Suche

Abo

Kurzarbeit stabilisiert Erwerbseinkommen während der Coronapandemie

Der Einsatz von Kurzarbeit während der Pandemie verhinderte Arbeitslosigkeit und langfristige Stellenverluste. Beschäftigte in Betrieben mit bewilligter Kurzarbeit hatten geringere Einkommensausfälle.
Schriftgrösse
100%

Während der Coronapandemie sicherte Kurzarbeit Arbeitsplätze. Der Bund gab insgesamt 16 Milliarden Franken für dieses Instrument aus. (Bild: Keystone)

Während der Coronapandemie setzte der Bund die Kurzarbeitsentschädigung in grossem Umfang ein, um Umsatzeinbrüche abzufedern und damit Arbeitsplätze zu sichern und Einkommensverluste der Beschäftigten zu begrenzen. Die betroffenen Mitarbeitenden arbeiteten zwar reduziert, behielten aber ihre Stelle. Für die geleisteten Stunden zahlten die Betriebe den Lohn; für die Ausfallstunden übernahm die Arbeitslosenversicherung 80 Prozent des Verdienstausfalls. In den ersten Pandemiemonaten 2020 wurde zeitweise für bis zu 1,3 Millionen Arbeitnehmende bzw. ein Viertel aller Beschäftigten in der Schweiz Kurzarbeit abgerechnet. Während der Coronakrise flossen über 16 Milliarden Franken in dieses Instrument.

Das wirft die Frage auf, wie effektiv die Kurzarbeit in der Pandemie Entlassungen verhinderte und in welchem Verhältnis Nutzen und Kosten stehen. Denn Kurzarbeit ist kein Allheilmittel. So besteht etwa die Gefahr von Mitnahmeeffekten: Staatliche Gelder könnten in Stellen fliessen, die auch ohne Unterstützung erhalten geblieben wären. Zudem könnte die Massnahme den Strukturwandel bremsen, weil sie unproduktive Stellen oder Unternehmen zu lange am Leben erhält.

Vor diesem Hintergrund geht eine neue Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) der Frage nach, wie wirksam die Kurzarbeit in der Coronapandemie war.[1] Die Studie stützt sich auf umfangreiche, verknüpfte Daten zu Kurzarbeitsanträgen, Arbeitslosigkeit und AHV-pflichtigen Einkommen. Aus methodischen Gründen fokussiert die Studie auf die zweite Pandemiewelle ab Herbst 2020. Während dieser Zeit wurden rund 6 Milliarden Franken für Kurzarbeit ausgegeben.

Entlassungen langfristig verhindert

Die Resultate auf Betriebsebene zeigen: Die Kurzarbeit verhinderte Entlassungen – und zwar nicht nur, währenddem das Kurzarbeitsgeld floss, sondern auch darüber hinaus. Insgesamt schätzt die Studie für die zweite Welle der Coronapandemie, dass etwa vier Kurzarbeitende eine Stelle sicherten. Die Kosten pro gesicherte Stelle belaufen sich auf geschätzte 33’500 Franken. Da Kurzarbeit gleichzeitig Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Kosten der Arbeitslosenversicherung verhindert, reduzieren sich die Ausgaben pro gesicherte Stelle für den Staat auf 26’400 Franken. Ein Franken Kurzarbeitsgeld sparte somit rund 20 Rappen Arbeitslosengeld ein.

Diese Resultate sind weitgehend im Einklang mit anderen Studien zur Wirksamkeit von Kurzarbeit in der Schweiz.[2] Während und nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 war die Massnahme fiskalisch noch effektiver: Ein Franken Kurzarbeitsgeld sparte damals fast einen Franken an Ausgaben für Arbeitslosengelder ein. Die geringere Effektivität der Kurzarbeit während der Coronapandemie könnte daran liegen, dass sich der Arbeitsmarkt nach dem zweiten Einbruch in der Pandemie schnell erholte, wodurch Entlassene ebenso schnell eine neue Stelle fanden und entsprechend weniger Arbeitslosengelder bezahlt werden mussten.

Individuelle Erwerbseinkommen stabilisiert

Die Studie gehört zu den ersten, die untersuchen, wie sich Kurzarbeit auf das individuelle Erwerbseinkommen und den Erwerbsverlauf auswirkt. Dafür vergleicht sie Arbeitnehmende in Betrieben mit bewilligten Kurzarbeitsanträgen mit jenen in ähnlichen Betrieben, deren Gesuche abgelehnt wurden. Dieser Vergleich ist möglich, weil kantonale Amtsstellen in der zweiten Welle der Pandemie ähnliche Anträge teils unterschiedlich beurteilen.

