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Eine schwierige Aufgabe, aber auch eine grosse Chance für Genf und für die gesamte Schweiz

Genf gehörte zu den ersten Kantonen, welche seit 2011 unter dem wachsenden Druck von EU und OECD die Abschaffung der steuerlichen Sonderstatus vorbereiteten. Diese vorausschauende Haltung liegt an den zerstörerischen Konsequenzen einer massiven Abwanderung von Unternehmen, die eine Abschaffung dieser Status ohne geeignete Gegenmassnahmen zur Folge hätte. Genf gehört zu den stark von der Problematik betroffenen Kantonen. Deren Beitrag ist massgebend für die direkte Bundessteuer und die Berechnung des interkantonalen Finanzausgleichs. Die laufende Reform muss somit die Interessen dieser Kantone angemessen berücksichtigen. Nur so wird die Schweiz als Ganzes von der neuen Unternehmensbesteuerung profitieren.

Eine schwierige Aufgabe, aber auch eine grosse Chance für Genf und für die gesamte Schweiz

Im Januar 2011 veröffentlichte die Kantonsregierung ihre Strategie, wie sie dem absehbaren Ende der steuerlichen Sonderstatus für bestimmte Unternehmen begegnen will. Die Strategie verfolgt zwei Hauptziele: Erhalt der Arbeitsplätze und Minimierung der Steuerausfälle. Sie umfasst erstens eine substanzielle Reduktion der ordentlichen Steuersätze für juristische Personen und die Festsetzung eines einheitlichen Steuersatzes von rund 13%. Zweitens geht es darum, vom Bund angemessene Kompensationszahlungen zu erhalten. Diese rechtfertigen sich mit der Bundessteuer auf Gewinne von juristischen Personen, ist doch der Bund im aktuellen System der Hauptprofiteur von Statusgesellschaften.

Enorme ökonomische, soziale und fiskale Risiken

Im Oktober 2012 präsentierte der Kanton Genf die Resultate einer Studie des Créa-Instituts.
Institut de macroéconomie appliquée (2012): Sociétés auxiliaires et liées: impacts direct, indirect et induit sur l’économie genevoise, 11. Oktober 2012. Die Studie basiert auf den Steuerdaten von 2008.
Die Studie untersuchte zum ersten Mal für die Schweiz die Wirkung der 945 Unternehmen mit dem Status einer Hilfsgesellschaft und der 136 direkt mit diesen verbundenen Unternehmen (siehe Kasten   1). Diese Unternehmen machen 35% des Steueraufkommens von juristischen Personen aus. Deren Mitarbeitende entrichten 13% der kantonalen Steuereinnahmen der natürlichen Personen des Kantons. Hinzu kommen die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Effekte: Die untersuchten Unternehmen schaffen direkt 21 000 Arbeitsplätze in Genf; 30 000 zusätzliche Stellen, die indirekt von diesen Firmen abhängen, entstehen im lokalen Gewerbe. Zusammen ergibt das über 50 000 Arbeitsplätze, hauptsächlich in den Bereichen Headquarters multinationaler Unternehmen, Rohstoffhandel (Trading) und Industrie (v. a. Chemie).

Hätte der Kanton Genf nichts unternommen, würde mit der Aufhebung der Steuerstatus die Belastung der betroffenen Unternehmen von 11% auf etwa 24% emporschnellen. Diese würden nicht zögern, ihren Standort in eines der zahlreichen Länder zu verlagern, welche mit attraktiven Steuersätzen aktiv versuchen, Investitionen und Unternehmen anzuziehen. Die Abwanderung einiger grosser Akteure würde genügen, um unserem Kanton einen zerstörerischen wirtschaftlichen und sozialen Schlag zu verpassen.
Die 84 Genfer Unternehmen mit den grössten Gewinnen generieren zusammen 78% des gesamten Steueraufkommens der direkten Bundessteuer. Darunter sind 62 Unternehmen mit steuerlichem Sonderstatus (Zahlen für 2010).


Die Strategie ist aktueller denn je

Rückendeckung erhielt die Strategie der Genfer Regierung durch den Kanton Waadt im April 2014. Der Fahrplan des waadtländischen Staatsrates geht in die gleiche Richtung und sieht eine schrittweise Senkung der effektiven Gewinnsteuer bis auf 13,79% vor. Für die beiden Genferseekantone – wie auch für andere Schweizer Kantone – stellt die Steuersenkung eine unverzichtbare Reaktion auf das Verschwinden der Steuerstatus dar. Die weiteren fiskalen Massnahmen   – wie die Lizenzbox – weisen aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur für beide Kantone nur einen begrenzten Nutzen auf. Die jährlichen Kosten der Steuersenkungen werden im Kanton Genf auf 500 Mio.   Franken und im Kanton Waadt auf 450 Mio.   Franken geschätzt.

