Suche

Abo

Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2010

Auf Gesuch hin können die eidgenössische Einigungsstelle und die kantonalen Einigungsämter in kollektiven Arbeitsstreitigkeiten vermitteln. Dabei findet keine Zwangsschlichtung statt; das heisst, ein Vermittlungsvorschlag kann von den Verbänden abgelehnt werden. In der Praxis geht es meist um die Erneuerung oder den Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder um Lohnfragen.

Die Tätigkeit der Einigungsstelle ist als Dienstleistung des Staates zugunsten der Verbände zu verstehen. Sozialpartnern, die kollektive Arbeitsstreitigkeiten auf dem Verhandlungswege nicht beilegen können, wird ein Gesprächsforum zur Verfügung gestellt. Staatliche Vermittlungsversuche erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Wenn es von beiden Parteien verlangt wird, kann die Einigungsstelle auch ein verbindliches Urteil fällen.Gemessen an der Zahl bestehender kollektiver Arbeitsverträge und aufgetretener Konfliktfälle wurden diese Einigungsstellen eher selten angerufen, wobei dies von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist.

Kantonale Einigungsämter


Während der Berichtsperiode 2010 wurden insgesamt 28 Vermittlungs- und Schiedsverfahren (im Vorjahr 20) durchgeführt. 27 Vermittlungsverfahren (im Vorjahr 18) kamen zur Durchführung: 2 von Amtes wegen, 8 auf Antrag der Arbeitgeber, 14 auf Antrag der Arbeitnehmer und 3 auf gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 1 Schiedsverfahren (im Vorjahr 2) kam zur Durchführung: auf Antrag der Parteien, zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens. Die 28 Verfahren verteilen sich wie folgt auf die Kantone: Bern 2, Freiburg 1, Genf 20, Tessin 1, Waadt 3, Wallis 1.Zustande gekommene Einigungen wurden 25 gemeldet (im Vorjahr 15): 9 durch unmittelbare Verständigung der Parteien im Verlauf der Einigungs- und Schiedsverhandlungen, 15 durch Annahme des Vermittlungsvorschlages des Einigungsamtes und 1 durch Schiedsspruch des Einigungsamtes.Nicht zustande gekommene Einigungen wurden insgesamt 3 gemeldet (im Vorjahr 5): 1 durch Abbruch der Verhandlungen wegen Aussichtslosigkeit durch Arbeitnehmende, 2 durch Ablehnung des Vermittlungsvorschlages durch Arbeitgeber. Von diesen kollektiven Streitigkeiten waren 74 (im Vorjahr 134) Betriebe mit insgesamt 12 020 (im Vorjahr 6476) Arbeitnehmenden betroffen. In 6 (im Vorjahr 2) der von den kantonalen Einigungsstellen gemeldeten Fällen kam es zu Kollektivstreitigkeiten mit Streik.

Wirtschaftsbranchen/Kantone


Die insgesamt 28 Vermittlungs- und Schiedsverfahren verteilen sich folgendermassen auf die Wirtschaftszweige und Kantone:– Schreiner, Tischler-Handwerk, Zimmerei: Bern 2;– Pflegeheime: Freiburg 1;– Posttätigkeiten: Genf 1;– Chemie: Genf 1;– Detailhandel: Genf 3;– Uhrenindustrie: Genf 1;– Reinigung: Genf 1;– Nebendienste des Luftverkehrs: Genf 6;– Catering: Genf 3;– Passagierluftverkehr: Genf 3;– Öffentliche Verkehrsmittel: Genf 1;– Bankwesen: Tessin 1;– Medizin: Waadt 1;– Lebensmittelindustrie: Waadt 2– Öl-Raffinerie: Wallis 1.Streitgegenstände bildeten der Lohn (2), die Erneuerung oder der Abschluss eines GAV (1), Verletzung der Arbeitsbedingungen (3), nicht einhalten des GAV (Konventionalstrafe) (2), Lohnverhandlungen (1), Kündigung/Schaffung einer Personalkommission (3), Massenentlassungen (3), Entlassungen (1), Lohnverhandlungen/Repräsentativität einer Gewerkschaft/Sozialplan (3), Wiederaufnahme der Verhandlung/Verantwortlichkeit eines Unternehmers gegenüber einem Subunternehmer/Abstimmungsverfahren eines GAV/Verletzung der Friedenspflicht/ Legitimierung einer Gewerkschaft, einen GAV zu unterzeichnen/Unterstellung eines Unternehmers unter einen GAV (6), Anwendung eines GAV/Lohnverhandlungen und Erneuerung eines GAV (3).

Eidgenössische Einigungsstelle


Die eidgenössische Einigungsstelle wurde im Jahr 2010 nicht eingesetzt (im Vorjahr ebenfalls nicht).

Zitiervorschlag: Maria-Luisa Sestito (2011). Tätigkeit der öffentlichen Einigungsstellen im Jahr 2010. Die Volkswirtschaft, 01. November.