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Die erste Etappe der Energiestrategie 2050 liegt vor

Im Rahmen der ersten Etappe der Energiestrategie 2050 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament ein Massnahmenpaket. Diese Massnahmen halten eine hohe Versorgungssicherheit aufrecht und tragen zur Reduktion der CO2-Emissionen bei. In der zweiten Etappe nach 2020 die heutige Förderpolitik durch ein Lenkungssystem ablösen. Das Erreichen der Klimaziele soll damit zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten führen.

Die erste Etappe der Energiestrategie 2050 liegt vor

 

2050

Das Massnahmenpaket des Bundesrates beinhaltet unter anderem die Aufstockung der Mittel für die energetische Sanierung von Gebäuden. Keystone


Das Ziel der Energiestrategie 2050 ist ein etappenweiser Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament in der Botschaft vom 4.09.2013 ein grosses Bündel von Gesetzesrevisionen. Es enthält drei wichtige Elemente:Erstens verankern die neuen Bestimmungen im Kernenergiegesetz den Ausstieg aus der Kernenergie. Demgemäss werden in Zukunft keine neuen Rahmenbewilligungen zum Bau von Kernkraftwerken mehr erteilt.Zweitens legt das Energiegesetz neue strategische Zielsetzungen für den Zubau von erneuerbaren Energien und der Reduktion des Energie- und Stromverbrauchs fest. Diese quantitativen Vorgaben bis zum Jahr 2035 bilden die Grundlage für die Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energie und zur Stärkung der Energieeffizienz.Das dritte und umfangreichste Element der Botschaft beinhaltet ein grosses Massnahmenpaket (siehe Kasten 1)

Der Bundesrat versteht dieses Massnahmenpaket als erste Etappe der Energiestrategie. Wichtige Massnahmen betreffen die Aufstockung und die Reform der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (KEV) sowie die Verstärkung des Gebäudeprogramms.Der Bundesrat sieht in der Energiestrategie 2050 vor, diese Förderpolitik nach 2020 in einer zweiten Etappe durch ein Lenkungssystem abzulösen, um die volkswirtschaftlichen Kosten der Energiestrategie zu reduzieren. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat dazu Anfang September 2013 den interessierten Kreisen einen Grundlagenbericht zur Anhörung vorgelegt.

Wie Versorgungssicherheit und Klimaschutz vereinbaren?


Die Stilllegung der Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer erfordert eine umfangreiche Substitution des Stromangebots. Die Kernkraftwerke produzieren heute rund 40% der in der Schweiz konsumierten Strommenge. Andere Technologien oder vermehrte Importe, die an die Stelle der Kernkraftwerke treten, müssen weiterhin eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten. Notwendig ist dazu auch die Erneuerung und der Ausbau der Stromnetze.Mit Gaskombikraftwerken oder vermehrten Importen könnte die Stromversorgung künftig zu den geringsten energiewirtschaftlichen Kosten sichergestellt werden. Die im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) neu berechneten Energieperspektiven[1] zeigen, dass unter den heutigen politischen Rahmenbedingungen beim Verzicht auf neue Kernkraftwerke ab 2035 rund neun Gaskombikraftwerke in der Schweiz zu erwarten wären.Aufgrund der höheren Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien bleibt es prioritär eine Aufgabe des Staates, den Konflikt mit den klimapolitischen Zielsetzungen zu lösen. Denn die neun Gaskombikraftwerke würden zu einem zusätzlichen CO2-Ausstoss von mehr als 8 Mio. Tonnen pro Jahr führen und damit die energetischen Emissionen der Schweiz im Jahr 2035 um rund 30% erhöhen. Diese zusätzlichen Emissionen wären nicht vereinbar mit den Zielsetzungen, die der Bundesrat im Energiegesetz vorschlägt. Mit den neuen Zielsetzungen soll der Ausstoss energetischer CO2-Emissionen pro Kopf von heute mehr als 5 Tonnen auf 1 bis 1,5 Tonnen pro Jahr bis Mitte des Jahrhunderts reduzieren werden.Mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie wird gemäss den Berechnungen der Energieperspektiven bereits ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von CO2-Emissionen in die Wege geleitet. Die Förderung der erneuerbaren Energien und die Stärkung der Energieeffizienz wird die CO2-Emissionen pro Kopf im Jahr 2035 bereits auf rund 3 Tonnen pro Jahr senken.

Das Ausland bestimmt die volkswirtschaftlichen Auswirkungen mit


Die verbleibende Herausforderung in der zweiten Etappe zur Erfüllungen der klimapolitischen Zielsetzungen von 1 bis 1,5 Tonnen CO2 pro Kopf ist sehr anspruchsvoll und volkwirtschaftlich relevant. Diese Erkenntnis ergibt sich aus den Analysen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen,[2] die ebenfalls im Rahmen Energieperspektiven durchgeführt wurden. Die Massnahmen des ersten Massnahmenpakets haben eine Wirkung, die vergleichbar ist mit einer Abgabe auf allen CO2-Emissionen von 140 Fr. je Tonne CO2 und einer Stromabgabe von 23% des Strompreises im Jahr 2035. Zur Erreichung der Zielsetzungen der Energiestrategie sind jedoch gemäss diesen Berechnungen Massnahmen mit einer Wirkung wie eine CO2-Abgabe von 540 Fr. je Tonne CO2 und wie eine Stromabgabe von 31% im Jahr 2035 notwendig.Solche weit reichenden Massnahmen lassen volkswirtschaftliche Auswirkungen erwarten. Die Modelle zeigen eine Reduktion des Bruttoinlandprodukts (BIP) bis zu 1,8% im Jahr 2035. In absoluten Beträgen ausgedrückt bedeutet dies kumuliert über die Periode 2020 bis 2035 von mehr als 100 Mrd. Franken.Für die Realisierung der Ziele der Energiestrategie zu wirtschaftlich akzeptablen Kosten wird die Entwicklung der Klimapolitik im Ausland eine wichtige Rolle spielen. In den Energieperspektiven wird unterstellt, dass andere Länder die CO2-Emissionen signifikant belasten werden. Wenn sich andere Länder nicht zu einer solchen Politik durchringen können und die CO2-Emissionen weiterhin weitgehend gratis emittiert werden können, ist mit deutlich negativeren volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Energiestrategie zu rechnen. Die Verzerrungen zulasten des Wirtschaftsstandorts Schweiz würden sich verschärfen. Ebenso würde die erwünschte Wirkung auf die Klimastabilisierung unterlaufen, wenn staatliche Massnahmen nicht zur Vermeidung, sondern lediglich zur Verlagerung der Emissionen ins Ausland führen würden.

