Suche

Abo

Freiwillige CSR-Standards bringen uns weiter als neue Rechtskonflikte

Die Wirtschaft nimmt die Fragen der unternehmerischen Verantwortung gerade im internationalen Umfeld sehr ernst. Die Herausforderungen für die Reputation unseres Wirtschaftsstandortes durch Handlungen einzelner ­Unternehmen sind ihr wohl bewusst. Entsprechend engagiert sich Economiesuisse seit Jahrzehnten in Abstimmung mit den zuständigen Schweizer Behörden wie auch internationalen Gremien aktiv und konstruktiv für die ­Fragen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR). Die Erfahrungen zeigen klar: ­Freiwillige Standards sind zielführend. Neue verbindliche Rechtsvorschriften führen hingegen nur zu extraterritorialen Rechtskonflikten.

Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» will unsere Konzerne an die kurze Leine nehmen und in der Schweiz verbindliche Klagerechte für Verstösse gegen Menschenrechte und Umweltstandards irgendwo auf der Welt einführen. Doch gerade in diesen Belangen geniessen die Schweizer Unternehmen im Ausland einen sehr guten Ruf. Schweizer Konzerne agieren denn auch keineswegs in einem rechtsfreien Raum. Sie unterstehen sowohl dem Schweizer Recht wie auch den nationalen Rechtsbestimmungen in den Ländern ihrer Tätigkeiten. Die Arbeitsplätze bei Schweizer Unternehmen im Ausland sichern Millionen von Familien und Personen ein Auskommen und tragen letztlich zu einer wesentlichen Verbesserung der Lebensbedingungen bei. Meist bieten sie bessere Konditionen als Unternehmen aus anderen Ländern. Bei den von der Kampagne angeführten Beispielen geht es denn auch um Behauptungen und nicht um festgestellte Tatsachen. Einigen davon stehen sogar rechtsgültige Gerichtsurteile entgegen.Economiesuisse beteiligt sich aktiv an den internationalen Diskussionen zu diesen Fragen, vor allem im Rahmen der OECD, der UNO und der Internationalen Handelskammer. Auch bietet der Wirtschaftsdachverband über das Schweizerische Nationalkomitee der Internationalen Handelskammer (ICC Switzerland) das Domizil für das UN Global Compact Network Switzerland.

Fokus auf juristische Verantwortlichkeit führt in die Irre


Problematisch ist eine einseitige Fokussierung auf ein juristisches Vorgehen. Wenn Schweizer Gerichte über Vorgänge in anderen Ländern urteilen, mischen sie sich in deren Angelegenheiten ein. Die Schweiz verbittet sich zu Recht eine solche extraterritoriale Rechtsanwendung und muss dies auch den anderen Ländern zugestehen. Ermittlungen vor Ort wären nur unter Verletzung der Souveränität möglich. Das führt zu erheblichen aussenpolitischen Schwierigkeiten und zu Problemen bei der Beweisaufnahme. Wenn die juristische Verantwortlichkeit und Verpflichtung im Vordergrund steht, stellen sich sofort auch Abgrenzungsfragen. Zwingende rechtliche Instrumente ohne breite internationale Abstützung führen vor allem zu juristischen Streitigkeiten über anzuwendende Rechtsnormen und Zuständigkeitsfragen der Gerichte.

Freiwillige Instrumente sind flexibler und wirken rascher


Mit freiwilligen Instrumenten und internationalem Soft Law können die Differenzen zwischen unterschiedlichen Rechtskulturen und auch Abgrenzungsprobleme überwunden werden. Dazu zählen insbesondere die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese wurden erst kürzlich in einem breit abgestützten Prozess ein weiteres Mal revidiert und dabei substanziell erweitert und verschärft. Schweizer Unternehmen bekennen sich sehr wohl zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und nehmen ihre Verpflichtungen wahr. Dies zeigt sich in einer zunehmend ausgebauten Berichterstattung, die Transparenz schafft, aber auch in einer überproportionalen Unterzeichnung des UN Global Compact als wichtiges freiwilliges Instrument auf Stufe der UNO. Aus der Schweiz haben sich besonders viele Unternehmen zu den entsprechenden zehn Grundprinzipien verpflichtet und berichten jährlich, wie sie diese Prinzipien konkret in ihrem Geschäftsalltag umsetzen. Im Schweizer Netzwerk werden Erfahrungen mit der Umsetzung ausgetauscht. Auch kann hier zu Sachthemen ein Dialog mit Stakeholdern aufgebaut werden.Mit den freiwilligen Instrumenten können letztlich ambitiösere Zielsetzungen verfolgt und die Situation «auf dem Terrain» tatsächlich und wirkungsvoll verbessert werden. Dies braucht allerdings Zeit und ein längerfristiges Engagement. Notwendig ist auch das Vertrauen in die verschiedenen Akteure. Die einseitige Einführung von direkten Klagerechten in der Schweiz unterminiert die Gesprächsbereitschaft von Unternehmen und den Willen, sich für freiwillige Massnahmen über gesetzliche Pflichten hinaus zu engagieren. Für einen konstruktiven Dialog ist eine Vertrauensbasis notwendig. Diese wird unterminiert, wenn Klagen und einseitige Kampagnen im Vordergrund stehen. Damit fügt die Petition dem eingeleiteten konstruktiven Prozess direkten Schaden zu.

Zitiervorschlag: Thomas Pletscher (2012). Freiwillige CSR-Standards bringen uns weiter als neue Rechtskonflikte. Die Volkswirtschaft, 01. Dezember.