Restaurant arbeitet, oder eine Bodenlegerin, die als Temporärarbeitskraft über einen Personalverleih vermittelt wurde: Flexible Beschäftigungsformen sind aus dem heutigen Arbeitsmarkt kaum wegzudenken. Unternehmen können damit beispielsweise auf Auftragsschwankungen reagieren und vorübergehenden Personalbedarf decken. Auch Beschäftigte sind manchmal froh um diese Flexibilität, etwa wenn sich dadurch der Beruf besser mit der Ausbildung, der Kinderbetreuung oder sonstiger Carearbeit vereinbaren lässt.
Diese Flexibilität hat aber oft auch einen Preis. Für atypisch Beschäftigte kann sie mit finanziellen Unsicherheiten verbunden sein. Denn befristete Verträge oder schwankende Arbeitszeiten erschweren die finanzielle Planung und können zudem ein niedriges oder unsicheres Einkommen bedeuten. Zu den atypisch Beschäftigten werden aus diesen Gründen auch alle unterbeschäftigten Teilzeitarbeitenden mit einem unfreiwillig kleinen Pensum gezählt.
Sind atypisch Beschäftigte öfter prekär beschäftigt?
Aus armutspolitischer Sicht stellt sich daher die Frage: Gehen atypische Beschäftigungsformen nachweislich öfter mit finanziellen Risiken einher als unbefristete Normalarbeitsverhältnisse?
In einer Studie für das Nationale Armutsmonitoring des Bundes gehen wir dieser Frage nach. Unsere empirische Analyse basiert auf der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake). Damit untersuchen wir die Erwerbssituation und das individuelle Einkommen der Beschäftigten. Ergänzend verwenden wir auch die Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (Silc).
Als atypisch gelten dabei alle Beschäftigungsverhältnisse, die vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis abweichen, das sich durch eine unbefristete, reguläre und sozial abgesicherte Vollzeitbeschäftigung auszeichnet. Wie in anderen Schweizer Studien unterscheiden wir dabei vier Dimensionen atypischer Arbeit: befristete und temporäre Beschäftigung; Arbeit auf Abruf sowie Unterbeschäftigung und regelmässige unentschädigte Mehrarbeit (siehe Abbildung). Bei letzterer Kategorie handelt es sich beispielsweise um junge Angestellte in einer Kommunikationsagentur, die aufgrund enger Projektfristen regelmässig abends länger arbeiten, ohne dafür zusätzlich entlöhnt zu werden.
Die vier Dimensionen der atypischen Beschäftigung
Befristete und temporäre Beschäftigung: Dazu gehören Arbeitsverträge mit festgelegtem Enddatum sowie Stellen, die über ein Temporärbüro vermittelt werden.
Arbeit auf Abruf: Die Beschäftigten haben keine festgelegte Arbeitsdauer. Ihre Einsätze und Arbeitszeiten richten sich nach dem Bedarf des Arbeitgebers.
Unterbeschäftigung: Die Betroffenen arbeiten Teilzeit mit einem Pensum von weniger als 90 Prozent, möchten aber mehr arbeiten und wären innerhalb von drei Monaten für ein höheres Pensum verfügbar.
Unentschädigte Mehrarbeit: Die Beschäftigten leisten regelmässig Mehrarbeit, ohne dafür finanziell entschädigt zu werden oder die zusätzliche Arbeitszeit durch Gleitzeit oder Ferientage kompensieren zu können.
Atypisch bedeutet nicht automatisch prekär
Gemäss dieser Definition waren 2023 in der Schweiz rund 940’000 der 4,8 Millionen Erwerbspersonen zwischen 15 und 64 Jahren atypisch beschäftigt. Das sind knapp 20 Prozent. Der Grossteil von ihnen lebt nicht in prekären Verhältnissen.
Als prekär gelten Beschäftigungen, bei denen das auf ein Vollzeitpensum standardisierte Nettoerwerbseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze[1] für einen Einpersonenhaushalt liegt. Anders als bei der Armutsmessung wird hier jedoch nicht die finanzielle Situation des gesamten Haushalts, sondern das Erwerbseinkommen der einzelnen Person betrachtet. Ein tiefes individuelles Erwerbseinkommen muss zwar nicht unmittelbar zu Armut führen, weil zusätzlich auch andere Haushaltsmitglieder ein Einkommen erwirtschaften können. Es kann jedoch zu finanziellen Abhängigkeiten von anderen Haushaltsmitgliedern führen. Zudem kann es Ansprüche in der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge reduzieren.