Zum Antragszeitpunkt verdienen Beschäftigte in Betrieben mit bewilligtem Antrag durchschnittlich rund 6100 Franken pro Monat (siehe Abbildung 1). In Betrieben mit abgelehntem Antrag verdienen Beschäftigte rund 300 Franken weniger – ein Unterschied, der in den drei Jahren vor dem Antrag ziemlich konstant ist. Nach der Bewilligung sinkt das Arbeitseinkommen in Betrieben mit positivem Kurzarbeitsbescheid zunächst leicht um rund 100 Franken. Es erholt sich jedoch im zweiten Jahr nach dem Antrag wieder. In Betrieben mit abgelehnten Anträgen fällt das Einkommen stärker, von rund 5750 auf 5400 Franken, und liegt auch nach zwei Jahren noch leicht unter dem Ausgangsniveau. Der Einkommenseinbruch ist bei einem angenommenen Kurzarbeitsantrag also kleiner und weniger lang andauernd.

Abb. 1: Arbeitnehmende in Betrieben mit bewilligtem Kurzarbeitsantrag haben danach stabilere Einkommen als jene mit abgelehntem Antrag (2011–2023)

INTERAKTIVE GRAFIK
Quelle: Dibiasi et al. (2026) | Grafik: Die Volkswirtschaft

Geringeres Risiko, arbeitslos zu werden

Die vertiefte Auswertung bestätigt das obige Bild. Mehr noch: Die Bewilligung der Kurzarbeit stabilisierte nicht nur die Einkommen, sondern senkte auch das Risiko, arbeitslos zu werden (siehe Abbildung 2). Über zwei Jahre ab der zweiten Coronawelle im Herbst 2020 summierte sich der Einkommensvorteil auf rund einen halben Monatslohn. Danach gleichen sich die Unterschiede zwischen Beschäftigten in Betrieben mit bewilligtem Antrag und in Betrieben mit abgelehntem Antrag wieder weitgehend an.

Abb. 2: Kurzarbeit erhöht das Arbeitseinkommen pro Quartal um bis zu 10 Prozent eines Monatseinkommens (2020–2023)

INTERAKTIVE GRAFIK
Lesehilfe: Ein geschätzter Effekt von 10 Prozent bedeutet, dass im jeweiligen Quartal ein Einkommen in Höhe von 10 Prozent eines Monatslohns durch Kurzarbeit gesichert wurde.
Quelle: Dibiasi et al. (2026) | Grafik: Die Volkswirtschaft

Die Auswertung erlaubt auch eine erweiterte Betrachtung der Kosten und Nutzen der Massnahme, die neben den Kosten für die ALV auch den Nutzen für Mitarbeitende in Kurzarbeit berücksichtigt. Der Nutzen der Kurzarbeit zeigt sich in erster Linie darin, dass Kurzarbeit das Einkommen der Begünstigten stabilisiert, indem sie Arbeitslosigkeit und längere Phasen ohne Erwerbstätigkeit verhindert. Die fiskalischen Nettokosten – also die längerfristigen Kosten für die öffentliche Hand – entsprechen dabei den Kurzarbeitsausgaben abzüglich der eingesparten Arbeitslosengelder.

Die Rechnung impliziert ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,71 – der monetäre Nutzen für die Empfänger der Kurzarbeitsentschädigung deckt also rund 71 Prozent der fiskalischen Nettokosten. Für Kurzarbeitsfälle vor der Coronapandemie schätzt die Studie hingegen ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von rund 1,4.

Die Resultate zeigen: Die Kurzarbeitsentschädigung stabilisierte auch in der Pandemie die Einkommen der Begünstigten effektiv; ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis fiel aber ungünstiger aus als bei Kurzarbeitsfällen vor der Pandemie – wohl unter anderem wegen des aussergewöhnlich raschen Aufschwungs danach. Ebenso könnte der Wert von unter 1 ein Hinweis darauf sein, dass mit der Kurzarbeitsentschädigung teilweise auch Stellen unterstützt wurden, die im Nachhinein betrachtet nicht verloren gegangen wären.

  1. Siehe Dibiasi et al. (2026). []
  2. Siehe Kopp und Siegenthaler (2017, 2021). []

Literaturverzeichnis

Bibliographie

Zitiervorschlag: Gurtner, Remo; Koller, Julian; Künzli, Geraldine; Siegenthaler, Michael (2026). Kurzarbeit stabilisiert Erwerbseinkommen während der Coronapandemie. Die Volkswirtschaft, 23. Juni.