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Service public: Wo braucht es den Staat?

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Postalische Grundversorgung: Auch private Anbieter können sie gewährleisten – wenn der Staat dies vertraglich absichert. (Bild: Keystone)
Herr Funk, bisher galt ein Marktversagen als hinreichende Begründung für eine staatliche Bereitstellung von Service public. Reicht das?

Nein, das reicht nicht. Marktversagen kann zwar staatliches Handeln rechtfertigen. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass der Staat die Leistung selbst erbringen muss. Service public ist zudem oft politisch gewünscht und nicht aus einem Marktversagen abgeleitet. Viele staatliche Leistungen lassen sich über Regulierung oder Auftragsvergabe effizienter durch private Anbieter bereitstellen. Das ist in vielen Bereichen üblich: Der Staat baut Strassen beispielsweise nicht selbst, sondern schreibt die Arbeiten aus.

Wann soll der Staat den Service public selbst erbringen?

Ob Aufgaben besser privat oder staatlich erbracht werden sollen, hängt davon ab, wie gut sich Verträge kontrollieren lassen. Da sich die Qualität einer Dienstleistung oft nur schwer messen lässt, konzentrieren sich private Anbieter eher auf Kostensenkungen und vernachlässigen die Qualität. Zudem besteht ein Zielkonflikt, da gute Qualität Kosten verursacht. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das sogenannte Hold-up-Risiko: Wenn Leistungen vertraglich nicht zuverlässig abgesichert werden können, bleiben effiziente Investitionen aus. Die private Bereitstellung ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn Qualitätsinvestitionen verlässlich abgesichert und zuverlässig überprüft werden können. Andernfalls kann staatliches Eigentum effizienter sein – besonders bei hohen gesellschaftlichen Kosten durch Qualitätsmängel.

Marktversagen kann zwar staatliches Handeln rechtfertigen. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass der Staat die Leistung selbst erbringen muss.

Wie ist es bei Infrastrukturen wie Telekommunikation und Postlogistik?

Beide können ohne Weiteres von privaten Unternehmen erbracht werden. Das Gros der Telekommunikationsdienstleistungen wird heute von privaten Anbietern im Wettbewerb erbracht. Auch im Postbereich kann der Service public durch einen privaten Anbieter erbracht werden – selbst im Falle eines Monopols. Eine postalische Grundversorgung, wie etwa eine gesellschaftlich gewünschte Zustellfrequenz oder die Zustellung an entlegene Haushalte, kann vertraglich geregelt und bei Mehrkosten abgegolten werden. Gleiches gilt für den Ausbau peripherer Gebiete mit Glasfaser. Die Erfüllung dieser Verträge ist einfach zu überprüfen. Schwieriger ist die Überprüfung beispielsweise im sicherheitspolitischen Bereich oder bei Schulen. In diesen Fällen kann staatliche Bereitstellung effizient sein.

Führen Staatsgarantien zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern?

Eine Studie[1] von Swiss Economics im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft kam zum Ergebnis, dass die Staatsbetriebe des Bundes bei der Kapitalbeschaffung leichte Vorteile haben. Diese können aus impliziten oder wahrgenommenen Staatsgarantien resultieren. Schwerwiegender sind Wettbewerbsverzerrungen jedoch bei einer für Staatsbetriebe vorteilhaften Regulierung oder wenn sich Staatsunternehmen in wettbewerblichen Märkten ausbreiten.

Wie beurteilen Sie die Governance-Strukturen des Bundes, um solche Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren?

Grundsätzlich scheinen mir die Governance-Strukturen des Bundes zweckmässig. Die grösste Gefahr von Verzerrungen und Ineffizienzen besteht jedoch, wenn die Staatsunternehmen dank ihrer Staatsnähe und ihres aktiven Lobbyings die Gesetzgebung zu ihren Gunsten beeinflussen können.

Interview: Die Volkswirtschaft

  1. Siehe dazu auch den etwas ausführlicheren Artikel: Salvi, M., N. Schnyder und M. Altorfer (2026). Staatsnahe Unternehmen kommen günstiger an KapitalDie Volkswirtschaft, 29. Januar. []

Zitiervorschlag: Nachgefragt bei Michael Funk, Swiss Economics (2026). Service public: Wo braucht es den Staat? Die Volkswirtschaft, 26. Mai.

Interviewpartner

Michael Funk ist Principal beim Beratungsunternehmen Swiss Economics in Zürich und ehemaliger Mitarbeiter im Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko)