Bürokratie: Die EU räumt auf
Mit ihren sogenannten Omnibus-Paketen will die EU Bürokratie abbauen – auch in der Automobilindustrie. (Bild: Keystone)
Der Handlungsbedarf ist gross. In den vergangenen Jahren hat die EU zahlreiche neue Vorschriften eingeführt. Heute führen überbordende und teils doppelte Regulierungen zu höheren Kosten, sie bremsen Investitionen und binden Ressourcen, die Unternehmen stattdessen für Innovationen einsetzen könnten. Besonders betroffen sind KMU, die oft nur begrenzte personelle und finanzielle Mittel haben. Dies belastet die Produktivität und das Wachstum in Europa.
Pragmatischer Bürokratieabbau
Hinter dem Bürokratieabbau steckt weniger Ideologie als vielmehr Pragmatismus: Ein aktueller OECD-Bericht zeigt das Problem deutlich: In der EU arbeiteten im Jahr 2023 3,9 Prozent der Beschäftigten im Bereich Compliance, aber nur 1,6 Prozent in Forschung und Entwicklung. Kurz gesagt: Europa braucht mehr Menschen in Laboren und weniger Menschen, die Formulare ausfüllen. Weniger Bürokratie kann helfen, dieses Verhältnis zugunsten von Innovation zu verschieben und damit die Grundlage für Wohlstand zu stärken.
Eine zentrale Rolle beim Bürokratieabbau spielen die sogenannten Omnibus-Pakete. Dabei handelt es sich um umfassende Gesetzespakete, mit denen mehrere EU-Rechtsakte gleichzeitig angepasst werden. Zehn Gesetzespakete mit angepassten Rechtsakten liegen bereits vor. Die Themen reichen von Lebensmittelsicherheit bis hin zu Automobilindustrie, Digitalisierung oder Chemikalien. Insgesamt sollen so bis 2029 die wiederkehrenden Administrativkosten der Unternehmen um 37,5 Milliarden gesenkt werden. Bislang betragen die Einsparungen durch die Omnibus-Pakete für EU-Unternehmen jährlich 11,9 Milliarden Euro (siehe Abbildung). Gemeinsam mit weiteren Initiativen betragen die Einsparungen jährlich 15 Milliarden Euro.
Insgesamt sollen die Unternehmen mit den administrativen Entlastungen jährlich 15 Mrd. Euro einsparen
INTERAKTIVE GRAFIK
Das erste grosse Omnibus-Paket trat im Februar 2026 in Kraft. Es vereinfacht die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Konkret betroffen sind die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) sowie der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), die seit 2023 und 2024 in Kraft sind. Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu reduzieren und kleinere Firmen vor indirekten Zusatzbelastungen zu schützen. Tausende Unternehmen sollen dadurch von komplexen Berichterstattungspflichten entlastet werden.
Gleichzeitig sollen die Sorgfaltspflichten auf jene Unternehmensgrössen konzentriert werden, in denen sie tatsächlich Wirkung entfalten. Mit den CSRD-Vereinfachungen fallen 85 Prozent der heute berichtspflichtigen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Zudem wurde durch den sogenannten Value-Chain-Cap der Umfang der zu berichtenden Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette standardisiert. Das Paket zeigt, dass sich politische Ziele und weniger Bürokratie verbinden lassen. Weitere Entlastungsvorlagen sollen noch dieses Jahr in Kraft treten.
Administrative Belastung um 25 bis 35 Prozent senken
Für die Europäische Kommission ist dies jedoch erst der Anfang. Sie will die administrativen Belastungen insgesamt um mindestens 25 Prozent senken, bei KMU sogar um mindestens 35 Prozent. Bis Ende 2029 soll der gesamte Bestand an EU-Gesetzgebung überprüft werden, um veraltete, überlappende oder unnötige Vorschriften abzubauen. Dabei sollen sämtliche Branchen untersucht werden.
Die Vereinfachung soll zudem langfristig wirken. Die Kommission hat deshalb angekündigt, die Entwicklung, die Umsetzung und die Durchsetzung von EU-Regeln grundlegend zu modernisieren. Ziel ist es, dass neue Vorschriften künftig wirksamer und effizienter ausgestaltet werden. In der «Better Regulation»-Kommunikation von April 2026 wurden dafür mehrere Massnahmen angekündigt, darunter der «Regulatory Deep Cleaning Action Plan». Dieser soll veraltete, sich überschneidende oder überflüssige Regeln sowie übermässig komplexe Vorschriften beseitigen. Gleichzeitig soll der Grundsatz «Simplicity by Design» für regulatorische Disziplin und Klarheit sorgen.
Entscheidend wird jedoch sein, ob die Massnahmen im Alltag der Unternehmen tatsächlich spürbar sind. Deshalb führt die Kommission sogenannte Implementation-Dialogues und Reality-Checks mit Unternehmen und Branchenvertretern durch. Diese sollen regelmässig ermitteln, welche Regeln funktionieren und wo Anpassungen nötig sind. Allein im Jahr 2025 fanden laut EU-Kommission mehr als 50 solcher Dialoge mit über 1000 Beteiligten aus unterschiedlichen Branchen statt.
Kleine Entlastung, grosse Wirkung
Dieser Austausch soll in Zukunft weitergeführt werden, unter anderem über die neu geschaffene «Simplification Platform». Dort kommen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und verschiedener Ausschüsse sowie weitere Stakeholder zusammen, die ein gemeinsames Interesse innerhalb eines Politikbereichs vertreten. Mit diesem inklusiven Ansatz will die EU-Kommission festlegen, welche regulierten Bereiche prioritär vereinfacht werden sollen. Die Hoffnung dahinter: Schon kleine administrative Entlastungen können grosse Wirkung entfalten, wenn sie Hunderttausende Unternehmen betreffen. Zeit- und Kosteneinsparungen könnten sich rasch summieren und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken.
Die Koexistenz von europäischen und nationalen Regeln bleibt aus Sicht der EU-Kommission auch weiterhin zentral für eine wettbewerbsfähige, innovative und nachhaltige soziale Marktwirtschaft. Angesichts tiefgreifender globaler Veränderungen muss Europa seine Stärken allerdings gezielt nutzen und seine Wettbewerbsfähigkeit sichern. Die Vereinfachungsagenda mit den Omnibus-Paketen soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Letztlich geht es darum, dass Regeln den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen dienen und Wachstum fördern, statt es zu behindern. Nur so kann Europa sein wirtschaftliches Potenzial besser ausschöpfen und langfristigen Wohlstand sichern.
Zitiervorschlag: Hager, Michael (2026). Bürokratie: Die EU räumt auf. Die Volkswirtschaft, 08. Juni.