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Falls Diesel knapp wird

Der Bund verpflichtet Importeure, jederzeit Vorräte für Mineralölprodukte wie Benzin, Dieselöl, Flugpetrol und Heizöl zu halten. Droht eine Versorgungslücke, kann er diese Pflichtlager freigeben.
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Diesel aus freigegebenen Pflichtlagern wird zum jeweils aktuellen Marktpreis verkauft. (Bild: Keystone)

Seit Beginn des Iran-Kriegs sind die Preise für Mineralölprodukte (Dieselöl, Benzin und Heizöl) deutlich gestiegen. Dies als Reaktion auf die weltweit eingeschränkte Verfügbarkeit von Mineralölprodukten. Bislang hat sich diese eingeschränkte Warenverfügbarkeit mengenmässig in der Schweiz nicht bemerkbar gemacht. Für den Fall, dass Benzin oder Dieselöl knapp werden würde, hat der Bund ein zentrales Instrument: die Pflichtlager.

Wer das Auto betankt oder den Heizöltank füllt, bemerkt von den Pflichtlagern wenig. Denn die Schweizer Mineralölvorsorge ist so organisiert, dass sie möglichst die Abläufe und das Wissen der Wirtschaft nutzt und so im Alltag wenig auffällt. In Krisen kann sie dadurch rasch und effizient wirken. Genau darin liegt ihre Stärke: Wenn die Wirtschaft die Versorgung mit Mineralölen wie Benzin, Dieselöl, Heizöl und Flugpetrol nicht mehr aus eigenen Kräften sicherstellen kann, gibt der Bund den Weg frei für die Nutzung der Pflichtlagerware, und zwar ohne separate Strukturen zu schaffen.

Vollständig auf Importe angewiesen

Pflichtlager braucht es, weil die Schweiz bei den Mineralölen vollständig auf Importe angewiesen ist. Rund ein Drittel des Bedarfs wird als Rohöl importiert und in der Raffinerie Cressier NE, der einzigen Raffinerie des Landes, zu Fertigprodukten verarbeitet. Die übrigen zwei Drittel gelangen bereits als Fertigprodukte in die Schweiz (siehe Abbildung 1). Um den Risiken der Importabhängigkeit entgegenzuwirken, schreibt der Bund Pflichtlager für Benzin, Dieselöl, Heizöl und Flugpetrol vor. Die Lager sind im Eigentum der lagerpflichtigen Unternehmen, d. h. der Firmen, die diese Produkte importieren. Die Pflichtlager werden zusammen mit kommerziellen Beständen in Tankanlagen gelagert. Die Aufgabenteilung ist typisch für die wirtschaftliche Landesversorgung: Der Bund legt fest, welche Güter in welcher Menge und Qualität die Unternehmen an Lager halten müssen, schliesst Pflichtlagerverträge ab und beaufsichtigt die Umsetzung. Die operative Pflichtlagerhaltung ist Sache der Wirtschaft.

Die Branchenorganisation Carbura koordiniert die Pflichtlagerhaltung der Importeure von flüssigen Treib- und Brennstoffen. Sie sorgt dafür, dass Lagerhaltung und Finanzierung zwischen den beteiligten Unternehmen funktionieren und keine falschen Anreize setzen.

Abb. 1: So sind die Mineralölpflichtlager organisiert

Quelle: Darstellung der Autorinnen, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung | Grafik: Die Volkswirtschaft

Vorräte für mehrere Monate

Die Pflichtlager sollen die Nachfrage nach Mineralölprodukten während viereinhalb Monaten decken. Eine Ausnahme ist Flugpetrol: Hierfür müssen die Vorräte nur drei Monate reichen. Bei diesen Zeitangaben wird eine normale Nachfrage angenommen und werden Importe ausgeschlossen. In der Praxis können daher Versorgungslücken wesentlich länger überbrückt werden als die genannten Monate (siehe Abbildung 2). Selbst in schweren Krisen konnte die Schweiz in der Vergangenheit weiterhin Mineralölprodukte importieren. Gleichzeitig führen höhere Preise dazu, dass die Nachfrage in Mangellagen zurückgeht.

Die Vorgabe in Litern basiert auf der mittleren Nachfrage der letzten drei Jahre. Die Unternehmen passen die Lagermengen im Rahmen der normalen Beschaffungen an. Sinkt die Nachfrage, kann es deshalb eine Weile dauern, bis die Pflichtbestände reduziert sind. So sind zum Beispiel die Bestände in den Heizölpflichtlagern tendenziell höher als nötig, weil die Nachfrage nach Heizöl in den letzten Jahren gesunken ist.

