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Statement

Ein griffiges Kartellgesetz für eine wettbewerbsfähige Schweiz

Statement

Das Kartellgesetz ist ein zentrales Element einer liberalen Marktordnung. Denn eine Volkswirtschaft ist nur dann wirklich erfolgreich, wenn der Wettbewerb spielt. Mit der Modernisierung des Kartellgesetztes sollen Unternehmen, die auf Leistung und Innovation setzen, künftig noch stärker als heute belohnt werden. Unternehmen hingegen, welche Gewinne durch Ausnützung von Marktmacht oder auf Wettbewerbsausschaltung erzielen wollen, werden es in Zukunft schwerer haben.

Mit der Kartellgesetzrevision sollen die Regeln präziser und die Verfahren beschleunigt werden. Die Revision steht auf drei Pfeilern:

– Eine Reform der Institutionen: Mit der Aufwertung der Wettbewerbskommission in ein Wettbewerbsgericht und des Sekretariats in eine Wettbewerbsbehörde werden die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert, die Entscheidungsorgane professionalisiert und die Verfahren beschleunigt.

– Ein Teilverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit: Die bereits heute direkt sanktionierbaren Arten von Kartellabreden (horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabsprachen und vertikale Festlegung von Preisen und Gebieten) sollen in Zukunft nur noch zugelassen werden, wenn genügende Effizienzgründe für sie sprechen.

– Eine bessere Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen nach internationalem Standard: Namentlich soll in der Schweiz der in der EU vorherrschende sog. SIEC-Test eingeführt werden. Zusammenschlüsse können untersagt oder mit Auflagen zugelassen werden, wenn der Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Stellung oder einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führt, welche nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird.

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft wird das schweizerische Kartellrecht modernisieren, die Rechtssicherheit stärken und es den Unternehmen erleichtern, die Wettbewerbsregeln einzuhalten. Auch wird vermehrt Rechtsgleichheit zwischen der Schweiz und dem europäischen Umfeld geschaffen.

Wirtschaftliche Effizienz erreicht man durch Wettbewerb. Für die Anbieter ist Konkurrenz nicht immer angenehm; sie ist jedoch ein wichtiger Ansporn, besser und schneller zu sein als der Mitbewerber. Und das bringt unser Land weiter – sowohl auf den Weltmärkten als auch im Binnenmarkt.



Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann

Chef des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD


Zitiervorschlag: Samuel Schmid (2012). Statement. Die Volkswirtschaft, 01. März.