Allerdings zeigt unsere Analyse: Atypisch Beschäftigte sind häufiger prekär beschäftigt als Personen in einem Normalarbeitsverhältnis. Bei den atypisch Beschäftigten beträgt der Anteil prekär Beschäftigter 12,4 Prozent, bei Personen in einem Normalarbeitsverhältnis sind es 7,2 Prozent. Bei befristeten und temporärer Beschäftigten liegt derselbe Anteil bei rund 15 Prozent, bei Personen, die auf Abruf arbeiten, rund 13 Prozent. Deutlich tiefer ist er bei Unterbeschäftigten und Personen, die regelmässig unentschädigte Mehrarbeit leisten: Dort sind jeweils knapp 8 Prozent prekär beschäftigt.
Atypisch-prekäre Beschäftigung trifft nicht alle gleich
Doch nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermassen davon betroffen. In atypisch-prekären Beschäftigungsverhältnissen sind vor allem Personengruppen übervertreten, die auf dem Arbeitsmarkt häufig schlechtere Chancen haben. Dazu zählen Frauen und Personen mit geringer formaler Bildung ebenso wie junge Menschen und Drittstaatsangehörige, die nicht aus einem EU- oder einem Efta-Staat kommen.
Besonders deutlich zeigt sich zudem: Viele atypisch-prekär Beschäftigte sind jung. 25,3 Prozent sind im Alter von 15 bis 24 Jahren. In Normalarbeitsverhältnissen sind nur 6,8 Prozent in dieser Altersgruppe. Drittstaatsangehörige machen 15,7 Prozent der atypisch-prekär Beschäftigten aus, in Normalarbeitsverhältnissen machen sie nur 7,1 Prozent der Beschäftigten aus.
Nicht immer ein Sprungbrett
Atypisch-prekäre Beschäftigung kann ein Sprungbrett in ein Normalarbeitsverhältnis sein. Unsere Ergebnisse stützen diese Annahme aber nur teilweise. Konkret war das für rund zwei Drittel der atypisch-prekär Beschäftigten der Fall: 39 Prozent wechselten innerhalb eines Jahres in ein Normalarbeitsverhältnis, und weitere 28 Prozent waren im Folgejahr weiterhin atypisch, aber nicht mehr prekär beschäftigt. Für rund ein Drittel hat sich die Situation nicht verändert oder sogar verschlechtert: 17 Prozent blieben atypisch-prekär beschäftigt, 10 Prozent schieden aus dem Arbeitsmarkt aus, und knapp 4 Prozent wurden erwerbslos.
Atypisch-prekäre Beschäftigung ist somit häufig eine Übergangsphase, führt aber keineswegs immer in ein Normalarbeitsverhältnis. Für die Armutsbeobachtung ist diese zeitliche Dimension entscheidend: Für manche kann eine atypische Beschäftigung tatsächlich den Übergang in finanziell sicherere Verhältnisse darstellen, während andere länger in prekären Bedingungen verharren oder möglicherweise in die Armut abrutschen.
Mögliche Handlungsmassnahmen
Unsere Studie zeigt: Atypische Beschäftigung ist nicht grundsätzlich problematisch. Sie kann gewünschte Flexibilität bieten oder eine Übergangsphase auf dem Weg in ein Normalarbeitsverhältnis sein. Allerdings gehen bestimmte Abweichungen vom Normalarbeitsverhältnis mit einem deutlich erhöhten Armutsrisiko einher. So etwa bei den befristet Beschäftigten: Sie sind deutlich häufiger von Armut betroffen als unbefristet Beschäftigte (8,6 gegenüber 2,8 Prozent). Hält eine atypisch-prekäre Beschäftigung länger an, kann sie zudem den Vermögensaufbau in der Altersvorsorge erschweren.
Im Rahmen der UNO-Nachhaltigkeitsziele hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, den Anteil der Bevölkerung unter der nationalen Armutsgrenze bis 2030 zu reduzieren. Will sie dies erreichen, muss sie gezielte Massnahmen treffen – auch bei den atypischen Beschäftigungsverhältnissen, wo die finanziellen Risiken deutlich erhöht sind. Dazu könnte sie beispielsweise die Übergänge in stabilere Arbeitsverhältnisse erleichtern.
Weitere mögliche Massnahmen wären existenzsichernde Mindestlöhne, ein guter Zugang zu Weiterbildung, eine bezahlbare und gut zugängliche Kinderbetreuung sowie bessere Möglichkeiten, das gewünschte Arbeitspensum auszuschöpfen.
- Diese liegt bei 60 Prozent des Nettomedianlohns in der Schweiz. []
Zitiervorschlag: Strazzeri, Maurizio; Hümbelin, Oliver (2026). Atypische Arbeitsformen: Flexibilität mit Risiken. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.