Die beiden Kantone, welche die Metropolitanregion Genfersee bilden, befinden sich in einer vergleichbaren Lage. Sie arbeiten auf Regierungsebene eng zusammen, um die gemeinsamen Positionen im Rahmen der eidgenössischen Debatte zu verteidigen. Sie fordern eine angemessene Entschädigung für die durch die Reform erlittenen Verluste. Denn nur wenn die Reform ausgewogen und fair ist, stellt sie einen Gewinn für die ganze Schweiz dar.

Schliesslich profitiert der Bund massiv von den Steuererträgen der Statusgesellschaften: Beinahe die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes geht auf ihr Konto. Die Empfängerkantone des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) haben denn auch alles Interesse daran, dass Geberkantone wie Genf finanziell nicht geschwächt werden. Dies würde das gesamte System der nationalen Solidarität ins Wanken bringen und sich letztlich negativ auf sie auswirken.

Wir halten es deshalb für legitim, dass sich der Bund wesentlich an den Kosten beteiligt, welche den betroffenen Kantonen auferlegt werden. Der NFA ist ebenfalls anzupassen, um dem Wegfallen der Steuerstatus aus der Berechnung des Ressourcenpotenzials der Kantone Rechnung zu tragen.


Erste Befunde zur bundesrätlichen Vorlage

Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels hat der Bundesrat seinen Erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage über die Unternehmenssteuerreform III veröffentlicht. Unser Kanton prüft dieses sehr verdichtete Dokument eingehend und wird seine Erkenntnisse in die laufende Vernehmlassung einfliessen lassen.

Einige generelle Schlüsse lassen sich aber bereits jetzt ziehen. Zunächst stehen wir voll und ganz hinter den groben Zügen der Revision: Abschaffung der kantonalen Steuerstatus; Einführung technischer Auffangmassnahmen, die internationalen Standards entsprechen; vertikale Kompensationen des Bundes zugunsten der Kantone, um ihnen eine ausreichende finanziellen Marge zu gewähren, sowie Anpassung des Ressourcenpotenzials im NFA. Die Vernehmlassungsvorlage zeugt vom ehrlichen Willen des Bundesrates, eine nationale Debatte zu lancieren, die für alle Aspekte der Reform offen ist. Auch allfällige Weiterentwicklungen der internationalen Normen im Rahmen der OECD können einfliessen.


Die Prioritäten des Kantons Genf im Rahmen dieser Debatte liegen auf folgenden Schwerpunkten:

· Begrenzung der fiskalischen Massnahmen auf solche, die – wie die Lizenzbox – eine direkte Kompensation der abgeschafften Steuerstatus darstellen, um die Reform von unnötigem Ballast zu befreien;
· Erhöhung des Gesamtumfangs der Kompensationszahlungen durch den Bund;
· Revision des Verteilschlüssels dieser Kompensationen: Sie sollen nicht nach dem Giesskannenprinzip erfolgen, sondern gezielt jenen Kantonen zukommen, die wirklich von der Reform betroffen sind;
· geeignete Anpassung des NFA: Es geht darum, die Aufhebung der Steuerstatus zu kompensieren, ohne dabei die Beiträge jener Kantone unnötig aufzublähen, die nur marginal von der Lizenzbox profitieren;
· Vermeiden einer Abwälzung der Kosten auf natürliche Personen.


Eine einmalige Chance für unser Land

Die laufende Reform ist einer der entscheidendsten Prozesse, die unser Land in der jüngeren Vergangenheit durchlaufen hat. Ihre Bedeutung widerspiegelt sich in der Komplexität der Vorlage, und es kündigt sich eine kontroverse und angeregte Debatte an. Ziel ist es, am Schluss zu einem ausgewogenen und verlässlichen Dispositiv zu gelangen, das den legitimen Interessen der am meisten betroffenen Kantone gerecht wird. Dies ist nicht zuletzt auch im nationalen Interesse. Wenn dies gelingt, so können wir damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft nachhaltig stärken und die Wohlfahrt unserer Bevölkerung verbessern. Wir sind zuversichtlich, dass die Schweiz fähig ist, diese Chance zu packen und damit die Basis unserer gemeinsamen Zukunft zu festigen.


Wirtschaftliches Gewicht der Unternehmen mit Steuerstatus (Basis: 2008)

Steuern von juristischen Personen: 576 Mio. Franken
Steuern von natürlichen Personen: 435 Mio. Franken
Total Kantons- und Gemeindesteuern: 1011 Mio. Franken
Direkte Bundessteuer:640 Mio. Franken (ohne Kantonsanteil)


Serge Dal Busco Staatsrat des Kantons Genf, Vorsteher des Département des finances


Zitiervorschlag: Serge Dal Busco (2014). Eine schwierige Aufgabe, aber auch eine grosse Chance für Genf und für die gesamte Schweiz. Die Volkswirtschaft, 12. November.