Abb. 2: Pflichtlager reichen bis zu 45 Monate

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Anmerkung: Die Pflichtlagermenge ist so bemessen, dass sie bei normaler Nachfrage und ohne Importe für 4,5 Monate reicht. Bei anderen Annahmen reicht sie entsprechend länger. Es handelt sich also um hypothetische Szenarien.
Lesebeispiel: Bei einer mittleren Störung mit einem Versorgungsausfall von 30 Prozent reichen die Pflichtlager bis zu 15 Monate.
Quelle: Darstellung der Autorinnen, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung | Grafik: Die Volkswirtschaft

Wann Pflichtlager freigegeben werden

Die Abteilung Mineralölprodukte der wirtschaftlichen Landesversorgung beurteilt laufend die Versorgungslage. Kann die Wirtschaft einen drohenden Engpass nicht selbst beheben, beantragt sie die Freigabe von Pflichtlagern. Bis zu 20 Prozent der Lagerbestände kann der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung direkt freigeben. Braucht es weitere Freigaben, erlässt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine Verordnung. Hohe Energiepreise sind kein Grund für eine Pflichtlagerfreigabe. Pflichtlager werden erst freigegeben, wenn die Wirtschaft eine drohende physische Versorgungslücke nicht selbst schliessen kann.

Das war zuletzt in den Jahren 2018 und 2022 der Fall. Auslöser waren keine Verwerfungen auf den Mineralölmärkten, sondern logistische Einschränkungen. So war während der Sommer 2018 und 2022 der Mineralöltransport auf dem Rhein wegen tiefer Wasserpegel nur stark eingeschränkt möglich. Normalerweise gelangt bis zu ein Drittel der importierten Mineralölprodukte über den Rhein in die Schweiz. Die Bahn konnte die ausgefallenen Liefermengen nicht vollständig kompensieren. Auch im Sommer 2026 erschwert Niedrigwasser auf dem Rhein die Versorgung. Als Anfang September 2026 zusätzlich die Raffinerie Cressier wegen eines technischen Defekts vorübergehend die Produktion einstellen musste, verschärfte sich die Versorgungslage, weshalb erneut Pflichtlager freigegeben wurden.

Mineralöl zum Marktpreis

Eine Freigabe von Pflichtlagern erhöht die im Inland verfügbare Menge, um die Nachfrage zu decken. Die Produkte werden zum jeweils aktuellen Marktpreis bezogen und über dieselben Kanäle verteilt wie die übrigen Bestände. Wären Pflichtlagerprodukte zu einem tieferen als dem aktuellen Marktpreis erhältlich, hätten Importeure finanzielle Anreize, Pflichtlager zu beziehen und geringe Importbemühungen zu unternehmen. Dadurch könnten gerade jene zusätzlichen Importe ausbleiben, die in einer Mangellage gebraucht werden. Der Preis sendet damit auch weiterhin ein Knappheitssignal und schafft Anreize, weniger Mineralölprodukte zu verbrauchen. Da die Ware über die üblichen Kanäle verkauft wird, werden einzelne Branchen oder Behörden nicht bevorzugt beliefert – auch Rettungs- und Sicherheitsorganisationen nicht.

Finanziert werden die Pflichtlager durch jene, die bei einem Versorgungsengpass einen direkten Nutzen daraus ziehen: durch die Konsumentinnen und Konsumenten. Weil die Kosten auf grosse Importmengen verteilt werden, ist die Belastung gering. Bei Dieselöl beträgt sie beispielsweise 0,15 Rappen pro Liter. Bei einem Verbrauch von 6 Litern pro 100 Kilometer und einer Fahrleistung von 17’000 Kilometern pro Jahr kostet die Pflichtlagerhaltung rund 1.50 Franken pro Jahr und Fahrzeug (siehe Abbildung 3).

Abb. 3: Geringe Kosten der Dieselöl-Pflichtlager (Juli 2026)

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Quelle: Avenergy | Grafik: Die Volkswirtschaft

Wenn die Krise länger dauert

Bisher wurde aus den Pflichtlagern jeweils so viel Mineralöl freigegeben, dass die gesamte Nachfrage gedeckt werden konnte. Bevölkerung und Unternehmen mussten ihren Verbrauch nicht einschränken. Zeichnet sich jedoch eine länger anhaltende Versorgungslücke ab, können die Pflichtlager langsamer freigegeben werden, damit die Vorräte länger reichen. Zusätzlich kann der Bundesrat zum freiwilligen Energiesparen oder zum Umsteigen auf Velo und öffentlichen Verkehr aufrufen. Weitere Verbrauchseinsparungen könnten mit Temporeduktionen auf den Autobahnen und Autostrassen erzielt werden. Rationierungen kämen in der Schweiz nur als letztes Mittel zur Anwendung.

Zitiervorschlag: Mathys, Nicole A.; Studer, Andrea (2026). Falls Diesel knapp wird. Die Volkswirtschaft, 15. September.