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Revision des öffentlichen Beschaffungswesens

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Beschaffungsrechts am 1. April 2015 eröffnet. Das Verfahren endet am 30. Juni 2015. Eine weitgehend identische Vorlage wurde bereits im Herbst 2014 auf Kantonsebene als Konkordatsentwurf in Vernehmlassung gegeben. Das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen soll in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden. Im Zuge dieser Änderungen sollen die Regelwerke der Kantone und des Bundes möglichst angeglichen werden.