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Fehlendes Streben nach Exzellenz und unklare Führungsstrukturen

Fehlendes Streben nach Exzellenz und unklare Führungsstrukturen

Mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll die Qualität der schweizerischen Hochschulen gefördert werden. Doch welche Enttäuschung macht sich breit, wenn man den Gesetzesentwurf durchliest! Es scheint, das Gesetz habe lediglich die Aufgabe, die Bundesbeiträge für die Kantone zu sichern und dafür zu sorgen, dass die Hochschulen noch stärker von der Politik kontrolliert werden. Ein Streben nach Exzellenz sucht man in diesem Gesetz vergeblich. In der jetzigen vom Bundesrat an die eidgenössischen Räte überwiesenen Form kann das HFKG nicht unterstützt werden. Es gilt, zentrale Punkte nachzubessern.

Die mehr als 80 Paragraphen des Gesetzesentwurfs sind gezeichnet vom Verteilkampf und stehen symbolisch für das politisch Machbare. Rasch wird klar, dass nur der Status quo und die Orientierung am Mittelmass in der Schweiz überhaupt realisierbar sind.

Hochschulen verlieren an Autonomie


Mit dem HFKG verlieren die Hochschulen einen Teil ihrer Autonomie zugunsten einer verbesserten Koordination und strategischen Planung zwischen Bund und Kantonen. Dadurch wird der so wichtige, qualitätssteigernde Wettbewerb zwischen den Hochschulen verhindert. Ohne den Vorweis einer hohen Qualität wird es den Hochschulen allerdings nicht gelingen, die besten Lehrenden, Forschenden und Studierenden in ihrem Bereich für sich zu gewinnen. Die Folge davon sind Mittelmass statt Exzellenz. Die Entscheidungsgremien sind von Kantonalvertretern dominiert. Da alle Kantone berücksichtigt werden wollen oder müssen, sind diese entsprechend gross und schwerfällig. Es ist nicht schlüssig, warum die Schweizerische Hochschulkonferenz besser sein soll als der Status quo. Nur wenn in den Entscheidungsgremien die unabhängigen Experten und die Vertreter der Wirtschaft gestärkt werden, kann das neue Gremium besser funktionieren als die bestehenden. Damit könnte auch auf das Vetorecht des Bundesrates verzichtet werden. Ein solches hat sich als Führungsinstrument in der Schweiz bisher nicht bewährt. Denn eine Führung kann nur entstehen, wenn der Bundesrat bereit ist, dieses Instrument auch zu gebrauchen. Dass ein Bundesrat sein Veto gegen die Kantone einsetzt, ist in der Tat unvorstellbar.

Fehlende Anreize für Qualitätssteigerungen


Mit dem HFKG sollen die komplexen Finanzströme entflochten und mehr Transparenz geschaffen werden. Allerdings bietet das geplante Modell der Referenzkosten keinen Anreiz zur Qualitätssteigerung, denn es orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten pro Studierenden. Damit werden vor allem Anreize geschaffen, möglichst viele Studenten zuzulassen, um so zusätzliche Einnahmen zu generieren. Ebenfalls nicht zu einer Steigerung des Niveaus beitragen kann die Absicht, die Grundbeiträge an die Anzahl Studienabschlüsse zu knüpfen. Eine Steigerung der Abschlüsse kann relativ einfach durch eine Niveausenkung bei den Anforderungen erreicht werden. Hier muss Gegensteuer gegeben werden. Denkbar wäre beispielsweise eine Kürzung der Bundesbeiträge bei gleichzeitiger Erhöhung der Overheadfinanzierung zur Aufstockung der Mittel des Schweizerischen Nationalfonds. Damit stünden erfolgreich forschenden Hochschulen klar mehr Mittel zur Verfügung als den durchschnittlichen. Das neue HFKG sieht für die Berechnung der Grundbeiträge an die kantonalen Hochschulen einen Automatismus vor und definiert die Bundesbeiträge an die Kantone als gebundene Mittel. Diese Regelung gilt allerdings nicht für den ETH-Bereich, was dazu führen wird, dass im Falle einer Sparübung die Beiträge in diesem Bereich als erstes einer Kürzung zum Opfer fallen. Der ETH-Bereich darf im Vergleich zu den kantonalen Hochschulen jedoch nicht ungleich behandelt werden, und das Parlament sollte sich seinen Spielraum im BFI-Bereich nicht auch noch selbst einengen. Nicht die Ausgaben für die Forschung sind zu binden, sondern jene für die Lehre.

Eine Korrektur durch das Parlament ist unabdingbar


Es ist davon auszugehen, dass sich das Parlament für ein schlankes, unbürokratisches und effizientes HFKG stark machen wird, das dem schweizerischen Hochschulbereich Möglichkeiten zu Exzellenz und Klasse eröffnet. Sollte dies nicht gelingen, ist das Gesetz abzulehnen, und es müssen andere Wege beschritten werden. So wäre es z.B. vorstellbar, dass der Bund sich vollständig aus der Hochschulfinanzierung der Kantone zurückzieht und im Gegenzug die volle Verantwortung – auch finanziell – für die ETH und die Fachhochschulen übernimmt. Dies würde zu klaren Kompetenzen und Entscheiden führen, was mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wohl kaum der Fall sein wird.

Zitiervorschlag: Ruedi Noser (2009). Fehlendes Streben nach Exzellenz und unklare Führungsstrukturen. Die Volkswirtschaft, 01. September.