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Eduard Held, Geschäftsführer des Schweizer Elementarschadenpools und Fachverantwortlicher Rückversicherung, Schweizerischer Versicherungsverband (SVV), Zürich

Die Elementarschadenversicherung existiert schon seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Sie sichert Schäden durch Naturereignisse möglichst flächendeckend und zu bezahlbaren Prämien ab. Versichert sind neun klar definierte Naturgefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Für diese Gefahren gelten schweizweit dieselben Deckungen und Bedingungen. Nicht flächendeckend versichert sind hingegen Erdbeben, auch wenn diese trotz unterschiedlichem Risikoprofil als zehnte Gefahr in die bestehende Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden könnten. Für die Erdbebenversicherung steht allerdings eine breite Palette freiwilliger Versicherungslösungen zur Verfügung.

Ziel der Elementarschadenversicherung ist es, die finanziellen Folgen von Naturkatastrophen nicht primär dem Staat zu überlassen, sondern sie über ein solidarisch organisiertes Versicherungssystem, den Elementarschadenpool, zu tragen. Dank der privatwirtschaftlichen Versicherungslösung können die finanziellen Auswirkungen grosser Naturereignisse weitgehend von den hierzulande tätigen Versicherungsgesellschaften übernommen werden. Nur so kann eine flächendeckende Versicherungsdurchdringung bei Naturgefahren erreicht werden. Voraussetzung dafür ist einerseits die Solidarität der Versicherten untereinander, andererseits die Solidarität zwischen den Versicherern.

Die Solidarität unter den Versicherten zeigt sich darin, dass die Prämien der Elementarschadenversicherung schweizweit einheitlich sind – unabhängig von der regional unterschiedlichen Gefährdungslage. So ist die Prämie für eine Eigentumswohnung in Genf mit einer Versicherungssumme von 500’000 Franken gleich hoch wie jene eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Urserntal im Kanton Uri mit gleicher Versicherungssumme, obwohl das Naturgefahrenrisiko im Kanton Uri deutlich höher ist als dasjenige in Genf. Dadurch bleibt die Jahresprämie – in diesem Beispiel 160 Franken – für alle tragbar.

Die Solidarität unter den Versicherten zeigt sich darin, dass die Prämien der Elementarschadenversicherung schweizweit einheitlich sind.

Die Solidarität zwischen den Versicherungsgesellschaften erfolgt über einen Schadenausgleich im erwähnten Elementarschadenpool. Gesellschaften mit überdurchschnittlich hohen Schäden werden von weniger stark betroffenen Gesellschaften entschädigt. Der Pool selbst trägt kein eigenes Risiko, sondern dient ausschliesslich dem Ausgleich zwischen den Gesellschaften. Zusätzlich kauft der Pool Rückversicherungsschutz auf dem globalen Rückversicherungsmarkt ein. Derzeit besteht dieser aus einer sogenannten Stop-Loss-Deckung mit einer Limite von 1,25 Milliarden Franken und einem Selbstbehalt von 550 Millionen Franken. Damit profitieren Bevölkerung und Wirtschaft von den Effizienzvorteilen der globalen Risikostreuung.

Diese doppelte Solidarität entstand nicht primär aus ethischen Überlegungen, sondern aus versicherungstechnischer Notwendigkeit. Gleichzeitig fügt sie sich nahtlos in die politische und gesellschaftliche Kultur der Schweiz ein, die von Föderalismus, sprachlicher und regionaler Vielfalt, Minderheitenschutz sowie einem ausgeprägten Verständnis von Eigenverantwortung geprägt ist.

Die Elementarschadenversicherung deckt Risiken von Privatpersonen und Unternehmen in der ganzen Schweiz. Bei den Gebäuden besteht dabei ein föderal geprägtes System: In den sogenannten Gustavo-Kantonen – Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden – wird die Gebäudeversicherung von privaten Versicherern angeboten. In den übrigen Kantonen sind dafür die kantonalen Gebäudeversicherungen zuständig. Die Versicherung beweglicher Sachen wie Hausrat, Betriebseinrichtungen oder Waren wird jedoch nahezu schweizweit von privaten Versicherern angeboten.

Alles, was gegen Feuer versichert ist, ist automatisch auch gegen Elementarschäden gedeckt.

Sowohl die Prämien als auch die Versicherungsleistungen sind einheitlich geregelt. Der Deckungsumfang der Elementarschadenversicherung ist gesetzlich festgelegt, insbesondere im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG Art. 33) sowie in der Aufsichtsverordnung (AVO Art. 171–181). Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) überwacht die Tarife und achtet darauf, dass diese kostengerecht ausgestaltet sind. Der Staat beteiligt sich weder am Risiko, noch stellt er Garantien bereit. Seine Aufgabe beschränkt sich darauf, den gesetzlichen Rahmen für die Elementarschadenversicherung festzulegen. Alles, was gegen Feuer versichert ist, ist automatisch auch gegen Elementarschäden gedeckt. Durch diese obligatorische Kopplung der Elementarschaden- an die Feuerversicherung wird eine flächendeckende Abdeckung erreicht: In Deutschland beispielsweise muss die Elementarschadendeckung meist freiwillig als Zusatzbaustein abgeschlossen werden, weshalb insbesondere bei Hochwassern eine erhebliche Versicherungslücke besteht.

Gleichzeitig bleibt der Wettbewerb erhalten. Da die Feuerversicherung nicht reguliert ist und die Elementarschadenversicherung obligatorisch mit ihr gekoppelt wird, können die Versicherten ihre Anbieter frei wählen. Sie profitieren von unterschiedlichen Prämienraten, Dienstleistungen und Zusatzdeckungen im Rahmen der kombinierten Feuer- und Elementarschadenversicherung.

Das Schweizer Versicherungssystem gegen Naturgefahren vereint damit, was oft als Gegensatz erscheint: Solidarität und Wettbewerb. Gerade diese Kombination ist der Schlüssel zu seiner flächendeckenden Versicherungsdurchdringung, seiner finanziellen Effizienz und seiner internationalen Vorbildfunktion. Das macht das Schweizer Versicherungssystem für Naturkatastrophen weltweit einzigartig.

Zitiervorschlag: Held, Eduard (2026). Die Elementarschadenversicherung vereint Solidarität und Wettbewerb. Die Volkswirtschaft, 14. Juli.