Von Fördermassnahmen zu Lenkungsinstrumenten


In jedem Fall führt die Energiestrategie zu stärkeren Eingriffen des Staates in die Energiemärkte. Damit wird auch die Frage wichtiger, welche Instrumente der Staat dazu einsetzt. Der Bundesrat hat entschieden, dass er nach 2020 die heute dominierende Förderpolitik durch ein Lenkungssystem ablösen will. Unter anderem geht es dabei um die Frage, ob der Staat das «Gute» – in diesem Fall die erneuerbaren Energien und Energieeffizienz – fördert, oder ob er das «Schlechte» – also die CO2-Emissionen – belastet.Die Förderung des Guten gilt in der Regel als weniger effizient als die Belastung des Schlechten. Beispielsweise fokussiert eine direkte Technologieförderung, wie sie mit der kostendeckenden Einspeisevergütung praktiziert wird, auf die heute bestehenden Technologien und enthält kaum Anreize für die Entwicklung von neuen, innovativen Technologien, die der Förderpolitik noch nicht bekannt sind. Preisliche Anreize von Lenkungsinstrumenten verstärken hingegen die Anreize auch für die Innovation künftiger Technologien, die zu effizienterem Energieverbrauch oder Vermeidung von Emissionen beitragen werden.

  1. Prognos AG, 2012: Die Energieperspektiven für die Schweiz bis 2050. Auftraggeber: Bundesamt für Energie, http://www.bfe.admin.ch. []
  2. Ecoplan, 2012: Energiestrategie 2050 – volkswirtschaftliche Auswirkungen. Auftraggeber: Bundesamt für Energie, http://www.bfe.admin.ch. []

Zitiervorschlag: Thomas Roth (2013). Die erste Etappe der Energiestrategie 2050 liegt vor. Die Volkswirtschaft, 01. Oktober.

Kasten 1:

Übersicht der Massnahmen

  • Gebäude: Das Gebäudeprogramm zur Förderung von energetischen Sanierungen wird verstärkt. Die Gesamtmittel des Bundes und der Kantone für das Gebäudeprogramm betragen ab Inkraftsetzung des neuen Energiegesetzes und des geänderten CO2-Gesetzes jährlich rund 525 Mio. Franken. Die Mittel stammen zu zwei Dritteln aus der CO2-Teilzweckbindung und zu einem Drittel aus den kantonalen Staatshaushalten. Der Abgabesatz der CO2-Abgabe soll auf 84 Franken pro Tonne CO2steigen.
  • Industrie und Dienstleistung: Strom- Grossverbraucher können sich von der CO2-Abgabe und vom Netzzuschlag befreien, wenn sie sich zur Steigerung ihrer Stromeffizienz sowie zur Verminderung ihrer CO2-Emissionen verpflichten.
  • Mobilität: Die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen werden auf durchschnittlich 95 g CO2/km bis Ende 2020 verschärft (heute 130 g CO2/km bis 2015) und neu CO2-Zielwerte für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (175 g CO2/km bis 2017 und 147 g CO2/km bis 2020) eingeführt. Die Schweiz geht hier im Gleichschritt mit der EU.
  • Elektrogeräte: Die Effizienzvorschriften werden auf weitere Gerätekategorien ausgeweitet und entsprechend dem Stand der Technik periodisch verschärft.
  • Stromlieferanten: Stromlieferanten mit einem jährlichen Absatz von 30 GWh oder mehr werden zu Effizienzzielen mittels weissen Zertifikaten verpflichtet.
  • Der Kostendeckel zur Finanzierung der Einspeisevergütung (KEV) wird auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht.
  • Der Umbau des Systems zur Einspeisevergütung zu mehr Direktvermarktung schafft Anreize für eine bedarfsgerechte Produktion.
  • Kleine Photovoltaik-Anlagen (< 10 kW) erhalten neu einmalige Investitionsbeiträge (Einmalbeiträge) anstelle der KEV in Höhe von maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen (analog Parlamentarische Initiative 12.400).
  • Als Bestandteil der Energiestrategie 2050 lässt der Bundesrat eine eigenständige Strategie Stromnetze und darauf aufbauend bis Herbst 2014 eine separate Gesetzesvorlage ausarbeiten.
  • Energieforschung: Das Parlament hat bereits im März 2013 den Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» verabschiedet, der für die Periode 2013–2016 zusätzliche Fördermittel von 202 Mio. Franken für die Energieforschung bereitstellt. Ausserdem hat der Bundesrat das bestehende Energie-Pilot- und Demonstrationsprogramm finanziell aufgestockt und ein über zehn Jahre laufendes Programm für Leuchtturmprojekte geschaffen, das in diesem Jahr gestartet wurde.