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Keine weitere Marktöffnung ohne Anpassung der Rahmenbedingungen

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Die Schweizerische Post steht heute zwischen ihrem Grundversorgungsauftrag, politischen Erwartungen und den Ansprüchen des Marktes: Einerseits erwarten die Kunden eine qualitativ hoch stehende, preisgünstige und flächendeckende Grundversorgung, andererseits soll die Post ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter steigern und verstärkt auf spezifische Kundenwünsche eingehen. Zur Finanzierung der Grundversorgung sieht die Post zurzeit keine andere realistische Möglichkeit als ein Restmonopol für Briefe bis 100 Gramm. Falls die Politik eine weitere Marktöffnung beschliesst, muss sie auch bereit sein, den Umfang der Grundversorgung anzupassen. Die anstehende Gesetzesrevision wird für die Post und die Grundversorgung des Landes zentral.

Die Post will der Schweiz auch weiterhin eine zeitgemässe, flächendeckende und gute Grundversorgung bieten. Mit einer Finanzierung mittels Restmonopol besteht die Möglichkeit, speziell erwünschte Universaldienstleistungen zu finanzieren, ohne die Bundeskasse zu belasten. Beispielsweise ermöglicht heute das Briefmonopol den gezielten Ausgleich zwischen verschiedenen Kundengruppen mittels Einheitspreis und erlaubt es, feinmaschige Infrastrukturen zu erstellen, die optimal ausgelastet werden können. Das gewünschte Versorgungsniveau – bezüglich Leistungen, Qualität und Preisen – kann der Staat als Eigentümer des Unternehmens durchsetzen, indem er dem Unternehmen strategische Ziele vorgibt und Leistungskataloge definiert. Eine vollständige Marktöffnung stellt das Schweizer Modell der postalischen Grundversorgung früher oder später in Frage.

Faire Rahmenbedingungenim Postmarkt


Eine Studie des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers für die Europäi-sche Kommission, die analog auch für die Schweiz durchgeführt worden ist, zeigt den Zusammenhang zwischen Umfang und Finanzierung der Grundversorgung auf. Eine vollständige Liberalisierung des Postmarktes sei gemäss der Studie in der Schweiz nur dann zu empfehlen, wenn die bestehende Grundversorgung angepasst oder ausreichende Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt würden. Modellrechnungen zeigen, dass die eingesessenen Postunternehmen auf ein ernsthaftes Problem zusteuern, wenn ihnen vor einer Liberalisierung nicht weit gehende unternehmerische Freiheiten gewährt werden.  Sollte der Gesetzgeber eine weitere Marktöffnung beschliessen, muss die Post deshalb die Freiheit haben, ihre Dienstleistungen verstärkt nach den Bedürfnissen des Marktes zu gestalten. Im Einzelnen heisst dies: – Der Umfang der Grundversorgung und des Leistungsauftrages der Post muss im Einklang mit der Finanzierungsbasis stehen. Dies betrifft insbesondere das Annahmenetz, das im Falle einer Marktöffnung massiv umgebaut werden müsste. – Unabhängig von der weiteren Marktöffnung müssen alle Anbieter von Postdienstleistungen gleich lange Spiesse erhalten: Für die Post heisst dies beispielsweise vergleichbare Arbeitsbedingungen für alle Angestellten in der Postbranche (kein Lohndumping) sowie eine Bankenlizenz, um die führende Stellung im Zahlungsverkehr halten zu können.  – Die Rechtsform muss überdacht werden. In der EU sind die führenden Postunternehmen als Aktiengesellschaften ausgestaltet, damit sie genügend Handlungsspielraum haben, um sich auf dem geöffneten Markt zu behaupten.  Falls die Politik der Post im Rahmen der neuen Postgesetzgebung einen ähnlichen Leistungsauftrag wie heute erteilt, ist ein Restmonopol der Garant für eine qualitativ hoch stehende und gleichmässige Grundversorgung in der ganzen Schweiz. Verzichtet das Parlament hingegen auf Universaldienstvorgaben oder reduziert diese auf ein marktfähiges Niveau, werden die nachgefragten Kundenbedürfnisse im freien Wettbewerb vom Markt angeboten.

Angemessene Regulierung des Postmarktes


Sektorspezifische Regulierungen – d.h. speziell den Postmarkt betreffende Eingriffe in den freien Markt – müssen fair und ökonomisch klar begründet sein, eine deutliche Verbesserung bringen und dürfen keine neuen Ungleichgewichte schaffen. Ausserdem müssen sie sich auf das absolute Minimum beschränken. Falls die Politik in der neuen Postgesetzgebung weiterhin eine sektorspezifische Regulierung vorsieht, ist auch deren institutionelle Ausgestaltung wichtig. Hier ist das Prinzip der Gewaltentrennung zentral. Die Regulierungsbehörde sollte also – anders als heute – keine Aufgaben der Politikentwicklung ausüben, und ihre Entscheide müssen gerichtlich anfechtbar sein. Sie darf auch keine Aufgaben wahrnehmen, die bereits von den ordentlichen Wettbewerbsbehörden (Weko und Preisüberwacher) erfüllt werden. Nur eine konsequente Ausrichtung an diesen Prinzipien erlaubt eine nachhaltige Entwicklung des Sektors.

Zitiervorschlag: Gygi, Ulrich (2007). Keine weitere Marktöffnung ohne Anpassung der Rahmenbedingungen. Die Volkswirtschaft, 01. Mai.